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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 5425 138. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. April 1951 Geschäftliche Mitteilungen 5426D Eintritt des Abg. Merten in den Bundestag 5426D Mandatsniederlegung des Abg. Nuding . . 5426D Zur Tagesordnung 5432B, 5466C Dritte Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg -Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849, 2160 der Drucksachen) . . 5427A, 5442C Maier (Freiburg) (SPD) 5427A Dr. Kopf (CDU) . . 5429D, 5448C, 5449B Dr. Fink (BP) 5432B Dr. von Merkatz (DP) 5433C Freudenberg (FDP -Hosp.) 5435A Dr. Hamacher (Z): zur Sache 5436B zur Abstimmung 5446D Kiesinger (CDU) 5437C, 5448D Mayer (Stuttgart) (FDP) 5438D von Thadden (DRP) 5439C, 5448A Fisch (KPD) 5440A Wohleb, Staatspräsident von Baden 5440D Dr. Jaeger (CSU) 5442D Dr. Wuermeling (CDU) 5444B Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 5444D Mehs (CDU) 5445B, 5447C Erler (SPD) 5446B Farke (DP) 5447D Abstimmungen . . 5442D, 5446D, 5448A, 5449A Wahl der Wahlmänner zur Wahl der Richter beim Bundesverfassungsgericht (Umdruck Nr. 157) 5432B, 5442A Dr. Seelos (BP) (zur Abstimmung) . 5442A Beschlußfassung 5442B, 5449B, 5460C Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Erhöhung der Dienstbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2096 der Drucksachen) . . 5449C Pannenbecker (Z), Antragsteller . 5449D Gundelach (KPD) 5451D Dr. Wuermeling (CDU) 5452B Dr. Menzel (SPD) 5453B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . 5454C Ausschußüberweisung 5455B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Aufhebung des Verbots der „Wahrheit" und der „Volkstimme" durch die Alliierte Hohe Kommission (Nr. 2125 der Drucksachen) 5455B Fisch (KPD), Antragsteller 5455B Bausch (CDU) 5457B Übergang zur Tagesordnung 5457C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 2184 der Drucksachen) 5457C Beschlußfassung 5457D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den vorläufigen Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 19. Dezember 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island (Nr. 2150 der Drucksachen) 5457D Ausschußüberweisung 5457D Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dr Müller (Bonn), Dr. Horlacher u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Nr. 2107 der Drucksachen) 5458A Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Antragsteller 5458A Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein (Nr. 2163 der Drucksachen) 5458C Ausschußüberweisung 5458C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 2148 der Drucksachen) 5458C Renner (KPD) : zur Geschäftsordnung 5458D zur Sache 5461B Mende (FDP), Antragsteller . . . 5459B Dr. Laforet (CSU) 5460D Bazille (SPD) 5462B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 5464A Frau Kalinke (DP) 5464C, 5465C Frau Arnold (Z) 5465A Ausschußüberweisung 5465B Erste Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2164 der Drucksachen) 5465C Ausschußüberweisung 5465C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Nr. 2051 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2156 der Drucksachen) 5465C Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 5465D Beschlußfassung 5466A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes (Nr. 1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2077 der Drucksachen, Änderungsanträge Umdruck Nrn. 79, 120 [neu], 126) 5466A, 5469B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 5469B Dr. Horlacher (CSU) 5470A Dr. Gülich (SPD) 5471A, 54'73D Dr. Kneipp (FDP) 5473A Dr. Bertram (Z) 5473C, 5474A Dannemann (FDP) 5474A Abstimmungen 5474B, D Weiterberatung wegen Beschlußunfähigkeit vertagt 5475A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Nr. 1905 der Drucksachen) 5466B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 5466B Beratung abgesetzt 5466B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Neue Wellenlänge für Radio München (Nrn. 2016, 1137 der Drucksachen) 5466C Beratung zurückgestellt 5466C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Herausgabe neuer Briefmarken durch die Bundespost (Nrn 2035, 1797 der Drucksachen) 5466C Stahl (FDP), Berichterstatter . . . 5466C Dr. Bergstraeßer (SPD) 5467B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 5468C Beschlußfassung 5469D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 5475C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gebhard Seelos


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Die Bayernpartei zieht ihren Vorschlag zugunsten des Vorschlags der Fraktion des Zentrums zurück.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich stelle also fest, daß der Vorschlag der Fraktion der Bayernpartei unter Ziffer 4 zurückgezogen ist. Welche Forderungen das für die Abstimmung bei der Fraktion der Bayernpartei hat, braucht das Haus nicht zu interessieren.
Ich hoffe, daß der Abstimmungsmodus klar ist. Ich bitte Sie, den Herren Schriftführern, die sich an den Urnen befinden, die Zettel zum Einwerfen in die Urnen zu übergeben. Ich bitte, mit dem Aufruf der Namen der Abgeordneten zu beginnen.

(Zuruf des Abg. Mayer [Stuttgart].)

— Es ist mir das Bedenken vorgetragen worden, daß wir aus dem System der Verhältniswahl der Weimarer Verfassung herausgefallen seien, daß wir es nicht mehr zu handhaben wüßten. Es ist selbstverständlich nur möglich, einen Vorschlag anzukreuzen. Es geht also nicht darum, daß jemand 12 Namen ankreuzt.

(Frau Abg. Dr. Weber [Essen]: Das kann man wohl!)

-- Man kann es natürlich, Frau Abgeordnete Weber; aber es ist ungültig und darum witzlos.

(Heiterkeit.)

Ich bitte also, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.

(Namensaufruf und Abgabe der Wahlzettel.)

Meine Damen und Herren! Befinden sich im Hause noch Abgeordnete, die nicht aufgerufen worden sind? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl und nehme an, daß Sie damit einverstanden sind, daß wir zunächst zum Punkt 1 der Tagesordnung zurückkehren und daß zwei der Herren Schriftführer während des Laufes der weiteren Beratung die Auszählung vornehmen.
Meine Damen und Herren, wir kehren also zum Punkt 1 der Tagesordnung zurück, und ich eröffne die Einzelbesprechung in der
Dritten Beratung des Entwurfs eines zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nrn. 821, 1752, 1849, 2160 der Drucksachen).
Ich weise darauf hin, daß folgende Abänderungsanträge vorliegen — ich verlese sie ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Abstimmung —:
Umdruck Nr. 159, Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Jaeger und Genossen betreffend §§ 3, 6 und 10 des Gesetzes; Umdruck Nr. 160, Änderungsantrag der Abgeordneten Kuntscher und Genossen zu § 10; Umdruck Nr. 161, Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Schmid (Tübingen), Ollenhauer und Genossen zu § 10 Abs. 2; ein Antrag der Abgeordneten Dr. von Merkatz und Genossen: Neufassung des § 10 des Neugliederungsgesetzes und für den Fall der Ablehnung dieses Antrags ein weiterer Antrag der Abgeordneten Farke und Genossen zu demselben Thema. Ich hoffe, daß ich damit die im Augenblick vorliegenden Anträge erschöpfend zusammengefaßt habe.
Ich rufe zunächst auf Abschnitt I, die Überschrift, §§ 1 und 2 des Gesetzes. Wünscht jemand dazu das Wort zu nehmen? —

(Abg. Mayer [Stuttgart] : Klingeln, Herr Präsident!)

— Wir klingeln schon andauernd, Herr Abgeordneter Mayer. Wünscht niemand das Wort zu nehmen? -- Dann schließe ich die Einzelbesprechung.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über Abschnitt I, Überschrift und die §§ 1 und 2 des Gesetzes. Ich bitte die Damen und Herren, die der Überschrift und den §§ 1 und 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. -- Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei einigen Enthaltungen gegen wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe auf § 3. Dazu liegt der Abänderungsantrag der Herren Abgeordneten Dr. Kopf, Dr. Jaeger und Genossen vor. Ich eröffne die Einzelbesprechung.
Herr Abgeordneter Dr. Jaeger, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nunmehr wären wir am springenden Punkt des ganzen Gesetzes,

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Also werden wir springen! — Heiterkeit)

    denn alle übrigen Anträge, die dazu gestellt sind, sind zweitrangig gegenüber dem, wie innerhalb des Abstimmungsgebietes abgestimmt wird. Ich habe in diesem Hause, im Ausschuß wie auch im Plenum, schon verschiedentlich dargelegt, daß es nicht Aufgabe des Hauses sein kann, zur Sache selbst, ob Baden oder Südweststaat, Stellung zu nehmen, sondern daß seine einzige Aufgabe nur die sein kann, einen fairen Modus zu finden, nach dem abgestimmt wird.
    Wenn wir den Antrag auf Schaffung von nur zwei Abstimmungsbezirken erneuert haben, d. h. beantragen, nach den alten historischen Ländern abzustimmen, dann haben uns dazu verschiedene Gesichtspunkte bewogen. Zunächst einmal der, den man, glaube ich, nicht deutlich genug unterstreichen kann, daß wir nicht die besatzungsrechtlichen


    (Dr. Jaeger)

    Zwangsgrenzen von 1945, die dazu noch Zufallsgrenzen gewesen sind, zur Grundlage einer deut- sehen Abstimmung machen dürfen. Wenn uns dies schon nicht der deutsche Stolz verbieten sollte, so sollte es uns zumindest die deutsche Klugheit verbieten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Denn die erstmalige Anerkennung von Ländergrenzen, die Besatzungsmächte geschaffen haben, kann zu Konsequenzen führen, die ich hier nicht näher ausführen möchte, weil ich glaube, daß jeder klar und deutlich versteht, was ich damit meine. Die subtilen Juristen unserer Nachbarvölker könnten uns sonst bei außenpolitischen Verhandlungen einen Trumpf präsentieren, der zum mindesten politisch, wahrscheinlich auch rechtlich sticht.
    Ich darf auch darauf hinweisen, daß kein Geringerer als der verehrte Herr Kollege Professor Schmid bei den Beratungen, die wir anläßlich der Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern hatten, zum Ausdruck gebracht hat, daß es nach seiner Meinung nicht loyal wäre, wenn die Länder sich auf eine Entscheidung der Militärregierung berufen würden.

    (Zustimmung bei der CSU. — Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Wir berufen uns auf das Grundgesetz!)

    — Meine Damen und Herren! Ich glaube, hier ist es dann auch weder loyal noch fair. Es geht doch um das gute alte Recht, d. h. das alte Recht, das in Deutschland schon eine lange Zeit bestanden hat, bevor fremde Mächte eingegriffen haben. Diese beiden Länder haben 150 Jahre unangefochten bestanden. Nicht einmal die Nationalsozialisten haben haben sie in ihrem Einheitsstaat beseitigt. Es besteht also kein Grund dafür, daß wir sie nicht zur
    Grundlage unserer Abstimmung machen, um so weniger, als der Verfassungsgesetzgeber durch die Schaffung des Art. 118 ausdrücklich das Besatzungsrecht nicht in das innerdeutsche Staatsrecht transformiert hat. Wenn Sie sonst die jetzigen Grenzen, auf denen ja der Herr Kollege Erler die ganzen Entscheidungen, sogar die Existenz des Bundestages aufbauen wollte, zur Grundlage machen, dann stehen Sie damit vor der Gefahr, daß am Ende die Existenz des Deutschen Reiches von 1871 fraglich wird, und ich glaube, das hätte die schwersten außenpolitischen Folgen.
    Es ist sodann verfassungswidrig, was hier mit dem Antrag der Ausschußmehrheit versucht wird; denn es ist grundgesetzwidrig, ein Land zu überstimmen. Es widerstrebt ja dem Prinzip der Demokratie, daß man ein Land, das selber an seiner Eigenstaatlichkeit festhalten will, durch ein anderes Land überstimmen läßt. Wenn Sie an den alten Ländergrenzen festhalten, besteht die Gefahr, daß Altbaden, daß Gesamtbaden überstimmt wird. Nehmen Sie aber die neuen Ländergrenzen als Grundlage, dann wird Südbaden überstimmt. Ich glaube aber, die Anhänger des Südweststaates stehen sich bei der letzteren Möglichkeit noch schlechter; denn es wird in Südbaden sicher eine Mehrheit gegen den Südweststaat geben, während in Gesamtbaden die Aussichten pari stehen.
    Vor allem aber möchte ich, vom Buchstaben des Grundgesetzes abgesehen, darauf hinweisen, daß es sich hier um einen elementaren Verstoß gegen den Geist der Demokratie handelt. Es ist hier von einer Hochzeit, von Vater Württemberg und Mutter Baden gesprochen worden. Aber zur Heirat gehören zwei, die freiwillig die Ehe eingehen. Consensus facit nuptias, Herr Kollege Schmid, darüber sind wir uns einig. Wenn das schon im Familienrecht gilt, dann wird es im Staats- und Verfassungsrecht erst recht gelten. Man kann nicht Württemberg und Baden, die noch nie in der Geschichte ein deutsches Land innerhalb des Bundes gemeinsam gebildet haben, in einen Topf werfen und sie gemeinsam abstimmen lassen. Das ergibt zwar formaldemokratisch eine Mehrheit von 50 oder 60 %, aber ich frage Sie: Mehrheit wovon? Mehrheit kann doch immer nur von der Einheit genommen werden, die nun einmal geschichtlich überliefert ist. Wenn Sie also nicht in Gesamtdeutschland abstimmen lassen — das steht ja hier nicht zur Diskussion —, dann können Sie nur an die Länder anknüpfen und an gar nichts anderes.
    Auch der Kompromißvorschlag, der von einigen meiner Fraktionskollegen eingebracht worden ist, nach dem nur mit Zweidrittelmehrheit eine Majorisierung Badens möglich sein soll, begegnet denselben grundsätzlichen Bedenken, weil er ebenso an diesem ersten demokratischen und staatsrechtlichen Prinzip rüttelt. Wir können ihn deshalb nicht billigen, wenn wir auch für den Fall, daß unser Antrag abgelehnt werden sollte, bei der Wahl des kleineren Übels unsere Stimmen für diesen Antrag abgeben werden. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, daß die Mehrheit des Hauses, an deren Intelligenz ich appelliere und glaube,

    (Abg. Dr. Schmid [Tübingen]: Überfordern Sie uns nicht!)

    unserem Antrag auf Berücksichtigung der alten Länder stattgeben wird.

    (Zurufe von der SPD.)

    Es ist zwar von einem Redner gesagt worden — ich glaube, es war der verehrte Herr Kollege Schmid; ich weiß es aber nicht mehr genau —: wer hat 1803 die Bevölkerung gefragt? Ja, meine Damen und Herren, wenn es überhaupt einen Fortschritt in der menschlichen Geschichte gibt, worüber man diskutieren kann — aber Herr Kollege Schmid, der jetzt den Finger hebt, glaubt ja daran —, dann besteht der Fortschritt darin, daß man im 20. Jahrhundert eben das Volk fragt und nicht mehr darüber wie 1803 und 1945 zur Tagesordnung übergeht.

    (Abg. Renner: Auch in der Frage der Remilitarisierung?)

    — Das gehört nicht hierher; darauf werde ich Ihnen bei Gelegenheit eine ganz deutliche Antwort geben, wenn Sie das wollen.

    (Lachen und Zurufe von der KPD.)

    Meine Damen und Herren! Ich darf dann noch auf etwas Praktisches verweisen. Wenn Sie nach den zwei alten Ländern abstimmen, ist es fraglich, wie die Entscheidung ausfällt. Wenn Sie nach vier Abstimmungsbezirken abstimmen und drei einen majorisieren können, dann wird das Ergebnis so sein, daß Sie den Südweststaat schon in der Tasche haben. Deshalb wollen Sie ja diesen Abstimmungsmodus, meine Herren von der SPD und FDP! Das leuchtet mir ein. Aber ich glaube, daß das ein unrechtmäßiger Weg ist, den Sie hier beschreiten. Überlegen Sie: 7 % Mehrheit für den Südweststaat in Nordbaden! Das wird das Land Baden mit seiner Propaganda nicht aufholen können, schon deswegen nicht, weil es nach der Meinung der Südweststaatanhänger ja ein ganz verarmtes Land ist. Ein Prozent Mehrheit in Gesamtbaden werden Sie leicht aufholen können, meine Herren vom Südweststaat, einmal wegen der Geldquellen, die in Weinheim, Stuttgart und anderswo zur Verfügung stehen,

    (Lachen und Zurufe)



    (Dr. Jaeger)

    dann aber auch, glaube ich, wegen der guten Redner, die, angefangen von dem Herrn Kollegen Schmid, für diesen Wahlkampf zur Verfügung stehen werden!
    Meine Damen und Herren! Wenn Sie nach den alten Ländern abstimmen, dann haben Sie eine offene Feldschlacht, in der das badische und das württembergische Volk klar und deutlich entscheiden können. Sie haben dann die echte Chance der Entscheidung der Vernunft, wohin sie sich auch wendet, Sie haben die echte Chance der Demokratie. Alles übrige führt zu einer Formaldemokratie, wie sie in Deutschland schon einmal gescheitert ist.
    Meine Damen und Herren, es ist ja einmal in etwas hochfliegenden Worten von der Möglichkeit einer altbadischen Irredenta gesprochen worden. Ich glaube, so weit wollen wir gar nicht greifen. Aber wenn die Badener das Gefühl haben, daß sie hier wider das Recht vergewaltigt werden, dann wird ein Ressentiment in dieser Ecke des deutschen Bundes entstehen, das unsere Innenpolitik schwer belasten wird. Das sollte man nicht. Denn das Gefühl der Badener, daß ihnen hier Unrecht geschieht, ist ja nicht nur subjektiv, es ist die objektive Wahrheit, die ich versucht habe, Ihnen darzulegen.
    Es wurde darüber gestritten, wie weit die Grundsätze des Völkerrechts auch innerhalb eines Bundesstaates anwendbar sind. Ich will darauf jetzt nicht eingehen. Aber — ob in der Gemeinde oder im Völkerrecht oder im innerstaatlichen Recht — immer gilt ein Grundsatz, der Grundsatz nämlich, daß nur Gerechtigkeit den Frieden schafft, auch im deutschen Südwesten!

    (Beifall bei der CDU.)