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ID0110306100

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    Vokabeln: 6
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    4. Herr: 1
    5. Staatssekretär: 1
    6. Hartmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr niedersächsische Ministerpräsident hatte im Bundesrat zwei Anträge zur Frage der Winterbeihilfe eingebracht. Der erste enthielt den Entwurf eines Schreibens des Präsidenten des Bundesrats an den Bundesinnenminister mit dem Vorschlag, daß sich der Bund an den Weihnachtsbeihilfen, die im wesentlichen auf die Hilfsbedürftigkeit abgestellt wären, im Rahmen der Kriegsfolgenhilfe, also bei Heimatvertriebenen, Evakuierten, Kriegsbeschädigten und anderen, bis zu Sätzen von 15 DM für den Einzelstehenden bzw. den Haushaltungsvorstand und 5 DM für jedes hilfsbedürftige Familienmitglied beteiligen solle.
    Das war der erste Vorschlag. In diesem Vorschlag wird davon ausgegangen, daß neben dieser Weihnachtsbeihilfe in allen Bedarfsfällen auch noch eine Beihilfe zur Beschaffung von Winterfeuerung gewährt wird und daß diese Regelung hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenunterstützung auf gesetzlichem Wege eine Ergänzung dadurch finden sollte, daß den Angehörigen dieses Personenkreises unter bestimmten Voraussetzungen ein Drittes, nämlich eine Wirtschaftsbeihilfe von 25 DM für den Hauptunterstützungsempfänger und 10 DM für jeden Angehörigen gegeben werden sollte.
    Nachdem der Ausschuß des Bundesrates für Arbeit und Sozialpolitik sich mit dieser Angelegenheit befaßt hatte und den Erlaß eines Gesetzes entsprechend dem Initiativantrag Niedersachsens mit der Modifizierung empfohlen hatte, daß die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung denen von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gleichgestellt werden sollten, hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, einen Gesetzentwurf über eine Wirtschaftsbeihilfe vorzulegen. Darauf haben Verhandlungen zwischen dem Herrn Bundesminister der Finanzen, dem Herrn Bundesminister für Arbeit und dem Bundesinnenministerium stattgefunden, in deren Verlauf man sich verständigt hat, und zwar dahin, daß die Angelegenheit — da es sich ja um Fragen handelt, bei welchen Beihilfen und bis zu welcher Höhe der Bund seinen Anteil in Aussicht stellen würde — im Wege eines Rundschreibens an die Länder geregelt werden könnte und geregelt werden solle.
    Dann ist am 3. November 1950 ein solches Rundschreiben im Einvernehmen zwischen Bundesfinanzminister und Bundesinnenminister ergangen. Dazu ist zweierlei zu sagen. Erstens: Dieser gemeinsame Erlaß will zunächst sicherstellen, daß alle Hilfsbedürftigen die Sonderbeihilfen erhalten, auf die sie im Rahmen der Pflichtleistungen der öffentlichen Fürsorge, d. h. tatsächlich bis zur vollen Deckung der Bedürfnisse im fürsorgerechtlichen Sinne Anspruch haben. Dabei ist in dem Erlaß betont worden, daß solche Sonderleistungen nicht auf diejenigen Personen zu beschränken sind, die laufend Fürsorgeunterstützung erhalten, sondern daß die Beihilfen gegenüber dem Bund auch als verrechnungsfähig anerkannt werden, wenn sie gewährt werden, weil bei den Empfängern trotz eigener Einnahmen hinsichtlich des Bedarfs, für den die Beihilfe bestimmt ist, Hilfsbedürftigkeit im fürsorgerechtlichen Sinne vorliegt. Solche eigenen Einnahmen sind zum Beispiel auch die Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, die Sozialrente und dergleichen. Diese Einnahmen sollen bei Erwägung der Hilfsbedürftigkeit nicht berücksichtigt werden. Dasselbe kann hinsichtlich der Winterfeuerung oder der Winterkleidung gelten. Auch Empfänger von Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung können also diese im Rahmen der Hilfsbedürftigkeit liegende Beihilfe erhalten. Weiterhin wird in dem Rundschreiben betont, daß solche Beihilfen an Hilfsbedürftige nicht nur zur Abdeckung eines ganz konkreten Bedürfnisses - Feuerung, Winterkleidung und ähnliches —, sondern auch allgemein zur Abgeltung der im Winter teureren Lebenshaltung gewährt werden können. Das war der erste große Abschnitt des gemeinsamen Erlasses des Bundesfinanz- und des Bundesinnenministeriums.
    Ich komme zu dem zweiten Punkt: über diese Sonderbeihilfe hinaus noch eine außerordentliche Sonderbeihilfe zu gewähren, die zur Behebung der Hilfsbedürftigkeit im fürsorgerechtlichen Sinn dienen soll. So sichert das Rundschreiben an die Länder zusätzlich die Verrechnungsfähigkeit von außerordentlichen Sonderbeihilfen. Das sind Beihilfen, die nicht der Deckung des notwendigen Lebensbedarfs im fürsorgerechtlichen Sinne dienen, sondern die eine Aufstockung darüber hinaus darstellen, und zwar bis zur Höhe von 15 DM für den Alleinstehenden bzw. den Haushaltsvorstand und 5 DM für jedes weitere hilfsbedürftige Familienmitglied. Voraussetzung ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit, wie ich sie vorhin beim ersten Punkt umrissen habe. Bei Vorliegen einer solchen Hilfsbedürftigkeit wird vom Bund die Verrechnung dieser außerordentlichen Beihilfen selbstverständlich auch bei Empfängern von Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anerkannt. Hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ist, um Schwierigkeiten bei der Behandlung in Einzelfällen auszugleichen und möglichst vorweg zu beheben, in dem Erlaß noch besonders gesagt, daß die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht immer nach den üblichen Maßstäben durchgeführt zu werden braucht. Selbstverständlich kann der Bund seinen Anteil an den Sonderbeihilfen grundsätzlich nur bei dem Personenkreis übernehmen, bei dem eine Kostenbeteiligung nach den geltenden Bestimmungen in Betracht kommt, d. h. dem Kreis der Kriegsfolgenhilfeempfänger.
    Eine Ausnahme ist im Erlaß hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vorgesehen. Hier erklärt sich der Bund zur anteilmäßigen Verrechnung bereit, auch wenn der Empfänger nicht Kriegsfolgenhilfeempfänger ist. Im übrigen soll sichergestellt 'werden — und damit umreiße ich noch einmal den bedachten Personenkreis —, daß alle Hilfsbedürftigen, Kriegsfolgenhilfeempfänger und Nicht-Kriegsfolgenhilfeempfänger, die Beihilfe erhalten. Das wollen wir dadurch erzielen — ein anderer Weg erschien zunächst nicht gangbar —, daß, wie es in unserem Rundschreiben vom 3. November 1950 heißt, die Verrechnungsfähigkeit des Bundesanteils an der außerordentlichen Beihilfe davon abhängig gemacht wird, daß diese außerordentliche Beihilfe auch allen übrigen Hilfsbedürftigen im Sinne der Fürsorgepflichtverordnung nach den gleichen Grundsätzen gewährt wird. Wegen der sonstigen Sonderbeihilfen braucht in dieser Hinsicht nichts gesagt zu werden, weil es sich bei ihnen ja um eine Pflichtleistung der öffentlichen Fürsorge handelt.
    Ich darf abschließend zusammenfassend sagen, daß die Bundesregierung im Rahmen des Möglichen in dieser Angelegenheit das Ihre getan hat.
    Nun sind in den letzten Tagen noch neue Anträge gekommen. Nach einer Rücksprache, die ich


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)


    (Zuruf von der KPD: Das ist Ihre Methode als Diener des Volkes!)

    — Das ist nicht meine Methode, sondern es ist einfach die Feststellung einer Tatsache.

    (Zuruf von der KPD: Milliarden für die Besatzung!)

    — Ich betrachte ihn nicht als einen ernsthaften Deckungsvorschlag.

    (Erneuter Zuruf von der KPD.)

    Wenn Sie die Ausgabe bewilligen wollen, wird sich die Notwendigkeit ergeben, die Frage noch einmal in dem zuständigen Haushaltsausschuß zu erörtern und dort die Deckungsvorschläge zu erwägen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Staatssekretär Hartmann.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu der Frage der Weihnachtszuwendungen, und zwar zunächst zur Rechtslage, folgende Ausführungen machen. Durch' die Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung vom 7. Juni 1950 ist eine neue Vorschrift eingefügt worden, nach der Weihnachtszuwendungen oder Neujahrszuwendungen, soweit sie im Einzelfall insgesamt 100 Mark nicht übersteigen, steuerfrei sind. Nach dem zur Zeit geltenden Recht wird also von der Weihnachtszuwendung ein Betrag bis zu 100 DM lohnsteuerlich nicht erfaßt. Eine Änderung dieser Vorschrift — das hat Herr Abgeordneter Degener schon ausgeführt — ist durch eine Verordnung der Bundesregierung möglich, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
    Die Bundesregierung hat sich in der letzten Kabinettssitzung mit der steuerlichen Behandlung der Weihnachtszulagen befaßt. Auf Anregung des Herrn Bundesarbeitsministers hat die Bundesregierung den Bundesfinanzminister ersucht, im Bundesrat vorstellig zu werden, damit die Lohnsteuer-Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen von 100 DM auf 200 DM für dieses Jahr heraufgesetzt werden kann. Dieser Weg erscheint angezeigt, weil die Erhöhung des Freibetrages zu einer Beeinträchtigung des Lohnsteueraufkommens führt, das den Ländern zusteht, und weil der Finanzausschuß des Bundesrats in einer Sitzung vom 2. November dieses Jahres unter Hinweis auf die Regelung in der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung den Standpunkt vertreten hatte, daß damals kein Anlaß vorgelegen habe, zu den Erhöhungsanträgen Stellung zu nehmen.
    Ich wiederhole also nochmals: Das Bundeskabinett setzt sich dafür ein, daß die Grenze für die steuerfreien Weihnachtszuwendungen auf 200 DM erhöht wird. Wir werden dieserhalb an den Bundesrat herantreten. Durch diesen Beschluß der Bundesregierung ist dem Antrag Drucksache Nr. 1525 entsprochen worden. Eine weitere Erhöhung des steuerfreien Betrages über 200 DM hinaus erscheint unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht vertretbar. Die Finanzminister der Länder haben sich unter dem Zwang der jetzigen Situation ihrer Länder mehrfach gegen jede Ausweitung steuerlicher Vergünstigungen ausgesprochen. Wegen der Haushaltslage der Länder ist die Bundesregierung nicht in der Lage, dem Bundesrat eine Erhöhung des steuerfreien Betrages über 200 DM hinaus in Vorschlag zu bringen. Die Bundesregierung hat sich bei ihrem Beschluß unter Zurückstellung erheblicher haushaltsmäßiger Bedenken — sie hat ja auch die Pflicht, an die Haushaltslage der Länder zu denken — ausschließlich von sozialen Erwägungen leiten lassen. Es ist aber kaum anzunehmen, daß für einen größeren Teil der Arbeitnehmer Weihnachtszuwendungen über 200 DM hinaus gezahlt werden. Der Vollständigkeit halber möchte ich aber hinzufügen, daß, wenn die Verordnung zustandekommt, auch bei Weihnachtszuwendungen, die über 200 DM hinausgehen, 200 DM in jedem Fall steuerfrei bleiben und nur ein überschießender Betrag der Lohnsteuer unterliegen würde. Die Bundesregierung bittet daher, den Anträgen, die über 200 DM hinausgehen, die Zustimmung nicht zu geben.
    Nun liegt ferner ein Gesetzentwurf der Zentrumsfraktion vor, der das Einkommensteuergesetz in drei Punkten geändert wissen will. Der erste Punkt betrifft ebenfalls die Weihnachtsgratifikationen. Bei der Länge der Zeit, die ein Gesetzentwurf, auch ein Initiativgesetzentwurf, braucht, ist es, glaube ich, der schnellere und zuverlässigere Weg, die Erhöhung der jetzigen Grenze von 100 DM durchzuführen; es ist der Weg, der im Antrag Drucksache Nr. 1525 gewiesen ist, nämlich der einer Änderung der Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats. Übrigens würde, da es sich um Steuern der Länder handelt, auch ein Initiativgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
    Was nun die beiden anderen Punkte betrifft, so sind das Einzelfragen aus der Einkommensteuer. Es erhebt sich doch wohl die Frage, ob es im Moment zweckmäßig ist, im Wege eines Sondergesetzes derartige Spezialfragen zu behandeln. Sie haben gehört, daß Herr Minister Schäffer in seiner Haushaltsrede in der letzten Woche angedeutet hat, daß unter Umständen gewisse Änderungen des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts in Erwägung gezogen werden müßten und daß die Richtung etwaiger Änderungen allerdings wohl nicht eine Erweiterung bestehender Vergünstigungen, sondern die Einengung gewisser Vergünstigungen sein wird. Das wäre also nicht die Tendenz, die der Antrag des Zentrums hat. Ich glaube aber, man kann diese Frage gar nicht isoliert lösen, sondern muß sie im Zusammenhang der Betrachtung der Haushalte des Bundes und der Länder, also im Gesamtzusammenhang sehen und beraten. Ich würde mir daher die Anregung erlauben, diesen Initiativantrag der Zentrumsfraktion zunächst an den Finanzausschuß zu überweisen.