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ID0111502300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951 4335 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 31. Januar 1951. Glückwünsche zum Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Heuss 4335D Begrüßung des Abg. Morgenthaler nach seiner Genesung 4336A Geschäftliche Mitteilungen . . . . 4336A, 4365C Zugehörigkeit des Abg. Paschek zur Fraktion der WAV 4336B Aufnahme des Abg. Dr. Freiherrn von Fürstenberg in die Fraktion der CDU . . . 4336B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Allgemeinen Lastenausgleich (Nr. 1800 der Drucksachen) 4336B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 4336C Kunze (CDU) 4343D Kriedemann (SPD) 4347D, 4381C Dr. Kather (CDU) 4353A Dr. Horlacher (CSU) 4357B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 4359A Tichi (BHE-DG) 4361A Wartner (BP) 4362D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 4363D Kuhlemann (DP) 4365C Farke (DP) 4366C Dr. Atzenroth (FDP) 4367D Frommhold (DRP) 4369C Kohl (Stuttgart) (KPD) 4370C Wittmann (WAV) 4374A Loritz (WAV) 4375D Dr. von Golitschek -(FDP) 4377A Dr. Reismann (Z) 4377D Ausschußüberweisung 4383B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des § 29 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) (Nr. 1799 der Drucksachen) 4383C Ausschußüberweisung 4383C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Eigentum an Wohnungen und gewerblichen Räumen (Nr. 252 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) (Nr. 1802 der Drucksachen) . . . 4383C Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 4383D Lücke (CDU) (zur Geschäftsordnung) 4390D Ewers (DP) 4391B Abstimmungen 4391A, D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Frau Dr. Probst, Dr. Laforet, Dr. Solleder u. Gen. betr. Koordinierung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau (Nrn. 1803, 1096 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zusammenfassung der öffentlichen Finanzierungsmittel für den Wohnungsbau (Nrn. 1804, 1352 der Drucksachen) mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (18. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Aufteilung der Mittel für den Wohnungsbau auf die Länder (Nrn. 1805, 1540 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Wohnungsbauprogramme 1950 und 1951 (Nr. 1795 der Drucksachen) . . . . 4392B Wirths (FDP), Berichterstatter . . . 4392C Huth (CDU), Berichterstatter . . . . 4392D Kalbfell (SPD), Berichterstatter . 4392D Beschlußfassung 4393C Ausschußüberweisung 4393C Nächste Sitzung 4393C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johann Wartner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohl kaum ein Gesetz hat schon bei seiner Ankündigung so viel Kritik der Allgemeinheit erfahren wie das Gesetz über den Lastenausgleich; Sorge, ja geradezu Angst auf der einen Seite, Hoffnungen und Enttäuschungen auf der anderen Seite. Das ist kein Wunder, weil das vorliegende Gesetz einen Eingriff in die bisherigen vermögensrechtlichen Verhältnisse des einzelnen darstellt. Wir müssen das unverbrüchliche Recht auf Hilfe und Ausgleich zugunsten derjenigen anerkennen, die durch einen brutalen, gesetzlosen Eingriff alles verloren haben. Der Hinweis, daß letzten Endes der Ausgleich nur durch die Beseitigung der Potsdamer Beschlüsse geschaffen werden kann, entbindet uns nicht von der Verpflichtung, für Beseitigung der größten Härten zu sorgen. Mit den Worten „der größten Härten" wende ich mich schon an die Adresse der Heimatvertriebenen und der Kriegssachgeschädigten mit der Bitte, mit Rücksicht auf die bereits überlastete Wirtschaft in ihren Forderungen Maß zu halten. Denn ein Zusammenbruch der bestehenden Wirtschaft würde letzten Endes


    (Wartner)

    auch zum Verhängnis der Heimatvertriebenen werden.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Im Rahmen einer kurzen allgemeinen Aussprache, zu der mir nur eine Zeit von etwa 15 Minuten gegeben ist, ist es unmöglich, auf das Gesetz mit seinen 328 Paragraphen im einzelnen einzugehen. Es wird Aufgabe des Ausschusses sein, in ernster Verantwortung die einzelnen Abschnitte zu prüfen. Es wird sich nicht vermeiden lassen, daß Meinungen gegen Meinungen stehen, weil unter den Tausenden von Fällen jeder einzelne Fall anders liegt und weil man immer dann, wenn man glaubt, ein Unrecht zu beseitigen, wieder ein neues — wenn auch nur vermeintliches — Unrecht schafft.
    Was die Abgabenseite angeht, so muß ich auf den § 22 des Entwurfs zu sprechen kommen, weil er eine ganz besondere Härte gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf darstellt. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hat eine soziale Staffelung sowohl in der Abgabeschuld als solcher als auch in der Verzinsung und Tilgung derselben vorgesehen. Der Schäffersche Entwurf hat seinerzeit eine Belastung für die Landwirtschaft von 37%, 31 % und 25 %, also eine soziale Staffelung, vorgesehen, während der derzeitige Entwurf eine einheitliche Belastung von 50 % des Vermögens und eine einheitliche Verzinsung oder Tilgung von 4 % kennt. Es ist kein Geheimnis und es hat immer als Tatsache gegolten, daß die Landwirtschaft eine solche Belastung nicht tragen kann. Deshalb fordere ich, daß der § 22 eine Änderung erfährt, damit letzten Endes der ursprüngliche Antrag der Regierung zur Geltung kommt. Ich möchte sagen, daß gerade für die Landwirtschaft und für uns kleine Landwirte eine solche Staffelung kommen muß und daß es überdies ein Unrecht ist, wenn der § 22 für das ganze Bundesgebiet einheitlich gelten soll. Man soll doch daran denken, daß es nicht gleichgültig ist, ob ich mein Anwesen beispielsweise in NordrheinWestfalen oder in einem andern gesegneten Gebiet habe oder ob es sich in einem vom Bund schon längst anerkannten Notstandsgebiet befindet. Ich denke da nicht bloß an die bayerischen Notstandsgebiete, an den Bayerischen Wald, an Rhön und Spessart, sondern ich spreche allgemein von Notstandsgebieten. Ich glaube, daß diese hier eine Entlastung erfahren müssen. Ein gewisser Ausgleich ist schon dadurch gegeben, daß der Einheitswert in den Notstandsgebieten niedriger ist als anderswo. Aber der Einheitswert bzw. die Besteuerung allein kann diesen sozialen Ausgleich nicht schaffen; denn die sozialen Verhältnisse zeichnen sich am deutlichsten im Lebensstandard der einzelnen Gebiete ab. Was nützt es, wenn ich beispielsweise einem Mittellosen sage: Du brauchst keine Steuer zu bezahlen, und ich muß Steuer bezahlen, weil du steuerfrei bist; deshalb bist du mir auch gleichgestellt! Dadurch, daß die Steuer auf Grund der verschiedenen Verhältnisse niedriger ist, ist der soziale Ausgleich noch lange nicht gegeben.
    Ich möchte noch auf die §§ 85 bis 138 des Gesetzes zu sprechen kommen, die die sogenannten Hypothekengewinne zum Lastenausgleich heranziehen. Wenn man sich die §§ 85 bis 170 ansieht, muß man wohl sagen, daß dies das Meisterwerk einer juristischen Prüfungsaufgabe ist. Ich bin aber der Meinung, daß es Aufgabe der Sachbearbeiter sein sollte, bei Ausarbeitung eines Gesetzestextes auch auf die Abgabepflichtigen, d. h. auf die Steuerzahler, Rücksicht zu nehmen, die ja letzten Endes ein Interesse daran haben, dieses Gesetz auch zu verstehen. Meine Herren, die Hypothekengewinnabgabe bringt zweifellos auch bestimmte Härten. Dadurch, daß in den Jahren zwischen 1945 und 1948 viele nicht mehr den notwendigsten Bedarf decken konnten und in ihren Betrieben keine Verbesserungen vornehmen, geschweige denn Neuanschaffungen machen konnten, ist es manchem möglich geworden, seine Schulden und seine Hypotheken abzutragen. Einem andern ist das bei der gleichen Lage vielleicht nicht gelungen. Jetzt wird der weniger Glückliche dafür bestraft, indem er statt seiner Abgabe aus dem Einheitswert seine bisherigen Hypotheken zum alten Zinsfuß weiter zu verzinsen hat, was eine wesentlich höhere Belastung darstellt, als wenn er die Abgabe aus dem Einheitswert leisten müßte.
    Vielleicht hat mancher von Ihnen ebenso viele Zuschriften erhalten wie ich. Wir sehen, daß jeder Fall anders gelagert ist. Da schreibt mir beispielsweise einer, daß er eine Hypothek hatte, die ihn nicht besonders beunruhigt und die er infolgedessen nicht zurückgezahlt hat. Er hat sein Geld vielmehr auf die Sparkasse gelegt, um im Falle eines plötzlichen Ereignisses das Kapital abheben zu können. Das auf die Sparkasse gelegte Geld ist entwertet, während seine Hypothek geblieben ist, und er zahlt nun seine Hypothekengewinnabgabe aus voller Höhe. Aus diesem einfachen Grunde bin ich der Meinung, daß der § 85 aus dem Lastenausgleich überhaupt herausgenommen werden könnte. Dadurch würden vielen Sorgen und Härten erspart bleiben. Weil ich nun aber nicht so optimistisch bin, anzunehmen, daß dies der Fall sein wird, so bin ich der Meinung, daß bei der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen nach § 170 in einer Rechtsverordnung auf diese Härten Rücksicht genommen werden sollte, damit nach Möglichkeit diejenigen, die so schwer betroffen worden sind, Erleichterungen erhalten.
    Im allgemeinen möchte ich mich den Rednern anschließen, die immer wieder betont haben, daß wir bemüht sein müssen, einen sozialen Ausgleich herbeizuführen. Der Ausdruck „sozialer Ausgleich" ist ja heute schon als verpönt bezeichnet worden, und er ist vielleicht bereits etwas abgenützt.
    Es wird Aufgabe der in den Ausschüssen sitzenden Männer sein, die sozialen Belange nach allen Seiten hin zu berücksichtigen. Mein Kollege Horlacher hat mit besonderer Schärfe darauf hingewiesen, daß in der Landwirtschaft bei der Vermögensbewertung auf die mitarbeitenden Söhne und Töchter Rücksicht genommen werden sollte. Ebenso sollten auch die Altenteile in Abzug gebracht werden. All das sind Dinge, die natürlich nur in den Ausschußverhandlungen mit Ernst besprochen und beraten werden können.
    Nachdem noch ein Redner meiner Fraktion das Wort nehmen wird, muß ich mich auf diese kurzen Ausführungen beschränken.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Fürst zu Oettingen-Wallerstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fürst zu Eugen Oettingen-Wallerstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung des Lastenausgleichsgesetzes müssen wir -
    darüber kann wohl kein Zweifel sein — von der Voraussetzung ausgehen, daß ein Lastenausgleich vom moralischen und christlichen Standpunkt aus eine Verpflichtung ist. Dieser Gedanke muß uns durch die Verhandlungen über eine der schwierigsten aller Nachkriegsaufgaben geleiten, wobei wir


    (Fürst zu Oettingen-Wallerstein)

    uns selbstverständlich ganz klar darüber sein müssen, daß das vorhandene Volksvermögen nicht ausreicht, um alle ermittelten Schäden auszugleichen.
    Diesem Lastenausgleich kann nur eine Grenze gesetzt sein, und das ist die Produktionskraft der deutschen Wirtschaft, deren unbedingte Erhaltung ebenso im Interesse aller Geschädigten und Ausgleichsberechtigten liegt, wie auch kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die Schädigung der Produktionskraft der Wirtschaft sich zum Schaden aller Interessenten auswirken muß.
    Wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf nach den Gesichtspunkten der Feststellung, der Aufbringung und der Verteilung betrachten, so ist zunächst daran festzuhalten, daß zu den Anspruchsberechtigten lediglich natürliche Personen und keine juristischen Personen gehören dürfen; denn es handelt sich um den Menschen als solchen, um die Linderung einer Notlage und um die Schaffung und Ermöglichung einer neuen Existenz. Die Verluste einer juristischen Person können nur insofern für die Schadensfeststellung in Betracht kommen, als diese Feststellung notwendig ist, um die Schäden einzelner Anteilseigner bzw. Teilhaber an derartigen juristischen Personen zu ermitteln.
    Es ist die Frage offen, ob die Schadensfeststellung in einem besonderen Gesetz geregelt werden soll oder ob dieselbe in den allgemeinen Lastenausgleich einzubauen ist. Entscheidend für diese Frage darf ausschließlich der Gesichtspunkt sein, daß der Lastenausgleich, der Gesetz wird, raschestens ausgewertet werden kann; denn es geht bestimmt nicht an, daß die Berechtigten durch lange technische Schwierigkeiten hingehalten werden.
    Was die Aufbringung bzw. die Abgabepflicht betrifft, so wird unter allen Umständen daran festzuhalten sein, daß die Vermögensteuer im Sinne der Stellungnahme des Bundesrats den Ländern nicht weggenommen werden kann, da deren Heranziehung für den Lastenausgleich verfassungsrechtlich nicht möglich erscheint und diese Steuer von den Ländern nicht entbehrt werden kann.
    Bezüglich des Eigentums der öffentlichen Hand, also der Betriebe des Staates und der Gemeinden, wird der Gesichtspunkt maßgebend sein, daß eine Befreiung nur in den Fällen möglich ist, in denen es sich um Monopolunternehmungen, d. h. um Versorgungsbetriebe handelt, die den Lastenausgleich unter Umständen durch Erhöhung von Tarifen — etwa bei Trambahnen, Gaswerken, Elektrizitätswerken — auf die breiten Massen abwälzen könnten. Etwas anders wird die Behandlung des Vermögens der öffentlichen Hand, also auch der Gemeinden sein, wenn es sich um solches Eigentum handelt, dessen Bewirtschaftung in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft steht. In diesem Falle scheint die Befreiung der Gemeinden nicht erforderlich. Die gleichen Grundsätze müssen selbstverständlich für alle Betriebe des Staates und der Gemeinden gelten, auch wenn der Besitz unter Umständen, wie das ja vorkommt, in die Form einer Aktiengesellschaft gekleidet ist.
    Im allgemeinen ist es notwendig, daß in den Fällen, in denen die Kriegsschäden die Höhe der Vermögensabgabe erreichen oder übersteigen, diese Schäden weitestgehend berücksichtigt werden. Es ist ferner eine stärkere Berücksichtigung der Vermögensabgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer notwendig.
    Eine besondere Würdigung, meine Damen und Herren, verdient bestimmt auch der mittlere und kleinere Hausbesitz, damit der Lastenausgleich nicht etwa auf die Mieter abgewälzt wird. Das Eigentum an zerstörten Häusern und sonstigen Gebäuden ist ja im Sinne des vorliegenden Entwurfs zum Unterschied von der bisherigen Soforthilfeabgabe gesondert behandelt.
    Was die Vermögensabgabe als eigentliches Kernstück des Lastenausgleichs betrifft, so ist dieselbe, wie dies ursprünglich in dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen war, entsprechend der unterschiedlichen Leistungskraft der einzelnen Vermögensgruppen zu staffeln und tunlichst zinsfrei zu stellen. Dies trifft insbesondere bei land-und forstwirtschaftlichem Vermögen zu, das nach dem vorliegenden Regierungsentwurf mit einer Einheitsbelastung von 50 % des Einheitswertes und mit einer vierprozentigen Abgabe der Abgabeschuld, und zwar für die Dauer von 30 Jahren, bedacht ist.
    Es hat keinen Zweck, von Fiktionen auszugehen. Wir müssen uns vielmehr an die nackte Wirklichkeit und an die Tatsache halten, daß die Land- und Forstwirtschaft heute bis an die äußerste Grenze ihrer Lebensfähigkeit steuerlich erfaßt ist, und diese steuerliche Belastung nimmt keine Rücksicht mehr auf die notwendige Produktionssteigerung und auf die allgemeine Tatsache, daß der Landwirt mit steigenden Produktionskosten zu rechnen hat und daß die Verwertung seiner Produkte gebunden bleiben soll. Es kann auch nicht übersehen werden, daß die in den bäuerlichen Betrieben ohne Barlohn mitarbeitende Kinder — das ist schon von den Vorrednern betont worden — nicht entsprechend berücksichtigt sind. Und von dem Standpunkt der landwirtschaftlichen Interessen muß auch verlangt werden, daß die Altenteilslasten bei der Feststellung des Gesamtvermögens nicht dadurch wiederum illusorisch gemacht werden, daß die Ausgleichsleistungen der Altenteiler bei vorliegender Voraussetzung zwar gestundet werden, die gestundeten Beträge aber mit dem Tode des Abgabepflichtigen wieder fällig werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Die wohlerworbene Altersversorgung darf durch den Lastenausgleich nicht geschmälert werden. Das gilt für den Landwirt, und das gilt auch für jeden anderen Erwerbstätigen.
    Bei Wahrung der Lebensfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft muß man gerade, wenn man den Lastenausgleich verantwortungsvoll prüfen will, zu der Überzeugung gelangen, daß die in dem vorliegenden Entwurf vorgesehenen Belastungen, die sich auf die Beschlüsse des Unkeler Kreises stützen, noch zu hoch sein werden und daß kaum noch diejenigen Sätze tragbar scheinen könnten, die der ursprüngliche Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehen hat und die sich auf Grund des am Währungsstichtag geltenden Einheitswertes ergeben.

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    Es muß ferner darauf hingewiesen werden, daß die Belastung des bäuerlichen Eigentums den Übergang des Eigentums an die Gesamtanwesen oder in einzelnen Teilen gemäß dem bäuerlichen Gewohnheitsrecht nicht beeinträchtigt. Eine mehr oder weniger willkürliche Erhöhung des Einheitswertes muß unter allen Umständen vermieden werden, nicht nur wegen der daraus sich ergebenden Mehrbelastung, sondern auch aus dem Grunde, weil wir sonst jeden Boden unter den Füßen verlieren und weil dann von einer exakten Wertermittlung nicht mehr die Rede sein kann,


    (Fürst zu Oettingen-Wallerstein)

    Was nun die Verteilung anlangt. so muß als oberster Grundsatz gelten, daß es nicht auf Zuweisung von Geldern zu konsumtiven Zwecken, sondern auf Beschaffung neuer Produktionskräfte und neuer Produktionsstätten ankommt, wobei selbstverständlich das Alter und die Arbeitsunfähigkeit ganz wesentlich im Lastenausgleich berücksichtigt werden müssen.
    Da die Berücksichtigung der Altsparer, die ein besonderes Anliegen meiner Partei, der Bayernpartei, ist, im Entwurf nur in sehr bescheidenem Maße vorgesehen ist, ist es zu begrüßen, daß der Bundesrat in seiner letzten Stellungnahme die Altsparer einbeziehen will.
    Wenn nunmehr der Bundesrat sich in seiner jüngsten Stellungnahme für die Aufgabe des Grundsatzes der Hauptentschädigung ausspricht und dafür eine verstärkte Förderung der Eingliederung in die Wirtschaft, insbesondere die Schaffung von Wohnraum für notwendig erachtet, so entspricht dies einem sozialen Gesichtspunkt, dem wir nur beipflichten können.

    (Hört! Hört! rechts.)

    Indessen ist nicht zu übersehen, daß wir um eine quotale Festsetzung des Lastenausgleiches gar nicht herumkommen, schon aus der Notwendigkeit einer gleichmäßigen Behandlung der Heimatvertriebenen und der Kriegsgeschädigten heraus.
    Die Schaffung von Arbeitsplätzen scheint aber ebenso wichtig wie die direkte Förderung der wirtschaftlichen Betätigung bzw. der wirtschaftlichen Existenzschaffung, die durch eine möglichst großzügige Handhabung der vorgesehenen Zertifikate zu fördern ist.
    Der Stellungnahme, die der Bundesrat in bezug auf den Ausgleich der Kriegsschädenrente beschlossen hat, ist bestimmt eine Berechtigung nicht abzusprechen.
    Ich möchte in diesem Zusammenhange auch noch der Hausratsentschädigung Erwähnung tun, die in dem vorliegenden Entwurf sehr kümmerlich behandelt ist und der im Interesse der geschädigten Einheimischen noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
    Im Interesse aller Anspruchsberechtigten ist aber auch zu hoffen, daß das Ausführungsverfahren so einfach wie möglich gestaltet wird und daß diejenigen, die einen Anspruch auf Leistungen irgendwelcher Art haben, nicht durch ein monatelanges Verwaltungsverfahren hingehalten werden. Die Not erheischt ein rasches Handeln im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
    Abschließend darf ich aber noch sagen, daß wir, die wir uns der Verpflichtung zu einem Lastenausgleich bewußt sind, nicht übersehen können oder übersehen dürfen, daß die Austreibung unserer deutschen Stammesbrüder aus Gebieten, die immer deutsch waren und die, so Gott will, wieder einmal deutsch sein werden, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit war, für die nicht wir allein verantwortlich gemacht werden können, sondern daß diese Vertreibung in Potsdam ausdrücklich gutgeheißen wurde.
    Wir können auch nicht übersehen, daß die Währungsumstellung, die soviel Schaden und soviel Unglück heraufbeschworen hat, in ihrer groben und rohen Form nicht das Produkt deutscher Planung war. Es wäre daher nur gerechtfertigt, daß das Ausland uns unseren Lastenausgleich, sei es durch langfristige Kredite, sei es durch eine Anrechnung auf unseren Beitrag zur europäischen
    Befriedung, sei es eventuell durch eine Förderung der Auswanderung, erleichtert; denn wir wollen uns doch ganz klar darüber sein, daß die Gutmachung von Schäden und die Eingliederung der Heimatvertriebenen in den deutschen Raum, in den deutschen Wirtschaftsprozeß ein Beitrag zur Befriedung eines neuen und eines geeinten Europa sein können und sein müssen.

    (Beifall bei der BP.)