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ID0111801300

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    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Darf ich mir die Zeit dazurechnen? Die Übersicht über das Aufkommen an Landessteuern und Bundessteuern vom 1. April bis zum 31. Dezember 1950 ergibt, daß von dem gesamten Steueraufkommen des Landes in dieser Zeit nur 25 % auf Landessteuern und 75 % auf Bundessteuern entfallen sind. Angesichts dieser Zahlen gewinnt die vom Lande Schleswig-Holstein übernommene Interessenquote ihre ganz besondere Bedeutung. Für Schleswig-Holstein ergibt sich aus diesen Übersichten über die tatsächliche Entwicklung, daß der Übergang der Lasten und Steuern auf den Bund ab 1. April 1950 eine Verschlechterung gebracht hat, die mindestens der Höhe der Interessenquote entspricht. Ich will auf die rechtliche und finanzwirtschaftliche Bedeutung der Interessenquoten an dieser Stelle nicht eingehen, da dieses Problem sowieso demnächst einer näheren Prüfung unterzogen werden soll und die Interessenquoten einstweilen j a nur für das Jahr 1950 ausgerichtet sind. Für das vorliegende Gesetz über eine Bundeshilfe für Schleswig-Holstein muß ich jedoch darauf hinweisen, daß die Belastung dieses Landes mit Anteilen an den vom Bunde zu tragenden Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten in Form der Interessenquote in Höhe von 70 Millionen DM bei einem Landessteueraufkommen von 170 Millionen DM völlig untragbar ist. Tatsächlich ergibt die Entwicklung des laufenden Rechnungsjahres, daß Schleswig-Holstein zur Zahlung dieser Interessenquote einfach nicht in der Lage gewesen ist.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat zwar zunächst davon abgesehen, die Zahlung der Interessenquoten von den Ländern zu fordern, solange das erste Überleitungsgesetz und das Gesetz über den Finanzausgleich der Länder noch ein sehr umstrittener Gegenstand der Ausschußberatungen war. Nachdem sich die Länder aber im Dezember bereit erklärt hatten, Vorauszahlungen auf den Finanzausgleich über das Bundesfinanzministerium zu leisten, hat es der Herr Bundesfinanzminister für erforderlich gehalten, die für die finanzschwachen Länder bestimmten Zahlungen zur Aufrechnung gegen die rückständigen Interessenquoten einzubehalten. Die Folge davon ist, daß das Land Schleswig-Holstein von den Ausgleichsleistungen der anderen Länder bislang nicht einen Pfennig in bar erhalten hat.

    (Hört! Hört! links.)

    Dabei muß besonders hervorgehoben werden, daß
    das Gesetz über den Finanzausgleich der Länder in
    der vom Bundestag bereits verabschiedeten Fassung für Schleswig-Holstein nur Finanzleistungen


    (Dr. Oellers)

    in Höhe von 110 Millionen DM vorsieht gegenüber einer Finanzhilfe im vorigen Jahre von 220 Millionen DM und daß, wie bereits betont, in den Beratungen über das Finanzausgleichsgesetz vom Herrn Bundesfinanzminister und von den Ländern erklärt worden ist, daß diese Ausgleichszahlungen für Schleswig-Holstein nicht ausreichend sein würden.
    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat deswegen seit Dezember die auf Grund des ersten Überleitungsgesetzes übertragenen Aufgaben des Bundes aus den um die Interessenquote gekürzten Betriebsmitteln nur in der Weise leisten können, daß sie die Ausgaben in wachsendem Maße aus den Betriebsmitteln der kommenden Monate leistete. Sie ist zur Zahlung der aufs äußerste gedrosselten Ausgaben für Landeszwecke nur dadurch in der Lage gewesen, daß sie durch ihre Kasse laufende, für bestimmte Aufgaben der Wasserwirtschaft, des Wohnungsbaues und für andere Zwecke vorgesehene Gelder für die dringendsten Aufgaben der Landesverwaltung verwandt hat. Sie hat dies nur tun können in dem Vertrauen darauf, daß in den Verhandlungen über den Finanzausgleich der Länder bereits anerkannt worden war, daß die Finanzzuweisungen allein nicht ausreichend sein würden. Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf dient daher vor allen Dingen auch dazu, im Sinne dieser Verhandlungen mit größter Beschleunigung die Maßnahmen zu ermöglichen, die allein der Leistungsfähigkeit Schleswig-Holsteins entsprechen und sie erhalten können.
    Über die Notwendigkeit eines Bundeszuschusses von 70 Millionen kann danach meines Erachtens kein Zweifel mehr bestehen.
    Von einer gewissen Bedeutung mag dabei die Frage der Deckung dieses Zuschusses sein. Hier ist von besonderem Interesse, daß die von SchleswigHolstein auf den Bund übergegangenen Kriegsfolge- und Soziallasten vom Bundesfinanzministerium in einer Übersicht vom Mai 1950 auf 605,9 Millionen DM geschätzt worden sind, während sie nach den jetzt vorliegenden Ziffern tatsächlich nur 517 Millionen DM betragen haben. Der Unterschied von 88 Millionen DM bedeutet daher bereits eine Einsparung im Bundeshaushalt, die zur Deckung des beantragten Bundeszuschusses ausreichen würde.
    Ebenso ergibt das Bundessteueraufkommen an Zöllen und Verbrauchssteuern, Besitz- und Verkehrssteuern in Schleswig-Holstein nach den IstZahlen im Jahre 1950 voraussichtlich 305 Millionen DM gegenüber nur 329 Millionen DM im Rechnungsjahre 1949. Schleswig-Holstein hat also an Bundessteuern gegenüber den Erwartungen ein Mehraufkommen von 176 Millionen DM aufgebracht. Trotzdem sieht der vorgelegte Entwurf in § 2 vor, daß der Bund von der in Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen kann, zur Deckung eines etwaigen Fehlbetrages nach dem Verhältnis des Ist-Aufkommens die Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder im Rechnungsjahre 1950 in Anspruch zu nehmen. Aber das mag der Bund mit den Ländern selber aushandeln.
    Für die in § 3 vorgesehene Ermächtigung des Bundesfinanzministers, dem Lande Schleswig-Holstein mit einem unverzinslichen Kassenkredit bis zur Höhe von 35. Millionen DM zur Überbrückung rückständiger Leistungen aus dem Finanzausgleich zu Hilfe zu kommen, bedarf es meines Erachtens keiner weiteren Ausführungen, da die Abwicklung dieses Kredits durch die über das Bundesfinanzministerium zu leistenden Finanzausgleichszahlungen der zuschußpflichtigen Länder gesichert ist.
    Fasse ich zusammen, so ergibt sich durch die Annahme dieses Gesetzes die Möglichkeit, dem durch die Unzulänglichkeit unserer geltenden Finanzverfassung am härtesten betroffenen Land zu helfen, wie es im Rahmen des Art. 106 des Grundgesetzes als selbstverständliche Folgerung der Zusammengehörigkeit aller Länder angenommen werden darf. Ich bitte Sie vor allem, noch einmal zu bedenken, daß die Finanznot Schleswig-Holsteins im wesentlichen darauf beruht, daß dieses finanzschwächste Land durch die Aufnahme einer außergewöhnlich hohen Zahl von Heimatvertriebenen eine Aufgabe auf sich genommen hat, die zu erfüllen im gesamtdeutschen Interesse liegt und damit Aufgabe aller Länder sein muß. Ich bitte Sie außerdem, daran zu denken, daß Schleswig-Holstein Grenzland ist und daß es die ihm angefallenen Aufgaben auf kulturellem Gebiet wie auf allen anderen Gebieten nur dann erfüllen kann, wenn seine Leistungsfähigkeit so weit erhalten wird, wie es dem Entwicklungsstande der anderen deutschen Länder entspricht. Es würde in Schleswig-Holstein von den Einheimischen sowohl wie von den Heimatvertriebenen nicht verstanden und vor allem auch von der Grenzbevölkerung als Im-Stich-lassen empfunden werden müssen, -wenn der Bund als Vertreter Gesamtdeutschlands dieser Aufgabe nicht gewachsen wäre und ihr nicht gerecht werden könnte.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gülich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mehrere Kollegen dieses Hauses haben mich gefragt, wie es denn möglich sei, daß so kurze Zeit nach der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes Schleswig-Holstein mit neuen Forderungen komme. Sie haben mir zum andern gesagt, es sei ungewöhnlich, daß diese Forderungen nicht von der schleswig-holsteinischen Regierung im Bundesrat vorgebracht würden, sondern daß schleswig-holsteinische Abgeordnete des Bundestags einen Initiativgesetzentwurf einbrächten.
    Zur Rechtfertigung des Herrn Landesfinanzministers möchte ich sagen, Herr Kollege Oellers: die Fremdgelder, die er jeweils verwendet, verwendet er nicht endgültig für diese Zwecke — ein Notar darf das überhaupt nicht, ich glaube, darauf steht Zuchthaus nicht unter zwei Jahren; aber ein Landesminister darf das —, sondern er nimmt diese Fremdgelder in Anspruch, bis er sie für den Zweck, für den sie vorgesehen sind, benötigt. Das haben die früheren Finanzminister getan, das tut der heutige auch. Durch das, was Sie gesagt haben, konnte ein falscher Eindruck entstehen.
    Herr Kollege Oellers hat die Landessteuereinnahmen und die Bundessteuereinnahmen hier in einigen Zahlen erläutert. Ich möchte dazu noch einige Erklärungen geben. Die Landessteuereinnahmen sind im „Ist" der bisherigen zehn Monate des laufenden Rechnungsjahres hinter dem „Soll" erheblich zurückgeblieben. Die reinen Landessteuereinnahmen waren mit 227 Millionen DM in den Haushalt eingesetzt worden. Dann kam die Einkommensteuerreform und brachte dem Land erhebliche Rückschläge. Die Einkommensteuerreform mußte sich natürlich in einem so armen Land wie Schleswig-Holstein stärker auswirken


    (Dr. Gülich)

    als in wohlhabenden Ländern. Tatsächlich werden die gesamten Landessteuereinnahmen, die am 31. Januar d. J. 140 Millionen DM betrugen, bis zum 31. März nicht mehr als 170 Millionen DM betragen können; es bleibt Differenz zum Einnahmesoll von 57 Millionen.
    Die Ausgaben waren im vorigen Jahre nach sorgfältigen Überlegungen mit 454 Millionen DM in den Etat eingesetzt worden. Darin waren Finanzausgleichszahlungen enthalten, die vor dem 1. April 1950 220 Millionen DM betrugen, die aber mit den 110 Millionen DM dieses Jahres nicht, wie Sie, Herr Kollege Oellers, es getan haben, in Vergleich gebracht werden können. Denn am 1. April sind die Bundeslasten und die Bundessteuern nach Art. 120 GG eben auf den Bund übergegangen, so daß der gegenwärtige Finanzausgleich von 110 Millionen DM sich innerhalb des reinen Landeshaushalts bewegt.
    Ich habe im Sommer vorigen Jahres als Finanzminister Schleswig-Holsteins nach sorgfältigen Überlegungen von der Ermächtigung des Haushaltsgesetzes Gebrauch gemacht und habe die ohnehin schon sehr stark gedrosselten Ausgaben um weitere 64 Millionen DM gesperrt. Ich war mir darüber klar, daß diese Sperrung gar nicht in vollem Umfang durchführbar sein würde. Aber ich bezweckte damit zweierlei. Erstens wollte ich die Ressorts zwingen, mit dem Finanzminister zu verhandeln; zweitens wollte ich eine bessere Position beim Bund und in der Konferenz der Finanzminister der Länder erreichen.
    Nun zum Bundessteueraufkommen. Die Bundeslasten in Schleswig-Holstein waren am 1. April 1950 vom Herrn Bundesfinanzminister mit rund 600 Millionen DM errechnet worden. Die Bundessteuereinnahmen sollten rund 300 Millionen DM betragen, so daß der Bund in Schleswig-Holstein von vornherein ein Defizit von 300 Millionen DM übernehmen sollte. Das ist, wie Herr Kollege Oellers schon gesagt hat, anders gekommen. Ich konnte schon im August vorigen Jahres den Herrn Bundesfinanzminister darauf aufmerksam machen, daß nach dem Ergebnis der ersten vier Monate des laufenden Rechnungsjahres die Bundesausgaben um rund 100 Millionen DM geringer sein würden, als sie veranschlagt waren. Dahingegen haben die Bundeseinnahmen in Schleswig-Holstein bereits jetzt 437 Millionen DM erreicht.

    (Hört! Wirt! bei der SPD.)

    Sie werden am 31. März mindestens 480 Millionen DM, wahrscheinlich 500 Millionen DM erreichen, während die Bundesausgaben in Schleswig-Holstein am 31. März nicht mehr als 480 Millionen DM betragen werden. Mit anderen Worten: der Bund hat in Schleswig-Holstein für die Bundesaufgaben keine Ausgaben, sondern er schneidet mindestens mit plus minus null ab; wahrscheinlich schneidet er mit einem Gewinn ab.
    Ein Wort zur Interessenquote. Die 100 Millionen DM, von denen ich sprach, die ich im August vorigen Jahres Herrn Bundesfinanzminister Schäffer nannte, betrugen 17% des Haushalts, d. h. sie entsprachen im Schnitt genau der Größe der Interessenquote. Die Interessenquote, gegen die ich hier nicht polemisieren will, stellt sich in Wirklichkeit in Schleswig-Holstein gar nicht als Interessenquote, sondern als Alimentierungsquote dar.
    Ich weiß nicht, ob der Herr Bundesfinanzminister eben zugehört hat. Ich habe gesagt, daß SchleswigHolstein keine Interessenquote, sondern eine Alimentierungsquote für den Bund geleistet habe.

    (Zuruf von der SPD: Das hört er gern!)

    Nun entsprechen die 70 Millionen, die jetzt gefordert werden, genau dem Fehlbetrag, der Interessenquote, welche Schleswig-Holstein dem Bunde schuldet:
    Die Notlage Schleswig-Holsteins ist eindeutig, und nach dem, was ich eben gesagt habe, wird es mir wahrscheinlich mein Herr Nachfolger im Amte des schleswig-holsteinischen Finanzministers bestätigen, daß er nicht viel anders in der Sache sprechen könnte. Deshalb wäre die Frage zu klären, warum nicht alle schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten diesen Initiativgesetzentwurf unterzeichnet haben. Die Anregung dazu kam von der schleswig-holsteinischen Regierung. Wir haben uns das wohl überlegt, und ich erkläre: Wir sind für Schleswig-Holstein, für Annahme dieses Gesetzentwurfs. Aber wir sozialdemokratischen Abgeordneten fühlten die Verpflichtung, uns von der gegenwärtigen schleswig-holsteinischen Regierung klar zu distanzieren.

    (Lachen bei der KPD.)

    Was Herr Kollege Oellers nicht gesagt hat, ist, daß das enorme Bundessteueraufkommen in Schleswig-Holstein das Ergebnis der sozialdemokratischen Wirtschafts- und Finanzpolitik gewesen ist.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Denn wir haben durch unsere Wirtschaftspolitik
    100 000 Arbeitsplätze geschaffen. Die Umsatzsteuer
    aus den neuen Betrieben fließt sofort; die Verbrauchssteuern fließen sofort. Die Landessteuereinnahmen aus den neuen Betrieben kommen viel
    später! Stellen Sie sich vor, daß wir in den ersten
    10 Monaten dieses Jahres allein 215 Millionen
    Tabaksteueraufkommen in Schleswig-Holstein erzielt haben, wo vor drei Jahren fast nichts war!

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das sind ganz eindeutige Erfolge der früheren sozialdemokratischen Regierung. Denken wir nur daran, mit welchen Mitteln diese Regierung bekämpft worden ist, was für alte Schablonen aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts herangeholt wurden,

    (Zuruf links: Aus der Nazizeit!)

    wie das rote Gespenst an die Wand gemalt wurde, wie „alle Kräfte rechts der SPD" zu einem Zusammenschluß mobilisiert werden sollten, wie gegen die einheimische schleswig-holsteinische Bevölkerung agitiert worden ist! Und was hat diese Bevölkerung geleistet?
    Ein Beispiel: Die Stadt Lübeck hat 100 000 Alteinwohner und sehr viel zerstörten Wohnraum, und zu diesen 100 000 Einwohnern hat sie 85 000 Flüchtlinge dazu aufgenommen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Kreis Lauenburg, den ich vertrete und dessen Landrat ich in den ersten Jahren nach dem Kriege war, hatte 68 000 Alteinwohner, dazu kamen 86 000 Flüchtlinge und 22 000 DP's.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ich kann erklären, daß die schleswig-holsteinische Bevölkerung Unglaubliches geleistet hat

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    und daß es deswegen unverständlich ist und einem unverantwortlichen Parteiegoismus entspricht, wenn unter solchen Umständen die Kommunalparlamente, die Gemeinde- und Kreisvertretungen vorzeitig aufgelöst werden, um eine Unruhe in das Land hineinzutragen, die wir für ein nationales Unglück halten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)



    (Dr. Gülich)

    Von meiner Seite sprechen dabei keinerlei parteipolitische Erwägungen mit.

    (Unruhe.)

    Die Sozialdemokratische Partei hat dabei nichts zu verlieren. Das wird sich als ein nationales Unglück auswirken.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Flüchtlinge in Schleswig-Holstein haben nicht unter dem Versagen der vorigen Regierung zu leiden, sondern — gestatten Sie mir, daß ich es ganz klar sage — unter dem schamlosen Egoismus anderer deutscher Länder, die die Aufnahme von Flüchtlingen, die bei uns schon längst nicht mehr menschenwürdig untergebracht werden können, verweigern.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Da liegt der eigentliche Grund, und die Betroffenen sollten sich an ihre Brust schlagen und überlegen, ob das so weitergehen kann.
    Ich habe schon vor Jahren erklärt, daß ich da die Wiege einer künftigen sozialen Revolution in Schleswig-Holstein sehe.
    Die gegenwärtige Regierung, zu der ich kein Wort im einzelnen sagen möchte, übt eine Personalpolitik, indem sie bewährte Demokraten ausschaltet

    (Zurufe links)

    und indem sie Persönlichkeiten von zweifelhaftem Rufe und Persönlichkeiten von ganz unzweifelhafter nationalsozialistischer Vergangenheit und nationalsozialistischem Rufe — —

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Glocke des Präsidenten.)