Rede:
ID0113806900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 64
    1. der: 4
    2. ist: 4
    3. die: 3
    4. ich: 2
    5. Aussprache: 2
    6. zu: 2
    7. Punkt: 2
    8. daß: 2
    9. als: 2
    10. worden.: 2
    11. Das: 2
    12. Abgeordnete: 2
    13. Meine: 1
    14. Damen: 1
    15. und: 1
    16. Herren,: 1
    17. ehe: 1
    18. eröffne,: 1
    19. habe: 1
    20. etwas: 1
    21. bekanntzugeben.: 1
    22. Bei: 1
    23. Wahl: 1
    24. 2: 1
    25. Tagesordnung: 1
    26. festgestellt: 1
    27. worden,: 1
    28. zwölfter: 1
    29. Wahlmann: 1
    30. Herr: 1
    31. Dr.: 1
    32. Reismann: 1
    33. gewählt: 1
    34. sei.: 1
    35. Diese: 1
    36. Feststellung: 1
    37. auf: 1
    38. Grund: 1
    39. einer: 1
    40. falschen: 1
    41. Berechnung: 1
    42. getroffen: 1
    43. Die: 1
    44. Rechnung: 1
    45. nachgeprüft: 1
    46. Ergebnis: 1
    47. nun: 1
    48. einwandfrei: 1
    49. das,: 1
    50. zwölftes: 1
    51. Mitglied: 1
    52. des: 1
    53. Wahlmännerkollegiums: 1
    54. Frau: 1
    55. MeyerLaule: 1
    56. bestimmt: 1
    57. worden: 1
    58. ist.Ich: 1
    59. eröffne: 1
    60. 9: 1
    61. Tagesordnung.: 1
    62. Wort: 1
    63. hat: 1
    64. Laforet.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 5425 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5426D Eintritt des Abg. Merten in den Bundestag 5426D Mandatsniederlegung des Abg. Nuding . . 5426D Zur Tagesordnung 5432B, 5466C Dritte Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg -Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849, 2160 der Drucksachen) . . 5427A, 5442C Maier (Freiburg) (SPD) 5427A Dr. Kopf (CDU) . . 5429D, 5448C, 5449B Dr. Fink (BP) 5432B Dr. von Merkatz (DP) 5433C Freudenberg (FDP -Hosp.) 5435A Dr. Hamacher (Z): zur Sache 5436B zur Abstimmung 5446D Kiesinger (CDU) 5437C, 5448D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5438D von Thadden (DRP) 5439C, 5448A Fisch (KPD) 5440A Wohleb, Staatspräsident von Baden 5440D Dr. Jaeger (CSU) 5442D Dr. Wuermeling (CDU) 5444B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5444D Mehs (CDU) 5445B, 5447C Erler (SPD) 5446B Farke (DP) 5447D Abstimmungen . . 5442D, 5446D, 5448A, 5449A Wahl der Wahlmänner zur Wahl der Richter beim Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 157) 5432B, 5442A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) . 5442A Beschlußfassung 5442B, 5449B, 5460C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Dienstbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2096 der Drucksachen) . . 5449C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 5449D Gundelach (KPD) 5451D Dr. Wuermeling (CDU) 5452B Dr. Menzel (SPD) 5453B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . 5454C Ausschußüberweisung 5455B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des Verbots der „Wahrheit" und der „Volkstimme" durch die Alliierte Hohe Kommission (Nr. 2125 der Drucksachen) 5455B Fisch (KPD), Antragsteller 5455B Bausch (CDU) 5457B Übergang zur Tagesordnung 5457C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 2184 der Drucksachen) 5457C Beschlußfassung 5457D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen) 5457D Ausschußüberweisung 5457D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr Müller (Bonn), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Nr. 2107 der Drucksachen) 5458A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5458A Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nr. 2163 der Drucksachen) 5458C Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 2148 der Drucksachen) 5458C Renner (KPD) : zur Geschäftsordnung 5458D zur Sache 5461B Mende (FDP), Antragsteller . . . 5459B Dr. Laforet (CSU) 5460D Bazille (SPD) 5462B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5464A Frau Kalinke (DP) 5464C, 5465C Frau Arnold (Z) 5465A Ausschußüberweisung 5465B Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2164 der Drucksachen) 5465C Ausschußüberweisung 5465C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2156 der Drucksachen) 5465C Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5465D Beschlußfassung 5466A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 79, 120 [neu], 126) 5466A, 5469B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 5469B Dr. Horlacher (CSU) 5470A Dr. Gülich (SPD) 5471A, 54'73D Dr. Kneipp (FDP) 5473A Dr. Bertram (Z) 5473C, 5474A Dannemann (FDP) 5474A Abstimmungen 5474B, D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 5475A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Nr. 1905 der Drucksachen) 5466B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5466B Beratung abgesetzt 5466B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5466C Beratung zurückgestellt 5466C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Herausgabe neuer Briefmarken durch die Bundespost (Nrn 2035, 1797 der Drucksachen) 5466C Stahl (FDP), Berichterstatter . . . 5466C Dr. Bergstraeßer (SPD) 5467B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 5468C Beschlußfassung 5469D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5475C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus Anlaß der Debatte über den Haushalt des Bundesarbeitsministers hat die schleppende Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes allgemeine Kritik seitens aller Parteien gefunden. Wir haben im Laufe dieser Debatte den Gesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2148 auf den Tisch des Hauses gelegt, und ich habe die Ehre, diesen Gesetzentwurf heute in erster Lesung einzubringen.
    Die derzeitige verfassungsrechtliche Situation im Kriegsopferwesen ist folgende: Laut Art. 74 Ziffer 10 des Grundgesetzes ist die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen Bundessache, d. h. der Bund hat sie im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung an sich gezogen. Die Ausführung der Bundesgesetze obliegt nach Art. 83 den Ländern, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.
    Es ist nun nötig, zu der derzeitigen verfassungsrechtlichen Situation sowie zur verwaltungsmäßigen und politischen Situation auf dem Gebiete des Kriegsopferwesens Stellung zu nehmen. Die Folgen der Länderverwaltung sind gerade ih der 134. Sitzung bei der Debatte über den Haushalt des Bundesarbeitsministers hier ausführlich dargelegt worden. Ich will nicht untersuchen, wo hinsichtlich des Versagens bei der Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes mehr Schuld liegt, ob bei der Verzögerung der Ausführungsbestimmungen, also beim Bund, oder bei den Ländern. Fest steht, daß eine erhebliche Schwerfälligkeit in der
    Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes zu beobachten ist, und das wundert einen auch nicht, wenn
    man weiß, daß noch im Sommer vorigen Jahres
    674 000 unerledigte Anträge vorlagen, allein in
    Bayern 201 800, in Niedersachsen 120 200 und in
    Württemberg-Baden 78 900. Auch wenn ich berücksichtige, daß durch die Koppelung der Kriegsopferversorgung mit der Sozialversicherung, durch
    die Zerstörung vieler Verwaltungsgebäude und
    durch das Fehlen an Personal eine erhebliche
    Hemmung eingetreten ist, muß ich trotzdem diese
    hohe Zahl von noch 674 000 unerledigten Rentenanträgen als symptomatisch für die Verwaltungstätigkeit der Länder im Kriegsopferwesen ansehen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Da ist NordrheinWestfalen aber auch beteiligt!)

    — Nordrhein-Westfalen ist auch mit etwa 120 000 Anträgen beteiligt; im Verhältnis zur Bevölkerungszahl, Herr Kollege Horlacher, ist es wesentlich besser dran als die hier genannten Länder.

    (Abg. Renner: Das waren aber 220 000!)

    Bei der Umstellung der Renten haben wir feststellen müssen, daß weniger Versorgungs- und sozialpolitische Gesichtspunkte maßgebend waren als vielmehr bei manchem Arbeits- und Finanz minister fiskalische Gesichtspunkte. Man hat erst den Betroffenen die Rentenkürzungsbescheide zukommen lassen, d. h. man hat erst die Verschlechterungen, insbesondere bei den Leichtbeschädigten und bei den Elternrenten, effektiv werden lassen. Die Wohltaten des Bundesversorgungsgesetzes bei den schwierigen Fällen sind bisher nicht effektiv geworden.
    Die Umanerkennung geht dermaßen schleppend vor sich, daß wir noch mindestens mit zwei Jahren Umanerkennungsarbeit rechnen müssen. Der Bund besitzt kein Weisungsrecht. Er kann den Ländern lediglich Empfehlungen in grundsätzlichen Dingen geben, so daß in der Auslegung des Bundesversorgungsgesetzes, in der personellen Besetzung der Landesversorgungsämter, in der Schulung der Beamten usw. erhebliche Divergenzen in den einzelnen Ländern eintreten. Trotz eines einheitlichen Bundesversorgungsgesetzes wird also die Ausführung völlig verschieden gehandhabt.
    Um das abzustellen, hat der Bundesarbeitsminister versucht, eine gewisse gleichmäßige Ausführung durch ein Verwaltungsabkommen, ähnlich wie es in den Polizeifragen angestrebt wurde, sicherzustellen, mit dem Erfolg, daß die Länderarbeitsminister diesem Verwaltungsabkommen im April dieses Jahres nicht beigetreten sind, sondern nach wie vor der Bund gewissermaßen n e b en der Ausführung des Bundesversorgungsgesetzes stehen muß. Daß eine gewisse Schwerfälligkeit bei den Länderverwaltungen zu beobachten ist, daß die Erlasse des Bundesministeriums für Arbeit gewissermaßen nur als unverbindliche Mitteilung entgegengenommen werden, rundet das Bild noch ab. Wir beobachten eine uneinheitliche Gewährung von orthopädischen Hilfsmitteln trotz der Empfehlungen des Konstruktionsausschusses beim Bundesministerium für Arbeit. Wir stellen fest, daß die Kriegsbeschädigtenorganisationen viel zu wenig herangezogen werden. Gerade jene Organisationen — ich nenne hier den VdK, den Reichsbund, den Bund der Hirnverletzten, den Bund der Kriegsblinden — verfügen über die besten Fachkräfte, die in sehr idealistischer, freiwilliger Arbeit sich bisher ihren Schicksalskameraden gewidmet haben. Wir stellen eine mangelnde Bereitschaft


    (Dr. Mende)

    zur Amtshilfe, Kompetenzstreitigkeiten, keine bundeseinheitliche Regelung der technischen Arbeitshilfen, wenig richterliche Erfahrung auf dem Gebiete der Kriegsopferversorgung bei den Spruchinstanzen fest, also alles Dinge, die zum Teil schon bei der Debatte in der 134. Sitzung von mehreren Sprechern verschiedener Fraktionen sehr klar dargelegt wurden.
    Aus dieser Beobachtung muß nun auch eine gewisse Konsequenz gezogen werden, und diese Konsequenz glauben wir zu ziehen, indem wir Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vorlegen. Nach § 1 dieses Entwurfs soll Art. 87 Abs. 1 Satz 1 so erweitert werden, daß auch eine Bundesverwaltung des Kriegsopferwesens eingerichtet wird, also der Bund Weisungen geben kann und der Bund der Alleinverantwortliche für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes wird. Damit wäre eine zentrale Lenkung sichergestellt, wir hätten das volle Weisungsrecht, und eine selbständige Versorgungsverwaltungsabteilung müßte dann im Bundesministerium für Arbeit entsprechend eingerichtet werden.
    Man wird mir sagen: ja, aber damit verzögert ihr ja die jetzt anlaufende Arbeit der Länder! Meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Selbstverständlich sollen die Länder in der ,jetzigen Form weiterarbeiten. Die Einrichtung der Bundesverwaltung könnte dann ja nach Verabschiedung jenes Gesetzes schrittweise so vor sich gehen, daß vielleicht eine Übergangsfrist von einem Jahr festgesetzt wird, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ohne daß die Umstellungsarbeit stocken muß.
    Über die Bedeutung dieses Gesetzentwurfs 0 brauche ich Ihnen, meine Damen und Herren, nicht viel darzulegen. Sie haben im Oktober vorigen Jahres jenes Bundesversorgungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, das über 4,2 Millionen Betroffenen eine Versorgung geben soll. Wenn ich noch die Familienangehörigen einbeziehe, so ist ein Kreis von etwa 10 Millionen Menschen — das ist etwa ein Fünftel unserer Bevölkerung in der Bundesrepublik — von diesen Fragen unmittelbar betroffen. Der Bund hat für die Versorgung einen Betrag von etwa 3,3 Milliarden DM jährlich aufzubringen. Das ist der zweitgrößte Etatposten im Bundeshaushalt. Es ist verständlich, daß die Kriegsopfer — mit Recht — sehr unruhig geworden sind und daß sie ihr Vertrauen in das Parlament, in den Bund und in die Demokratie schlechthin immer mehr verlieren. Warum? — Wir haben ein gutes Gesetz, ein soziales Gesetz verabschiedet, und wir stellen fest, daß vier Monate nach der Veröffentlichung des Gesetzes — es ist bekanntlich am 21. Dezember 1950 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, und am 22. Dezember sind auch schon die Ausführungsbestimmungen ergangen — jetzt, Ende April, noch die gesamte Umstellungsarbeit in den kleinsten Anfängen steckt und die Auswirkungen des Kriegsopfergesetzes bisher sehr, sehr gering sind.
    Meine Damen und Herren, hier erwächst dem Parlament eine Pflicht, die Pflicht, sich nicht nur mit der Verabschiedung der Gesetze zu begnügen, sondern auch darüber zu wachen, daß der Sinn des Gesetzes nicht nachher in Ausführungsbestimmungen und Durchführungsverordnungen verfälscht wird, und vor allem darüber zu wachen, daß die ' Exekutive — und hier speziell die Exekutive der Länder — nicht das zunichte macht, was wir hier im Parlament an Vertrauen seitens der Kriegsopfer durch ein sehr soziales Gesetz erreicht haben.
    Nun, diesem Gesetzentwurf, glaube ich, werden auch die Föderalisten par excellence zustimmen können. Denn, meine Damen und Herren, es geht hier nicht um irgendwelche staatsrechtliche Probleme. Wir wissen, es ist der zweite Antrag zur Änderung des Grundgesetzes. Aber wer hat nicht die Pflicht, aus den zwanzigmonatigen Erfahrungen mit dem Grundgesetz auch gewisse Folgerungen zu ziehen und dort einen überspitzten und uns zum Teil ja oktroyierten Föderalismus abzubauen, wo er sich geradezu als Strangulation des Prinzips auswirkt? Ich bitte Sie daher, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
    Ich stelle formell den Antrag, dieses Gesetz an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen zu überweisen, wobei der erste federführend sein soll. Ich appelliere an Sie, meine Damen und Herren, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, aus verfassungsrechtlichen Gründen, aus Gründen gerade der Achtung vor dem Grundgesetz, aus, verwaltungsmäßigen Gründen und nicht zuletzt auch aus politischen Motiven.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ehe ich die Aussprache eröffne, habe ich etwas bekanntzugeben. Bei der Wahl zu Punkt 2 der Tagesordnung ist festgestellt worden, daß als zwölfter Wahlmann Herr Dr. Reismann gewählt sei. Diese Feststellung ist auf Grund einer falschen Berechnung getroffen worden. Die Rechnung ist nachgeprüft worden. Das Ergebnis ist nun einwandfrei das, daß als zwölftes Mitglied des Wahlmännerkollegiums die Abgeordnete Frau MeyerLaule bestimmt worden ist.
Ich eröffne die Aussprache zu Punkt 9 der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Laforet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesversorgungsgesetz ist eines der wichtigsten Bundesgesetze und greift tief in unser Volksleben ein. Wir sind uns hierin völlig einig. Beim Vollzug haben sich in der Übergangszeit ganz große Schwierigkeiten ergeben, die außerordentlich bedauerlich sind und unbedingt beseitigt werden müssen. Der Antrag geht jedoch nicht den Weg, den nachdrücklichen Vollzug des Gesetzes zu sichern, sondern den, das Grundgesetz an entscheidender Stelle zu ändern.
    Die Länder vollziehen auch in der Sozialversicherung und im Versorgungsrecht wie auf jedem anderen Gebiete des Verwaltungsrechts die Gesetze. Sie sind durch das Gesetz und durch die Verwaltungsvorschriften gebunden, die aber ordnungsmäßig erlassen sein müssen.
    Nun sollte man erwarten, daß die Länder gerade bei diesem volkstümlichen Gesetz durch Bereitstellung der notwendigen Mittel und durch Einstellung der erforderlichen geeigneten Kräfte die großen Schwierigkeiten aus der Welt schaffen, wie sie dem Gegenstand entsprechend hier nicht zu vermeiden sind. Darüber, daß ihre Behörden das Gesetz im Sinne des Gesetzgebers vollziehen, wacht die Bundesaufsicht. Hat man an diese überhaupt nicht gedacht?

    (Abg. Renner: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung übt die Aufsicht darüber aus,
    daß die Bundesgesetze dem geltenden Recht gemäß


    (Dr. Laforet)

    durchgeführt werden. Sie kann sogar Beauftragte zu den obersten Landesbehörden schicken und mit deren Einverständnis auch zu den untergeordneten Behörden. Der Bund hat das Recht der Mängelrüge, und ich würde kein Land beneiden, das sich vor dem Bundesrat oder vor dem Bundesverfassungsgericht darüber verantworten muß, daß es gerade ein solches Gesetz wie das Bundesversorgungsgesetz mangelhaft vollzogen hat. Wir haben die Mittel einer wirksamen Bundesaufsicht, nur müssen sie angewandt werden!
    Es sind jedoch die schwersten Bedenken dagegen zu erheben, bei mangelhaftem Vollzug eines Gesetzes durch das eine oder das andere Land den grundsätzlichen Aufbau nach dem Grundgesetz, der hier auch völlig mit dem Weimarer Recht übereinstimmt, zu ändern. Wenn auch die näheren Ausführungen dem Rechtsausschuß überlassen bleiben müssen, muß doch bei aller Anerkennung des guten Willens der Antragsteller und bei aller Wertung der hohen Bedeutung der Sache selbst bei "diesem Schritt des Einbruchs in die Verfassung nachdrückliche Warnung erhoben werden.

    (Beifall in der Mitte.)