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ID0110305900

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    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihre Aufmerksamkeit nicht lange in Anspruch nehmen. Die Abänderungen von Steuergesetzen sind Dinge, die am besten im Finanzausschuß im einzelnen besprochen werden. Wenn wir uns entschlossen haben, einen Abänderungsantrag zum Einkommensteuergesetz vorzulegen, so wird man natürlich fragen, wieso wir dazu in einem Zeitpunkt kommen, in dem die allgemeine Finanzsituation des Bundes so schlecht ist, daß bereits verschiedene neue Steuern ausgeschrieben werden mußten und daß noch weitere Steuererhöhungen bereits angekündigt worden sind. Wir sagen: Gerade in einem solchen Zeitpunkt, in dem die Steuerschraube angezogen wird oder angezogen werden soll, ist es notwendig, Ungerechtigkeiten, die sich in dem bisherigen Steuersystem befunden haben, zu beseitigen und durch die Beseitigung dieser Ungerechtigkeiten zu beweisen, daß es uns nicht nur um fiskalische Maßnahmen geht, sondern daß auch in dem gesamten Steuersystem eine gewisse Gerechtigkeit herbeigeführt werden soll. Das ist der Sinn unserer Vorschläge.
    Wenn wir zunächst den Antrag gestellt haben, die Weihnachtsgratifikation bis zu einem Betrage von 300 DM steuerfrei zu lassen, so schließen wir uns damit einem fast einstimmig gefaßten Beschluß des Bundestages vom vorigen Jahre an, bringen aber diesen Antrag in Form eines Gesetzentwurfes, weil sich herausgestellt hat, daß bloße Beschlüsse des Bundestages von der Bundesregierung nicht durchgeführt worden sind. Die Einwendungen des Herrn Kollegen Degener, daß dadurch eine Verzögerung herbeigeführt werden könnte, glaube ich, sind nicht stichhaltig; im Gegenteil, wenn wir einen solchen Gesetzesantrag annehmen, so besteht ohne weiteres die Möglichkeit, dieses Gesetz noch bis Weihnachten zur Durchführung zu bringen und vor allem - und das ist ja das wesentliche — dann auch den entsprechenden Nachdruck dahinterzusetzen; denn ein Gesetz muß von der Regierung befolgt werden, während eine Entschließung nach der hier herrschenden Praxis von der Regierung nur befolgt werden k a n n. Wenn wir den Antrag Degener annehmen, so würde das nur eine Wiederholung des vorjährigen Verfahrens bedeuten, ohne daß wir effektiv einen Schritt weitergekommen wären.
    Die Bestimmungen in Art. II unseres Entwurfs haben ihren Hauptgrund darin, daß vor allem bei den kleinen landwirtschaftlichen Betrieben eine ungerechte Überbesteuerung darin zu erblicken ist, daß die Freibeträge und die Abzugsfähigkeit für Sonderausgaben und Werbungskosten, wie sie bei selbständigen Familienmitgliedern in der gewerblichen Wirtschaft möglich sind, bei den mithelfenden Familienmitgliedern in der Landwirtschaft weitgehend nicht zugestanden werden. Die Freibeträge, die einem Sohn, der auswärts arbeitet, zugute kommen, werden in der Landwirtschaft nicht zur Auswirkung kommen, wenn nur ein Freibetrag von 1000 DM für den gesamten Betrieb, in dem möglicherweise drei oder vier Familienmitglieder tätig sind, zugebilligt wird. Wir haben jetzt die merkwürdige Erscheinung, daß der Bauer A. seinen Sohn deshalb beim Bauern B. und der Bauer B. seinen Sohn beim Bauern A. beschäftigt, um auf diese Art und Weise einen entsprechenden Freibetrag zu erhalten. Daß derartige Zustände ungesund, aber auch ungerecht sind gegenüber den Bestimmungen über die Lohnsteuerpflichtigen, liegt auf der Hand.
    Mit Art. III unseres Entwurfs wollen wir erreichen, daß endlich mit der Forderung auf Gleichberechtigung der Geschlechter ernst gemacht wird. Bisher ist es so, daß nach § 26 des Einkommensteuergesetzes das Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit einer Ehefrau bei der Zusammenveranlagung mit dem Ehemann, der einen selbständigen Betrieb hat, ausschaltet, nicht dagegen im umgekehrten Falle, daß die Ehefrau einen Gewerbebetrieb hat und der Mann irgendwo Angestellter ist. In diesem Falle wird, obwohl er doch vollkommen gleich wie der erste Fall liegt, trotzdem die Zusammenveranlagung durchgeführt. Ich glaube, hier liegt ein ganz eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz vor, so daß diese Bestimmung schleunigst beseitigt werden sollte. Das ist der Grund, warum wir unseren Antrag unter Art. III gestellt haben.
    Ich bitte Sie, diese Anträge möglichst umgehend dem Finanzausschuß zu überweisen. Wir werden dann in der Lage sein, sie noch rechtzeitig vor Weihnachten durchzuberaten und hier im Plenum zur Annahme zu bringen.

    (Beifall beim Zentrum.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Beantwortung der Interpellation und zu den Anträgen hat der Bundesminister des Innern.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Robert Lehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr niedersächsische Ministerpräsident hatte im Bundesrat zwei Anträge zur Frage der Winterbeihilfe eingebracht. Der erste enthielt den Entwurf eines Schreibens des Präsidenten des Bundesrats an den Bundesinnenminister mit dem Vorschlag, daß sich der Bund an den Weihnachtsbeihilfen, die im wesentlichen auf die Hilfsbedürftigkeit abgestellt wären, im Rahmen der Kriegsfolgenhilfe, also bei Heimatvertriebenen, Evakuierten, Kriegsbeschädigten und anderen, bis zu Sätzen von 15 DM für den Einzelstehenden bzw. den Haushaltungsvorstand und 5 DM für jedes hilfsbedürftige Familienmitglied beteiligen solle.
    Das war der erste Vorschlag. In diesem Vorschlag wird davon ausgegangen, daß neben dieser Weihnachtsbeihilfe in allen Bedarfsfällen auch noch eine Beihilfe zur Beschaffung von Winterfeuerung gewährt wird und daß diese Regelung hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenunterstützung auf gesetzlichem Wege eine Ergänzung dadurch finden sollte, daß den Angehörigen dieses Personenkreises unter bestimmten Voraussetzungen ein Drittes, nämlich eine Wirtschaftsbeihilfe von 25 DM für den Hauptunterstützungsempfänger und 10 DM für jeden Angehörigen gegeben werden sollte.
    Nachdem der Ausschuß des Bundesrates für Arbeit und Sozialpolitik sich mit dieser Angelegenheit befaßt hatte und den Erlaß eines Gesetzes entsprechend dem Initiativantrag Niedersachsens mit der Modifizierung empfohlen hatte, daß die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung denen von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung gleichgestellt werden sollten, hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, einen Gesetzentwurf über eine Wirtschaftsbeihilfe vorzulegen. Darauf haben Verhandlungen zwischen dem Herrn Bundesminister der Finanzen, dem Herrn Bundesminister für Arbeit und dem Bundesinnenministerium stattgefunden, in deren Verlauf man sich verständigt hat, und zwar dahin, daß die Angelegenheit — da es sich ja um Fragen handelt, bei welchen Beihilfen und bis zu welcher Höhe der Bund seinen Anteil in Aussicht stellen würde — im Wege eines Rundschreibens an die Länder geregelt werden könnte und geregelt werden solle.
    Dann ist am 3. November 1950 ein solches Rundschreiben im Einvernehmen zwischen Bundesfinanzminister und Bundesinnenminister ergangen. Dazu ist zweierlei zu sagen. Erstens: Dieser gemeinsame Erlaß will zunächst sicherstellen, daß alle Hilfsbedürftigen die Sonderbeihilfen erhalten, auf die sie im Rahmen der Pflichtleistungen der öffentlichen Fürsorge, d. h. tatsächlich bis zur vollen Deckung der Bedürfnisse im fürsorgerechtlichen Sinne Anspruch haben. Dabei ist in dem Erlaß betont worden, daß solche Sonderleistungen nicht auf diejenigen Personen zu beschränken sind, die laufend Fürsorgeunterstützung erhalten, sondern daß die Beihilfen gegenüber dem Bund auch als verrechnungsfähig anerkannt werden, wenn sie gewährt werden, weil bei den Empfängern trotz eigener Einnahmen hinsichtlich des Bedarfs, für den die Beihilfe bestimmt ist, Hilfsbedürftigkeit im fürsorgerechtlichen Sinne vorliegt. Solche eigenen Einnahmen sind zum Beispiel auch die Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, die Sozialrente und dergleichen. Diese Einnahmen sollen bei Erwägung der Hilfsbedürftigkeit nicht berücksichtigt werden. Dasselbe kann hinsichtlich der Winterfeuerung oder der Winterkleidung gelten. Auch Empfänger von Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung können also diese im Rahmen der Hilfsbedürftigkeit liegende Beihilfe erhalten. Weiterhin wird in dem Rundschreiben betont, daß solche Beihilfen an Hilfsbedürftige nicht nur zur Abdeckung eines ganz konkreten Bedürfnisses - Feuerung, Winterkleidung und ähnliches —, sondern auch allgemein zur Abgeltung der im Winter teureren Lebenshaltung gewährt werden können. Das war der erste große Abschnitt des gemeinsamen Erlasses des Bundesfinanz- und des Bundesinnenministeriums.
    Ich komme zu dem zweiten Punkt: über diese Sonderbeihilfe hinaus noch eine außerordentliche Sonderbeihilfe zu gewähren, die zur Behebung der Hilfsbedürftigkeit im fürsorgerechtlichen Sinn dienen soll. So sichert das Rundschreiben an die Länder zusätzlich die Verrechnungsfähigkeit von außerordentlichen Sonderbeihilfen. Das sind Beihilfen, die nicht der Deckung des notwendigen Lebensbedarfs im fürsorgerechtlichen Sinne dienen, sondern die eine Aufstockung darüber hinaus darstellen, und zwar bis zur Höhe von 15 DM für den Alleinstehenden bzw. den Haushaltsvorstand und 5 DM für jedes weitere hilfsbedürftige Familienmitglied. Voraussetzung ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit, wie ich sie vorhin beim ersten Punkt umrissen habe. Bei Vorliegen einer solchen Hilfsbedürftigkeit wird vom Bund die Verrechnung dieser außerordentlichen Beihilfen selbstverständlich auch bei Empfängern von Arbeitslosen- und Arbeitslosenfürsorgeunterstützung anerkannt. Hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ist, um Schwierigkeiten bei der Behandlung in Einzelfällen auszugleichen und möglichst vorweg zu beheben, in dem Erlaß noch besonders gesagt, daß die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht immer nach den üblichen Maßstäben durchgeführt zu werden braucht. Selbstverständlich kann der Bund seinen Anteil an den Sonderbeihilfen grundsätzlich nur bei dem Personenkreis übernehmen, bei dem eine Kostenbeteiligung nach den geltenden Bestimmungen in Betracht kommt, d. h. dem Kreis der Kriegsfolgenhilfeempfänger.
    Eine Ausnahme ist im Erlaß hinsichtlich der Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung vorgesehen. Hier erklärt sich der Bund zur anteilmäßigen Verrechnung bereit, auch wenn der Empfänger nicht Kriegsfolgenhilfeempfänger ist. Im übrigen soll sichergestellt 'werden — und damit umreiße ich noch einmal den bedachten Personenkreis —, daß alle Hilfsbedürftigen, Kriegsfolgenhilfeempfänger und Nicht-Kriegsfolgenhilfeempfänger, die Beihilfe erhalten. Das wollen wir dadurch erzielen — ein anderer Weg erschien zunächst nicht gangbar —, daß, wie es in unserem Rundschreiben vom 3. November 1950 heißt, die Verrechnungsfähigkeit des Bundesanteils an der außerordentlichen Beihilfe davon abhängig gemacht wird, daß diese außerordentliche Beihilfe auch allen übrigen Hilfsbedürftigen im Sinne der Fürsorgepflichtverordnung nach den gleichen Grundsätzen gewährt wird. Wegen der sonstigen Sonderbeihilfen braucht in dieser Hinsicht nichts gesagt zu werden, weil es sich bei ihnen ja um eine Pflichtleistung der öffentlichen Fürsorge handelt.
    Ich darf abschließend zusammenfassend sagen, daß die Bundesregierung im Rahmen des Möglichen in dieser Angelegenheit das Ihre getan hat.
    Nun sind in den letzten Tagen noch neue Anträge gekommen. Nach einer Rücksprache, die ich


    (Bundesinnenminister Dr. Dr. h. c. Lehr)


    (Zuruf von der KPD: Das ist Ihre Methode als Diener des Volkes!)

    — Das ist nicht meine Methode, sondern es ist einfach die Feststellung einer Tatsache.

    (Zuruf von der KPD: Milliarden für die Besatzung!)

    — Ich betrachte ihn nicht als einen ernsthaften Deckungsvorschlag.

    (Erneuter Zuruf von der KPD.)

    Wenn Sie die Ausgabe bewilligen wollen, wird sich die Notwendigkeit ergeben, die Frage noch einmal in dem zuständigen Haushaltsausschuß zu erörtern und dort die Deckungsvorschläge zu erwägen.

    (Beifall.)