Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz fassen. Ich begrüße es, daß der Herr Abgeordnete Wellhausen anerkannt hat, daß Bundestag und Bundesrat bestrebt sind, möglichst flotte und gute Arbeit auf dem Gebiete der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes zu leisten. Aber ich muß pflichtgemäß darauf hinweisen, daß insbesondere Abs. 3 des § 7 a für die Länder keinerlei Mehreinnahmen bringt und die Veranlagung, die Verwaltung der Steuer außerordentlich erschwert. Denken Sie daran, daß nach diesem Abs. 3 nicht nur die Demontagegeschädigten, sondern auch alle diejenigen, die Kriegsschäden erlitten haben, welche einen gewissen Vermögensverlust überschreiten, berechtigt sind, nunmehr weiterhin die Bewertungsgrundsätze in Anspruch zu nehmen. Hierin liegt eine Gefahr für die Veranlagung, die nicht unterschätzt werden darf. Sie müssen berücksichtigen, daß jeder einzelne Antrag, der an das Finanzamt herankommt, geprüft werden muß, auch wenn er von vornherein unbegründet erscheint. Das bedeutet eine Mehrbelastung, die die Finanzämter im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertragen können.
Wenn der Herr Abgeordnete mich ferner darauf hingewiesen hat,, daß die Rechtsverordnung, die in § 7 c Buchstabe e eingeführt werden soll, doch die Möglichkeit gebe, Mißbräuche einzuschränken, so möchte ich zunächst einmal die Frage aufwerfen, wie diese auch von mir erwähnte Rechtsverordnung überhaupt aussehen soll. Ich bin der Meinung, daß man praktisch mit einer derartigen Rechtsverordnung nicht weiterkommen wird. Abgesehen davon darf doch nicht übersehen werden, daß durchaus kein Anlaß besteht, Unternehmungen, die ausschließlich als Erwerbsunternehmungen auf Gewinn arbeiten, eine Steuervergünstigung zu geben. Denn diese Vergünstigung wird sich nicht fördernd für den Wohnungsbau auswirken, sondern ein ausschließliches Benefiz für diese Unternehmungen sein.
Was die zusätzlichen 5 % für Spenden zu wissenschaftlichen Zwecken angeht, so würde auch ich mich freuen, wenn die Länder davon den Vorteil hätten. Aber es ist nicht so. daß diese Spenden für Einrichtungen gewährt werden, die die Länder zu unterhalten haben. sondern sie werden regelmäßig wieder für neue Zwecke gewährt. Das bedeutet praktisch eire Fehlleitung von Geldern, die nach meiner Anschauung in der gegenwärtigen Zeit unbedingt vermieden werden muß.
Außerdem wurde noch — da ich das Wort habe, darf ich vielleicht kurz darauf hinweisen - auf eine Anordnung des bayerischen Finanzministers Bezug genommen, wonach Anzeigen, die in die kommunistische Presse offensichtlich zum Zweckt der Unterstützung dieser Presse gegeben werden, als Spenden behandelt und steuerlich herangezogen werden. Ich glaube. es ist ganz selbstverständlich, daß die Steuergesetze nicht mißbraucht werden dürfen, um einer einzelnen Partei, der Kommunistischen Partei, hier Vorteile zuzuwenden.