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ID0114503200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Georg Kurlbaum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure es, daß, nachdem in der zweiten Lesung auf Grund unseres Antrages eine sehr einfache und klare Regelung dieser Angelegenheit getroffen worden ist, nunmehr wieder zwei Änderungsanträge eingebracht worden sind. Ich bedaure das ganz besonders deshalb, weil die von uns vorgeschlagene Regelung eine sehr günstige Reaktion in der Öffentlichkeit gefunden hat. Ich verweise nur auf die Zeitung „Die Welt", die diesen Tag den „schwarzen Tag der Spesenritter" genannt hat.

    (Abg. Neuburger: Das ist er auch!)

    Ich möchte deshalb die Koalitionsparteien fragen, ob sie etwa die Absicht haben, jetzt die „Spesenritter" wieder in den Sattel zu heben.

    (Zurufe von der Mitte.)

    Im übrigen möchte ich mich auch auf die Ausführungen von Herrn Staatssekretär Ringelmann beziehen, der wiederholt darauf hingewiesen hat, daß zum Zwecke einer Verringerung der Belastung der Finanzämter eine wirklich einfache Lösung notwendig ist.
    Nun zu den einzelnen Anträgen, zunächst zu dem Antrag des Zentrums, Umdruck Nr. 196. Ich anerkenne die Liebe, mit der sich Herr Dr. Bertram diesem Thema gewidmet hat; er hat sozusagen eine


    (Kurlbaum)

    wahre Doktorarbeit über die Spesenverrechnung verfaßt. Aber, meine Damen und Herren, gerade das Einfache, hier eine Lösung zu finden, die die Finanzverwaltung mit einem Minimum an Arbeit belastet, hat er mit seinem Vorschlag bestimmt nicht getroffen. Es würde mich daher außerordentlich interessieren, einmal den Standpunkt des Bundesfinanzministers zu dieser Frage zu hören, der doch auch immer so sehr für wirklich einfache Lösungen eintritt.

    (Abg. Kunze: Der spricht ja nach Ihnen!)

    Im einzelnen ist zu dem Antrag des Zentrums folgendes zu sagen. Wenn er von dem Durchschnitt der jeweiligen Branche spricht, so möchte ich darauf hinweisen, daß ja leider gerade durch den umfangreichen Mißbrauch dieser Institution der Durchschnitt viel zu hoch liegt.

    (Sehr richtig! links.)

    Zum andern ist in dem Antrag von ausländischen Geschäftsfreunden die Rede. Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag hat sich berechtigt gefühlt, gerade im Interesse des Exports hierzu etwas zu sagen. Aber, meine Damen und Herren, ich kenne diese Dinge nun wirklich aus der Praxis. In einem vernünftig geleiteten Unternehmen der Exportindustrie betragen diese Aufwendungen den Bruchteil eines Prozents des Umsatzes. Wenn gestern im Finanzausschuß beschlossen worden ist, nun endgültig dem Plenum das Gesetz zur Förderung der Ausfuhr vorzulegen, und wenn man überschläglich heute schon sagen kann, daß die Exportindustrie auf Grund dieser Bestimmungen ungefähr 10 % ihres Umsatzes auf diesem Wege zurückbekommen wird, dann wird man sich ja wohl auf den Standpunkt stellen müssen, daß diese ganz geringfügigen Aufwendungen für die Bewirtung von ausländischen Geschäftsfreunden, immer bezogen auf den Umsatz, aus diesen 10 % bestritten werden können, wenn sie vernünftigerweise nur einen Bruchteil eines Prozents betragen.

    (Zuruf von der SPD: Dann soll man auch nicht Kaviar und Sekt präsentieren!)

    Nun zu dem Antrag Umdruck Nr. 197 der Koalitionsparteien! Dieser Antrag bringt eigentlich überhaupt keine Lösung des Problems. Er beauftragt sozusagen nur den Finanzminister, dieses Problem an Stelle des Bundestages zu lösen, und wir müssen nach wie vor ebenso wie auch bei der Regierungsvorlage beanstanden: Wir sehen noch nicht, wie eine Begrenzung der Ausgaben nach oben "vorgenommen werden soll, und wir sehen zweitens noch nicht, wie eine Kontrolle erfolgen soll, daß diese Ausgaben wirklich für die Zwecke, für die sie vorgesehen sind, ausgegeben werden. All das bleibt offen, und die Formulierung der Koalitionsparteien stellt also eine völlige Blankovollmacht an den Finanzminister dar. Nach den bisherigen Erfahrungen, die wir mit den Vorschlägen gemacht haben, welche von dieser Seite gekommen sind, haben wir mit Recht die Vermutung, daß auch der Bundesfinanzminister auf dem Wege der Rechtsverordnung mit Vorschlägen herauskommen wird, die unsere Billigung nicht finden werden.

    (Abg. Neuburger: Der Bundesrat muß ja zustimmen!)

    — Das genügt uns nicht; wir wollen selber dabei mitwirken. Wir beanstanden, insbesondere, daß diese Vollmacht in keiner Weise eingeschränkt ist. Das zum Sachlichen.
    Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß der
    Antrag auf Umdruck Nr. 197 sogar Art. 80 des Grundgesetzes widerspricht. In Art. 80 des Grundgesetzes ist bezüglich der Rechtsverordnungen ausdrücklich gesagt: „Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden." Über das Ausmaß, wie hier von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden soll, ist überhaupt nichts gesagt. Wir stehen also auf dem Standpunkt, daß die von den Regierungsparteien gewählte Formulierung dem Grundgesetz widerspricht, und bitten Sie daher, beide Anträge abzulehnen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf ganz kurz zu den Anträgen, die zu § 9 a gestellt worden sind, Stellung nehmen. Ich schicke voraus: Es ist gerade das Bundesministerium der Finanzen gewesen, das sich zu seinem Bedauern gezwungen gesehen hat, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß mit der Verrechnung von sogenannten Bewirtungsspesen als steuerlichen Abzügen in der Vergangenheit ein grober Unfug getrieben worden ist

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts)

    und daß dies Unwesen einen Umfang angenommen hat, der schon um des öffentlichen Ärgernisses willen nicht mehr geduldet werden konnte.

    (Erneute Zustimmung in der Mitte.)

    Ich bedauere, daß es infolgedessen überhaupt notwendig geworden ist, zu gesetzgeberischen Maßnahmen zu schreiten. Ich bedauere, daß die deutsche Wirtschaft in ihren Organisationen nicht so viel Einfluß auf ihre Mitglieder hatte, daß sie diesen Unfug auf dem Wege der Selbstdisziplin unterbunden hätte.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)

    Nun sieht sich der Gesetzgeber zum Eingreifen gezwungen. Die Regierungsvorlage hat einen bestimmten Rahmen eingehalten. Im Laufe der Debatte ist es dann zu einem Radikalschnitt gekommen und sind die gesamten Anrechnungen für Spesen unmöglich gemacht worden. Ich gestehe zu, daß vom verwaltungstechnischen Standpunkt aus dieser radikale Schnitt selbstverständlich der einfachste und für die Verwaltung der wünschenswerteste wäre.

    (Zuruf rechts: Und vom Fiskalischen!)

    Ich muß aber auf der andern Seite auch zugeben, daß damit wieder Härten auch gegenüber den Gerechten verbunden sind, weil es nun einmal bestimmte Kreise gibt, in denen sich solche Spesen nicht vermeiden lassen. Ich würde es jedoch für sehr unglücklich halten, wenn man diese Ausnahmen dann wieder mit einem Katalog und mit Voraussetzungen umfaßt, die es der Verwaltung unmöglich machen, überhaupt zú erfahren, was der Gesetzgeber eigentlich will.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ein Durchschnitt der jeweiligen Branchen, branchenübliche Werbungskosten und dergleichen, das sind Begriffe, die für die Verwaltung einfach unmöglich sind

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und die auch in einer Rechtsverordnung gar nicht umrissen werden können.

    (Zustimmung bei der SPD.)



    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Da geht der Antrag auf Umdruck Nr. 197 einen klareren Weg. Es ist eben von dem Herrn Vorredner der Einwand erhoben worden, daß dieser Antrag dem Art. 80 des Grundgesetzes, wonach Rechtsverordnungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß umschrieben sein müssen, widerspreche. Ich kann diese Ansicht nicht teilen. Aus diesem Antrag ergibt sich ohne weiteres, daß er nach seiner Entstehungsgeschichte im Rahmen der Regierungsvorlage, wie sie vorgelegt worden ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gedacht ist, an deren Stelle sie tritt, daß sie also lediglich eine Ermächtigung enthält, eine Regierungsvorlage zu dem Zweck zu machen, zwar die Anrechenbarkeit dieser Spesen nicht ganz zu unterbinden, aber einzuschränken und jeden Mißbrauch, soweit es menschenmöglich ist, unmöglich zu machen. Damit sind meiner Überzeugung nach Sinn, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung bestimmt, und die Bundesregierung wird — das kann ich in ihrem Namen erklären —, wenn dieser Antrag vom Hohen Hause angenommen wird, sie nur in dem Sinne handhaben, daß sie, ausgehend von dem Grundgedanken der Regierungsvorlage — also einen technisch möglichst einfachen Weg zu beschreiten und ohne vermeidbare Härten für die wirklich notwendigen Fälle -, das Ziel hat, diesen Mißbrauch einzuschränken und nach Möglichkeit nur in den Fällen, in denen es unbedingt notwendig ist, die Anerkennung auszusprechen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)