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ID0112303300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 123. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951 4685 123. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4686C, 4687A, 4718A, 4732C Änderung der Tagesordnung 4686D Anfrage Nr. 159 der Fraktion der SPD betr. Überschwemmungsschäden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nrn 1861 und 1979 der Drucksachen) 4687A Zwischenbericht des Bundesministers der Finanzen über die Frage der Freigabe historischer Gold- und Silbermünzen (Nr 1981 der Drucksachen) 4687A Bericht des Bundeskanzlers über Kredite und steuerliche Begünstigungen für Flüchtlingsbetriebe (Nrn. 1286 und 1986 der Drucksachen) 4687B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiete der Bundesrepublik wohnen (Nr. 1786 der Drucksachen) 4687B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4687B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4688A Frau Schroeder (Berlin) 4689A Dr. Reif (FDP) 4689D Frau Kalinke (DP) 4690A Dr. Krone (CDU) 4690B Ausschußüberweisung 4690C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen) . . . 4690C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4690D, 4710D Dr. Koch (SPD) 4695D Dr. Bertram (Z) 4701B Neuburger (CDU) 4703D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4707A Ewers (DP) 4713A Loritz (WAV) 4714C Müller (Frankfurt) (KPD) 4716A Ausschußüberweisung 4718A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr 1977 der Drucksachen) 4718A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit , . . 4718A Ausschußüberweisung 4719A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nrn. 93 und 94) 4687A, 4719A Dr. Schröder (Düsseldorf), Antragsteller 4719A, 4724D Frau Strobel (SPD) 4719D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4721D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4723A Kriedemann (SPD) 4723C Dr. Preusker (FDP) 4724C Abstimmungen 4725A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1984 der Drucksachen) 4725C Neuburger (CDU), Berichterstatter 4725C Abstimmungen 4726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und 4 Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1972 der Drucksachen) 4726C Degener (CDU), Berichterstatter . 4726C Beschlußfassung 4726D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr 1980 der Drucksachen) 4727A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 4727B Beschlußfassung 4728A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Mende u. Gen. betr. Programm für die Betreuung der deutschen Jugend (Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen) . . . 4728A Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 4728B Strauß (CSU) 4728D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4730A Beschlußfassung 4731C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau (Nrn. 1467, 1978 der Drucksachen) . . 4731C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 4731C Beschlußfassung 4732A Beratung der Übersicht Nr. 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 87) 4732A Beschlußfassung 4732C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 91) 4732C Beschlußfassung 4732C Nächste Sitzung 4732C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Oskar Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Den wiederholt von Vertretern der kommunistischen Fraktion gemachten Feststellungen, ) daß die Massensteuern und die Preiserhöhungen in erster Linie durch die Remilitarisierung und die Aufrüstung bedingt sind und der Finanzierung dieser dienen, wurde aus den Parteien der Regierungskoalition und der rechten Gruppe widersprochen. Aber ich glaube, daß die heutige Erklärung des Herrn Finanzministers diese Einwendungen seitens der Regierungskoalition mit Eindeutigkeit und Offenheit klar widerlegt und damit unsere Feststellungen bestätigt hat.
    Der erste Punkt, den der Herr Finanzminister zur Begründung dieser neuen Massensteuern aufstellte, bezog sich auf die Besatzungskosten. Er nannte sie zwar Verteidigungskosten. Ich glaube aber, diese Formulierung, die von amerikanischer Seite dem deutschen Volk einsuggeriert wird, verschleiert nur die Tatsache, daß ein Krieg, ein Angriffskrieg, auf deutschem Boden vorbereitet werden soll. In dem Memorandum der Bundesregierung wird zur Begründung dieser neuen Massensteuern gesagt, daß zusätzliche finanzielle Anforderungen insbesondere für Zwecke der äußeren Und inneren Sicherheit des Bundesgebietes zu erwarten seien, und festgestellt, daß die mit der Verstärkung der alliierten Streitkräfte im Zusammenhang stehenden Mehrausgaben nach den vorliegenden Informationen auf zunächst 1 700 000 000 DM zu veranschlagen sind. Das Memorandum erklärt aber, daß sich die Bundesregierung noch nicht ganz im klaren darüber sei, ob die Summe von 1 700 000 000 DM den aus Anlaß der Truppenverstärkungen im Rechnungsjahr 1951 zu erwartenden Bedarf in voller Höhe erfaßt. Es könne damit gerechnet werden — stellt wiederum diese Regierung fest —, daß die Besatzungsmächte ihre Anforderungen im Laufe des Rechnungsjahres 1951 noch erhöhen würden. Ich glaube, Herr Bundesfinanzminister, Ihnen wird nicht ganz unbekannt sein: in der letzten Zeit sind vom Petersberg Zahlen veröffentlicht und nicht widersprochen worden, nach denen man mit einer Anforderung an sogenannten Besatzungskosten,
    h. Kosten der Kriegsvorbereitung in Höhe von 10,7 Milliarden DM rechnet.

    (Zuruf von der Mitte: Woher weißt Du?!)

    — Ich weiß nicht, ob Sie so ignorant sind, daß Sie das nicht gelesen haben. — Das würde bedeuten, daß gegenüber der bisherigen Zahl von 4,5 Milliarden DM mehr als doppelte Kosten das Volk in Westdeutschland belasten würden. Das würde bedeuten, daß der Würgegriff gegen die arbeitenden Menschen, gegen die breiten Massen des Volkes noch enger gedrückt würde. Das würde bedeuten, daß das Volk die Vorbereitung des Krieges jetzt finanziell und materiell und, sollte es zum Kriege kommen, diesen Krieg nachher mit seinem Blut bezahlen sollte. Das ist die eine Begründung für diese Vorlage.
    Die zweite Begründung bezieht sich auf die sogenannte innere Sicherheit und den Grenzschutz, wofür zirka 270 Millionen DM in Rechnung gestellt werden. Der Herr Bundesinnenminister weiß sehr wohl und hat es unmißverständlich wiederholt zum Ausdruck gebracht, wofür er diese Polizei braucht. Die Regierung ist sich darüber im klaren, daß angesichts der immer weiter um sich greifenden Massenbelastungen und damit der Senkung des Lebensstandards die werktätigen Massen sich gegen diese Politik mit aller Entschiedenheit zur Wehr setzen werden und zur Wehr setzen. müssen. Dafür die Mittel für die Polizei, dafür die Mittel zur sogenannten Sicherung im Innern, die hier angefordert werden.

    (Zuruf von der Mitte: Ahnungsvoller Engel!)

    Die Vorlage betreffend die Finanzierung der Besatzungskosten und der Kosten für die Polizei enthält noch weitere, die arbeitenden Schichten draußen zweifellos außerordentlich interessierende Begründungen. Die Bundesregierung bringt es fertig, zu erklären, daß es angesichts dieser Lage notwendig sei, auch auf dem Wege über diese neuen Massenbelastungen eine planmäßige Einschränkung des entbehrlichen privaten Konsums zu erreichen. Das bedeutet, daß der Leibriemen noch enger geschnallt werden soll. Man will — so sagt wiederum das Memorandum — durch eine höhere Belastung des Verbrauchs die Mittel für die Kriegsfinanzierung aufbringen. Wenn, um es noch einmal wörtlich zu zitieren, in diesem Memorandum ausgesprochen wird, daß eine gewisse Einengung des Lebensstandards als unvermeidliche Gegenleistung für die angestrebte höhere politische Sicherheit des deutschen Volkes hingenommen werden müsse, dann deckt der nächste Satz, glaube ich, die Ziele der Regierung sichtbar auf. Es heißt dort:
    Sollte die höhere Besteuerung des Konsums eine entsprechende Steigerung der Löhne und Sozialleistungen zur Folge haben, so würde die mit der Steuererhöhung angestrebte haushaltswirtschaftliche und sozialökonomische Wirkung nicht erreicht werden.
    Das heißt auf deutsch nichts anderes, als daß die Regierung hier bereits die Anweisung an die Unternehmer gibt, trotz der gestiegenen Mehrbelastungen unter keinen Umständen Lohnerhöhungen zu bewilligen. Das bedeutet nichts anderes. -als daß


    (Müller [Frankfurt])

    die Regierung auch nicht bereit ist, den Sozialrentenempfängern, den Kriegsbeschädigten usw. höhere Rentenbezüge zu bewilligen, die den gestiegenen Preisen angemessen sind. Man geht also — das habe ich vorhin schon einmal gesagt — den Weg der Massenbelastung, während man es auf der andern Seite ganz offen ausspricht, daß eine zusätzliche Belastung des Vermögens nicht als tragbar angesehen werden kann, genau so wenig, wie man eine Wiedererhöhung des Einkommensteuertarifs durchführen will. Es wurde heute schon davon gesprochen: das Milliardengeschenk, das man im Frühjahr des vergangenen Jahres den Reichen gemacht hat, wird aufrechterhalten. Die Reichen werden noch reicher werden, das Volk soll die Kosten bezahlen.
    Das liegt. in der Linie der Politik, die von dem obersten Dirigenten der Bundespolitik

    (Zuruf von der Mitte: Aha!)

    bereits im Januar dieses Jahres verkündet worden ist. Als der Präsident der Vereinigten Staaten, Truman,

    (Zuruf von der Mitte: Da haben wir ihn wieder!)

    vor dem Kongreß sein Programm der restlosen Mobilmachung auf wirtschaftlichem, industriellem und finanziellem Gebiet sowie auf dem Rüstungsgebiet verkündete, als mit diesem Programm aas Rüstungsfieber eine ungeahnte Kurvenhöhe erreichte, da wurde zugleich verkündet, daß mit der Einstellung der amerikanischen Wirtschaft auf die Rüstung und die Kriegsproduktion zugleich eine einschneidende und entscheidende Einengung der Produktion für die Konsumgüter der Massen erreicht werden wird. Zugleich wurde verkündet, daß an eine Lohnerhöhung für die amerikanische Arbeiterschaft nicht zu denken sei. Dieses Programm Trumans wurde von der Bundesregierung gemäß den Direktiven übernommen und liegt zu einem Teil in dieser Vorlage und in der Begründung des Memorandums vor. Diese Linie soll durchgeführt werden.
    Um sichtbar werden zu lassen, in welchem Umfange das breite Volk zur Massenbelastung gepreßt wird, führe ich nur folgende Tatsache an. Vor wenigen Tagen wurden die Zahlen betreffend die Einnahmen im Bundesgebiet im Jahre 1950 veröffentlicht. Wenn wir aus dieser Veröffentlichung all die Steuern, die die Massen belasten, und zwar die direkten und indirekten Steuern, die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer, die Tabaksteuer, die Zölle und die Verbrauchsabgaben zusammenfassen, dann ergibt sich ein Betrag von 12,7 Milliarden DM. Die Gesamteinnahmen im Jahre 1950 betrugen 15,5 Milliarden. Das bedeutet also, daß 80 % der gesamten Einnahmen im Jahre 1950 durch Massensteuern aufgebracht worden sind.
    Wenn Sie eine Zusammenstellung der Belastung machen, die auf Grund dieser neuen Vorlage nun durchgeführt werden soll, dann ergibt sich das gleiche Bild. Die Umsatz- und die Beförderungsteuer zuzüglich der 50 Millionen, die sich durch den Wegfall der Steuerbegünstigungen bei Mehrarbeitslöhnen ergeben, zusammen 1,7 Milliarden, bedeuten auch hier, daß die neue Vorlage zu 800/0 eine Massenbelastung, eine Belastung der arbeitenden Menschen ist.
    Die Schlußfolgerungen aus dieser Politik sind eindeutig. Sie wurden heute bereits genannt. Ich glaube, ,daß die statistischen Berechnungen über die Entwicklung des Reallohnes, die von den Gewerkschaften aufgestellt worden sind, eindeutig ein stetiges Absinken des Reallohnes der Arbeiter zeigen. Der Sozialrentner und der Fürsorgeempfänger, dessen Bezüge bei weitem nicht ausreichen, um nur einigermaßen leben zu können, die Kriegsbeschädigten, die Umsiedler usw. werden die Leidtragenden dieser neuen Massensteuern sein. Ihr Realeinkommen und ihre Realbezüge sinken immer mehr ab. Es ist ganz klar, daß sich die Arbeiterschaft gegen diese Politik mit aller Entschiedenheit zur Wehr setzen wird und zur Wehr setzen muß, wenn sie leben will.
    Der Herr Finanzminister brachte es heute aber auch fertig zu sagen, daß jeder Pfennig, der nur irgendwie aufgebracht werden könnte, zu dem offen eingestandenen Zweck und Ziel herangeholt werden müsse, die Mittel für diese Remilitarisierung, Aufrüstung zur Verfügung zu stellen. Er brachte es sogar fertig zu sagen, daß die Mutter bereit sein wird, den Pfennig zu zahlen, um zu verhindern, daß ihr Sohn durch einen Krieg vielleicht getötet werde. Herr Finanzminister, fragen Sie die deutschen Mütter, und die deutschen Mütter werden Ihnen erklären, daß sie den Frieden wollen,

    (Zurufe)

    daß sie wollen, daß ihre Söhne am Leben bleiben, daß sie wollen, daß ihre Kinder eine friedliche und glückliche Zukunft haben.

    (Zuruf rechts: Wem sagen Sie das?)

    Diese Wünsche und diese Sehnsucht der Mütter werden nicht durch eine Politik verwirklicht, die die Mittel, die die Massen aufgebracht haben, für die Finanzierung des Krieges verwendet. Sie werden nicht 'dadurch verwirklicht, daß die Politik Westdeutschlands entsprechend den Plänen der amerikanischen Kriegsmillionäre und Kriegsverdiener durchgeführt wird, sondern dadurch, daß das deutsche Volk entlastet wird

    (Zuruf rechts: Von Ihnen!)

    von den Besatzungskosten,

    (Zuruf rechts: Von den Kommunisten!)

    daß der Weg beschritten wird, dem deutschen Volke den Frieden zu erhalten.
    Meine Damen und Herren! Der entscheidende Posten in unserer gesamten Finanzierung sind die sogenannten Besatzungskosten.

    (Zurufe: Schluß! Schluß!)

    Würden diese beseitigt, dann wären die Mittel frei für den Wohnungsbau, für die Erhöhung der Renten, für ,die Umsiedler, für die Erleichterung der Steuern usw.

    (Zuruf: Das wissen wir auch!)

    Sorgen wir dafür — das müßten alle einsichtigen Deutschen tun —, daß diese Besatzungskosten beseitigt werden.

    (Zuruf von der Mitte: Das Rezept!)

    Meine Damen und Herren, übermorgen werden Sie Gelegenheit haben, diese Frage zu beantworten, nämlich die Frage, die an den Bundestag gerichtet wird, ob der Weg beschritten wird, um dem deutschen Volk durch die Herstellung seiner Einheit den Frieden, damit den Abzug der Besatzungstruppen, die Beseitigung der Besatzungskosten zu bringen

    (Zuruf: Die alte Platte!)

    und den Weg für eine bessere Zukunft zu beschreiten. Das ist die Entscheidung, vor die Sie


    (Müller [Frankfurt])

    gestellt werden, vor die die deutschen Mütter auch den Bundestag stellen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir haben diese Debatte zu den Punkten 2 und 3 unserer Tagesordnung geführt. Zu Punkt 2 ist die Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen vorgesehen. Ich bitte diejenigen, die dieser Überweisung zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Zu Punkt 3 ist Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen beantragt. Ich nehme auch dazu die Zustimmung des Hauses an, da nicht widersprochen wird.
Ich gebe noch bekannt, daß der Untersuchungsausschuß Nr. 44 im Zimmer 12 zu einer nichtöffentlichen Sitzung zusammentritt,
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr. 1977 der Drucksachen).
Das Wort zur Begründung der Regierungsvorlage hat Herr Staatssekretär Sauerborn.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll vor.
    Das Abkommen bezieht sich deutscherseits auf die Unfallversicherung und die drei Rentenversicherungen für Arbeiter, Angestellte und Bergleute und schweizerischerseits auf die Unfallversicherung sowie die Alters- und Hinterlassenen-versicherung. Die Einbeziehung der Krankenversicherung war nicht möglich, da das schweizerische System grundlegend von der deutschen Krankenversicherung abweicht.
    Das Abkommen stellt die beiderseitigen Staatsangehörigen in ihren Rechten und Pflichten aus der Sozialversicherung der beiden Vertragsstaaten grundsätzlich einander gleich. Es grenzt die Zuständigkeit der beiderseitigen Sozialversicherungen gegeneinander nach dem Kriterium des Beschäftigungsortes ab. Für bestimmte Betriebe, die durch die gemeinsame Landesgrenze durchschnitten werden oder von einem Vertragsstaat in den andern herüberreichen, ist der Sitz des Unternehmens für die Zuständigkeit als maßgebend bezeichnet worden.
    Die beiderseitigen Staatsangehörigen erhalten in beiden Versicherungen die Leistungen ohne jede Einschränkung und unter Einschluß aller Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, solange sie im Gebiet eines der beiden Vertragsstaaten wohnen. Bei Wohnsitz in einem dritten Staat erhält der Berechtigte die Leistungen aus der Sozialversicherung eines der beiden Vertragsstaaten unter den gleichen Voraussetzungen und in dem 'gleichen Umlange wie ein Angehöriger dieses Staates, der sich in dem dritten Staat aufhält. Das Abkommen beseitigt also für die beiderseitigen Staatsangehörigen alle innerstaatlichen Vorschriften, durch die Leistungen wegen Auslandsaufenthalt beschränkt oder zum Ruhen gebracht werden, wenn der Wohnsitz in einem der beiden Länder gegeben ist.
    Da die Schweiz keine Deckung des Invaliditäts-
    und Berufsrisikos kennt, werden die nach deutschem Recht für diese Wagnisse zu gewährenden Renten ohne Anrechnung schweizerischer Versicherungszeiten gewährt. Bei den Renten für den Fall des Alters und des Todes dagegen werden die in der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten unter bestimmten Voraussetzungen für die Erfüllung der Wartezeit und die Erhaltung der Anwartschaft nach deutschem Recht zusammengerechnet. Außerdem werden die von den deutschen Rentenversicherungen zu gewährenden Alters- und Hinterbliebenenrenten nach bestimmten Berechnungsregeln im Verhältnis der von der deutschen Versicherung zu berücksichtigenden Versicherungszeiten zu den insgesamt in der deutschen und schweizerischen Versicherung zurückgelegten Versicherungszeiten gewährt. Die schweizerischen Alters- und Hinterbliebenenrenten werden deutschen Staatsangehörigen unter erleichterten Bedingungen gewährt. Die im schweizerischen Recht für Ausländer vorgesehenen verschärften Bestimmungen für den Erwerb des Rentenanspruchs sind für Deutsche wesentlich gemildert worden. Schließlich ist nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit festgelegt worden, daß in den Fällen, in denen wegen Nichterfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen eine Rente nicht gewährt werden kann, die entrichteten Beiträge in einem bestimmten Umfange zurückerstattet werden.
    Auch in der Unfallversicherung ist das Prinzip der Gegenseitigkeit für die beiderseitigen Leistungsansprüche festgelegt worden. Einschränkende Bestimmungen über die Behandlung von Ausländern in jedem der innerstaatlichen Gesetze sind für die beiderseitigen Staatsangehörigen außer Kraft gesetzt worden.
    Schließlich enthält das Abkommen noch eine Reihe von VerwaltungsVorschriften, die der reibungslosen Durchführung des Abkommens dienen.
    Der Zahlungsverkehr für die laufenden Renten der beiderseitigen Sozialversicherungen und die Nachzahlung der seit dem 1. September 1949 rückständig gebliebenen Renten wird in Kürze aufgenommen werden.
    Wegen der sonstigen Einzelheiten darf auf das dem Gesetzentwurf beigefügte Memorandum verwiesen werden.
    Das deutsch-schweizerische Abkommen über Sozialversicherung ist ein wertvolles Glied in der Kette der zwischenstaatlichen Verträge auf dem Gebiet der Sozialversicherung, um deren Abschluß sich die Bundesregierung bemüht. Das 'Abkommen mit der Schweiz ist nach dem Abkommen mit Frankreich und dem multilateralen Abkommen über soziale Sicherheit des fahrenden Personals in der Rheinschiffahrt der dritte Staatsvertrag auf diesem Gebiet. Verhandlungen mit weiteren westeuropäischen Staaten sind im Gange.
    Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf ohne Änderung angenommen hat, bitte ich den Bundestag, ihm ebenfalls zuzustimmen.