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ID0111406600

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    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich befinde mich in einer etwas merkwürdigen Lage. Ich spreche nicht für eine Fraktion, nicht für eine Gruppe, nicht für ein Interesse, sondern für eine Schicht, die quer durch alle Fraktionen dieses Hauses geht, nämlich für die Schicht derjenigen Abgeordneten, die - ich sage ,das nicht im Tone eines Vorwurfs gegen die anderen. die ich jetzt anzugreifen habe - daran interessiert sind, daß das Budgetrecht des Parlaments und die sich aus ihm ergebenden gesetzlichen Normen in vollem Umfang auch bei unserer eigenen Gesetzgebung gewahrt werden.
    Wir sind der Meinung - das gilt, wie gesagt, für Angehörige der meisten Fraktionen, vor allem die Unterschreibenden; ich gehöre nicht zufällig dem Haushaltsausschuß an -: Es geht nicht an, daß in ein Organisationsgesetz, und betreffe es auch dieses außerordentlich wichtige Institut: das Bundesverfassungsgericht, Vorschriften über die Besoldung der Mitglieder dieses Instituts aufgenommen werden. Wir glauben, daß dies ein außergewöhnliches Verfahren wäre, das der Bundestag nicht zulassen sollte.
    Ich habe zu zwei Anträgen zu sprechen, einmal zu dem Streichungsantrag, der von denselben Mitgliedern dieses Hauses unterschrieben worden ist, und sodann zu dem Antrag, der diesen Streichungsantrag ergänzt und wünscht, daß die Vorschriften, die in § 97 über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts enthalten sind. in einem besonderen Besoldungsgesetz festgelegt werden. Unser Streichungsantrag will also, daß § 97 aus dem Gesetz gestrichen wird und daß eine Reihe von Änderungen, die in diesem Zusammenhang notwendig werden, vorgenommen werden.
    Ich möchte hierzu - ich. habe mich mit einigen der Herren, die den Antrag auf Streichung des § 97 unterschrieben haben, darüber verständigt - noch folgendes sagen: Bei nachträglichem nochmaligem Überdenken der Situation kamen wir zu der Überzeugung, daß die Formulierung, die unser Streichungsantrag auf Umdruck Nr. 60 vorschlägt, nicht zweckentsprechend ist. Ich würde daher empfehlen, daß wir die Ziffer 2 dieses Änderungsantrages so fassen:
    In den §§ 98 und 100 Absatz 1 werden die Worte „nach § 97" ersetzt durch die Worte „nach Maßgabe des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts".
    Ich glaube, daß ein so klarer Hinweis auf das Sondergesetz über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts im Organisationsgesetz notwendig wäre.
    Meine Damen und Herren, ich möchte dazu im Namen derjenigen, die sich über diesen § 97 andere Gedanken gemacht haben als unsere juristischen Kollegen - hier steht ja sozusagen die Front der Juristen einer Front von Nichtjuristen gegenüber -

    (Zurufe)

    4302 Deutscher Bundestag - 114, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951

    (Schoettle)

    - ich will nicht behaupten, daß das der Rest des Hauses sei —, folgendes erklären: Wir glauben, die Bedenken, die unsere juristischen Kollegen im Hause gegen die Herausnahme dieses Besoldungsparagraphen aus dem Gesetz haben. können dadurch entkräftet werden, daß das Haus sich entschließt, das Sondergesetz über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts zwischen der zweiten und dritten Lesung des Organisationsgesetzes in allen drei Lesungen anzunehmen. Dann ist der Sache durchaus der Dienst erwiesen, den wir alle ihr erweisen wollen. Denn unabhängig von der Frage, ob nun dieser Paragraph in das Organisationsgesetz gehört oder nicht, waren wir alle der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht sowohl dem Status seiner Mitglieder wie deren Besoldung nach ein solches Gewicht im Gesamtaufbau unseres öffentlichen Lebens erhalten soll, daß wir hier nicht über Einzelheiten der Besoldungsordnung feilschen wollen. Aber wir sind auf der anderen Seite der Meinung, daß wir für die Mitglieder dieses obersten Verfassungsgerichts auch nicht eine völlige Ausnahmestellung gegenüber der für alle öffentlichen Bediensteten geltenden Besoldungsordnung schaffen sollten. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie im Namen der Antragsteller ersuchen, unseren Anträgen zuzustimmen, die dahin gehen, den § 97 zu streichen und an seiner Stelle ein Sondergesetz zu beschließen.
    Aber ich möchte noch einen Schritt weitergehen. Sollte sich während der Beratungen im Ausschuß - und die werden ja wohl durch die Vorlage dieses Sondergesetzes noch notwendig werden — erweisen, daß in dieses Sondergesetz aus Zweckmäßigkeitsgründen auch die Vorschriften über die Versorgung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen werden sollten, dann, glaube ich, wird niemand dagegen Widerstand leisten. Wir sind also durchaus der Meinung, daß man dieses Gesetz eventuell noch um die Paragraphen erweitern kann, die jetzt in Teil IV enthalten sind und die Versorgung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts regeln sollen.
    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, meine Ausführungen aufzufassen, die sich gegen niemanden richten, sondern nur zeigen sollen, daß man in diesem Parlament in sachlichen Fragen durchaus verschiedener Meinung sein kann, obwohl man derselben Fraktion angehört; denn den Standpunkt der Gegner unserer Anträge wird nunmehr mein Parteifreund Dr. Arndt vertreten.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat mich heute morgen beauftragt, Ihnen zusätzlich über die Grunde, die uns zum § 97 bestimmt haben, Bericht zu erstatten. Aber diese Gründe entsprechen auch meiner eigenen Überzeugung, so daß ich gegen meinen Parteifreund Schoettle durchaus auch in meinem eigenen Namen hier zu sprechen habe. Ich freue mich über diese Möglichkeit einer wirklichen Debatte, die hier im Hause selten vorkommt.
    Ich kann den Ausführungen meines Kollegen Schoettle nicht zustimmen. Zunächst kann ich nicht verstehen, was es mit dem Budgetrecht des Parlaments zu tun hat, ob das Amtsgehalt der Verfassungsrichter im Gesetz selbst oder in einem besonderen Gesetz geregelt ist; denn dieses Budgetrecht steht doch dem Bundestag zu, aber nicht seinem Haushaltsausschuß!

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Der Haushaltsausschuß ist wie jeder andere Ausschuß lediglich dazu da, Beschlüsse des Hauses vorzubereiten.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Er hat nicht weniger, aber auch nicht mehr Recht als alle übrigen Ausschüsse, und ich darf daran erinnern, daß wir Gesetze von einer ungeheuren finanziellen Auswirkung wie etwa das Bundesversorgungsgesetz beschlossen haben, dessen Auswirkungen in die Milliarden gehen, ohne daß der Haushaltsausschuß dabei federführend oder, ich glaube, sogar nur beteiligt gewesen ist. Also das Budgetrecht kann durch diese Art der Regelung in keiner Weise verletzt werden.
    Was durch das Sondergesetz angestrebt wird, ist offenbar keinerlei sachliche Änderung, sondern in dem zweiten Gesetz soll genau das gleiche stehen, was bei uns in §§ 97 ff. enthalten ist. Ich weiß also nicht recht, welches das wirkliche Motiv ist. Es klingt so etwas an, man solle keinen Präzedenzfall schaffen, man solle nicht in einem Organisationsgesetz zugleich die, sagen wir einmal. finanzielle Regelung, insbesondere eine Gehaltsregelung mit vornehmen; denn man fürchtet wohl, daß bei der Einsetzung anderer Institutionen dieses Vorbild nachgeahmt werden könnte.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Davon kann absolut keine Rede sein; denn es gibt kein dem Bundesverfassungsgericht sonst irgendwie gleichrangiges oder vergleichbares Organ, da das Bundesverfassungsgericht neben der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat steht. Also die Gefahr, daß hier ein Weg beschritten wird, auf den sich später der eine oder andere bei der Organisation einer weiteren Bundesbehörde berufen könnte, ist nicht gegeben. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts sind ja auch keine Beamten in dem hergebrachten Sinne, sondern sie bilden unmittelbar ein Organ der verfassungsrechtsprechenden Gewalt.
    Die Konsequenz, die Sie mit dem Sondergesetz erreichen, ist aber nicht ohne Bedenken. und gerade auf diese Bedenken muß ich Sie eindringlich hinweisen. Was geschieht hier? Hier wird das Schicksal des § 97 und der folgenden Paragraphen vom Schicksal des Hauptgesetzes losgelöst, und für die Beachtung dieses Gesetzes und seine etwaige Veränderung ist künftig nicht mehr das Bundesjustizministerium, sondern das Bundesfinanzministerium zuständig. Das ist sachlich verfehlt; denn es handelt sich bei dieser Regelung nicht um finanzpolitische, sondern um verfassungspolitische Fragen. Die Art, wie die Richter gestellt werden, Richter besonderer Art, wie wir sie sonst gar nicht kennen, die ja nur auf acht, teilweise nur auf vier Jahre gewählt sind, ist ein immanenter Teil der Organisation dieses Gerichtshofes, der ohne Strukturänderung nicht herauslösbar ist, so daß die Frage, wie die Richter gestellt sind, zugleich eine Frage ihrer materiellen Unabhängigkeit ist.
    Meine Damen und Herren! Es wird immer so viel von der richterlichen Unabhängigkeit gesprochen; es wird aber manchmal nicht genug für sie getan. Die Frage, vor der Sie jetzt stehen, ist


    (Dr. Arndt)

    die, ob Sie glauben, daß der Herr Bundesfinanzminister der geeignete Hüter der richterlichen Unabhängigkeit ist.

    (Abg. Dr. Laforet: Sehr richtig!)

    Wenn Sie die Frage bejahen, dann stimmen Sie
    dem Antrag Schoettle zu; sonst lehnen Sie ihn ab!

    (Beifall bei einem Teil der SPD und einem Teil der Regierungsparteien.)