Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe nunmehr die einzelnen Paragraphen des III. Teiles auf.
§ 36. Hierzu liegt der soeben gestellte Abänderungsantrag der KPD Umdruck Nr. 56 Ziffer 14 vor. Wer für die Abänderung des § 36 im Sinne dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für den § 36 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 37 und § 38 sind ohne Abänderungsanträge. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Angenommen.
Zu § 39 liegen zwei Abänderungsanträge vor, einer der kommunistischen Fraktion, wonach der Paragraph gestrichen werden soll, und einer der Bayernpartei, wonach im § 39 der Abs. 2 zu streichen sei.
Ich lasse zunächst über den Antrag der kommunistischen Fraktion abstimmen. Wer für die Streichung des ganzen § 39 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über den Abänderungsantrag der Bayernpartei abstimmen. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über die §§ 39, 40 und 41 abstimmen. Wer für die Annahme dieser drei Paragraphen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 42. Hier liegt ein Antrag der Bayernpartei vor, wonach dieser § 42 zu streichen ist. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 42 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer für die Annahme des § 42 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 43. Hier liegt ein Antrag der kommunistischen Fraktion in Ziffer 16 des Umdruckes Nr. 56 vor, wonach der Abs. 1 dieses Paragraphen eine andere Fassung bekommen soll und Abs. 2 zu streichen sei. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 43, 44 und 45 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Die drei Paragraphen sind angenommen.
Zu § 46 liegen zwei Abänderungsanträge vor, einer der kommunistischen Fraktion, Ziffer 17 des Umdruckes Nr. 56, und einer der Bayernpartei, Ziffer 6 des Umdruckes Nr. 57. Nach dem kom-
munistischen Antrag soll der § 46 gestrichen werden. Nach dem Antrag der Bayernpartei soll nur der Abs. 3 gestrichen werden.
Wer für die Streichung des ganzen § 46 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Abgelehnt. Wer für die Streichung des Abs. 3 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 46, - 47, - 48, -49,-50,-51,-52,-53,-54,-55,-56,57 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 58 liegt ein Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion vor: Abs. 2 soll gestrichen werden. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 58, 59, - 60, -
61, - 62, - 63, - 64, - 65, - 66, - 67, -68, - 69, - 70, - 71, - 72, - 73, - 74, -75, - 76, - 77 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 78 liegt ein Antrag der Fraktion des Zentrums vor. Hier soll das Wort „Nichtigkeit" durch das Wort „Ungültigkeit" ersetzt werden. Wer für diese Abänderung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme des § 78 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. -Gegenprobe! - Angenommen.
§ 79. Hier liegt ebenfalls ein Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums vor. Danach soll der Abs. 2 gestrichen werden. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 79, - 80, - 81, -82, - 83, - 84, - 85, - 86, - 87, - 88, - 89 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 90 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 58 vor. Es soll ein neuer Abs. 2 eingefügt werden:
Gemeinden und Gemeindeverbände können die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung einer Verletzung des Art. 28 des Grundgesetzes einlegen.
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist angenommen.
Wer für die Annahme des § 90 in der nunmehr beschlossenen Fassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu den §§ 91, 92 und 93 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für die Annahme der drei Paragraphen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 94 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums vor: der letzte Satz des Abs. 3 soll gestrichen werden. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine
Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 94, 95 und 96 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe nunmehr Teil IV auf und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Schoettle.