Rede:
ID0112302700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Ewers.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 123. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951 4685 123. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 7. März 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4686C, 4687A, 4718A, 4732C Änderung der Tagesordnung 4686D Anfrage Nr. 159 der Fraktion der SPD betr. Überschwemmungsschäden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Nrn 1861 und 1979 der Drucksachen) 4687A Zwischenbericht des Bundesministers der Finanzen über die Frage der Freigabe historischer Gold- und Silbermünzen (Nr 1981 der Drucksachen) 4687A Bericht des Bundeskanzlers über Kredite und steuerliche Begünstigungen für Flüchtlingsbetriebe (Nrn. 1286 und 1986 der Drucksachen) 4687B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Uraltkonten in West-Berlin, deren Berechtigte im Gebiete der Bundesrepublik wohnen (Nr. 1786 der Drucksachen) 4687B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4687B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4688A Frau Schroeder (Berlin) 4689A Dr. Reif (FDP) 4689D Frau Kalinke (DP) 4690A Dr. Krone (CDU) 4690B Ausschußüberweisung 4690C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Änderungsgesetz 1951) (Nr. 1982 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 1983 der Drucksachen) . . . 4690C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4690D, 4710D Dr. Koch (SPD) 4695D Dr. Bertram (Z) 4701B Neuburger (CDU) 4703D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 4707A Ewers (DP) 4713A Loritz (WAV) 4714C Müller (Frankfurt) (KPD) 4716A Ausschußüberweisung 4718A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll (Nr 1977 der Drucksachen) 4718A Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit , . . 4718A Ausschußüberweisung 4719A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Nr. 1993 der Drucksachen; Anträge Umdruck Nrn. 93 und 94) 4687A, 4719A Dr. Schröder (Düsseldorf), Antragsteller 4719A, 4724D Frau Strobel (SPD) 4719D Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4721D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4723A Kriedemann (SPD) 4723C Dr. Preusker (FDP) 4724C Abstimmungen 4725A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Nr. 1654 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1984 der Drucksachen) 4725C Neuburger (CDU), Berichterstatter 4725C Abstimmungen 4726A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und 4 Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1972 der Drucksachen) 4726C Degener (CDU), Berichterstatter . 4726C Beschlußfassung 4726D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung der Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 1731 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr 1980 der Drucksachen) 4727A Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 4727B Beschlußfassung 4728A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Mende u. Gen. betr. Programm für die Betreuung der deutschen Jugend (Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen) . . . 4728A Kemmer (CSU), Berichterstatter . . 4728B Strauß (CSU) 4728D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4730A Beschlußfassung 4731C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Gebührenbefreiung beim Kleinwohnungsbau (Nrn. 1467, 1978 der Drucksachen) . . 4731C Erler (SPD), Berichterstatter . . . . 4731C Beschlußfassung 4732A Beratung der Übersicht Nr. 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 87) 4732A Beschlußfassung 4732C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 91) 4732C Beschlußfassung 4732C Nächste Sitzung 4732C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war nicht meine Absicht, während der Debatte das Wort zu ergreifen, aber es ist so oft in der Debatte eine Anspielung auf die Steuerbewilligungsmaschine gefallen, daß ich mich genötigt sehe, auf dieses Thema zu sprechen zu kommen.
    Die Anspielungen waren Gott sei Dank in einem Ton gehalten, daß ich annehme, daß die Pressenachricht nicht von vornherein als völlig glaubwürdig übernommen worden 'ist; ich möchte Ihnen versichern, daß es ja auch das Gegenteil der Wahrheit und Wirklichkeit wäre, wenn man wirklich eine solche Behauptung aufstellen wollte. Ich darf


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Ihnen den Zusammenhang ganz ruhig erklären und bitten, es rein menschlich zu nehmen.
    Wenn ich so im Bayerischen Wald

    (Heiterkeit)

    in meinem Grenzlandausschuß bin und spreche, dann faßt mich halt eine gewisse Liebe und Sehnsucht nach der Gegend, in der die Wiege meiner Eltern stand, und man bekommt so etwas wie Sehnsucht, zu erklären, wie man so töricht sein kann, ein so schönes Land zu verlassen und woanders tätig zu sein.

    (Heiterkeit)

    Da man selbst bei all denen, in deren Kreis man
    sitzt, merkt, daß sie sagen: mich brächte keiner
    hinaus, warum bist Du — zoologisches Beiwort —

    (Heiterkeit)

    hinaus gegangen? —, muß man mit einem Gegenwort antworten. Und ich werbe um Mitleid. Wenn ich um Mitleid werbe, schildere ich das Los des Finanzministers als solches. Ich habe Ihnen deshalb gesagt, es sei in allen Parlamenten der Welt so, daß die Parlamente gerne Ausgaben bewilligten, weil jede Ausgabebewilligung irgendeine Bevölkerungsschicht finde, bei der sie populär sei, und es wäre in allen Parlamenten der Welt so, daß die Parlamente ungern die Deckung, die Einnahmen bewilligten; denn jede Einnahme, die man bewillige, und jede Steuer finde eine Bevölkerungsschicht, bei der sie unpopulär sei. Der Finanzminister habe aber leider die Aufgabe, gegen Ausgaben vielleicht deswegen zu reden, weil er an den Steuerzahler denkt, den er zu schützen hat. Infolgedessen muß er sich manchmal gegen eine populäre Forderung stellen, wenn er ihre Durchführung für unnötig hält. Wenn die Ausgabe bewilligt ist, bleibt dem Finanzminister auf der anderen Seite gar nichts anderes übrig, als, um das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen wiederherzustellen und damit der Allgemeinheit, dem Sparer, dem sozial Schwachen zu dienen, auch die Einkünfte zu verantworten und den Steuervorschlag zu machen. So sei er leider Gottes immer in der Rolle des Unpopulären. Das geschehe ihm ganz recht; warum hat er seine Heimat verlassen?

    (Heiterkeit.)

    So ungefähr war die Rede, und insofern muß ich dann erklären, warum ich gerade heute wieder als der Mann dastehe, der seine schöne Heimat verläßt, um mit recht unpopulären Steuervorschlägen an seine eigenen Landsleute heranzutreten. Ich bitte, meine menschliche Rolle zu verstehen und zu entschuldigen. Ich habe wirklich nicht das Hohe Haus als eine Steuerbewilligungsmaschine bezeichnet oder bezeichnen wollen.

    (Bravo! rechts.)

    Ich habe nur in meiner Heimat aus meinem Herzen keine Mördergrube gemacht und um Entschuldigung gebeten, daß ich sie verlassen habe.
    Jetzt darf ich auf das Sachliche eingehen, aber ich möchte nicht über jeden einzelnen Punkt sprechen, der hier erörtert worden ist.

    (Abg. Schoettle: Herr Minister, jetzt gehen Sie vom Volksgesang zum höheren Kunstgesang über! — Heiterkeit.)

    — Ja, ganz richtig. Ich möchte nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Ich nehme an, daß wir uns über die Einzelheiten im Ausschuß unterhalten. Es ist ja der Zweck des Ausschusses und meiner dort zu haltenden ersten Einführungsrede, auf all die Spezialpunkte, die im Plenum geäußert worden sind, im Ausschuß zu antworten. Ich darf nur die allgemeinen Gesichtspunkte herausgreifen.
    Erstens ist von den allzu reichen Ermächtigungen gesprochen worden. Es gibt heute noch einen § 12 der Reichsabgabenordnung. Nach meiner Überzeugung gilt dieser Paragraph in der Form, in der er vor 1933 bestanden hat, eigentlich heute noch. Manche Juristen bestreiten das. Infolgedessen verlangen sie wegen der Fassung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, daß jede einzelne Möglichkeit, für die überhaupt eine Durchführungsverordnung notwendig werden kann, von A bis Z aufgezählt wird. Früher war es eine Selbstverständlichkeit, in das Gesetz hineinzuschreiben: Der Herr Reichsminister der Finanzen erläßt die notwendigen Durchführungsvorschriften. Wenn heute versäumt wird, irgendeinen Begriff anzuführen, dann bestreiten die Juristen dem betreffenden Ressortminister das Recht, eine ganz kleine Durchführungsverordnung zu erlassen. Dieser Katalog muß so lange aufgestellt werden, als wir uns nicht zu der Erkenntnis durchringen, daß § 12 der Reichsabgabenordnung in dem Sinne wirksam ist, wie er damals gedacht war, daß man nämlich die not wendigen Durchführungsvorschriften, die man nicht in der ersten Minute alle vorausbedenken kann, erlassen kann. Bei all diesen Verordnungen kann das Parlament, wenn es mit den Durchführungsvorschriften nicht einverstanden ist, sofort deren Aufhebung verlangen. Das also war früher der einfache Weg. Warum aber soll man's einfach machen, wenn's umständlich auch geht. Eine rein formalistische Auslegung des Art. 80 des Grundgesetzes zwingt uns zu einem umständlichen Weg, zu einer Aufzählung aller Einzelheiten, die überhaupt je einmal Gegenstand einer Durchführungsverordnung sein können. Ich bitte, einmal unter diesem Gesichtspunkt die sogenannten Ermächtigungsbestimmungen zu lesen.
    Zweitens. Was das Thema „Schätzung des Bedarfs" anlangt, so ist hier gesagt worden, die Besatzungskosten seien vielleicht zu hoch eingeschätzt. Die Damen und Herren haben zugegeben, das Vertrauen zu haben, daß sich im eigenen Interesse und um des deutschen Volkes willen Bundesregierung und Bundesminister der Finanzen bemühen werden, diesen Ausgabeposten auf das notwendigste Maß einzuhalten. Ich kann heute keine bestimmte Zahl über die Höhe dieser Besatzungskosten angeben, und zwar deswegen nicht, weil erst in den nächsten Tagen bei den Hohen Kommissaren Entscheidungen über diese Zahlen fallen, über die zu reden sein wird, und weil erst von dieser Stunde an die Möglichkeit zu Verhandlungen besteht. Selbstverständlich nehme ich ohne weiteres an, daß man über diesen Posten gleich zu gleich verhandelt und nicht etwa befohlen wird. Ich mußte aber von vornherein mit einem Posten rechnen, und wenn der Wunsch, den wir haben, in Erfüllung geht, daß nämlich die deutsche Grenze durch Söhne der Mütter anderer Länder geschützt wird, dann wird allerdings nach meinem Dafürhalten insgesamt ein Bedarf, wie ich ihn gekennzeichnet habe, notwendig sein. Er wird unter der Voraussetzung ausreichen, daß die Besatzungskosten nicht mehr dem alten System dienen, sondern alles einem einheitlichen Zweck dient, nämlich der echten Verteidigung der demokratischen Welt und damit in erster Linie des an den Eisernen Vorhang stoßenden deutschen Bodens.
    Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß ich in die Ausgaben und in den Mehrbedarf nicht die Fortsetzung der Subventionen eingerechnet


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    hatte. Ich muß Ihnen heute schon gestehen —es ist j a ein öffentliches Geheimnis —: so, wie sich der Weltmarkt entwickelt hat, wäre es unmöglich, ohne unerträgliche Rückwirkungen auf Preis- und Lohngebiet die ganzen Auswirkungen des Weltmarkts auf die notwendigsten Nahrungsmittel losprellen zu lassen. Voraussichtlich wird Ihnen bald die Entscheidung darüber vorgelegt werden, daß die Subventionspolitik — auf das Notwendigste beschränkt — fortgeführt werden muß. Wer das Kapitel „Subventionen" kennt, der weiß, daß mit diesem Posten ein sehr großer Mehrbedarf an den Bundeshaushalt herangetragen wird. Dieser neue Posten wird durch die Steuervorschläge voraussichtlich nicht voll gedeckt werden können.
    Meine Damen und Herren, es ist dann über die Exportförderung gesprochen worden. Selbstverständlich ist die Bundesregierung bereit, alles zu tun, was der Exportförderung dienen kann. Sie wird daher auch auf dem Gebiet der Einkommensteuer — nicht nur der Umsatzsteuer — konkrete Vorschläge vorlegen, die bereits ausgearbeitet und mit den Ländern, die j a verantwortlich sind, da es um ihre Steuererträge geht, vereinbart sind. Ich glaube, Ihnen bestimmt versprechen zu können, Ihnen diesen Gesetzesvorschlag als Material so rasch zugehen zu lassen, daß Sie vielleicht schon im Ausschuß die Möglichkeit haben, ihn in Initiativform zu übernehmen und bereits in das neue Einkommensteuergesetz einzubauen. Damit wird Zeit gewonnen, wofür ich Ihnen sehr dankbar wäre. Denn das Ausland macht uns Vorwürfe, daß wir uns auch in der Steuergesetzgebung und in den finanzpolitischen Maßnahmen zu langsam an die Änderung der Verhältnisse angleichen würden. Wir haben dem Ausland unsere Pläne Mitte Dezember 1950 mitgeteilt. Sie wissen: wenn wir heute, am 7. März, die Ausarbeitung der Gesetzentwürfe, die Vorlage an das Kabinett, die Vorlage an den Bundesrat, die Beratung im Bundesrat, die Äußerung des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung — verfassungsrechtlich vorgeschriebene Stadien — überwunden und heute die erste Lesung dieser Steuergesetze haben, dann haben wir im Rahmen des Grundgesetzes rasch gearbeitet. Das Ausland versteht das nicht. Wenn ich also eine Unterstützung dahin erfahre, daß solche Gesetzentwürfe auf dem Weg der Initiative eine Beschleunigung erhalten, dann bin ich selbstverständlich dafür dankbar und werde Ihnen die Möglichkeit dazu geben.
    Eine Frage darf ich noch aufwerfen, nachdem Herr Kollege Höpker-Aschoff sie vorhin erwähnt hat — ich hoffe, ihm damit keinen Kummer zu bereiten —, nämlich die der Tabaksteuer. Eine Tabaksteuerreform im Sinne einer Steuersenkung könnte dann überlegt werden, wenn die Senkung der Tarifsätze nicht gleichzeitig eine wesentliche Senkung des Aufkommens bedeuten müßte. Ich sage es absichtlich: es schadet nichts, die deutsche Öffentlichkeit an den Ernst der Situation zu erinnern. Eine Senkung der Tabaksteuer würde zur Voraussetzung haben, daß der Tabakkonsum um wenigstens 60 % steigt. Ich frage, ob wir die notwendigen Devisen haben, um uns diese nicht unvermeidbare Einfuhr im Laufe des Jahres leisten zu können. Diese Frage müßte zuerst geklärt werden, bevor wir an eine Reform der Tabaksteuer herantreten könnten.
    Meine Damen und Herren, zum Schluß noch ein wesentliches Thema! Es ist davon gesprochen worden, daß die Steuergesetze nicht beraten erden könnten, solange nicht feststünde, wem das Mehraufkommen eigentlich zufließe. Nun darf ich zunächst folgendes sagen. Ein Gesetz nach Art. 106 Abs. 3 verlangt die Zustimmung des Bundesrates. Dieses Gesetz dem Bundesrat vorzulegen, bevor der Bundesrat weiß, was das Gesetz für ihn wirklich bedeutet, bevor ich ihm also mit Ziffern sagen kann — Art. 106 Abs. 3 setzt ja nichtgedeckte Ausgaben des Bundes voraus —, worin die nichtgedeckten Ausgaben des Bundes bestehen, bevor ich ihm nicht sagen kann, wie tief ziffernmäßig der Eingriff in die Ländermittel ist, wie hoch er infolgedessen prozentual bei den Steuern ist, erscheint mir ganz aussichtslos. Ich halte die Voraussetzungen erst dann für gegeben, wenn ich dem Bundesrat sagen kann, in welcher Zwangslage das gesamte deutsche Volk ist, wenn ich ihm sagen kann: ich schaffe den Ländern Mehreinnahmen; ich schaffe die Mehreinnahmen aber praktisch nicht für die Länder, sondern ich muß sie auf diesem Wege dem Bund zuleiten; infolgedessen können die Länder ihre alten Einnahmen, ziffernmäßig gerechnet, ungefähr behalten. Dann habe ich Aussicht auf Erfolg.
    Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, daß über dieses Thema bereits Besprechungen zwischen Länderregierungen und Bundesfinanzministerium stattgefunden haben. Diese Besprechungen von Land zu Land haben dazu geführt, daß die Mehrheit der Länderregierungen für die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagene Lösung eintritt. Ich freue mich, feststellen zu können, daß hier zum erstenmal ein Weg friedlich beschritten wird, von dem ich früher gedacht habe, daß er nur unter schärfsten politischen Konflikten zwischen Bund und Ländern würde beschritten werden können. Heute ist die Sachlage anders. Die Länderregierungen sind überzeugt, daß der Mehraufwand, den wir haben, anfällt, und sind überzeugt, daß der Mehraufwand gedeckt werden muß. Sie sehen bei dieser Sachlage, daß man mit dem alten System der Interessenquoten nicht durchkommt; denn dieses System bringt Ungleichheiten unter den Ländern mit sich, und eine Verdoppelung der Interessenquoten würde diese Ungleichheiten verdoppeln und zu unmöglichen Ungerechtigkeiten werden lassen. Infolgedessen haben sich die Länder in ihrer Mehrheit bisher grundsätzlich bereit erklärt, den Weg des Art. 106 Abs. 3 zu beschreiten, obwohl sie wissen, daß die selbstverständliche Schlußfolgerung daraus die Anwendung des Art. 108 Abs. 2 ist. d. h. „insoweit" geht die Verwaltung auf den Bund über.
    Es war, um Art. 106 Abs. 3 mit Aussicht auf Erfolg anzuwenden, notwendig, gleichzeitig mit den Ländern zu vereinbaren, wie die Vorschrift, daß insoweit die Verwaltung auf den Bund übergeht, zu verstehen und zu handhaben ist. Ich freue mich, feststellen zu können, daß auch hier die große Mehrheit der Länder für die Vorschläge des Bundesfinanzministers volles Verständnis gezeigt hat und selbstverständlich anerkennt, daß damit gesagt ist, daß der Bundesfinanzminister soviel Einfluß auf die Verwaltung haben muß, daß er das Aufkommen, mit dem er rechnet. auch prozentual sichern kann. Die Gesetzentwürfe, und zwar einer über die Anwendung des Art. 106 Abs. 3 und ein zweiter zum Vollzug des Art. 108 Abs. 2, sind ausgearbeitet und gehen dem Kabinett dieser Tage zu, so daß ich sie Ihnen demnächst werde vorlegen können. Ich freue mich, wenn ich dabei sagen kann: im Einvernehmen mit der großen Mehrheit der Länder. Die Länder wissen,


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    daß sie damit, von einem rein egoistischen und einem rein doktrinären Standpunkt aus betrachtet, ein großes Entgegenkommen beweisen müssen. Die Länder wissen aber auch, daß dieses Entgegenkommen notwendig ist, und ich glaube, sagen zu dürfen: es ist ein Vertrauensbeweis zwischen Bund und Ländern, daß es im Wege der Einigung erfolgt ist. So wie ich den Föderalismus verstehe und wie er überhaupt verstanden werden sollte, bedeutet er die Zusammenarbeit Gleichberechtigter zum Wohle des Ganzen,

    (Zustimmung rechts)

    und in diesem Falle haben Gleichberechtigte zum Wohle des Ganzen den Egoismus zurückgestellt und nach meiner Überzeugung dem Ganzen gedient.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die grundsätzlichen Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Höpker-Aschoff werden von meiner Fraktion weitgehend gebilligt, so daß ich mich kurz fassen kann.
    Auch wir stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn der Finanzbedarf auch nur annähernd so stark ist und durch das erhöhte Mehraufkommen von Steuern, das ja erst im letzten Vierteljahr eingesetzt hat, nicht gedeckt werden kann und wenn die in einem gewissen Umbruch befindliche allgemeine Wirtschaftspolitik nicht überhaupt alle Berechnungen über den Haufen wirft, die Regierungsparteien gehalten sind, dem Bund die Mittel zu geben, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Mich hat allerdings an der Einleitungsrede des Herrn Bundesfinanzministers ein wenig befremdet, daß er versuchte, die Sache so darzustellen, als ob jeder Steuergroschen, der aufgebracht wird, ausschließlich der Verteidigung des Heimatlandes diene. Das ist, insofern durch Bundesmittel soziale Leistungen bewirkt werden, indirekt richtig; soweit wir einen „Verteidigungsbeitrag" — wie heute wohl euphemistisch die Formel für Besatzungsausgaben lauten soll —leisten, können wir das nach den bisherigen Erfahrungen der letzten 5 Jahre keineswegs anerkennen. Unkosten für Luxuskegelbahnen und Ähnliches haben mit der Verteidigung unseres Gebietes gar nichts zu tun, und insofern müssen wir diesen — wie soll ich sagen — an unser Ehrgefühl gerichteten Appell des Herrn Bundesfinanzministers für heute zurückweisen. Dieser Appell wird deshalb auch für mich und meine Fraktion um so unerfreulicher, weil wir uns mit gewissen Argumenten der Begründung dieser Vorlage, über die offensichtlich viele Kollegen bisher völlig hinweggelesen haben, überhaupt nicht einverstanden erklären können.
    Wir geben zwar zu, daß sich die Wirtschaftspolitik infolge der zugespitzten Weltlage des mittlerweile beinahe schon warmen Krieges, der geführt wird und der sich auch auf uns auswirkt, zwangsläufig geändert hat und daß daher die freie Wirtschaft, zu der wir entschlossen waren, sich nicht mehr durchführen läßt. Aber dennoch geht uns die Begründung, die gegeben ist und die auch aus den Worten des Herrn Ministers hervorklang, teilweise wesentlich zu weit. Aus dem Memorandum der Bundesregierung in Drucksache Nr. 1982 darf ich nur einen Passus zitieren. Es heißt unter Ziffer 12 auf Seite 24:
    Die Notwendigkeit einer Steuererhöhung ergibt sich nicht allein aus haushaltspolitischen, sondern auch aus allgemeinen volkswirtschaftlichen Erwägungen.
    Und dann wird die Nutzanwendung hieraus gezogen:
    Zu dieser unvermeidlichen Umlenkung der finanziellen Mittel aus der privaten in die öffentliche Sphäre ist die Steuererhöhung der einzige im Augenblick gangbare Weg.
    Das bedeutet doch offenbar, daß sich die Regierung
    anschickt, nicht mehr die Privatinitiative als den
    Impuls in der Wirtschaft anzusehen, sondern eine
    gelenkte sozialistische Planwirtschaft einzuführen.

    (Hu-Rufe bei der SPD.)

    Es müßte doch weiterhin heißen: „von der Konsumin die Investitionssphäre". Oder was soll das Geld in der öffentlichen Hand? Als wenn die öffentliche Hand nicht ebenfalls Fehlinvestitionen genug gemacht hätte, wofür wir ja wohl in allen Ländern heute hinreichende Beispiele haben.

    (Sehr wahr! rechts.)

    Ich muß also diese Begründung, die hier meines Erachtens nur durch so etwas wie ein Büroversehen stehengeblieben sein kann, auf das entschiedenste beanstanden und muß dazu erklären: So sehr wir eine Verflechtung — bedauerlicherweise — der Steuer- mit der Wirtschaftspolitik für unser schweres Schicksal halten, so wenig sind wir gesonnen, durch eine Steuererhöhung im geringsten die öffentliche Hand in den Stand zu setzen, mit dén sauer verdienten Geldern der Staatsbürger eigene Investitionen vorzunehmen.

    (Beifall bei der DP.)

    Das möchte ich ganz deutlich aussprechen. Ich glaube, daß der Hinweis auf einen „Verteidigungsbeitrag", den wir hier angeblich leisten, und diese Nutzanwendung in praxi miteinander in einem recht peinlichen Zusammenhang stehen.
    Im übrigen wird es der Prüfung im Ausschuß bedürfen, ob die Wirtschaft wirklich so radikal, wie es jetzt geschehen soll, Selbstinvestitionen entbehren kann. Diese Zweifel sind insbesondere bei der Industrie heute noch angebracht, ganz besonders bei der Flüchtlingsindustrie. Ich meine, daß man insoweit doch wohl einen allmählicheren Übergang finden müßte. Die übrigen Einzelbemerkungen, die ich zu machen hätte, decken sich im im wesentlichen mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Höpker-Aschoff.
    Und nun zur Umsatzsteuer! Ich muß ehrlich gestehen, daß es mich als Angehörigen einer Regierungspartei sehr befremdet, daß, nachdem vor etwa einem Dreivierteljahr der Bundestag nach sehr langen und eingehenden Ausschuß- und Plenarberatungen den Beschluß gefaßt hat, es im Gegensatz zu dem damaligen Regierungsantrag bei der bisherigen Regelung des § 7 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes zu belassen — wogegen die Opposition opponiert hatte — hier bei der neuen Vorlage noch einmal der Versuch gemacht wird, dasselbe — ich hätte beinahe gesagt: „klamheimlich" — einzuführen; denn in der Begründung der Vorlage der Drucksache Nr. 1983 heißt es auf Seite 6 in dem Absatz vor der Überschrift „Zu Abschnitt I § 1 Ziffer 5" nur, daß gleiche Erwägungen, nämlich solche zur Verhütung von Preisverteuerungen, dazu geführt hätten, ausgerechnet die Großbetriebe nur sehr mäßig anzufassen und nicht mit einer besonderen Steuer zu belegen. Das war keine Begründung; das schien eigentlich eher fast sinnlos.


    (Ewers)

    Heute ist uns ja nun ab er erklärt worden, was das heißen soll. Die Dinge liegen da wie folgt: Nimmt man einen Großbetrieb an, der im Großhandel und Einzelhandel durch einen einzigen Wirtschaftsvorgang 1 Million DM umsetzt und von dieser 1 Million DM 10 %, also 100 000 DM, in Teigwaren und Mehl umsetzt, dann ergibt sich bei einer genauen Berechnung, daß dieser Betrieb, der bisher auch für Teigwaren und Mehl die erhöhte Umsatzsteuer zahlen mußte, überhaupt keinen Pfennig mehr Umsatzsteuer als vorher zu zahlen hat. Diese Betriebe zahlen de facto also genau die gleiche Umsatzsteuer wie bisher. Bei dem Beispiel des Umsatzes von 1 Million DM, wenn davon 10 % auf Teigwaren entfallen, trifft es genau zu; ist der Umsatz in Teigwaren und Mehl größer, dann machen diese Betriebe sogar erhebliche Einsparungen an Umsatzsteuer. Das ist die Situation.
    Nun will der Herr Bundesfinanzminister wie folgt argumentieren. Diese Großbetriebe haben also bei dieser Gesetzesgestaltung nicht den geringsten Anlaß, auf Grund der Erhöhung der Umsatzsteuer, die sie ja in Wirklichkeit gar nicht trifft, die Preise zu erhöhen. Sie können sie vielleicht sogar verbilligen und entfalten dann in den Städten als Warenhäuser, Filialbetriebe oder Konsumvereine eine nachhaltige Werbungskraft, indem sie die Kundschaft mit Riesenplakaten auf ihr billiges Angebot hinweisen und die Massen an sich ziehen. Wie soll denn damit der Kleingewerbetreibende, der durch die Umsatzsteuer doch in der Tat eine Unkostensteigerung erfährt, konkurrieren — er soll nach der Absicht des Finanzministers veranlagt werden, seinerseits unter allen Umständen diese erhöhte Umsatzsteuer voll zu tragen, so daß die Mehrsteuer also auf seine eigenen Kosten geht —, wenn er gegenüber dem Konsumverein, dem Warenhaus und dem Großfilialbetrieb, die bei gleichen Preisen durchaus keine Mehrsteuer zu tragen haben, überhaupt wettbewerbsfähig bleiben will? Das heißt also auf deutsch: Versuche machen auf dem Buckel der kleinen selbständigen Existenzen. Solchen Versuch müssen wir auf das allerentschiedenste zurückweisen. Wir sind durchaus der Meinung, daß in sehr wesentlichen Artikeln eine Umsatzsteuerhöhung von 1°/o von der Wirtschaft mit einkalkuliert werden kann, ohne daß die Preise erhöht zu werden brauchen. Bei denjenigen Artikeln, bei denen die Handelsspanne sehr gering ist, geht es vielleicht nicht, aber bei den meisten Konsumartikeln sollte es sich ermöglichen lassen. Ich bin aber davon überzeugt, daß die Warenhäuser unter allen Umständen deshalb, weil sie auf billige Massenartikel Wert legen, mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn sie die einzig gerechte Sondersteuer für ihre zwei Umsätze im eigenen Betrieb zahlen müssen.
    Wir treten also mit aller Entschiedenheit dafür ein, daß der Beschluß des Bundestags auch jetzt wieder durchgeführt wird und die Sondersteuer des § 7 Abs. 4, die von Brüning eingeführt ist, bleibt.
    Im übrigen ist es selbstverständlich für jede politische Partei und Richtung eine außerordentlich schwere Zumutung, überhaupt einer Umsatzsteuererhöhung zuzustimmen. Das ist in der Tat nur denkbar, wenn wir uns davon völlig überzeugt halten, daß der Bund, der ja bedauerlicherweise allein auf indirekte Steuern für den Eigenbedarf angewiesen ist, sonst vor der Unmöglichkeit steht, die sozialen Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm durch das Kriegsende erwachsen sind. Sobald wir der Überzeugung sind, daß das der Fall ist, werden wir uns der Notwendigkeit der Steuererhöhung nicht entziehen, wenn wir sie auch theoretisch und grundsätzlich durchaus ablehnen; aber wir sind der Meinung, daß die Erfüllung der Verpflichtungen auf dem sozialen Sektor in der Tat das vordringlichste Gebot ist.

    (Beifall bei der DP.)