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    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst mit den Ausführungen des Herrn Vertreters des Bundesrats, des Staatssekretärs Ringelmann, beschäftigen. Von dem Herrn Abgeordneten Koch ist nicht zu Unrecht gesagt worden, es 'wäre besser gewesen, wir hätten mit unseren Beratungen über dieses Gesetz etwas schneller gemacht. Ein wenig wurde ich, als ich die Einsprüche des Bundesrats hörte, daran erinnert; denn die Finanzausschüsse beider Gremien, des Bundestages und des Bundesrates, haben sich große Mühe gegeben, diese Punkte aufzuklären und eine Verständigung herbeizuführen, zu unserm Bedauern in Abwesenheit des heutigen Redners des Bundesrats. Vielleicht wären wir doch zusammengekommen, wenn wir noch etwas länger geredet hätten.
    Was zunächst § 7 a betrifft, so schlägt der Bundesrat vor, auch die Reste, die von der bisher für alle Steuerpflichtigen zulässigen Abschreibungsfreiheit übriggeblieben sind, zu beseitigen und statt dessen den Weg der Subventionen zu gehen. Ja, das ist ein Wort, das langsam einen schlechten Geschmack hervorruft. Auch ich habe einen schlechten Geschmack auf der Zunge, wenn ich mir überlege, daß ein Fliegergeschädigter oder ein politisch Verfolgter nun, statt sich seine Abschreibungen durch eigene Leistungen zu verdienen und dann bei dem Finanzamt zu beantragen, daß ihm ein gewisser Prozentsatz abgesetzt wird, einfach hingeht und mit dieser oder jener Hilfe — über diese Hilfen will ich im Augenblick nicht weiter sprechen; es wäre sehr verlockend, über Hilfen, die besonders in Bayern erfolgt sind, Ausführungen zu machen — anfängt, Subventionen zu erbitten. Das ist ein schlechter Weg; den lehnen wir ab.
    Ich mache darauf aufmerksam, daß wir den bisherigen Umfang des § 7 a ganz außerordentlich eingeschränkt haben. Es ist schwer, Prozentsätze anzugeben. Ich glaube aber, daß die Anwendungsmöglichkeit mindestens um drei Viertel, wenn nicht gar um vier Fünftel seines Anwendungsgebiets verkürzt worden ist.
    Wenn Herr Staatssekretär Ringelmann besonderen Anlaß nimmt, sich über den eingefügten Abs. 3
    zu beklagen, der in der Tat über einige Bestimmungen des Regierungsentwurfs hinausgeht, so darf ich doch seinem Einwand: „wir sollten doch auf den Lastenausgleich warten" eine sehr grundsätzliche Bemerkung gegenüberstellen. Wir wollen eben nicht warten, Herr Staatssekretär, und wir haben schon im Wirtschaftsrat nicht gewartet. Es bleibt ein Verdienst dieser ersten gesetzgebenden Körperschaft der Nachkriegszeit, daß sie diesen § 7 a unter damals ganz anderen Voraussetzungen eingeführt und damit einen Motor in die Wirtschaft gebracht hat, ohne den wir heute in der Wirtschaft nicht da ständen, wo wir stehen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich darf zu diesem Punkte noch eine weitere Bemerkung machen. In dem Abs. 3 ist auch die Demontage erwähnt. Für die demontierten Betriebe, Herr Staatssekretär, tut der Lastenausgleich überhaupt nichts, sondern die demontierten Betriebe gehören in den berühmten § 325 des Gesetzentwurfes unter „Ferner liefen". Da laufen eine ganze Menge, viel zuviel. Da wollen wir nicht noch mehr hineintun, Herr Staatssekretär, sondern wir wollen heute handeln und heute helfen im Rahmen dessen, was uns möglich ist.
    Ich komme zu § 7 b. Ich glaube, dem Herrn Vertreter des Bundesrats ist leider nicht mitgeteilt worden, daß wir in unserem letzten Beschluß im Finanzausschuß und auch in der Vorlage hier an dieses Haus die Berücksichtigung der freien Wohnungsunternehmen nicht nur sehr eingeschränkt haben, sondern sogar eine Rechtsverordnung vorgesehen haben — wir haben diese Rechtsverordnung als zulässig in das Gesetz aufgenommen —, durch die alle Einschränkungen und alle Bedingungen möglich sind, die vielleicht über die schon vorgeschriebene Prüfung hinaus noch erforderlich sein sollten.
    Ganz besonders hat uns der Einwand des Bundesrates gegen die Erhöhung der 5 % auf 10 % bei der Förderung der wissenschaftlichen Zwecke gewundert. Ich glaubte — und wohl auch Herr Koch, der den Antrag hier begründet hat und den ich dann unterstützt habe —, wir würden damit auch dem Bundesrat eine Freude machen; denn diese Förderung der wissenschaftlichen Zwecke ist ja in erster Linie Sache des Staates, also auch der Länder.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Ich glaube nicht, daß es nach der ziemlich ausführlichen Debatte hierüber bei der zweiten Lesung nötig ist, noch etwas hinzuzufügen.
    Ich komme zum Punkt der Haushaltsbesteuerung. Hier teilen wir die Auffassung des Bundesrats. Aber ich fürchte, es wird beim § 26 hinreichend Gelegenheit sein, diesen Punkt hier noch weiter zu erörtern.
    Nun § 32 b! Ich spreche etwas im Telegrammstil, da wir ohnehin schon betrübt sind, daß sich die dritte Lesung so ausweitet. Der § 32 b wird von vielen Sachverständigen als eine Verbesserung von 32 a angesehen. Er ist ein gewisser Weg zu der Betriebssteuer, auf die wir alle — soviel ich weiß, auch der Bundesrat — hinzielen. Damit kann ich meine Bemerkungen zu den Ausführungen des Vertreters des Bundesrats beenden.
    Einige wenige Worte noch zu den Ausführungen von Herrn Dr. Koch. Wir haben den Haushalt des Finanzministeriums besprochen, wir haben den Haushalt des Wirtschaftsministeriums besprochen, und wir glauben nicht, daß nun jede Gelegenheit


    (Dr. Wellhausen)

    ergriffen werden muß, um in einem pêle-mêle Wirtschafts- und Finanzpolitik dieses Bundes anzugreifen. Wir finden auch nicht — und das soll meine einzige Bemerkung dazu sein —, daß wir einen Ausverkauf des Bundeswirtschaftsministeriums erleben in einem Augenblick, in dem die Produktion nach wie vor steigt, in' dem unser Export ganz erheblich steigt, in dem unsere Arbeitslosenziffern, wenn auch in allerletzter Zeit betrüblich wenig, heruntergehen, in dem wir die Devisenbilanz gegenüber dem Stande vom Februar wieder sehr wesentlich verbessert haben. Ich bin nicht angestellt oder beauftragt, hier Herrn Erhard zu verteidigen; das lehne ich auch ab. Aber ich wüßte nicht, wie man in diesem Augenblick von einem Ausverkauf des Wirtschaftsministeriums sprechen könnte.
    Vergessen Sie doch bitte nicht: Es handelt sich hier — und diesen Punkt hat ja auch der Bundesrat immer besonders hervorgehoben - um ein Gesetz zur Vereinfachung und zur Änderung, und zwar nur auf einem Teilgebiet, nämlich: Verringerung der bisherigen Abschreibungsfreiheiten. Es handelt sich nicht um eine Reform der Einkommensteuer im großen. Das haben wir nie behauptet.
    Sie haben nun weiter gesagt, Herr Koch: die Regierung schaut zu. Nun, wenn Sie die Zeitung lesen, dann werden Sie nicht so ganz den Eindruck bekommen, daß die Regierung nur zuschaut. Sie haben ja gesehen, daß sich die Regierungsparteien in den letzten Wochen in einem sehr intensiven Meinungsaustausch mit der Regierung befunden haben. Und wenn das nun nicht unbedingt einen Niederschlag in Gesetzesvorlagen findet, so kann man sich darüber ia vielleicht auch gelegentlich mal freuen; denn diese Gesetzesvorlagen würden ja Steuervorlagen sein.
    Ich will nur noch auf eins eingehen, nämlich auf Ihre Bemerkung: Uns fällt nichts Besseres ein, als die indirekten Steuern zu erhöhen. Es bestehen keine Absichten — ich kann natürlich nur für meine politischen Freunde sprechen, das übrige muß der Herr Finanzminister sagen -, die indirekten Steuern, nein: die Verbrauchsteuern - von denen haben Sie gesprochen — zu erhöhen. Im Gegenteil, wir haben in der letzten Zeit nicht nur die Biersteuer — entschuldigen Sie, ich versuche, mich an Bayern zu akklimatisieren —, wir haben auch die Zuckersteuer und die Zigarrensteuer heruntergesetzt.

    (Abg. Kalbitzer: Die Zölle wollen Sie jetzt erhöhen!)

    Das sollte doch eigentlich hinreichend sein, um Ihnen einen Begriff dafür zu geben, daß wir diese Steuern nicht erhöhen wollen, sondern daß wir sie im Gegenteil zu senken beabsichtigen. Ich erinnere Sie an die Tabaksteuer, über die wir im Finanzausschuß sehr ausführlich gesprochen haben. Aber ich wiederhole: wir halten es nicht für unsere Aufgabe, in diesem Augenblick und in der dritten Lesung dieses auf beschränkte Ziele gerichteten Gesetzes über die Einkommensteuer die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Regierung im großen zur Diskussion zu stellen. Wir wenden uns aber gegen Ihre Verallgemeinerungen und, wie ich leider sagen muß, auch Übertreibungen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Zuruf.)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz fassen. Ich begrüße es, daß der Herr Abgeordnete Wellhausen anerkannt hat, daß Bundestag und Bundesrat bestrebt sind, möglichst flotte und gute Arbeit auf dem Gebiete der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes zu leisten. Aber ich muß pflichtgemäß darauf hinweisen, daß insbesondere Abs. 3 des § 7 a für die Länder keinerlei Mehreinnahmen bringt und die Veranlagung, die Verwaltung der Steuer außerordentlich erschwert. Denken Sie daran, daß nach diesem Abs. 3 nicht nur die Demontagegeschädigten, sondern auch alle diejenigen, die Kriegsschäden erlitten haben, welche einen gewissen Vermögensverlust überschreiten, berechtigt sind, nunmehr weiterhin die Bewertungsgrundsätze in Anspruch zu nehmen. Hierin liegt eine Gefahr für die Veranlagung, die nicht unterschätzt werden darf. Sie müssen berücksichtigen, daß jeder einzelne Antrag, der an das Finanzamt herankommt, geprüft werden muß, auch wenn er von vornherein unbegründet erscheint. Das bedeutet eine Mehrbelastung, die die Finanzämter im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertragen können.
    Wenn der Herr Abgeordnete mich ferner darauf hingewiesen hat,, daß die Rechtsverordnung, die in § 7 c Buchstabe e eingeführt werden soll, doch die Möglichkeit gebe, Mißbräuche einzuschränken, so möchte ich zunächst einmal die Frage aufwerfen, wie diese auch von mir erwähnte Rechtsverordnung überhaupt aussehen soll. Ich bin der Meinung, daß man praktisch mit einer derartigen Rechtsverordnung nicht weiterkommen wird. Abgesehen davon darf doch nicht übersehen werden, daß durchaus kein Anlaß besteht, Unternehmungen, die ausschließlich als Erwerbsunternehmungen auf Gewinn arbeiten, eine Steuervergünstigung zu geben. Denn diese Vergünstigung wird sich nicht fördernd für den Wohnungsbau auswirken, sondern ein ausschließliches Benefiz für diese Unternehmungen sein.
    Was die zusätzlichen 5 % für Spenden zu wissenschaftlichen Zwecken angeht, so würde auch ich mich freuen, wenn die Länder davon den Vorteil hätten. Aber es ist nicht so. daß diese Spenden für Einrichtungen gewährt werden, die die Länder zu unterhalten haben. sondern sie werden regelmäßig wieder für neue Zwecke gewährt. Das bedeutet praktisch eire Fehlleitung von Geldern, die nach meiner Anschauung in der gegenwärtigen Zeit unbedingt vermieden werden muß.
    Außerdem wurde noch — da ich das Wort habe, darf ich vielleicht kurz darauf hinweisen - auf eine Anordnung des bayerischen Finanzministers Bezug genommen, wonach Anzeigen, die in die kommunistische Presse offensichtlich zum Zweckt der Unterstützung dieser Presse gegeben werden, als Spenden behandelt und steuerlich herangezogen werden. Ich glaube. es ist ganz selbstverständlich, daß die Steuergesetze nicht mißbraucht werden dürfen, um einer einzelnen Partei, der Kommunistischen Partei, hier Vorteile zuzuwenden.

    (Abg. Müller [Frankfurt]: Ich bitte ums Wort!)