Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich brauche nicht zu versichern, daß auch wir die Verpflichtung zur Wiedergutmachung grundsätzlich bejahen. Wenn das Wiedergutmachungsrecht in den verschiedenen Ländern und Besatzungszonen so weit auseinandergegangen ist, wie der Herr Kollege Schmid hervorgehoben und dargelegt hat, so liegt der Grund dafür in der Einwirkung der Besatzungsmächte auf das Wiedergutmachungsrecht. Eine Reihe von Fällen sind durch Vereinbarung, durch Vergleiche oder durch Entscheidungen der Instanzen bereits bereinigt worden. Wir wissen, daß sich dabei zweifellos auch Mißbräuche eingestellt haben. Diese müssen in Zukunft vermieden werden.
Auf einem besonderen Gebiet, dem des öffentlichen Dienstes, haben wir uns ja bemüht, ein Bundesgesetz zu schaffen. Es ist dem Ausschuß Nr. 25 überwiesen worden, und darüber hat der Herr Kollege Wackerzapp das letzte Mal schon Bericht erstattet; wir werden es zur endgültigen Beschlußfassung in allernächster Zeit vorlegen. Wir haben aber gerade daraus ersehen, wie außerordentlich kompliziert es wird, wenn der Bund in einem Zeitpunkt eingreift, in dem schon viele Länderregelungen ergangen sind. Obwohl wir nun vorschlagsweise zu einem bundeseinheitlichen Recht gekommen sind, ist doch wiederum das Bestreben hervorgetreten, den Ländern in dem Gesetz eine Ermächtigung zu geben, über das Bundesgesetz hinauszugehen. Ich will damit nur zeigen, wie außerordentlich schwierig und verwickelt diese Materie ist.
Ich glaube auch, daß man die ganze Frage dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überweisen soll; er wird in dieser Materie ein Stück sehr schwieriger Arbeit zu leisten haben, um aus diesem Gewirr von länderrechtlichen Regelungen und bereits erfolgten Entscheidungen den rechten Weg zu finden und dem Bundestag eine Regelung vorzuschlagen,
die den Forderungen der Gerechtigkeit entspricht.