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ID0114501600

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    Deutscher Bundestag - 145. Sitzung. Bonn, Donnerstag; den 31. Mai 1951 5709 145. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5710A, 5744C Zur Tagesordnung 5710A, 5747C Freudenberg (FDP) 5747C Mellies (SPD) 5747C Schröter (CDU) 5747D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951 (Nrn. 1982, 2212, zu 2212 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdruck Nrn. 186, 191, 192, 193, 195, 196, 197, 199, 200) 5710B Zur Geschäftsordnung: Mellies (SPD) 5710B Schröter (CDU) 5710C Zur Sache: Dr. Koch (SPD) . . . 5710D, 5729D, 5733A, 5734B, 5737D, 5744C Dr. Ringelmann, Staatssekretär im Bayerischen Finanzministerium . . 5713B 5718C Müller (Frankfurt) (KPD) 5715C, 5720A, 5736C Dr. Wellhausen (FDP) 5717A Dr. Bertram (Z) . . . 5719B, 5727D, 5732B Neuburger (CDU) 5720C, 5731D, 5737B, 5742A Kurlbaum (SPD) 5720D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5721C, 5725B, 5731A, 5733C, 5739D Frau Wessel (Z) 5722D Dr. Greve (SPD) 5723C Frau Lockmann (SPD) . . . 5724A, 5737A Farke (DP) 5726B Frau Dr. Weber (Essen) ,(CDU) . . 5726D Loritz .(WAV) 5727C Pelster (CDU) 5729A Horn (CDU) 5729C Dr. Dr. Höpker-Aschoff '(FDP). . 5732D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 5738B Lausen (SPD) 5740C Ewers (DP) 5743A Dr. Bucerius (CDU) 5746A Zur Abstimmung: Dr. Koch (SPD) 5746B Müller (Frankfurt) (KPD) 5747A Abstimmungen: . 5719A, 5722B, 5733C, 5737C, 5738A, 5740A, 5744D, 5747B Fortsetzung der zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP, Z eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2061 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (il. Ausschuß) (Nrn. 2213, 2286 der Drucksachen) 5747C, 5748A Freudenberg (FDP) (zur Geschäftsordnung) 5747C Dr. Povel (CDU), Berichterstatter . 5748A Mertins (SPD) 5748C Abstimmung 5749D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2245 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Absätze 1, 2 und 4 des Grundgesetzes (Nr. 2268 der Drucksachen) 5747C, 5750A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 5750B, 5754D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5752B Lausen (SPD) 5753A Renner (KPD) 5756B Ausschußüberweisung 5758A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das -Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts - (Nr. 1904 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr.172) in Verbindung mit Einzelplan IV b - Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandter Gebiete - (Nr. 1927 der Drucksachen) 5758A, C, 5764A Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5758B Mellies (SPD): zur Geschäftsordnung . . 5758B, 5765A zur Sache 5768C Dr. Blank (Oberhausen) (CDU), Berichterstatter 5758C, 5764A Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 5764C zur Sache 5772C Dr. von Campe (DP) 5765B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . 5771D, 5778C, 5800D Dr. Luetkens (SPD) . . . . 5773D, 5801D. Fisch (KPD) 5782C Dr. Richter (Niedersachsen) (SRP) (zur Geschäftsordnung) . . 5785A, 5788D Dr. Bertram (Z) (zur Geschäftsordnung) 5785A, 5789A Loritz (WAV): zur Geschäftsordnung 5785A zur Sache 5785B, Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 5789A Dr. Reismann (Z) 5789C Fürst zu Oettingen Wallerstein (BP) 5793C Dr. Vogel (CDU) 5794Ç Ollenhauer (SPD) 5797B von Thadden (DRP) 5802A Abstimmungen 5802C Nächste Sitzung 5803B, D Die Sitzung wird um 13 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz fassen. Ich begrüße es, daß der Herr Abgeordnete Wellhausen anerkannt hat, daß Bundestag und Bundesrat bestrebt sind, möglichst flotte und gute Arbeit auf dem Gebiete der Änderung des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes zu leisten. Aber ich muß pflichtgemäß darauf hinweisen, daß insbesondere Abs. 3 des § 7 a für die Länder keinerlei Mehreinnahmen bringt und die Veranlagung, die Verwaltung der Steuer außerordentlich erschwert. Denken Sie daran, daß nach diesem Abs. 3 nicht nur die Demontagegeschädigten, sondern auch alle diejenigen, die Kriegsschäden erlitten haben, welche einen gewissen Vermögensverlust überschreiten, berechtigt sind, nunmehr weiterhin die Bewertungsgrundsätze in Anspruch zu nehmen. Hierin liegt eine Gefahr für die Veranlagung, die nicht unterschätzt werden darf. Sie müssen berücksichtigen, daß jeder einzelne Antrag, der an das Finanzamt herankommt, geprüft werden muß, auch wenn er von vornherein unbegründet erscheint. Das bedeutet eine Mehrbelastung, die die Finanzämter im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vertragen können.
    Wenn der Herr Abgeordnete mich ferner darauf hingewiesen hat,, daß die Rechtsverordnung, die in § 7 c Buchstabe e eingeführt werden soll, doch die Möglichkeit gebe, Mißbräuche einzuschränken, so möchte ich zunächst einmal die Frage aufwerfen, wie diese auch von mir erwähnte Rechtsverordnung überhaupt aussehen soll. Ich bin der Meinung, daß man praktisch mit einer derartigen Rechtsverordnung nicht weiterkommen wird. Abgesehen davon darf doch nicht übersehen werden, daß durchaus kein Anlaß besteht, Unternehmungen, die ausschließlich als Erwerbsunternehmungen auf Gewinn arbeiten, eine Steuervergünstigung zu geben. Denn diese Vergünstigung wird sich nicht fördernd für den Wohnungsbau auswirken, sondern ein ausschließliches Benefiz für diese Unternehmungen sein.
    Was die zusätzlichen 5 % für Spenden zu wissenschaftlichen Zwecken angeht, so würde auch ich mich freuen, wenn die Länder davon den Vorteil hätten. Aber es ist nicht so. daß diese Spenden für Einrichtungen gewährt werden, die die Länder zu unterhalten haben. sondern sie werden regelmäßig wieder für neue Zwecke gewährt. Das bedeutet praktisch eire Fehlleitung von Geldern, die nach meiner Anschauung in der gegenwärtigen Zeit unbedingt vermieden werden muß.
    Außerdem wurde noch — da ich das Wort habe, darf ich vielleicht kurz darauf hinweisen - auf eine Anordnung des bayerischen Finanzministers Bezug genommen, wonach Anzeigen, die in die kommunistische Presse offensichtlich zum Zweckt der Unterstützung dieser Presse gegeben werden, als Spenden behandelt und steuerlich herangezogen werden. Ich glaube. es ist ganz selbstverständlich, daß die Steuergesetze nicht mißbraucht werden dürfen, um einer einzelnen Partei, der Kommunistischen Partei, hier Vorteile zuzuwenden.

    (Abg. Müller [Frankfurt]: Ich bitte ums Wort!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Müller, Ihre Redezeit in der allgemeinen Aussprache ist weit überschritten worden und verbraucht. Es


(Präsident Dr. Ehlers)

steht Ihnen frei, in der besonderen Aussprache das Wort zu nehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die allgemeine Besprechung.
Wir kommen zur Einzelbesprechung in der dritten Beratung. Ich rufe auf Abschnitt I, § 1 Ziffer 1 a. Dazu liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 195 Ziffer 1 vor, die Worte „100 Deutsche Mark" durch „300 Deutsche Mark" zu ersetzen. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist offenbar nicht der Fall; ich schließe die Besprechung.
Ich komme zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Fraktion der KPD auf Umdruck Nr. 195 Ziffer 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Abänderungsantrag ist bei einigen Enthaltungen gegen drei Stimmen abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 1 a in der Fassung der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist angenommen.
Ich rufe weiterhin auf Ziffer 1, — Ziffer 2, — Ziffer 3. Liegen Wortmeldungen vor? — Das ist nicht der Fall; ich schließe die Einzelbesprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die den Ziffern 1, 2 und 3 von § 1 des Gesetzentwurfs zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 4. Zu Ziffer 4 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD Umdruck Nr. 195 Ziffer 2 vor. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Besprechung.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag Umdruck Nr. 195 Ziffer 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen gegen 3 Stimmen abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 4 des § 1 in der Fassung der Beschlüsse der zweiten Beratung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 5, — Ziffer 6. — Keine Wortmeldungen. Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf Ziffer 7. — Zu Ziffer 7 liegen folgende Abänderungsanträge vor: Antrag der Fraktion des Zentrums Umdruck Nr. 196 Ziffer 1 und Antrag der Fraktionen der CDU/CSU; FDP und DP Umdruck Nr. 197, ebenfalls Ziffer 1. Wird das Wort dazu gewünscht? — Herr Abgeordneter Dr. Bertram!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Durch die Abstimmung in der vorigen Woche sind Gerechte und Ungerechte in einen Topf geworfen worden. Notwendige Betriebsausgaben sind ebenso betroffen wie höchst schädliche und absolut überflüssige. Die Abstimmung ist auch deshalb etwas vom grünen Tisch aus gemacht worden, weil die notwendige Unterrichtung von seiten der Praxis nicht vorgelegen hat. Das Beispiel einer Sektfirma, das hier gebracht wurde, war ein ganz extremes, einseitiges und kein Beispiel, das die Gesamtheit der Wirtschaftsbedürfnisse irgendwie zutreffend geschildert hätte.
    Die Tatsachen, "aus denen heraus derartige Betriebsausgaben zu Bewirtungszwecken erwachsen, sind im Wirtschaftsleben vielfältig und müssen auch weitgehend anerkannt werden. Die Fraktionen der Regierungsparteien haben nun einen Antrag eingebracht, wonach dem Finanzminister bei der Bestimmung der Betriebsausgaben freie Hand gegeben werden soll. Wir haben schon im Ausschuß über die Frage der Betriebsausgaben im einzelnen gesprochen und haben uns auch vortragen lassen, wie schwierig die Abgrenzung sein wird. Ich glaube nicht, daß eine solche Blankovollmacht an den Bundesfinanzminister das Rechte treffen wird. Die Frage, in welchem Umfange hier Mißbräuche abgestellt werden sollen, muß letzten Endes vom Parlament entschieden werden. Wir müssen der Exekutive Richtlinien geben, nach denen sie dann eine Rechtsverordnung erlassen kann. Wir können uns aber nicht unserer Verantwortung entziehen, indem wir sagen: bestimme du willkürlich, was notwendige Betriebsausgaben sind und was nicht.
    Deshalb haben wir uns von der Zentrumspartei entschlossen, einen entsprechend spezifizierten Antrag vorzulegen. In diesem Antrag haben wir die einzelnen Fälle zu treffen versucht, in denen derartige Bewirtungsspesen notwendig zu sein scheinen. Es kann sein, daß sich in einer Branche durch die Betriebsvergleiche, die von der Finanzverwaltung durchgeführt werden, ergibt, daß tatsächlich ein bestimmtes Mindestmaß von Spesen üblich ist und auch notwendig ist. Wir haben deshalb vorgeschlagen, daß bei Spesen, die den Durchschnitt der jeweiligen Branche nicht übersteigen, eine entsprechende Freigabe durch die Bundesfinanzverwaltung erfolgen kann.