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ID0111406400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951 4271 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951. Geschäftliche Mitteilungen 4273A, 4333C Genesung des Abg. Schmidt (Bayern) nach einem Autounfall 4273A Änderungen der Tagesordnung 42'73A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Bundesgrenzschutzbehörden (Nr. 1785 der Drucksachen) 4273C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . 4273D, 4279C, 4282D, 4286A Dr. Menzel (SPD) 4275C, 4284D Paul (Düsseldorf) (KPD) 4278C Dr. von Merkatz (DP) . . . . 4280D, 4286B Neumayer (FDP) 4281D Dr. Dresbach (CDU) 4283B, 4286A von Thadden (DRP) 4284B Dr. Hamacher (Z) 4286B Ausschußüberweisung 4287A Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Nrn. 328, 788 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1724 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 54, 56 4287A, 4303D Dr. Laforet (CSU) . 4287C, 4297D, 4303D Fisch (KPD) 4289D, 4294A, 4300A Dr. Reismann (Z) 4292D, 4299A Ewers (DP) 4293B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . 4294A, 4298A Jacobi (SPD) 4295D Dr. von Merkatz (DP) 4299C Schoettle (SPD) 4301C Dr. Arndt (SPD) 4302B, 4303B Abstimmungen . . . 4291C, 4295A, 4300C, 4303A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes (Drucksache Nr. 1836) . . . . 4303B, C Beschlußfassung 4303D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes für Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 1510, 1679 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr.1764 der Drucksachen); Änderungsanträge Umdruck Nrn. 38, 51, 55 4273C, 4304A, 4313B Naegel (CDU), Berichterstatter 4304B, 4307D Kurlbaum (SPD) 4306D Ollenhauer (SPD) 4307D Dr. Bleiß (SPD) . . . 4313C, 4319C, 4320C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 4315D, 4320A Agatz (KPD) 4318A Dr. Bertram (Z) 4318D Dr. Preusker (FDP) 4320D Abstimmungen 4307B, 4320B, 4321A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche vom 9. Dezember 1948/16. Mai 1949 (Nr. 1783 der Drucksachen) 4304A, 4308A Dr. Lauffer, Bevollmächtigter des Landes Niedersachsen, Berichterstatter 4308A Keuning (SPD) 4308D, 4312D Kohl (Stuttgart) (KPD) 4310A Mensing (CDU) 4310C Kuntscher (CDU) 4311C Storch, Bundesminister für Arbeit . 4312A Ausschußüberweisung 4313B Abstimmungen 4320B, 4321A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) (Nr. 1757 der Drucksachen) . . . 4321A, 4325A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4325A Beschlußfassung 4325C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichsautobahngesetzes vom 29. Mai 1941 (Nr. 1571 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1781 der Drucksachen) 4321B Meyer (Bremen) (SPD), Berichterstatter 4321C Beschlußfassung 4321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Deutsche Bundesbahn (Nrn 1776, 1533 der Drucksachen) 4321D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 4322A Paul (Düsseldorf) (KPD) 4323C Jahn (SPD) 4323D Beschlußfassung 4325A Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Rückgabe der Insel Helgoland an ihre Bewohner (Nr. 1758 der Drucksachen) 4273B, 4325A Beratung abgesetzt 4325A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Grenzübergang Emmerich (Nrn. 1782, 1631 der Drucksachen) . . . . 4325C Günther (CDU), Berichterstatter . . 4325C Beschlußfassung 4326A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1666 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Frey, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Weber (Essen), Hoogen u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nr. 1665 der Drucksachen) . . . . 4308A, 4326A Dr. Frey (CDU), Interpellant . . . 4326B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 4327B Beschlußfassung 4328D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Kohlenlieferungen für Bayern ails der Tschechoslowakei (Nr. 1825 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Etzel (Bamberg) u. Gen. betr. Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft bei Ausfall tschechoslowakischer Kohle (Nr. 1793 der Drucksachen) 4273B, 4328D Beratung abgesetzt 4328D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerwesen über den Antrag der Abg. Dr. Bertram u. Gen. betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nrn. 1541 und 1834 der Drucksachen) . . . . 4273B, 4328D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter 4329A Beschlußfassung 4329B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Nr. 1818 der Drucksachen) 4329B Muckermann (CDU), Berichterstatter 4329B Beschlußfassung 4329C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Dorls (Nr 1819 der Drucksachen) 4329C Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 4329D Goetzendorff (DRP-Hosp.) 4330A Beschlußfassung 4330B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Renner (Nr. 1820 der Drucksachen) 4330B Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 4330C Beschlußfassung 4330D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Schmidt (Niedersachsen) (Nr. 1821 der Drucksachen) . . 4330D Dr. Mende (FDP), Berichterstatter . . 4331A Dr. Reismann (Z) 4331C Dr. von Brentano (CDU) 4331D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 4332A Ritzel (SPD) 4332B Beschlußfassung 4332C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Mayer (Stuttgart) (Nr. 1822 der Drucksachen) 4332D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 4332D Beschlußfassung 4333A Nächste Sitzung 4333C Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Kollege Bausch, ich bin kein Jurist; aber ich habe im März 1933 nicht für die Vollmachten an die Hitler-Regierung gestimmt wie Sie.

    (Lachen in der Mitte und rechts.)

    In den §§ 36 und 43 wird als Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens der Antrag einer einfachen Mehrheit des Bundestags festgelegt. Vergleichen Sie diese Regelung mit den Bestimmungen des § 49 Abs. 3, wo es sich um das Verfahren bei der Erhebung der Anklage gegen den Bundespräsidenten handelt. In diesem zweiten Fall waren sich die Verfasser der Gesetzesvorlage darin einig, daß man so viele Sicherungen wie nur möglich schaffen müsse, um den Bundespräsidenten vor einer auch noch so sehr begründeten Anklage zu schützen, die doch seine Autorität in der Öffentlichkeit mindern könnte. Im Falle der Anklageerhebung gegen den Bundespräsidenten wird eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags verlangt. Unbeschadet der grundsätzlichen Ablehnung der ganzen Absichten, die mit den §§ 36 und 43 verfolgt werden, unbeschadet der grundsätzlichen Ablehnung des gesamten Verfahrens ist meine Fraktion der Auffassung, daß, wenn schon mit der Mehrheit dieses Hauses eine Verfahrensart beschlossen wird, diese für beide Fälle nur einheitlicher Natur sein kann. Darum lautet unser Antrag, auch in den Fällen des Verfahrens gemäß Art. 18 des Grundgesetze und des Verfahrens gemäß Art. 21 des Grundgesetzes eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags für erforderlich zu erklären.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe nunmehr die einzelnen Paragraphen des III. Teiles auf.
§ 36. Hierzu liegt der soeben gestellte Abänderungsantrag der KPD Umdruck Nr. 56 Ziffer 14 vor. Wer für die Abänderung des § 36 im Sinne dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für den § 36 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 37 und § 38 sind ohne Abänderungsanträge. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Angenommen.
Zu § 39 liegen zwei Abänderungsanträge vor, einer der kommunistischen Fraktion, wonach der Paragraph gestrichen werden soll, und einer der Bayernpartei, wonach im § 39 der Abs. 2 zu streichen sei.
Ich lasse zunächst über den Antrag der kommunistischen Fraktion abstimmen. Wer für die Streichung des ganzen § 39 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr lasse ich über den Abänderungsantrag der Bayernpartei abstimmen. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über die §§ 39, 40 und 41 abstimmen. Wer für die Annahme dieser drei Paragraphen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 42. Hier liegt ein Antrag der Bayernpartei vor, wonach dieser § 42 zu streichen ist. Wer für die Streichung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 42 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer für die Annahme des § 42 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 43. Hier liegt ein Antrag der kommunistischen Fraktion in Ziffer 16 des Umdruckes Nr. 56 vor, wonach der Abs. 1 dieses Paragraphen eine andere Fassung bekommen soll und Abs. 2 zu streichen sei. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 43, 44 und 45 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Die drei Paragraphen sind angenommen.
Zu § 46 liegen zwei Abänderungsanträge vor, einer der kommunistischen Fraktion, Ziffer 17 des Umdruckes Nr. 56, und einer der Bayernpartei, Ziffer 6 des Umdruckes Nr. 57. Nach dem kom-


(Vizepräsident Dr. Schmid)

munistischen Antrag soll der § 46 gestrichen werden. Nach dem Antrag der Bayernpartei soll nur der Abs. 3 gestrichen werden.
Wer für die Streichung des ganzen § 46 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Abgelehnt. Wer für die Streichung des Abs. 3 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 46, - 47, - 48, -49,-50,-51,-52,-53,-54,-55,-56,57 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 58 liegt ein Abänderungsantrag der kommunistischen Fraktion vor: Abs. 2 soll gestrichen werden. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 58, 59, - 60, -
61, - 62, - 63, - 64, - 65, - 66, - 67, -68, - 69, - 70, - 71, - 72, - 73, - 74, -75, - 76, - 77 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 78 liegt ein Antrag der Fraktion des Zentrums vor. Hier soll das Wort „Nichtigkeit" durch das Wort „Ungültigkeit" ersetzt werden. Wer für diese Abänderung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme des § 78 in der Ausschußfassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. -Gegenprobe! - Angenommen.
§ 79. Hier liegt ebenfalls ein Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums vor. Danach soll der Abs. 2 gestrichen werden. Wer für die Streichung des Abs. 2 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 79, - 80, - 81, -82, - 83, - 84, - 85, - 86, - 87, - 88, - 89 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 90 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 58 vor. Es soll ein neuer Abs. 2 eingefügt werden:
Gemeinden und Gemeindeverbände können die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung einer Verletzung des Art. 28 des Grundgesetzes einlegen.
Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden Absätze 3 und 4.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist angenommen.
Wer für die Annahme des § 90 in der nunmehr beschlossenen Fassung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu den §§ 91, 92 und 93 liegen keine Abänderungsanträge vor. Wer für die Annahme der drei Paragraphen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Zu § 94 liegt ein Abänderungsantrag der Fraktion des Zentrums vor: der letzte Satz des Abs. 3 soll gestrichen werden. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine
Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wer für die Annahme der §§ 94, 95 und 96 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Ich rufe nunmehr Teil IV auf und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Schoettle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich befinde mich in einer etwas merkwürdigen Lage. Ich spreche nicht für eine Fraktion, nicht für eine Gruppe, nicht für ein Interesse, sondern für eine Schicht, die quer durch alle Fraktionen dieses Hauses geht, nämlich für die Schicht derjenigen Abgeordneten, die - ich sage ,das nicht im Tone eines Vorwurfs gegen die anderen. die ich jetzt anzugreifen habe - daran interessiert sind, daß das Budgetrecht des Parlaments und die sich aus ihm ergebenden gesetzlichen Normen in vollem Umfang auch bei unserer eigenen Gesetzgebung gewahrt werden.
    Wir sind der Meinung - das gilt, wie gesagt, für Angehörige der meisten Fraktionen, vor allem die Unterschreibenden; ich gehöre nicht zufällig dem Haushaltsausschuß an -: Es geht nicht an, daß in ein Organisationsgesetz, und betreffe es auch dieses außerordentlich wichtige Institut: das Bundesverfassungsgericht, Vorschriften über die Besoldung der Mitglieder dieses Instituts aufgenommen werden. Wir glauben, daß dies ein außergewöhnliches Verfahren wäre, das der Bundestag nicht zulassen sollte.
    Ich habe zu zwei Anträgen zu sprechen, einmal zu dem Streichungsantrag, der von denselben Mitgliedern dieses Hauses unterschrieben worden ist, und sodann zu dem Antrag, der diesen Streichungsantrag ergänzt und wünscht, daß die Vorschriften, die in § 97 über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts enthalten sind. in einem besonderen Besoldungsgesetz festgelegt werden. Unser Streichungsantrag will also, daß § 97 aus dem Gesetz gestrichen wird und daß eine Reihe von Änderungen, die in diesem Zusammenhang notwendig werden, vorgenommen werden.
    Ich möchte hierzu - ich. habe mich mit einigen der Herren, die den Antrag auf Streichung des § 97 unterschrieben haben, darüber verständigt - noch folgendes sagen: Bei nachträglichem nochmaligem Überdenken der Situation kamen wir zu der Überzeugung, daß die Formulierung, die unser Streichungsantrag auf Umdruck Nr. 60 vorschlägt, nicht zweckentsprechend ist. Ich würde daher empfehlen, daß wir die Ziffer 2 dieses Änderungsantrages so fassen:
    In den §§ 98 und 100 Absatz 1 werden die Worte „nach § 97" ersetzt durch die Worte „nach Maßgabe des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts".
    Ich glaube, daß ein so klarer Hinweis auf das Sondergesetz über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts im Organisationsgesetz notwendig wäre.
    Meine Damen und Herren, ich möchte dazu im Namen derjenigen, die sich über diesen § 97 andere Gedanken gemacht haben als unsere juristischen Kollegen - hier steht ja sozusagen die Front der Juristen einer Front von Nichtjuristen gegenüber -

    (Zurufe)

    4302 Deutscher Bundestag - 114, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1951

    (Schoettle)

    - ich will nicht behaupten, daß das der Rest des Hauses sei —, folgendes erklären: Wir glauben, die Bedenken, die unsere juristischen Kollegen im Hause gegen die Herausnahme dieses Besoldungsparagraphen aus dem Gesetz haben. können dadurch entkräftet werden, daß das Haus sich entschließt, das Sondergesetz über die Besoldung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts zwischen der zweiten und dritten Lesung des Organisationsgesetzes in allen drei Lesungen anzunehmen. Dann ist der Sache durchaus der Dienst erwiesen, den wir alle ihr erweisen wollen. Denn unabhängig von der Frage, ob nun dieser Paragraph in das Organisationsgesetz gehört oder nicht, waren wir alle der Meinung, daß das Bundesverfassungsgericht sowohl dem Status seiner Mitglieder wie deren Besoldung nach ein solches Gewicht im Gesamtaufbau unseres öffentlichen Lebens erhalten soll, daß wir hier nicht über Einzelheiten der Besoldungsordnung feilschen wollen. Aber wir sind auf der anderen Seite der Meinung, daß wir für die Mitglieder dieses obersten Verfassungsgerichts auch nicht eine völlige Ausnahmestellung gegenüber der für alle öffentlichen Bediensteten geltenden Besoldungsordnung schaffen sollten. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie im Namen der Antragsteller ersuchen, unseren Anträgen zuzustimmen, die dahin gehen, den § 97 zu streichen und an seiner Stelle ein Sondergesetz zu beschließen.
    Aber ich möchte noch einen Schritt weitergehen. Sollte sich während der Beratungen im Ausschuß - und die werden ja wohl durch die Vorlage dieses Sondergesetzes noch notwendig werden — erweisen, daß in dieses Sondergesetz aus Zweckmäßigkeitsgründen auch die Vorschriften über die Versorgung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen werden sollten, dann, glaube ich, wird niemand dagegen Widerstand leisten. Wir sind also durchaus der Meinung, daß man dieses Gesetz eventuell noch um die Paragraphen erweitern kann, die jetzt in Teil IV enthalten sind und die Versorgung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts regeln sollen.
    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, meine Ausführungen aufzufassen, die sich gegen niemanden richten, sondern nur zeigen sollen, daß man in diesem Parlament in sachlichen Fragen durchaus verschiedener Meinung sein kann, obwohl man derselben Fraktion angehört; denn den Standpunkt der Gegner unserer Anträge wird nunmehr mein Parteifreund Dr. Arndt vertreten.

    (Beifall.)