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ID0111502400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951 4335 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951. Glückwünsche zum Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Heuss 4335D Begrüßung des Abg. Morgenthaler nach seiner Genesung 4336A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4336A, 4365C Zugehörigkeit des Abg. Paschek zur Fraktion der WAV 4336B Aufnahme des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg in die Fraktion der CDU . . . 4336B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800 der Drucksachen) 4336B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4336C Kunze (CDU) 4343D Kriedemann (SPD) 4347D, 4381C Dr. Kather (CDU) 4353A Dr. Horlacher (CSU) 4357B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4359A Tichi (BHE-DG) 4361A Wartner (BP) 4362D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4363D Kuhlemann (DP) 4365C Farke (DP) 4366C Dr. Atzenroth (FDP) 4367D Frommhold (DRP) 4369C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4370C Wittmann (WAV) 4374A Loritz (WAV) 4375D Dr. von Golitschek -(FDP) 4377A Dr. Reismann (Z) 4377D Ausschußüberweisung 4383B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen) 4383C Ausschußüberweisung 4383C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Nr. 252 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 1802 der Drucksachen) . . . 4383C Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 4383D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4390D Ewers (DP) 4391B Abstimmungen 4391A, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. Laforet, Dr. Solleder u. Gen. betr. Koordinierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (Nrn. 1803, 1096 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zusammenfassung der öffentlichen Finanzierungsmittel für den Wohnungsbau (Nrn. 1804, 1352 der Drucksachen) mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nrn. 1805, 1540 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramme 1950 und 1951 (Nr. 1795 der Drucksachen) . . . . 4392B Wirths (FDP), Berichterstatter . . . 4392C Huth (CDU), Berichterstatter . . . . 4392D Kalbfell (SPD), Berichterstatter . 4392D Beschlußfassung 4393C Ausschußüberweisung 4393C Nächste Sitzung 4393C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Fürst zu Oettingen-Wallerstein.


Rede von Fürst zu Eugen Oettingen-Wallerstein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Lastenausgleichsgesetzes müssen wir -
darüber kann wohl kein Zweifel sein — von der Voraussetzung ausgehen, daß ein Lastenausgleich vom moralischen und christlichen Standpunkt aus eine Verpflichtung ist. Dieser Gedanke muß uns durch die Verhandlungen über eine der schwierigsten aller Nachkriegsaufgaben geleiten, wobei wir


(Fürst zu Oettingen-Wallerstein)

uns selbstverständlich ganz klar darüber sein müssen, daß das vorhandene Volksvermögen nicht ausreicht, um alle ermittelten Schäden auszugleichen.
Diesem Lastenausgleich kann nur eine Grenze gesetzt sein, und das ist die Produktionskraft der deutschen Wirtschaft, deren unbedingte Erhaltung ebenso im Interesse aller Geschädigten und Ausgleichsberechtigten liegt, wie auch kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die Schädigung der Produktionskraft der Wirtschaft sich zum Schaden aller Interessenten auswirken muß.
Wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf nach den Gesichtspunkten der Feststellung, der Aufbringung und der Verteilung betrachten, so ist zunächst daran festzuhalten, daß zu den Anspruchsberechtigten lediglich natürliche Personen und keine juristischen Personen gehören dürfen; denn es handelt sich um den Menschen als solchen, um die Linderung einer Notlage und um die Schaffung und Ermöglichung einer neuen Existenz. Die Verluste einer juristischen Person können nur insofern für die Schadensfeststellung in Betracht kommen, als diese Feststellung notwendig ist, um die Schäden einzelner Anteilseigner bzw. Teilhaber an derartigen juristischen Personen zu ermitteln.
Es ist die Frage offen, ob die Schadensfeststellung in einem besonderen Gesetz geregelt werden soll oder ob dieselbe in den allgemeinen Lastenausgleich einzubauen ist. Entscheidend für diese Frage darf ausschließlich der Gesichtspunkt sein, daß der Lastenausgleich, der Gesetz wird, raschestens ausgewertet werden kann; denn es geht bestimmt nicht an, daß die Berechtigten durch lange technische Schwierigkeiten hingehalten werden.
Was die Aufbringung bzw. die Abgabepflicht betrifft, so wird unter allen Umständen daran festzuhalten sein, daß die Vermögensteuer im Sinne der Stellungnahme des Bundesrats den Ländern nicht weggenommen werden kann, da deren Heranziehung für den Lastenausgleich verfassungsrechtlich nicht möglich erscheint und diese Steuer von den Ländern nicht entbehrt werden kann.
Bezüglich des Eigentums der öffentlichen Hand, also der Betriebe des Staates und der Gemeinden, wird der Gesichtspunkt maßgebend sein, daß eine Befreiung nur in den Fällen möglich ist, in denen es sich um Monopolunternehmungen, d. h. um Versorgungsbetriebe handelt, die den Lastenausgleich unter Umständen durch Erhöhung von Tarifen — etwa bei Trambahnen, Gaswerken, Elektrizitätswerken — auf die breiten Massen abwälzen könnten. Etwas anders wird die Behandlung des Vermögens der öffentlichen Hand, also auch der Gemeinden sein, wenn es sich um solches Eigentum handelt, dessen Bewirtschaftung in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft steht. In diesem Falle scheint die Befreiung der Gemeinden nicht erforderlich. Die gleichen Grundsätze müssen selbstverständlich für alle Betriebe des Staates und der Gemeinden gelten, auch wenn der Besitz unter Umständen, wie das ja vorkommt, in die Form einer Aktiengesellschaft gekleidet ist.
Im allgemeinen ist es notwendig, daß in den Fällen, in denen die Kriegsschäden die Höhe der Vermögensabgabe erreichen oder übersteigen, diese Schäden weitestgehend berücksichtigt werden. Es ist ferner eine stärkere Berücksichtigung der Vermögensabgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer notwendig.
Eine besondere Würdigung, meine Damen und Herren, verdient bestimmt auch der mittlere und kleinere Hausbesitz, damit der Lastenausgleich nicht etwa auf die Mieter abgewälzt wird. Das Eigentum an zerstörten Häusern und sonstigen Gebäuden ist ja im Sinne des vorliegenden Entwurfs zum Unterschied von der bisherigen Soforthilfeabgabe gesondert behandelt.
Was die Vermögensabgabe als eigentliches Kernstück des Lastenausgleichs betrifft, so ist dieselbe, wie dies ursprünglich in dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen war, entsprechend der unterschiedlichen Leistungskraft der einzelnen Vermögensgruppen zu staffeln und tunlichst zinsfrei zu stellen. Dies trifft insbesondere bei land-und forstwirtschaftlichem Vermögen zu, das nach dem vorliegenden Regierungsentwurf mit einer Einheitsbelastung von 50 % des Einheitswertes und mit einer vierprozentigen Abgabe der Abgabeschuld, und zwar für die Dauer von 30 Jahren, bedacht ist.
Es hat keinen Zweck, von Fiktionen auszugehen. Wir müssen uns vielmehr an die nackte Wirklichkeit und an die Tatsache halten, daß die Land- und Forstwirtschaft heute bis an die äußerste Grenze ihrer Lebensfähigkeit steuerlich erfaßt ist, und diese steuerliche Belastung nimmt keine Rücksicht mehr auf die notwendige Produktionssteigerung und auf die allgemeine Tatsache, daß der Landwirt mit steigenden Produktionskosten zu rechnen hat und daß die Verwertung seiner Produkte gebunden bleiben soll. Es kann auch nicht übersehen werden, daß die in den bäuerlichen Betrieben ohne Barlohn mitarbeitende Kinder — das ist schon von den Vorrednern betont worden — nicht entsprechend berücksichtigt sind. Und von dem Standpunkt der landwirtschaftlichen Interessen muß auch verlangt werden, daß die Altenteilslasten bei der Feststellung des Gesamtvermögens nicht dadurch wiederum illusorisch gemacht werden, daß die Ausgleichsleistungen der Altenteiler bei vorliegender Voraussetzung zwar gestundet werden, die gestundeten Beträge aber mit dem Tode des Abgabepflichtigen wieder fällig werden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Die wohlerworbene Altersversorgung darf durch den Lastenausgleich nicht geschmälert werden. Das gilt für den Landwirt, und das gilt auch für jeden anderen Erwerbstätigen.
Bei Wahrung der Lebensfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft muß man gerade, wenn man den Lastenausgleich verantwortungsvoll prüfen will, zu der Überzeugung gelangen, daß die in dem vorliegenden Entwurf vorgesehenen Belastungen, die sich auf die Beschlüsse des Unkeler Kreises stützen, noch zu hoch sein werden und daß kaum noch diejenigen Sätze tragbar scheinen könnten, die der ursprüngliche Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen hat und die sich auf Grund des am Währungsstichtag geltenden Einheitswertes ergeben.

(Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

Es muß ferner darauf hingewiesen werden, daß die Belastung des bäuerlichen Eigentums den Übergang des Eigentums an die Gesamtanwesen oder in einzelnen Teilen gemäß dem bäuerlichen Gewohnheitsrecht nicht beeinträchtigt. Eine mehr oder weniger willkürliche Erhöhung des Einheitswertes muß unter allen Umständen vermieden werden, nicht nur wegen der daraus sich ergebenden Mehrbelastung, sondern auch aus dem Grunde, weil wir sonst jeden Boden unter den Füßen verlieren und weil dann von einer exakten Wertermittlung nicht mehr die Rede sein kann,


(Fürst zu Oettingen-Wallerstein)

Was nun die Verteilung anlangt. so muß als oberster Grundsatz gelten, daß es nicht auf Zuweisung von Geldern zu konsumtiven Zwecken, sondern auf Beschaffung neuer Produktionskräfte und neuer Produktionsstätten ankommt, wobei selbstverständlich das Alter und die Arbeitsunfähigkeit ganz wesentlich im Lastenausgleich berücksichtigt werden müssen.
Da die Berücksichtigung der Altsparer, die ein besonderes Anliegen meiner Partei, der Bayernpartei, ist, im Entwurf nur in sehr bescheidenem Maße vorgesehen ist, ist es zu begrüßen, daß der Bundesrat in seiner letzten Stellungnahme die Altsparer einbeziehen will.
Wenn nunmehr der Bundesrat sich in seiner jüngsten Stellungnahme für die Aufgabe des Grundsatzes der Hauptentschädigung ausspricht und dafür eine verstärkte Förderung der Eingliederung in die Wirtschaft, insbesondere die Schaffung von Wohnraum für notwendig erachtet, so entspricht dies einem sozialen Gesichtspunkt, dem wir nur beipflichten können.

(Hört! Hört! rechts.)

Indessen ist nicht zu übersehen, daß wir um eine quotale Festsetzung des Lastenausgleiches gar nicht herumkommen, schon aus der Notwendigkeit einer gleichmäßigen Behandlung der Heimatvertriebenen und der Kriegsgeschädigten heraus.
Die Schaffung von Arbeitsplätzen scheint aber ebenso wichtig wie die direkte Förderung der wirtschaftlichen Betätigung bzw. der wirtschaftlichen Existenzschaffung, die durch eine möglichst großzügige Handhabung der vorgesehenen Zertifikate zu fördern ist.
Der Stellungnahme, die der Bundesrat in bezug auf den Ausgleich der Kriegsschädenrente beschlossen hat, ist bestimmt eine Berechtigung nicht abzusprechen.
Ich möchte in diesem Zusammenhange auch noch der Hausratsentschädigung Erwähnung tun, die in dem vorliegenden Entwurf sehr kümmerlich behandelt ist und der im Interesse der geschädigten Einheimischen noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Im Interesse aller Anspruchsberechtigten ist aber auch zu hoffen, daß das Ausführungsverfahren so einfach wie möglich gestaltet wird und daß diejenigen, die einen Anspruch auf Leistungen irgendwelcher Art haben, nicht durch ein monatelanges Verwaltungsverfahren hingehalten werden. Die Not erheischt ein rasches Handeln im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Abschließend darf ich aber noch sagen, daß wir, die wir uns der Verpflichtung zu einem Lastenausgleich bewußt sind, nicht übersehen können oder übersehen dürfen, daß die Austreibung unserer deutschen Stammesbrüder aus Gebieten, die immer deutsch waren und die, so Gott will, wieder einmal deutsch sein werden, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, für die nicht wir allein verantwortlich gemacht werden können, sondern daß diese Vertreibung in Potsdam ausdrücklich gutgeheißen wurde.
Wir können auch nicht übersehen, daß die Währungsumstellung, die soviel Schaden und soviel Unglück heraufbeschworen hat, in ihrer groben und rohen Form nicht das Produkt deutscher Planung war. Es wäre daher nur gerechtfertigt, daß das Ausland uns unseren Lastenausgleich, sei es durch langfristige Kredite, sei es durch eine Anrechnung auf unseren Beitrag zur europäischen
Befriedung, sei es eventuell durch eine Förderung der Auswanderung, erleichtert; denn wir wollen uns doch ganz klar darüber sein, daß die Gutmachung von Schäden und die Eingliederung der Heimatvertriebenen in den deutschen Raum, in den deutschen Wirtschaftsprozeß ein Beitrag zur Befriedung eines neuen und eines geeinten Europa sein können und sein müssen.

(Beifall bei der BP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ehe ich das Wort weiter erteile, erlauben Sie mir, eine Mitteilung zu machen. Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten tagt um 18 Uhr in Zimmer 12.
    Das Wort hat der Abgeordnete Kuhlemann.