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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951 4577 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4578C Änderungen der Tagesordnung 4578C Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Nrn. 801, 1518 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1895 der Drucksachen) 4578D, 4579A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 4579A Kemper (CDU) 4580A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4580D Beschlußfassung 4581B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Wahrung der Eigentumsrechte der Sudetendeutschen im Wertpapierbereinigungsverfahren (Nr. 1742 der Drucksachen) 4581D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Interpellant 4581D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4582C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1500 der Drucksachen); Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) . 4578D, 4583A Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts (Nr. 1901 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestags (Nr. 1902 der Drucksachen), Abstimmung 4583A Einzelplan III — Haushalt des Deutschen Bundesrats (Nr. 1903 der Drucksachen), Abstimmung 4583B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Margarinepreis (Nr. 1888 der Drucksachen) 4578D, 4583B Müller (Frankfurt) (KPD), Antragsteller 4583C, 4587D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4584A, 4586B Kriedemann (SPD) 4585A, 4586C, 4588B, 4589A Loritz (WAV) . . . . 4585D, 4586D, 4587C Dr. Horlacher (CSU): zur Sache 4587A zur Geschäftsordnung 4589B Renner (KPD), Antragsteller . . . 4588C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 4589A Ausschußüberweisung 4589C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Wiedergutmachungsgesetzes (Nr. 1828 der Drucksachen) 4589D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant: zur Sache 4589D, 4596B zur Geschäftsordnung 4598D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4593B Dr. Oellers (FDP) 4594C Dr. Kleindinst (CSU) 4596A Müller (Frankfurt) (KPD) 4596D Dr. Reismann (Z) 4597B Schmidt (Bayern) (WAV) 4598A Ausschußüberweisung 4599A Beratung der Interpellation der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwendung der Bundesausfallbürgschaft für die deutsche Filmindustrie (Nr. 1856 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Finanzierung deutscher Filme (Nr. 1965 der Drucksachen) 4578D, 4599A Muckermann (CDU), Interpellant . . 4599B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4601B Ausschußüberweisung 4601C Erste Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Entschädigung von Verlusten der Altsparer (Altsparergesetz) (Nr. 1874 der Drucksachen) 4601D Dr. Bertram (Z), Antragsteller 4601D, 4609B Dr. Besold (BP) 4604B Dr. Gülich (SPD) 4605B Kunze (CDU) 4606C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4607D Loritz (WAV) 4609A Ausschußüberweisung 4609D Erste Beratung des vom deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlungen an Feiertagen (Nr. 1885 der Drucksachen) 4609D Ausschußüberweisung 4609D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1876 der Drucksachen) . . . 4609D Erler (SPD), Berichterstatter . . . 4610A Seuffert (SPD) 461213 Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 4613C, 4615C Bausch (CDU) 4614A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4614C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 4614D Schoettle (SPD) 4615A Scharnberg (CDU) 4615D Dr. Bertram (Z) 4616A Müller (Frankfurt) (KPD) 4617A Loritz (WAV) 4617D Abstimmungen 4616C, 4818A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Laforet u. Gen. betr. Stundung der Soforthilfeabgabe (Nrn. 1614, 1889 der Drucksachen) 4618A Dr. Bertram (Z), Berichterstatter . 4618A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 4619A Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4619A Dr. Horlacher (CSU) 4619D Schütz (CSU) 4620A Beschlußfassung 4620C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. November 1950 (Nr. 1936 der Drucksachen) 4620C Ritzel (SPD): als Berichterstatter 4620C als Abgeordneter . . . . 4621B, 4622C Donhauser (Unabhängig) 4621A Strauß (CSU) 4621B Renner (KPD) 4621C Ausschußrückverweisung 4622D Nächste Sitzung 4622D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat sich bereits in seiner 104. Sitzung am 6. Dezember 1950 mit dem Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen in zweiter und dritter Lesung zu befassen gehabt. Herr Kollege Dr. Kleindinst hat damals Bericht erstattet, und ich darf mich insoweit auf seine Ausführungen beziehen.
    Der Beratung im Bundestag am 6. Dezember 1950 lag der Mündliche Bericht des Ausschusses in Drucksache Nr. 1518 zugrunde. Der Herr Bundesminister der Finanzen hatte in dieser Sitzung beantragt, den vom Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht vorgeschlagenen § 6 des Gesetzentwurfs nicht anzunehmen, sondern zur Klärung der aufgetretenen Differenzen den Gesetzentwurf noch einmal an den Ausschuß für Finanzen und Steuern und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Der Ausschuß für Finanzen und Steuern hat sich mit dem Gesetzentwurf befaßt, desgleichen der Haushaltsausschuß.
    Nicht behoben werden konnte die Differenz, die sich aus der abgeänderten Fassung des § 6 ergab. Es handelt sich darum, daß nach der Vorlage des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht im Gegensatz zu der sonstigen Gepflogenheit die Länder Rheinland-Pfalz und Baden für die von ihnen aufgewendeten Kosten für die Wasserstraßen Beträge von 3 745 000 und 1 234 000 erhalten sollen. Dazu ist folgendes zu sagen. In einer Konferenz der Ministerpräsidenten ist bereits der Grundsatz aufgestellt worden, daß die von den Ländern bisher wahrgenommenen Bundesaufgaben an einem bestimmten Stichtag auf den Bund übergehen sollten, eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung jedoch nicht vorgenommen werden sollte. Diese Vereinbarung ist vom Herrn Bundesminister der Finanzen und von den einzelnen Länderfinanzministern bestätigt worden. Zu den Aufgaben, die auf den Bund übergegangen sind, gehören auch die sich aus der Erhaltung der Wasserstraßen ergebenden Aufgaben. Die Wasserstraßenverwaltung selbst stellt nur einen verhältnismäßig kleinen Ausschnitt aus dem gesamten Bukett der Aufgaben dar, die auf den Bund übergegangen sind. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in der 104. Sitzung erklärt, daß für die Bundeswasserstraßen hinsichtlich der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung keine andere Regelung getroffen werden könne, als es im übrigen auch geschehen ist, d. h. daß von dem Tage ab, an dem die Verwaltung der Bundeswasserstraßen auf den Bund übergegangen ist, die Kosten vom Bunde zu tragen sind, daß aber für die Zeit, die vor diesem Termin liegt, irgendwelche Kosten nicht erstattet werden; vor allen Dingen auch deswegen nicht, weil die betreffenden Länder vor diesem Zeitpunkt die Einnahmen aus Steuern und Zöllen gehabt haben, die früher Reichseinnahmen gewesen sind und jetzt wieder Bundeseinnahmen wurden.
    Daß es im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu der Abänderung des § 6 gekommen ist, beruht auf einer Zufallsmehrheit, die sich damals ergab. Die Länder Rheinland-Pfalz und Baden berufen sich nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums zu Unrecht darauf, daß die Ausgaben zum Teil durch Auflagen der Besatzungsmacht oder durch vom Reich geschlossene internationale Verträge bedingt waren. Das Bundesfinanzministerium weist mit Recht darauf hin, daß die Küstenländer die Seewasserstraßen und die Häfen ebenfalls auf Anordnung der Besatzungsmächte in Ordnung zu halten hatten. Das trifft in erster Linie auf Schleswig-Holstein, auf Niedersachsen, auf Hamburg, auf Bremen zu. Auch bei der Auseinandersetzung mit den eben von mir genannten Ländern ist eine Regelung, wie sie im § 6 des Entwurfs vom Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht vorgeschlagen worden ist, nicht vorgesehen. Der § 6 sollte nach Auffassung des Herrn Bundesministers der Finanzen, wie bereits von mir ausgeführt, in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt werden. Der Ausschuß für Finanzen und Steuern hat beschlossen, daß dem Ersuchen des Herrn Bundesministers der Finanzen stattgegeben werden solle. Er empfiehlt dem Bundestag die Wiederherstellung der Fassung des Regierungsentwurfs, wie sie in Drucksache Nr. 1518 auf Seite 3 abgedruckt ist.
    In gleicher Weise hat sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages entschieden. Der Ausschuß für Finanzen und Steuern ist federführend. Der Haushaltsausschuß hat den Ausschuß für Finanzen und Steuern ersucht, durch mich hier zum Ausdruck bringen zu lassen, daß er in gleicher Weise wie der Ausschuß für Finanzen und Steuern dem Hause vorschlägt, die ursprüngliche Fassung des § 6 des Gesetzentwurfs anzunehmen.
    Ich habe dem Hohen Hause im Auftrage beider Ausschüsse zu empfehlen, die Wiederherstellung des Gesetzentwurfs in der Fassung der Regierungsvorlage, soweit der § 6 betroffen ist — denn nur um den Fall handelt es sich —, zu beschließen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der zweiten Beratung, die wir in der 104. Sitzung begonnen hatten, fort. Ich nehme an, Sie werden sich daran erinnern, daß in § 5 ein Druckfehler enthalten war. Es muß in der viertletzten Zeile nicht „Bundesgesetzblatt", sondern naturgemäß
— 1921! — „Reichsgesetzblatt" heißen.
Der Ältestenrat schlug Ihnen vor, keine Aussprache stattfinden zu lassen. Darf ich annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist?

(Zuruf des Abgeordneten Kemper.)

— Herr Abgeordneter Kemper, der Ältestenrat schlug vor, keine Aussprache stattfinden zu lassen.

(Abg. Kemper: Das ist doch geändert worden! Ich habe Sie doch gebeten, das zu ändern, Herr Präsident, und hier doch sprechen zu lassen und hierfür eine Redezeit festzusetzen.)



(Präsident Dr. Ehlers)

— Darf ich fragen, ob das Haus eine Aussprachezeit von 40 Minuten vorsehen will?

(Zurufe von der SPD: Gar keine!)

— Darf ich fragen, wer dafür ist, eine Aussprache stattfinden zu lassen? — Gegenprobe! — Unzweifelhaft die Mehrheit.

(Abg. Kemper: Ich möchte einen Abänderungsantrag stellen! — Abg. Dr. Wuermeling: Abänderungsanträge können wir doch stellen!)

— Selbstverständlich können Abänderungsanträge gestellt werden.

(Abg. Dr. Wuermeling: Und können begründet werden!)

— Dagegen bestehen gar keine Bedenken. Bitte, Herr Abgeordneter Kemper.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Kemper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Meine engeren Freunde bedauern den Vorschlag der beiden Ausschüsse. Wir sind der Auffassung, daß die Dinge damit doch nicht abgetan sein können. Ich werde zunächst mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Änderungsantrag verlesen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    dem Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen — Nr. 801 der Drucksachen — in der aus der Zusammenstellung in Drucksache Nr. 1518 ersichtlichen Fassung zuzustimmen.
    Das ist die Fassung, wie sie vom Rechtsausschuß vorgeschlagen wurde.
    Wir sind der Auffassung, daß die Übernahme der bisher von den Ländern wahrgenommenen
    Aufgaben durch den Bund nicht gleichzusetzen ist mit der Übergabe der bisher von den Ländern verwalteten Vermögen an den Bund.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Bei der Übergabe von staatlichen Aufgaben auf den Bund im Sinne der Überleitungsgesetze handelt es sich spezifisch um Ausgabeposten, welchen auf der Einnahmeseite Steuern gegenüberstehen. Hier ist der Grundsatz im allgemeinen richtig, daß Vermögensauseinandersetzungen unterbleiben, da das in Betracht kommende Verwaltungsvermögen im Verhältnis zu den mit den Aufgaben verbundenen Ausgaben nur eine untergeordnete Rolle spielt. Beim Übergang der Wasserstraßenverwaltung handelt es sich jedoch im Gegensatz dazu — wenn auch um einen Übergang von Aufgaben — wesentlich um den Übergang von umfangreichen Verwaltungs-, Betriebs- und Gemeingebrauchsvermögen. Es ist daher abwegig, die Materie der Überleitungsgesetze mit der eines Entwurfs über vermögensrechtliche Verhältnisse der Bundeswasserstraßen gleichzusetzen, und von diesem Standpunkt aus ist die Forderung der beiden Länder Baden und Rheinland-Pfalz als unzulässige Abweichung von der Regel zu bezeichnen. Es wird ja wohl seitens des Finanzministeriums anerkannt, daß z. B. das Land Rheinland-Pfalz infolge der außergewöhnlichen Ausgaben zum Nachteil seiner landeseigenen Aufgabe für Zwecke der Wasserstraßenverwaltung Schulden aufnehmen mußte. Hier liegt also ein Sonderfall vor, der mit anderen Fällen, beispielsweise bei Flüchtlingsaufgaben, nicht zu verwechseln ist. Abgesehen von der einleitend getroffenen grundsätzlichen Entscheidung kommen im Falle der Wasserstraßenverwaltung die mit Hilfe der Verschuldung erstellten Anlagen dem
    Bund als Vermögenszuwachs zugute. Ich will keine längeren Ausführungen hierzu machen; es ist jedenfalls ein Sonderfall, und man sollte in diesem Falle die Dinge auch von einem Sonderstandpunkt aus betrachten. Es scheint mir eine Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit zu sein, daß der Bund die beiden Länder von ihren Schulden entlastet, indem er ihnen eine Vergütung zukommen läßt. Die Länder der französischen Zone sind im Vergleich mit der Bizone auf sehr vielen Gebieten mit sehr erheblichen Vorbelastungen in den Bund gekommen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Weder das Gesetz über den Bundeshaushaltsplan 1949 noch das erste Überleitungsgesetz hat ihnen dafür einen Ausgleich gebracht. Wir suchen seit anderthalb Jahren beim Bund dafür Verständnis zu gewinnen, daß diese Vorbelastungen, wenn sie schon nicht ganz ausgeglichen werden, wenigstens im Einzelfall berücksichtigt werden sollten. Das vorliegende Gesetz böte die Möglichkeit, diesem Verlangen in einem bescheidenen Umfang Rechnung zu tragen, und dementsprechend ist unser Abänderungsantrag gestellt. Wie legen weniger Wert darauf, etwas im Gesetz zu verankern, als darauf, in der Praxis den Ländern für diese außergewöhnlichen Ausgaben, die sie im Interesse des Bundes hatten, nun auch eine entsprechende Entschädigung zugute kommen zu lassen.

    (Beifall in der Mitte.)