Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Arndt, ich bedaure, mit Ihnen nicht der gleichen Meinung zu sein. Nach § 118 der Vorläufigen Geschäftsordnung entscheidet der Präsident über Zweifel in der Auslegung der Geschäftsordnung. Nach § 120 hat der Geschäftsordnungsausschuß, der mit diesen Fragen befaßt wird, die Sache zu erörtern und dem Bundestag oder dem Präsidenten darüber Vorschläge zu machen. Das Entscheidungsrecht steht dem Präsidenten zu. Ich muß dem Bundestag anheimgeben, die Geschäftsordnung bei der Neufassung zu ändern. Im Augenblick kann ich nicht anders verfahren.
Herr Abgeordneter Ritzel zur Geschäftsordnung!