Rede von
Johannes
Degener
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage der Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen liegen dem Hohen Hause zur heutigen Behandlung nicht weniger als vier Anträge vor. Ich darf also voraussetzen, daß eine Mehrheit des Hohen Hauses grundsätzlich der Erhöhung dieser Steuerfreiheitsgrenze zustimmt. Drei der vorliegenden Anträge sind nun Ersuchensanträge — der Antrag Drucksache Nr. 1525, der Antrag der SPD und der Antrag der KPD —; der vierte Antrag jedoch ist ein Gesetzesänderungsantrag von der Zentrumsfraktion, der drei Lesungen erfordern würde und bei dessen Behandlung mit der 21tägigen Behandlungsfrist des Bundesrats zu rechnen wäre.
Nun ist durch die Presse die Nachricht gegangen, das Bundesfinanzministerium habe den Bundesrat ersucht, einer Erhöhung des Freibetrags auf 200 DM zuzustimmen. Ich darf daran erinnern, daß das Hohe Haus im vergangenen Jahr einem Antrag auf Erhöhung der Freigrenze — wenn ich mich recht erinnere, fast einstimmig — zugestimmt hatte, daß aber dieser Beschluß wegen Verfahrenseinwendun-
gen, aber auch wegen Widerstands gegen die Höhe der Freigrenze, niemals rechtswirksam wurde. Nach mir jetzt gewordenen Informationen wird mit Widerstand im Bundesrate gegen die Erhöhung einer Freigrenze auf 200 DM nicht zu rechnen sein. Weil das so ist und weil wir bei der Behandlung eines Gesetzesänderungsantrags in Zeitnot kommen würden, wäre ich dankbar, wenn die übrigen Antragsteller sich bereit finden würden, der Freigrenze von 200 DM zuzustimmen. Es kann dann damit gerechnet werden, daß die Sache noch rechtzeitig rechtswirksam zustande kommt. Ich darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß das Bundesfinanzministerium — das ja im Augenblick noch vertreten ist —,
nachdem die Meldung durch die Presse gegangen ist, daß der Bundesrat zur Zustimmung zu einer Erhöhung der Freigrenze von 200 DM aufgefordert ist, heute vor dem Hause eine Stellungnahme abgibt. Ich bitte aber auf alle Fälle noch einmal, daß die übrigen Antragsteller sich auf die Erhöhung der Freigrenze auf 200 DM einigen möchten, damit dem Antrag Nr. 1525 möglichst einstimmig zugestimmt werden kann.