Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, daß namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
— Ja, wozu? Zu allen Abstimmungen, Herr Abgeordneter Dr. Hamacher?
— Also zu Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 159, d. h. zu § 3 Abs. 1 ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich frage zunächst, ob 50 Abgeordnete 'den Antrag unterstützen. — Das sind ohne Frage 50 Abgeordnete.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Abstimmung über den Antrag, über § 3 Abs. 1 namentliche Abstimmung stattfinden zu lassen. Ich bitte die Damen und Herren, die für namentliche Abstimmung sind, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die 'Gegenprobe. -- Die namentliche Abstimmung ist abgelehnt.
— Meine Damen und Herren, darf ich um etwas Ruhe bitten! Wir vermeiden dann, .daß über den Gegenstand der Abstimmung Irrtümer entstehen.
Es ist angeregt worden, über Ziffer 1 und Ziffer 3 des Umdrucks Nr. 159 gemeinsam abstimmen zu lassen. Bestehen dagegen Bedenken?
— Meine Damen und Herren, Sie äußern sich nicht.
— Ich rufe also zur Abstimmung über die Ziffern 1 und 3 auf.
— Meine Damen und Herren, wir haben immer wieder gelautet. Wir läuten noch einmal. Das Haus ist außerdem gut besetzt.
Ich lasse also abstimmen über Ziffer 1 und Ziffer 3 des Abänderungsantrages der Herren Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Jaeger und Genossen auf Umdruck Nr. 159 zu § 3 Abs. 1 und zu § 10. Ich bitte die Damen und Herren, die diesen Abänderungsanträgen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist nach übereinstimmender Meinung des Sitzungsvorstandes die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir erleichtern uns die Sache, wenn wir Beifalls- oder Mißfallenskundgebungen bei der Bekanntgabe von Abstimmungsergebnissen vermeiden.
Zur Abstimmung über § 3 kommen wir erst,
wenn die Abänderungsanträge zu § 10 erledigt
sind. Wir haben beide Paragraphen wegen ihres D sachlichen Zusammenhanges gemeinsam aufgerufen.
Es liegt zunächst vor ein Antrag der Herren Abgeordneten von Merkatz und Genossen, § 10 neu zu fassen. Ich lese den Antrag vor, .da er meines Wissens im Umdruck noch nicht vorliegt. Er hat folgenden Wortlaut:
Ergibt die Volksabstimmung im gesamten Abstimmungsgebiet und in mindestens drei der nach § 3 gebildeten Abstimmungsbezirke eine Mehrheit für die Vereinigung der Länder zu einem Bundesland, so wird dieses Land nach Maßgabe der §§ 11 bis 20 dieses Gesetzes gebildet. Dieses gilt nicht, wenn die Volksabstimmung trotz der Mehrheit nach Satz 1 in den Abstimmungsbezirken I und II zusammen eine Mehrheit für die Wiederherstellung des alten Landes Baden oder in. den Abstimmungsbezirken II und IV zusammen eine Mehrheit für die Wiederherstellung des alten Landes Württemberg (einschließlich Hohenzollern) ergibt.
Ergibt sich keine Mehrheit nach Absatz 1 Satz 1, so werden .die alten Länder Baden und Württemberg (einschließlich Hohenzollern) nach Maßgabe der §§ 21 bis 26 dieses Gesetzes wiederhergestellt. Das gleiche gilt, wenn die Volksabstimmung zu einem Ergebnis nach Absatz 1 Satz 2 führt.
— Meine Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Wir haben im Augenblick nicht die Aufgabe, die Erörterung weiterzuführen; oder wünscht jemand dazu noch das Wort zu nehmen?
— Meine Damen und Herren, ich darf in Ihre Erinnerung rufen, daß wir ausdrücklich vorbehalten haben, daß nach Ablehnung der ersten Anträge zu weiteren Änderungsanträgen noch das Wort genommen werden kann. Ich hatte das ausdrücklich festgestellt und bitte doch, sich dessen freundlichst erinnern zu wollen.
Herr Abgeordneter Mehs, bitte!