Der Ältestenrat schlägt vor, bei der ersten Beratung dieser Vorlage auf eine Aussprache zu verzichten. Ich darf daher die
Aussprache als geschlossen ansehen. Vorgesehen ist die Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuß für Sozialpolitik. — Da nicht widersprochen wird, nehme ich die Zustimmung des Hauses dazu an.
Ich rufe nun auf Punkt 5 der Tagesordnung: Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schröder , Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen, Umdruck Nr. 93 und 94).
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Dr. Schröder.
Dr. Schröder (CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, dessen Entwurf wir Ihnen heute vorlegen, ist erforderlich, weil wir sonst nach dem 31. dieses Monats ohne ein Preisgesetz sein werden. Sie wissen, daß wir uns im Wirtschaftspolitischen Ausschuß, ich glaube, seit Mai vergangenen Jahres, große Mühe gegeben haben, ein neues Preisgesetz zu schaffen. Dieses Preisgesetz hat damals das Hohe Haus passiert. Es ist dann vom Bundesrat an den Vermittlungsausschuß verwiesen worden, und der Vermittlungsausschuß hat einen Vorschlag gemacht, den das Hohe Haus mit Mehrheit abgelehnt hat. Daraufhin hat der Bundesrat zum erstenmal, meine Damen und Herren, in der Geschichte der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland Einspruch eingelegt, und zwar mit großer Mehrheit, nämlich mit 34 gegen 9 Stimmen. Das versetzte dieses Haus in die Notwendigkeit, den Einspruch des Bundesrats mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit zu überstimmen. Das ist gescheitert, wir haben es nur auf 200 gegen 110 Stimmen gebracht. Damit ist die Arbeit eines langen Zeitraumes zunächst leider zunichte geworden.
Das ist ein recht beklagenswerter Vorgang. Wie bedauerlich der Ablauf der ganzen Sache ist, können Sie sich leicht vor Augen führen, wenn Sie sich einmal die Mühe machen, den Bericht über die 50. Sitzung des Bundesrates nachzulesen. Dort werden Sie auf Seite 149 finden, daß der Herr Präsident des Bundesrates, Ministerpräsident Ehard, folgendes ausgeführt hat:
Hätte der Bundestag den Antrag des Vermittlungsausschusses wie schon so oft ganz oder wenigstens teilweise angenommen, hätten wir sicher in dem Fall keinen Einspruch eingelegt, wären überhaupt nicht auf den Gedanken gekommen, Einspruch einzulegen.
Meine Damen und Herren, wenn ich darauf besonders hinweise, dann aus dem Grund, weil ich glaube, daß wir in Zukunft bei solchen Vorschlägen des Vermittlungsausschusses doch mit ganz besonderer Sorgfalt und Gründlichkeit werden vorgehen müssen, um zu vermeiden, daß Einsprüche kommen wie dieser, in dem das Motiv, einer gewissen Enttäuschung und Verärgerung doch ganz unverkennbar ist.
Wir haben dann in der letzten Sitzung in der vergangenen Woche, wie Sie sich erinnern werden, den Versuch gemacht, nun wenigstens schlankweg einen Gegenzug zu machen, wenn ich so sagen darf. Der Antrag, den ich jetzt vor Ihnen zu begründen die Ehre habe, hätte am vergangenen Donnerstag behandelt werden können, wenn nicht aus dem Hause heraus mit einer Stimme, möchte ich sagen,
Widerspruch erhoben worden wäre. Auch das halte ich nicht für einen sehr glücklichen Vorgang angesichts der Zeitnot, in die wir kommen. Ob wir wollen oder nicht: wir sind gehalten, über den 31. März hinaus eine Regelung zu treffen, und je schneller und je einmütiger wir sie treffen, desto besser wird es sein.
Das Gesetz zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes ist, wie ich doch hervorheben möchte, nun leider schon die fünfte Verlängerung, zu der wir haben kommen müssen. Gerade weil es die fünfte Verlängerung ist, sollte das für das Hohe Haus ein Appell in der Richtung sein, nun auch den Zeitpunkt, nämlich die Zeitdauer der Verlängerung, so zu bemessen, daß wir nicht wieder wie bei den bisherigen Verlängerungen in Schwierigkeiten kommen. Meine Fraktion hat sich deswegen entschlossen, Ihnen die Fassung vorzuschlagen: „bis zum Inkrafttreten eines neuen Preisgesetzes". Ich halte es für unerträglich, diese Verlängerung wieder so kurzfristig bemessen zu wollen, da wir praktisch technisch gar nicht in der Lage sein werden — vor allen Dingen etwaige Komplikationen mit dem Bundesrat eingerechnet —, in einem so kurzen Zeitraum ein komplettes neues Preisgesetz zu verabschieden. Deswegen möchte ich Sie bitten, wenn ich das gleich dazu sagen darf, den Abänderungsantrag, den unsere Freunde von der FDP gestellt haben, nicht anzunehmen. Das Preisgesetz hat eine lange Geschichte gehabt. Die Geschichte der Verlängerungen ist jetzt schon beinahe länger als die Geschichte des Preisgesetzes. Um das noch einmal zum Ausdruck zu bringen: es gibt, glaube ich, keinen andern Weg, den wir gehen könnten, als zunächst dieses reine Behelfsmittel zu schaffen, um am 1. April nicht ohne preisrechtliche Bestimmungen überhaupt zu sein. Ich glaube, meine Damen und Herren, daß die angeführten Gründe es rechtfertigen, diesen Entwurf heute, wenn nur irgend angängig, in drei Beratungen zu verabschieden.