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ID0111801100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 118. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951 4485 118. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4487B Zur Tagesordnung 4487B; C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einstellung von Schwerbeschädigten bei den Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bundesrepublik (Nr. 1829 der Drucksachen) 4487C Leddin (SPD), Interpellant 4487C Storch, Bundesminister für Arbeit 4488D Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD 4489C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht (Nr. 1844 der Drucksachen) 4489C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4489C Ausschußüberweisung 4490C Erste Beratung des von den Abg. Gengler, Kiesinger, Bauknecht u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern (Nr. 1849 der Drucksachen) 4490C Gengler (CDU), Antragsteller . . 4490C Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 1845 der Drucksachen) 4491A Ausschußüberweisung 4491A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Oellers, Schröter und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Bundeshilfe für das Land SchleswigHolstein im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1867 der Drucksachen) 4491B Dr. Oellers (FDP), Antragsteller . 4491B Dr. Gülich (SPD) 4493D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4496A Gundelach (KPD) 4497A Brookmann (CDU) 4497C Ewers (DP) 1498B Ausschußüberweisung 1498D Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes auf Aufhebung des Gesetzes zur Ergänzung der Kleingarten- und Kleinpachtordnung vom 26. Juni 1935 (Nr. 1859 der Drucksachen) 4499A Gundelach (KPD), Antragsteller . 4499A Ausschußüberweisung 4499C Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes (Nr. 1832 der Drucksachen) . . 4499C Beschlußfassung 4499D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes (Nr.1575 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1850 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 79) 4499D, 4500B Eickhoff (DP), Berichterstatter . . . 4500B Dr. Horlacher (CSU) 4501A Weiterberatung vertagt 4501A Zweite Beratung des Entwurfs eines Anleihegesetzes von 1950 (Nr. 1576 und 1876 der Drucksachen) 4500A Absetzung von der Tagesordnung . . 4500A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. '77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Preisgesetzes (Nr. 1883 der Drucksachen) 4501B Zur Sache: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4501B Dr. Horlacher (CSU) 45030 Dr. Preusker (FDP) 4506A Zur Geschäftsordnung: Kiesinger (CDU) 4504A, 4504B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 4504A Ewers (DP) 4504C Dr. Bertram (Z) 4504D Dr. Horlacher (CSU) 4505B Dr. von Merkatz (DP) 4505C Beschlußfassung 4506C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaft- steuergesetzes (Nr. 1864 der Drucksachen) 4501A, 4506C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller 4506D Ausschußüberweisung 4507A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr.1287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nrn. 1882, zu 1882 der Drucksachen, Umdruck Nr. 75; Änderungsanträge Umdruck Nrn. 77, 80) . . 4500A, 4507A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 4507A Arnholz (SPD) 4511A Farke (DP) 4511B Abstimmungen 4510D, 4511A Zurückverweisung an den Ausschuß . . 4511C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (23. Ausschuß) (Nr. 1881 der Drucksachen, Änderungsantrag Umdruck Nr. 78) in Verbindung mit der Beratung des interfraktionellen Antrags der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Menzel, Neumayer, Dr. Leuchtgens, Dr. Reismann u. Gen. betr. Stärke des Personals der Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1887 der Drucksachen) . . . . 4500A, 4511C, 4527D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 4511D Dr. Menzel (SPD) . . 4513A, B, D, 4514C, 4517C, 4527D, 4530C Freiherr von Aretin (BP) . . 4514A, 4528B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4514B, 4530A von Thadden (DRP) . ... . . . . . 4514B Dr. Jaeger (CSU) 4515A, 4530B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 4515C, 4528A Dr. Dresbach (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4517D Renner (KPD) 4528C Abstimmungen 4513B, D, 4515C, 4518B, 4531A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 1886 der Drucksachen) 4500A, 4518B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 4518B Beschlußfassung 4518C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Regelung über die Offenhaltung der Einzelhandelsgeschäfte (Nrn. 603, 1386 [neu] der Drucksachen, Umdruck Nr. 68) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Degener, Richter (Frankfurt), Determann u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den werktäglichen Ladenschluß (Nr. 1879 der Drucksachen) . . . . 4518D Ludwig (SPD), Berichterstatter . . 4518D Degener (CDU), Antragsteller 4519B, 4525B Dr. Kneipp (FDP) 4521A Naegel (CDU) 4522A Dr. Reismann (Z) 4522C Richter (Frankfurt) (SPD) 4523A Huth (CDU) 4523D Frau Kalinke (DP) 4524B, 4525D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4524D Meyer (Bremen) (SPD) 4525C Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 4526B Dr. Preusker (FDP) (zur Abstimmung) 4527A Abstimmungen 4526B, 4527B Ausschußüberweisung 4526D, 4527A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1852 der Drucksachen) 4531A Dr. Klein, Senator von Berlin, Berichterstatter 4531A Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 4531D von Thadden (DRP) 4532A Beschlußfassung 4532B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über die Anträge der Fraktionen der SPD und der KPD betr. Tariferhöhungen bei der Bundesbahn (Nrn. 1639, 1647, 1831 der Drucksachen) . . . 4532B Günther (CDU), Berichterstatter . 4532B Beschlußfassung 4532D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Häftlinge aus Konzentrationslagern der russischen Besatzungszone (Nrn. 1061, 1838 der Drucksachen) 4532D Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 4532D von Thadden (DRP) 4533B Müller (Frankfurt) (KPD) 4533C Pohle (SPD) 4534C Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Belastung des Straßenverkehrs (Nrn. 1588, 1851 der Drucksachen) 4534D Hagge (CDU), Berichterstatter . . 4534D Beschlußfassung 4534D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Luftschutzabgaben (Nrn. 1326, 1875 der Drucksachen) 4535A Juncker (FDP), Berichterstatter . 4535A Beschlußfassung 4535A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Donhauser gemäß Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Berthold (München) vom 20. und 28. November 1950 (Nr. 1817 der Drucksachen) 4535B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 4535C Donhauser (Unabhängig) 4536C Beschlußfassung 4536C Nächste Sitzung 4536C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, namens der schleswig-holsteinischen Abgeordneten, die diesen Entwurf eingereicht haben, seine Begründung vorzutragen. Ich bitte das Hohe Haus, dabei von vornherein von der Voraussetzung auszugehen, daß es keinerlei partikularistische Interessen sind, die uns zur Einreichung dieses Antrags veranlaßt haben, sondern daß es die bittere Not des Landes Schleswig-Holstein ist, dem die Antragsteller, gleichgültig ob sie Alteingesessene oder Heimatvertriebene sind, in gleicher Weise als ihrer Heimat verhaftet sind.
    Meine Damen und Herren! Der Antrag enthält ein doppeltes Petitum, und zwar einmal die Bitte, dem Land Schleswig-Holstein für das Rechnungsjahr 1950 einen Zuschuß von 70 Millionen durch den Bund zu bewilligen, und zweitens, den Herrn Bundesfinanzminister zu ermächtigen, Schleswig-Holstein einen Kassenkredit bis zur Höhe von 35 Millionen zur Überbrückung rückständiger Leistungen aus dem Finanzausgleich der Länder zu gewähren. Beide Maßnahmen sind erforderlich, weil Schleswig-Holstein ohne sie nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen dem Bund gegenüber zu erfüllen und seine dringendsten Landesaufgaben durchzuführen.
    Ich darf zur näheren Begründung darauf verweisen, daß die außergewöhnliche wirtschaftliche und finanzielle Notlage Schleswig-Holsteins in der Begründung zu dem Gesetz über eine vorläufige Finanzhilfe für Schleswig-Holstein — Drucksache Nr. 1231 — eingehend dargestellt ist und insoweit an dieser Stelle nicht noch einmal vorgetragen zu werden braucht. Ebenso haben wir bei der Beratung des ersten Überleitungsgesetzes und zuletzt des Gesetzes über den Finanzausgleich der Länder wiederholt nicht an der Feststellung vorbeigehen können, daß die Lage Schleswig-Holsteins in beiden Gesetzen nicht so berücksichtigt werden konnte, wie das auf der Grundlage des Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes erforderlich gewesen wäre.
    Es ist notwendig, daß nach diesem Artikel die Leistungsfähigkeit auch der steuerschwachen Länder gesichert wird, um eine unterschiedliche Belastung der Länder in ihren Ausgaben auszugleichen. Dieses Ziel ist für Schleswig-Holstein, das als das finanzschwächste Land die Belastung durch die größte Zahl der Heimatvertriebenen zu tragen hat, nicht erreicht worden. Dementsprechend ist bereits in den Beratungen des Finanzausgleichsgesetzes sowohl im Bundestag wie auch im Bundesrat vom Herrn Bundesfinanzminister selbst und auch von den Vertretern der anderen Länder ausdrücklich anerkannt worden, daß das Finanzausgleichsgesetz und die darin vorgesehenen Finanzzuweisungen für Schleswig-Holstein nicht ausreichen.
    Das heute vorliegende Gesetz über eine Bundeshilfe zieht aus dieser Situation und aus diesen Äußerungen lediglich die Konsequenzen. Die Notwendigkeit der erbetenen Hilfe ergibt sich aus einem Überblick über die gegenwärtige finanzielle Lage Schleswig-Holsteins. Ich muß dazu kurz die folgenden wesentlichen Tatsachen hervorheben. Schleswig-Holstein ist durch die Folgen des Krieges in eine besonders schwierige Lage geraten. Kriegszerstörungen und Demontagen haben seine Wirtschaftskraft sehr geschwächt. Es ist in der Öffentlichkeit nicht weithin bekannt, daß allein die Demontage umfangreicher Betriebe Schleswig-Holsteins annähernd ein Fünftel seiner Bevölkerung der Arbeits- und Erwerbsgrundlage beraubt hat. Die Einschränkungen des Seeverkehrs und die Abschneidung vom südöstlichen Hinterland durch die Zonengrenze haben seine wirtschaftliche Erholung zur Unmöglichkeit gemacht. Die früheren Vorteile seiner geopolitischen Lage wurden in der Nachkriegszeit weitgehend überlagert durch deren Nachteile, von denen insbesondere die Ausgaben für die Sicherung der Küsten bestehen geblieben sind.
    Unter diesen Umständen hat die Aufnahme und Versorgung der in Schleswig-Holstein untergekommenen Heimatvertriebenen, deren Zahl mit 70% der einheimischen Bevölkerung die Zahlen der anderen Länder weit übersteigt, zu Aufgaben geführt, die das Land aus eigener Kraft nicht meistern kann. Dies wird einmal durch die in SchleswigHolstein angefallene Dauerarbeitslosigkeit schlagartig unter Beweis gestellt. Diese Arbeitslosigkeit betrug am 1. Januar 1951 26,33% sämtlicher registrierten Arbeitnehmer. Sie ist in der Zwischenzeit auf fast eine Viertelmillion, d. h. auf zirka 30% ge-


    (Dr. Oellers)

    stiegen. Eine weitere Bestätigung ergibt sich daraus, daß die Kapitalbildung und die Steuerkraft je Einwohner, auf die Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik berechnet, weit hinter dem Durchschnitt der anderen Länder zurückgeblieben ist. Der Stand der Spareinlagen betrug am 30. Januar 1950 je Kopf der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet 77 DM, in Schleswig-Holstein als dem Land mit dem niedrigsten Sparbetrag nur 47 DM. In Parallele dazu betrug das Aufkommen an Landessteuern in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1950 auf den Kopf der Bevölkerung in Hamburg 105 DM, im Durchschnitt der Bundesrepublik 61 DM. Demgegenüber steht in Schleswig-Holstein ein Steueraufkommen von nur 33 DM je Kopf der Bevölkerung. Die geringe Höhe dieses Steueraufkommens ist nicht etwa, wie es in früheren Verhandlungen gelegentlich behauptet worden ist, darauf zurückzuführen, daß Schleswig-Holstein die ihm zustehenden Steuern nicht mit der nötigen Intensität eingetrieben hat. Ich kann dazu mitteilen, daß diese Frage bereits im Finanzausschuß des Bundesrats geprüft und dahin beantwortet worden ist, daß gegen die Steuererhebung in Schleswig-Holstein irgendwelche Beanstandungen nicht am Platze sind. Im übrigen ergibt sich dies auch daraus, daß die Landessteuern auf Grund von Bundesgesetzen zu erheben und insofern einer Einflußnahme des Landes weitgehend entzogen sind. Die besondere Notlage ergibt sich schließlich weiter daraus, daß die Hebesätze der Gemeindesteuern in Schleswig-Holstein weit über dem Durchschnitt der anderen, wesentlich finanzkräftigeren Länder stehen.
    Aus seinen — wie ich geschildert habe — gegenüber allen anderen Ländern wesentlich geringeren Einnahmen muß das Land um so höhere Ausgaben bestreiten. Die Notwendigkeit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Milderung der Not der Heimatvertriebenen zwingt die Verwaltung auf fast allen Gebieten zu Ausgabesteigerungen, die in diesem Umfang — das muß auch hier einmal deutlich festgestellt werden — in allen anderen Ländern in solcher Höhe nicht anfallen. Die Finanzschwäche des Landes einerseits und seine außergewöhnliche Belastung durch die Ausgaben für die Heimatvertriebenen andererseits haben zu einem Auseinanderklaffen der Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt geführt, für dessen Behebung aus Mitteln des Landes eine Deckung nicht mehr gefunden werden kann.
    Eine Übersicht über die Haushaltslage am 1. Januar 1951 ergibt Einnahmen in Höhe von 368 Millionen DM und Ausgaben in Höhe von 512 Millionen DM. Von dem danach verbleibenden Fehlbetrag von 144 Millionen DM bleibt auch bei schärfsten Einsparungen in Höhe von möglicherweise 74 Millionen DM ein restlicher Fehlbetrag von 70 Millionen DM, der aus Mitteln des Landes einfach nicht gedeckt werden kann. Das wiegt um so schwerer angesichts der Tatsache, daß nach dem Stande vom 31. Dezember 1950 das Land in eine Gesamtverschuldung von 684 Millionen DM — darunter eine kurzfristige Verschuldung von 251 Millionen DM — geraten ist. Wenn Sie diese Beträge zu dem Aufkommen an Landessteuern im Jahre 1950, das nur 170 Millionen DM betrug, in eine Relation setzen, dann können Sie sich die katastrophale Lage Schleswig-Holsteins durchaus vorstellen. Die Notwendigkeit einer finanziellen Hilfe ist deswegen auch in allen Verhandlungen bei der Beratung des ersten Überleitungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes allgemein anerkannt worden. Leider haben diese Gesetze bislang keine ausreichende Hilfe gewähren können, auch hat der in Art. 120 vorgesehene Übergang der Besatzungsund Kriegsfolgelasten auf den Bund ab 1. April 1950 keine Entlastung gebracht. Eine Übersicht über die Auswirkungen des Überganges läßt klar erkennen, daß die zum gleichen Zeitpunkt auf den Bund übergegangenen Landessteuern im letzten Jahr ausgereicht haben würden, die auf den Bund übergegangenen Lasten in voller Höhe vom Land Schleswig-Holstein bestreiten zu lassen.

    (Große Unruhe.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich zähle eben, daß sich im Augenblick 72 Abgeordnete unterhalten. Es ist dem Herrn Redner nicht möglich, durchzudringen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Oellers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Darf ich mir die Zeit dazurechnen? Die Übersicht über das Aufkommen an Landessteuern und Bundessteuern vom 1. April bis zum 31. Dezember 1950 ergibt, daß von dem gesamten Steueraufkommen des Landes in dieser Zeit nur 25 % auf Landessteuern und 75 % auf Bundessteuern entfallen sind. Angesichts dieser Zahlen gewinnt die vom Lande Schleswig-Holstein übernommene Interessenquote ihre ganz besondere Bedeutung. Für Schleswig-Holstein ergibt sich aus diesen Übersichten über die tatsächliche Entwicklung, daß der Übergang der Lasten und Steuern auf den Bund ab 1. April 1950 eine Verschlechterung gebracht hat, die mindestens der Höhe der Interessenquote entspricht. Ich will auf die rechtliche und finanzwirtschaftliche Bedeutung der Interessenquoten an dieser Stelle nicht eingehen, da dieses Problem sowieso demnächst einer näheren Prüfung unterzogen werden soll und die Interessenquoten einstweilen j a nur für das Jahr 1950 ausgerichtet sind. Für das vorliegende Gesetz über eine Bundeshilfe für Schleswig-Holstein muß ich jedoch darauf hinweisen, daß die Belastung dieses Landes mit Anteilen an den vom Bunde zu tragenden Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten in Form der Interessenquote in Höhe von 70 Millionen DM bei einem Landessteueraufkommen von 170 Millionen DM völlig untragbar ist. Tatsächlich ergibt die Entwicklung des laufenden Rechnungsjahres, daß Schleswig-Holstein zur Zahlung dieser Interessenquote einfach nicht in der Lage gewesen ist.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat zwar zunächst davon abgesehen, die Zahlung der Interessenquoten von den Ländern zu fordern, solange das erste Überleitungsgesetz und das Gesetz über den Finanzausgleich der Länder noch ein sehr umstrittener Gegenstand der Ausschußberatungen war. Nachdem sich die Länder aber im Dezember bereit erklärt hatten, Vorauszahlungen auf den Finanzausgleich über das Bundesfinanzministerium zu leisten, hat es der Herr Bundesfinanzminister für erforderlich gehalten, die für die finanzschwachen Länder bestimmten Zahlungen zur Aufrechnung gegen die rückständigen Interessenquoten einzubehalten. Die Folge davon ist, daß das Land Schleswig-Holstein von den Ausgleichsleistungen der anderen Länder bislang nicht einen Pfennig in bar erhalten hat.

    (Hört! Hört! links.)

    Dabei muß besonders hervorgehoben werden, daß
    das Gesetz über den Finanzausgleich der Länder in
    der vom Bundestag bereits verabschiedeten Fassung für Schleswig-Holstein nur Finanzleistungen


    (Dr. Oellers)

    in Höhe von 110 Millionen DM vorsieht gegenüber einer Finanzhilfe im vorigen Jahre von 220 Millionen DM und daß, wie bereits betont, in den Beratungen über das Finanzausgleichsgesetz vom Herrn Bundesfinanzminister und von den Ländern erklärt worden ist, daß diese Ausgleichszahlungen für Schleswig-Holstein nicht ausreichend sein würden.
    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat deswegen seit Dezember die auf Grund des ersten Überleitungsgesetzes übertragenen Aufgaben des Bundes aus den um die Interessenquote gekürzten Betriebsmitteln nur in der Weise leisten können, daß sie die Ausgaben in wachsendem Maße aus den Betriebsmitteln der kommenden Monate leistete. Sie ist zur Zahlung der aufs äußerste gedrosselten Ausgaben für Landeszwecke nur dadurch in der Lage gewesen, daß sie durch ihre Kasse laufende, für bestimmte Aufgaben der Wasserwirtschaft, des Wohnungsbaues und für andere Zwecke vorgesehene Gelder für die dringendsten Aufgaben der Landesverwaltung verwandt hat. Sie hat dies nur tun können in dem Vertrauen darauf, daß in den Verhandlungen über den Finanzausgleich der Länder bereits anerkannt worden war, daß die Finanzzuweisungen allein nicht ausreichend sein würden. Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf dient daher vor allen Dingen auch dazu, im Sinne dieser Verhandlungen mit größter Beschleunigung die Maßnahmen zu ermöglichen, die allein der Leistungsfähigkeit Schleswig-Holsteins entsprechen und sie erhalten können.
    Über die Notwendigkeit eines Bundeszuschusses von 70 Millionen kann danach meines Erachtens kein Zweifel mehr bestehen.
    Von einer gewissen Bedeutung mag dabei die Frage der Deckung dieses Zuschusses sein. Hier ist von besonderem Interesse, daß die von SchleswigHolstein auf den Bund übergegangenen Kriegsfolge- und Soziallasten vom Bundesfinanzministerium in einer Übersicht vom Mai 1950 auf 605,9 Millionen DM geschätzt worden sind, während sie nach den jetzt vorliegenden Ziffern tatsächlich nur 517 Millionen DM betragen haben. Der Unterschied von 88 Millionen DM bedeutet daher bereits eine Einsparung im Bundeshaushalt, die zur Deckung des beantragten Bundeszuschusses ausreichen würde.
    Ebenso ergibt das Bundessteueraufkommen an Zöllen und Verbrauchssteuern, Besitz- und Verkehrssteuern in Schleswig-Holstein nach den IstZahlen im Jahre 1950 voraussichtlich 305 Millionen DM gegenüber nur 329 Millionen DM im Rechnungsjahre 1949. Schleswig-Holstein hat also an Bundessteuern gegenüber den Erwartungen ein Mehraufkommen von 176 Millionen DM aufgebracht. Trotzdem sieht der vorgelegte Entwurf in § 2 vor, daß der Bund von der in Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen kann, zur Deckung eines etwaigen Fehlbetrages nach dem Verhältnis des Ist-Aufkommens die Einkommen- und Körperschaftsteuer der Länder im Rechnungsjahre 1950 in Anspruch zu nehmen. Aber das mag der Bund mit den Ländern selber aushandeln.
    Für die in § 3 vorgesehene Ermächtigung des Bundesfinanzministers, dem Lande Schleswig-Holstein mit einem unverzinslichen Kassenkredit bis zur Höhe von 35. Millionen DM zur Überbrückung rückständiger Leistungen aus dem Finanzausgleich zu Hilfe zu kommen, bedarf es meines Erachtens keiner weiteren Ausführungen, da die Abwicklung dieses Kredits durch die über das Bundesfinanzministerium zu leistenden Finanzausgleichszahlungen der zuschußpflichtigen Länder gesichert ist.
    Fasse ich zusammen, so ergibt sich durch die Annahme dieses Gesetzes die Möglichkeit, dem durch die Unzulänglichkeit unserer geltenden Finanzverfassung am härtesten betroffenen Land zu helfen, wie es im Rahmen des Art. 106 des Grundgesetzes als selbstverständliche Folgerung der Zusammengehörigkeit aller Länder angenommen werden darf. Ich bitte Sie vor allem, noch einmal zu bedenken, daß die Finanznot Schleswig-Holsteins im wesentlichen darauf beruht, daß dieses finanzschwächste Land durch die Aufnahme einer außergewöhnlich hohen Zahl von Heimatvertriebenen eine Aufgabe auf sich genommen hat, die zu erfüllen im gesamtdeutschen Interesse liegt und damit Aufgabe aller Länder sein muß. Ich bitte Sie außerdem, daran zu denken, daß Schleswig-Holstein Grenzland ist und daß es die ihm angefallenen Aufgaben auf kulturellem Gebiet wie auf allen anderen Gebieten nur dann erfüllen kann, wenn seine Leistungsfähigkeit so weit erhalten wird, wie es dem Entwicklungsstande der anderen deutschen Länder entspricht. Es würde in Schleswig-Holstein von den Einheimischen sowohl wie von den Heimatvertriebenen nicht verstanden und vor allem auch von der Grenzbevölkerung als Im-Stich-lassen empfunden werden müssen, -wenn der Bund als Vertreter Gesamtdeutschlands dieser Aufgabe nicht gewachsen wäre und ihr nicht gerecht werden könnte.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)