Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich stelle also fest, daß der Abgeordnete Mehs seinen Antrag zugunsten dieses Antrages zurückgezogen hat. Damit erleichtert sich das Verfahren bereits.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. von Merkatz, Matthes und Genossen; einige andere Unterschriften kann ich nicht lesen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe_ — Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages haben die Abgeordneten Parke und Genassen den Antrag gestellt, dem § 10 folgenden Wortlaut zu geben:
Ergibt die Volksabstimmung in mindestens drei der nach § 3 gebildeten Abstimmungsbezirke eine Mehrheit für die Bildung eines neuen Bundeslandes , so ist dieses Bundesland nach Maßgabe der §§ 10 bis 18 dieses Gesetzes zu bilden. Spricht sich jedoch ein Abstimmungsbezirk, der gleichzeitig ein Land im Sinne des Grundgesetzes ist, gegen die Bildung des neuen Bundeslandes aus, so bleibt dieser Abstimmungsbezirk außerhalb des neuen Bundeslandes. Das neue Bundesland wird in diesem Falle von den drei zustimmenden Abstimmungsbezirken gebildet. Ergibt sich keine Mehrheit nach Absatz 1 Satz 1, so sind die alten Länder Baden und Württemberg nach Maßgabe der §§ 19 bis 24 dieses Gesetzes zu bilden.
Herr Abgeordneter Farke wünscht, das Wort zu nehmen.