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ID0110304000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister Dr. Niklas.
    Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung,
    Landwirtschaft und Forsten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Interpellation Dr. Etzel und Genossen und zum Antrag Dr. Ott und Genossen darf ich im Namen der Bundesregierung folgendes bemerken. Auf dem Gebiete des Jagdwesens ist im amerikanischen Besatzungsgebiet durch die Verordnung Nr. 5 nebst Durchführungsverordnungen Nrn. 1, 2 und 3 sowie durch die Verordnung Nr. 6 im britischen Besatzungsgebiet und durch die Verordnung Nr. 210 nebst Durchführungsverordnungen 1, 2 und 3 vor kurzem eine Neuregelung erfolgt, durch welche die in der Interpellation erwähnte Verordnung Nr. 190 nebst Durchführungsverordnung Nr. 1 ersetzt wurde.
    Die neuen Bestimmungen greifen in die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse des Grundeigentümers und Jagdberechtigten weitgehend ein. Sie finden nach Auffassung der Bundesregierung weder in den Bestimmungen des Besatzungsstatutes noch in den allgemein anerkannten internationalen rechtlichen Bestimmungen eine hinreichende Grundlage. Sie sind auch nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, den Länderverfassungen und den im amerikanischen Besatzungsgebiet erlassenen Landesjagdgesetzen. Da die Jagdausübung im amerikanischen Besatzungsgebiet den deutschen Jägern praktisch ganz untersagt war, haben diese mit besonderer Hoffnung auf den Erlaß der neuen amerikanischen Jagdanordnungen gewartet. Die sehr langwierigen Verhandlungen, in denen deutsche Stellen und auch mein Ministerium immer wieder versucht haben, durch zweckentsprechende Vorschläge eine allgemein befriedigende Regelung zu erreichen, haben leider nicht zu diesem Ergebnis geführt. Die Anordnungen Nr. 5 und 6 des Amerikanischen Hohen Kommissars haben in der deutschen Öffentlichkeit und insbesondere bei den deutschen Jägern einen Widerhall gefunden, der deutlich die große Enttäuschung über diese unerwartet ungünstige Regelung zeigt. Der Deutsche Jagdschutzverband, die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild, zahlreiche örtliche Jagdverbände und die deutsche Jagdpresse haben scharfe Proteste erhoben. Sie sind meines Erachtens zum großen Teil berechtigt, weil durch die Anordnungen die nach deutschem Recht bestehenden Eigentumsrechte verletzt werden und eine erhebliche Gefährdung der frei lebenden Tierwelt erfolgt. Es ist auch unmöglich, in der übervölkerten kleinen Bundesrepublik Westdeutschland das gleiche jagdliche Lizenzsystem durchzuführen, wie es in den einen Kontinent darstellenden Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sein mag. Eine alsbaldige Abänderung der Anordnungen in einer sowohl für amerikanische wie deutsche Jäger tragbaren Lösung halte ich daher für notwendig.

    (Beifall rechts.)

    Die zuständien Stellen der Bundesregierung führen dieserhalb bereits Besprechungen mit Vertretern der US High Commission, um eine Änderung der amerikanischen Verordnungen herbeizuführen. Sie haben bisher das Ergebnis gehabt, daß dem Amerikanischen Hohen Kommissar bestimmte Vorschläge für eine Änderung gemacht werden sollen, die gegebenenfalls zwischen deutschen und amerikanischen Sachverständigen erörtert werden könnten.
    Zu den einzelnen Punkten der Interpellation bemerke ich folgendes.


    (Bundesminister Dr. Niklas)

    Zu Ziffer 1. Es ist beabsichtigt, baldmöglichst die Frage der deutschen Eigentums- und Pachtrechte endgültig zu klären.
    Zu Ziffer 2. Die Frage der entschädigungslosen Entnahme von Wildbret zu Lasten der Jagdberechtigten ist zur Zeit bereits Gegenstand von Besprechungen innerhalb der US High Commission.
    Zu Ziffer 3. Die Zahl der alliierten Jäger im US- Besatzungsgebiet wird baldmöglichst von der US High Commission festgestellt werden. Je nach der Anzahl der alliierten bzw. der deutschen Jäger soll die Abschußquote der Besatzungsangehörigen geregelt werden.
    Zu Ziffer 4. Die US High Commission ist bereit, die Frage der Ausübung der Jagd auf Niederwild durch Besatzungsangehörige mit den in Frage kommenden deutschen Stellen zu beraten und eine Änderung vorzunehmen, wenn deutscherseits entsprechende, ihr annehmbar erscheinende Vorschläge gemacht werden. Solche Vorschläge sind in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen in Vorbereitung.
    Zu Ziffer 5. Die Aufsicht der Jagdbehörden der Besatzungsmächte über die deutschen Jäger wird von der Bundesregierung für unnötig gehalten, da der Abschuß durch die deutschen Jäger von den deutschen Jagdbehörden überwacht wird. Die US High Commission ist bereit, über deutsche Vorschläge zu verhandeln. Solche Vorschläge sind ebenfalls in Gemeinsamkeit mit den Ländern in Vorbereitung.
    Zu Ziffer 6. Die deutschen Jäger unterliegen den Vorschriften des deutschen Rechts und der deutschen Gerichtsbarkeit, soweit in der Verordnung Nr. 6 für sie nicht besondere Pflichten begründet worden sind.
    Der Herr Abgeordnete Dr. Etzel hat im Anschluß an die Begründung seiner Interpellation noch den Wunsch geäußert, daß möglichst bald der Gebrauch von Sportwaffen genehmigt werden möge. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Interpellation und Antrag sollen gemeinsam besprochen werden. Wird eine Besprechung der Interpellation gewünscht? Sind 50 anwesende Mitglieder bereit, einen solchen Antrag zu unterstützen? — Das ist der Fall. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Funk.

(Abg. Renner: Das waren doch keine 50 Mitglieder!)

— Ich habe 52 gezählt ...

(Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Funk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist Ihnen allen bekannt, daß in einzelnen Ländern bereits Jagdgesetze geschaffen worden sind. Am 11. August dieses Jahres hat die US-Hochkommission die Jagdverordnungen Nr. 5 und Nr. 6 erlassen. In Art. 1 der Jagdverordnung Nr. 5, die für amerikanische Besatzungsangehörige gilt, ist zu lesen, daß Besatzungsangehörige auf allem Grund und Boden ohne Rücksicht auf Eigentums-, Pacht- oder sonstige Rechte jagen dürfen Wie ist die Prozedur dabei? Der betreffende amerikanische Besatzungsangehörige wendet sich an den hierfür zuständigen Offizier und sucht um eine Jagderlaubnis nach. Diese wird ihm in der Regel erteilt. Daß der Besatzungsangehörige kein Interesse daran hat, eine Jagd zu hegen und zu pflegen, ist für uns verständlich. In der Praxis kann festgestellt werden, daß da, wo amerikanische Besatzungsangehörige öfter auf einer Jagd erscheinen, in verhältnismäßig kurzer Zeit nur noch sehr wenig Wild da ist. Das Wild nimmt ab. Hasen und Rehe nehmen ab. Eine Wildart nimmt aber nicht ab; das sind die Wildschweine, weil sie besonders schwer zu schießen sind.

    (Heiterkeit.)

    Die Abschußquoten für Besatzungsangehörige sind wesentlich höher als die der einheimischen Jäger. Wenn man sich noch überlegt, daß der Besitzer oder Pächter einer deutschen Jagd Pachtgeld zahlen muß, daß er in der Regel kein Gewehr hat und das Wild von den Besatzungstruppen abgeschossen wird, die das Fleisch gewissermaßen als Jagdbeute mitnehmen, dann kann man verstehen, welch tiefe Erbitterung diese Verordnung bei der deutschen Jägerschaft ausgelöst hat.
    Die Verordnung Nr. 6 regelt die Jagdausübung für Zivilisten. Besitzer oder Pächter einer deutschen Jagd müssen, falls sie nicht vor ein amerikanisches Militärgericht kommen wollen, bei dem zuständigen amerikanischen Offizier melden, daß sie in einer gewissen Frist - in der Regel sind es fünf Tage - schießen wollen. Hat der deutsche Jäger in dieser Frist das angegebene Wild nicht geschossen, dann verfällt die Schießerlaubnis. Das Bedauerliche dabei ist, daß zu einem sehr hohen Prozentsatz die deutschen Jäger auch dazu nicht in der Lage sind, weil sie keine Gewehre haben. Seit einem Jahr wartet die deutsche Jägerschaft darauf, mit 250 000 Gewehren ausgerüstet zu werden. Sie wartet heute noch umsonst. Ich habe vorhin erst von einem Mitglied dieses Hauses erfahren, daß es seit einem Jahr mit Waffenbezugsschein ausgerüstet ist, daß es ihm aber nicht möglich war, ein Gewehr zu erhalten.
    Meine Damen und Herren! Wenn ich hier darüber Klage führe, daß soviel geschossen wird, muß ich doch bei der Wahrheit bleiben. Ich muß auch zugestehen, daß es Jagden gibt, in denen über derartige Zustände nicht geklagt wird, die Jagden nämlich, die man mit dem Jeep nicht erreichen kann, bei denen es notwendig ist, sich vorher einige Stunden lang bergsteigerisch zu betätigen.
    Seit fünf Jahren warten die Land- und Forstwirtschaft, die Gemeinden und die Jägerschaft darauf, endlich zu ihrem guten Recht zu kommen. In meiner engeren Heimat in Bayern beträgt der Jagdzinsausfall jährlich 5 Millionen DM. Man schätzt den Schaden, der durch das mitgenommene Fleisch entsteht, vorsichtig auf 2 Millionen DM.
    Nach Erlaß dieser beiden Verordnungen aber kann man nichts anderes sagen, als daß sie ein Diktat bedeuten. Diese beiden Verordnungen verstoßen, wie schon erwähnt, nicht nur gegen das Bonner Grundgesetz, gegen die Verfassungen der einzelnen Länder und gegen die von den Amerikanern bereits anerkannten deutschen Jagdgesetze. Sie verstoßen ebenso gegen die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, die schließlich von den Vereinigten Staaten auch unterschrieben worden ist. Es ist kein vernünftiger Grund dafür ersichtlich, den Deutschen weiterhin die Jagdhoheit vorzuenthalten. Das ist aber weiterhin der Fall, wenn nicht deutsche Gesetze und Behörden, sondern amerikanische Verordnungen dem deutschen Jäger vorschreiben, ob, wann und wie er seine Jagd ausüben darf.
    Meine Damen und Herren! Wir befinden uns zur Zeit in der Entwicklung auf ein gemeinsames


    (Funk)

    Europa hin. Wir wissen, daß wir, um zu diesem Ziel zu kommen, manches Zugeständnis werden machen müssen. Dieses Ziel kann aber nur dann erreicht werden, wenn man uns Gleichberechtigung gewährt. Was man den' Deutschen auf diesem Gebiete und mit diesen Verordnungen gebracht hat, kann jedoch als nichts anderes bezeichnet werden als eine ungeheuerliche Zumutung.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)