Herr Abgeordneter, ich wollte Ihnen nur Ruhe verschaffen. — Meine Damen und Herren, es ist den Rednern sehr schwer zuzumuten, in ein Haus hineinzusprechen, das von Stimmengewirr erfüllt ist. Ich bitte doch wirklich, auch dringende Unterhaltungen nach Möglichkeit außerhalb des Saales zu führen.
Dr. Dr. Höpker-Aschoff , Interpellant: Diese Vorlage des Herrn Bundesfinanzministers steht, wenn ich nicht irre, morgen im Haushaltsausschuß an. Es werden im Wege der Vorwegbewilligungen rund 3 Millionen DM gefordert, Aufwendungen, die für die Erhaltung des Bundesvermögens gemacht werden müssen. Die Vorlage ist in dem Wirtschaftsplan, der dem Einzelplan XXIII angefügt ist, bei den Aufwendungen des Extraordinariums sehr eingehend begründet.
Der Haushaltsausschuß wird vor einer sehr schweren Entscheidung stehen, ob er diese Mittel bewilligen soll, solange nicht klar und eindeutig festgestellt ist, daß dieses Vermögen auch Bundes-
vermögen ist, solange nicht eindeutig feststeht, daß die Verwaltung dieses Vermögens auch den Bundesbehörden zusteht. Von dem Widerhall, den heute unsere Interpellation hier im Hause findet, wird vielleicht auch die Entscheidung morgen im Haushaltsausschuß abhängen. Daß zur Erhaltung dieses wertvollen Bundesvermögens etwas getan werden muß, kann nach meinem Dafürhalten keinem Zweifel unterliegen.
Dann noch ein weiteres. Wir haben uns seinerzeit bei der Verabschiedung des Finanzverwaltungsgesetzes eingehend darüber unterhalten, wie die Bundesvermögensverwaltung aufgezogen werden soll, nicht nur im Finanz- und Steuerausschuß und im Plenum dieses Hauses, sondern, nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen hatte, auch im Vermittlungsausschuß. Damals war Streit darüber, wer die Bauverwaltung, wer die Vermögensverwaltung führen soll. Hinsichtlich der Bauverwaltung haben wir gesagt, es kann bei den Oberfinanzdirektionen eine Bundesbauverwaltung eingerichtet werden, der Bund kann aber auch in der mittleren Instanz die Bauverwaltung den Ländern übertragen. Für die Vermögensverwaltung des Bundes ist einhellig festgestellt, daß bei der Oberfinanzdirektion eine Bundesabteilung für die Verwaltung des Vermögens des Bundes eingerichtet werden muß und daß eine Heranziehung der Länder im Wege der Auftragsverwaltung nur in der unteren Instanz möglich ist. Herr Bundesfinanzminister, ich habe am vorigen Dienstag, als wir in Siegburg waren und ich mich dort mit einigen Oberfinanzpräsidenten unterhielt, zu meinem Erstaunen gehört, daß bei keiner Oberfinanzdirektion heute eine Bundesvermögensverwaltung eingerichtet ist. Ich bin der Meinung, daß Schritte unternommen werden sollten, um die Bundesabteilung bei der Oberfinanzdirektion, die durch das Finanzverwaltungsgesetz zwingend vorgeschrieben ist, so schnell wie möglich einzurichten.
Denn der Bundestag wird sich meiner Meinung
nach schwer tun, erhebliche Mittel für die Erhaltung des Bundesvermögens zur Verfügung zu
stellen, wenn er nicht durch eine Bundesvermögensverwaltung die Gewähr hat, daß diese Mittel
zweckentsprechend und zum Nutzen des Bundes
verwandt werden können. Also neben dem angedeuteten Gesetz werden auch diese Verwaltungsmaßnahmen notwendig sein. Ich meine, Sie sollten
im Haushaltsausschuß nicht nur die sachlichen
Mittel für die Erhaltung des Bundesvermögens anfordern, sondern sollten auch gleich im Wege der
Vorwegbewilligung die Stellen anfordern, die Sie
für die Einrichtung der Bundesabteilungen der
Oberfinanzdirektionen „Verwaltung des Bundesvermögens" brauchen, damit hier eine schlagkräftige Verwaltung des Bundes aufgezogen wird.
Meine Damen und Herren! Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich hoffe, daß meine Ausführungen über die Gegensätze der Parteien hinweg Ihre Zustimmung finden. Ich hoffe weiter, daß wir, wenn nunmehr die vom Bundesrat abgelehnte Vorlage an uns herankommen wird, diese hier mit großer Einmütigkeit verabschieden und uns dabei auf den Standpunkt stellen werden, daß dieses Gesetz der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, sondern nur seinem Einspruch unterworfen ist. Ich hoffe, daß, wenn es dann zu einem Einspruch des nicht zu belehrenden Bundesrates kommen sollte, dieser Einspruch hier im Hause mit Einmütigkeit verworfen wird. Der Bund ist ja nicht allzu reich, und wir als Abgeordnete des Bundestags haben wohl die Pflicht, dafür zu sorgen, daß er zu dem Seinen kommt und daß das, was im Grundgesetz bezüglich des alten Reichsvermögens vorgeschrieben ist, ausgeführt und nicht abgebogen wird. Es ist unsere Pflicht — nicht nur unsere Aufgabe —, dafür zu sorgen, daß dem Bund das werde, was ihm nach dem Grundgesetz zusteht.