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ID0110304200

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    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Friedrich Funk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen allen bekannt, daß in einzelnen Ländern bereits Jagdgesetze geschaffen worden sind. Am 11. August dieses Jahres hat die US-Hochkommission die Jagdverordnungen Nr. 5 und Nr. 6 erlassen. In Art. 1 der Jagdverordnung Nr. 5, die für amerikanische Besatzungsangehörige gilt, ist zu lesen, daß Besatzungsangehörige auf allem Grund und Boden ohne Rücksicht auf Eigentums-, Pacht- oder sonstige Rechte jagen dürfen Wie ist die Prozedur dabei? Der betreffende amerikanische Besatzungsangehörige wendet sich an den hierfür zuständigen Offizier und sucht um eine Jagderlaubnis nach. Diese wird ihm in der Regel erteilt. Daß der Besatzungsangehörige kein Interesse daran hat, eine Jagd zu hegen und zu pflegen, ist für uns verständlich. In der Praxis kann festgestellt werden, daß da, wo amerikanische Besatzungsangehörige öfter auf einer Jagd erscheinen, in verhältnismäßig kurzer Zeit nur noch sehr wenig Wild da ist. Das Wild nimmt ab. Hasen und Rehe nehmen ab. Eine Wildart nimmt aber nicht ab; das sind die Wildschweine, weil sie besonders schwer zu schießen sind.

    (Heiterkeit.)

    Die Abschußquoten für Besatzungsangehörige sind wesentlich höher als die der einheimischen Jäger. Wenn man sich noch überlegt, daß der Besitzer oder Pächter einer deutschen Jagd Pachtgeld zahlen muß, daß er in der Regel kein Gewehr hat und das Wild von den Besatzungstruppen abgeschossen wird, die das Fleisch gewissermaßen als Jagdbeute mitnehmen, dann kann man verstehen, welch tiefe Erbitterung diese Verordnung bei der deutschen Jägerschaft ausgelöst hat.
    Die Verordnung Nr. 6 regelt die Jagdausübung für Zivilisten. Besitzer oder Pächter einer deutschen Jagd müssen, falls sie nicht vor ein amerikanisches Militärgericht kommen wollen, bei dem zuständigen amerikanischen Offizier melden, daß sie in einer gewissen Frist - in der Regel sind es fünf Tage - schießen wollen. Hat der deutsche Jäger in dieser Frist das angegebene Wild nicht geschossen, dann verfällt die Schießerlaubnis. Das Bedauerliche dabei ist, daß zu einem sehr hohen Prozentsatz die deutschen Jäger auch dazu nicht in der Lage sind, weil sie keine Gewehre haben. Seit einem Jahr wartet die deutsche Jägerschaft darauf, mit 250 000 Gewehren ausgerüstet zu werden. Sie wartet heute noch umsonst. Ich habe vorhin erst von einem Mitglied dieses Hauses erfahren, daß es seit einem Jahr mit Waffenbezugsschein ausgerüstet ist, daß es ihm aber nicht möglich war, ein Gewehr zu erhalten.
    Meine Damen und Herren! Wenn ich hier darüber Klage führe, daß soviel geschossen wird, muß ich doch bei der Wahrheit bleiben. Ich muß auch zugestehen, daß es Jagden gibt, in denen über derartige Zustände nicht geklagt wird, die Jagden nämlich, die man mit dem Jeep nicht erreichen kann, bei denen es notwendig ist, sich vorher einige Stunden lang bergsteigerisch zu betätigen.
    Seit fünf Jahren warten die Land- und Forstwirtschaft, die Gemeinden und die Jägerschaft darauf, endlich zu ihrem guten Recht zu kommen. In meiner engeren Heimat in Bayern beträgt der Jagdzinsausfall jährlich 5 Millionen DM. Man schätzt den Schaden, der durch das mitgenommene Fleisch entsteht, vorsichtig auf 2 Millionen DM.
    Nach Erlaß dieser beiden Verordnungen aber kann man nichts anderes sagen, als daß sie ein Diktat bedeuten. Diese beiden Verordnungen verstoßen, wie schon erwähnt, nicht nur gegen das Bonner Grundgesetz, gegen die Verfassungen der einzelnen Länder und gegen die von den Amerikanern bereits anerkannten deutschen Jagdgesetze. Sie verstoßen ebenso gegen die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, die schließlich von den Vereinigten Staaten auch unterschrieben worden ist. Es ist kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich, den Deutschen weiterhin die Jagdhoheit vorzuenthalten. Das ist aber weiterhin der Fall, wenn nicht deutsche Gesetze und Behörden, sondern amerikanische Verordnungen dem deutschen Jäger vorschreiben, ob, wann und wie er seine Jagd ausüben darf.
    Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zur Zeit in der Entwicklung auf ein gemeinsames


    (Funk)

    Europa hin. Wir wissen, daß wir, um zu diesem Ziel zu kommen, manches Zugeständnis werden machen müssen. Dieses Ziel kann aber nur dann erreicht werden, wenn man uns Gleichberechtigung gewährt. Was man den' Deutschen auf diesem Gebiete und mit diesen Verordnungen gebracht hat, kann jedoch als nichts anderes bezeichnet werden als eine ungeheuerliche Zumutung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Faßbender.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kapitel Jagd und die damit zusammenhängenden Fragen gehören wohl zu dem Trübsten der Zeit seit 1945. Im Jahre 1945 wurde es dem deutschen Jäger unmöglich gemacht, weiterhin seiner Pflicht gegenüber dem Landvolk hegend und mit der Büchse schützend nachzukommen. Wie ist denn die Entwicklung seit jenen Tagen gelaufen? An die Stelle der deutschen Jagdberechtigten traten die Vertreter der Besatzungsbehörden. Es war leicht, Rehwild und anderes sogar vom Anfänger zu erlegendes Wild in größerem Maße abzuschießen. Wir haben erlebt, daß die Rehwildbestände in ganz kurzer Zeit dezimiert waren. Ja, es hat eine Zeit gegeben, in der es tatsächlich ein Kunststück war, draußen im Wald noch ein Stück Rehwild zu sehen, und zwar in Revieren, die einstmals stark mit diesem Wild besetzt waren, was für die Landwirtschaft kaum schädigende Wirkung hatte.
    Auf der anderen Seite haben sich dadurch, daß der deutsche Jäger nicht mehr in der Lage war zu jagen, die Wildarten entwickelt, die wir kurzweg als Schadwild bezeichnen müssen. Denken wir zurück: wir sind drei Phasen durchlaufen. In der ersten Phase war das Recht, überhaupt Waffen zu tragen und Wild zu jagen, in der amerikanischen Zone einzig und allein der Besatzungsmacht vorbehalten. Die Wildschweine, jenes Wild, das sich zur Qual weiter bergbäuerlicher Dörfer entwickelt hat, nahmen in einem Maße zu, wie wir es bis dahin in Deutschland überhaupt nie gekannt hatten. Wir haben erlebt, daß in diesen Bergdörfern Wildschäden von 50 und 60 % vorhanden waren. Wir haben erlebt, daß die bäuerliche Bevölkerung in jenen Wildschadengebieten nicht mehr bereit war, überhaupt noch Herbstbestellungen, besonders nach Kartoffeln, durchzuführen.
    Außerdem hat sich ein anderer Wildbestand entwickelt, der, wenn er zu Felde zieht, der bäuerlichen Produktion auch sehr starken Abbruch tut, der des Rotwildes.
    Meine Damen und Herren! Wir haben sowohl in den Landtagen wie im Wirtschaftsrat immer wieder auf die volkswirtschaftlichen Schäden hingewiesen, die dadurch verursacht werden, daß diesem Schadwild nicht zu Leibe gerückt werden konnte. Leider Gottes jahrelang ohne Erfolg. Millionenbeträge deutscher Agrarerzeugnisse sind in einer Zeit vernichtet worden, als man Bahnfahrten unternehmen mußte, um einige Kartoffeln oder ein Stück Brot zu bekommen.

    (Zuruf von der SPD: Aber Sie doch nicht!)

    - Auch ich habe das erlebt, verehrter Herr Kollege, davon dürfen Sie überzeugt sein; denn ich bin nicht berufsausübender Landwirt, sondern Verbraucher wie Sie.
    Hinzu kommen die Schäden, die den Gemeinden dadurch entstanden sind, daß keine Jagdpachten mehr gezahlt wurden. Vergessen wir doch nicht, in einer Reihe gerade der ärmsten Gemeinden haben die Beträge, die durch Jagdpacht hereingekommen sind, ich möchte sagen, den Hauptbestandteil des Gemeindeetats dargestellt.
    Dann kam die erste Verordnung, die es wenigstens einem Teil der deutschen Berufsjäger ermöglichte, dem Wild zu Leibe zu rücken, nämlich dem Schwarzwild, das hauptsächlich sich in den deutschen Fluren schädigend betätigte. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen, den beamteten Grünröcken den Dank des Landvolkes dafür auszusprechen, daß sie in Tag- und Nachtschicht — wenn ich einmal so sagen darf — ihre Pflicht getan haben, um wenigstens die Schäden, die diese Wildart verursacht hat, auf ein Maß herabzudrücken, das nicht erträglich, aber doch erträglicher ist, als es vorher war.
    Meine Damen und Herren! Nach langer Zeit kam dann am 11. August jene amerikanische Jagdverordnung heraus, die im größten Teil der deutschen Jägerschaft Empörung und Erbitterung auslöste, je nach Temperament. Was sagt denn diese Jagdverordnung? Klipp und klar, nüchtern und eindeutig, daß das Vorrecht der amerikanischen Besatzungsbehörde in aller Form aufrechterhalten wird! In dieser Besatzungsanordnung heißt es, daß der amerikanische Besatzungsangehörige in Deutschland ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse jagen darf. Der deutsche Jäger zahlt die Pacht, der amerikanische Jäger schießt das Wild und darf nach dieser Besatzungsanordnung auch aus den privaten Revieren 50 % des Wildbrets ohne Zahlung mitnehmen. Das ist etwas, was unter zivilisierten Völkern eigentlich unmöglich sein sollte. Daß der eine nur zahlt, der andere aber einen Teil oder alles nimmt, ist leider Gottes ein Zustand, den man vielleicht in den Gebieten als zu Hause betrachten kann, die ostwärts von uns liegen.

    (Lachen und Zurufe von der KPD.)

    Daß es aber der Vertreterin einer demokratischen
    Macht vorbehalten geblieben ist, die Eigentumsrechte derartig mit Füßen zu treten, macht uns
    mehr als erstaunen. Wir müssen bei dieser Gelegenheit die Bundesregierung allen Ernstes
    ersuchen, bei dem amerikanischen Hohen Kommissar darauf hinzuwirken, daß diese für die
    deutsche Jägerschaft diskriminierenden Bestimmungen aufhören und daß das Jagdrecht wieder,
    wie es in Deutschland immer war, integrierender
    Bestandteil des Eigentumsrechts schlechthin wird.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)