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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Franz Ott


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (Plos)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (Plos)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Remilitarisierungsdebatte hörte ich den schönen Satz: „Wenn ein Volk Opfer für Freiheit und Recht bringen soll, muß es zunächst einmal die Freiheit und das Recht besitzen." Dieser Feststellung kann wohl jeder Mensch seine Zustimmung geben. Wer sich daher noch ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit bewahrt hat, der ist entsetzt über die Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige des Hohen Kommissars der USA, die nach Art. 1 den Besatzungsangehörigen „nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung und der zu ihr erlassenen Durchführungsverordnung" gestattet, auf allen Grund und Boden und in sämtlichen Gewässern der amerikanischen Besatzungszone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht oder sonstiges Recht an Grund


    (Dr. Ott).

    und Boden und Gewässern Wild zu jagen und zu fischen. Es heißt dann weiter:
    Sofern nicht nachstehend ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist, sind die Vorschriften des deutschen Jagd- und Fischereirechtes nicht auf Besatzungsangehörige anzuwenden.
    Alles das muß jeder rechtlich denkende Mensch ablehnen.
    Diese Jagdverordnungen Nr. 5 und 6 bringen zwar den deutschen Jägern der US-Zone die schon längst in Aussicht gestellte Jagdausübung, aber leider mit dem bitteren rechtswidrigen Beigeschmack, daß den Besatzungsangehörigen in der gesamten US-Zone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht- oder sonstige Rechte an Grund und Boden gestattet wird, bei Staatsjagden 80 %, bei Privatjagden 40 % vom Gesamtabschuß abzuschießen, wobei sie 50 % des in den Privatjagden und sämtliches in den Staatsjagden erlegte Wild ohne jede Entschädigung sich aneignen können.
    Den deutschen Jägern dagegen wird nach der Verordnung Nr. 6 zugemutet, fur den Abschuß von Schalenwild, Reh-, Rot-, Gams- und Schwarzwild jedesmal eine Genehmigung des amerikanischen Hochkommissars einzuholen, die noch dazu nur 5 Tage gilt. Daß die deutschen Jäger noch dazu unter amerikanische Gerichtsbarkeit gestellt werden sollen, ist ein Hohn im wahrsten Sinne des Wortes.
    Es sei vor diesem Hohen Hause und vor aller Welt festgestellt, daß erstens diese Verordnungen gegen internationales und deutsches Recht verstoßen. Die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907, die auch von den USA unterzeichnet wurde, besagt in den Artikeln 43, 46 und 51, daß das Privateigentum, die Ehre, die Rechte der Familie, das Leben der Bürger usw. nicht angetastet und nicht verletzt werden dürfen. Zweitens verstoßen diese Verordnungen gegen das von der US-Hochkommission genehmigte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, und zwar gegen Art. 14. Drittens verstoßen diese Verordnungen gegen die Landesgesetze, die ebenfalls von den Besatzungsmächten gebilligt wurden. Viertens verstoßen sie gegen alle Grundsätze der Demokratie, in der gleiches Recht für alle gilt. Schließlich verstoßen sie gegen jede waidmännische Gepflogenheit und gegen jedes waidmännische Gefühl.
    Kann ein Amerikaner in einen Bauernhof gehen und dort ein Schwein oder eine Kuh oder sonst irgendein Tier totschießen? Wäre das nicht Raub im wahrsten Sinne des Wortes? Genau das gleiche gilt für das Jagd- und Fischereiwesen, gleichgültig, ob es sich um Eigentum oder Pacht handelt. Kann man also dem deutschen Jäger zumuten, daß er Steuern und Pachtgelder unter diesen rechtswidrigen Umständen zahlen soll?
    Solche Verordnungen tragen niemals zur Verständigung der Nationen bei; denn hier wird das Recht als solches verletzt. Ich darf deshalb das Hohe Haus bitten, meinem Antrag zuzustimmen, der wie folgt lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, den Hohen Kommissar der Vereinigten Staaten für Deutschland zu veranlassen, die Verordnung Nr. 5 vom 11. August 1950 betreffend Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige — insbesondere Art. 1 — einer Revision zum Schutze des Eigentumsbegriffs zu unterziehen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister Dr. Niklas.
Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Interpellation Dr. Etzel und Genossen und zum Antrag Dr. Ott und Genossen darf ich im Namen der Bundesregierung folgendes bemerken. Auf dem Gebiete des Jagdwesens ist im amerikanischen Besatzungsgebiet durch die Verordnung Nr. 5 nebst Durchführungsverordnungen Nrn. 1, 2 und 3 sowie durch die Verordnung Nr. 6 im britischen Besatzungsgebiet und durch die Verordnung Nr. 210 nebst Durchführungsverordnungen 1, 2 und 3 vor kurzem eine Neuregelung erfolgt, durch welche die in der Interpellation erwähnte Verordnung Nr. 190 nebst Durchführungsverordnung Nr. 1 ersetzt wurde.
Die neuen Bestimmungen greifen in die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse des Grundeigentümers und Jagdberechtigten weitgehend ein. Sie finden nach Auffassung der Bundesregierung weder in den Bestimmungen des Besatzungsstatutes noch in den allgemein anerkannten internationalen rechtlichen Bestimmungen eine hinreichende Grundlage. Sie sind auch nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, den Länderverfassungen und den im amerikanischen Besatzungsgebiet erlassenen Landesjagdgesetzen. Da die Jagdausübung im amerikanischen Besatzungsgebiet den deutschen Jägern praktisch ganz untersagt war, haben diese mit besonderer Hoffnung auf den Erlaß der neuen amerikanischen Jagdanordnungen gewartet. Die sehr langwierigen Verhandlungen, in denen deutsche Stellen und auch mein Ministerium immer wieder versucht haben, durch zweckentsprechende Vorschläge eine allgemein befriedigende Regelung zu erreichen, haben leider nicht zu diesem Ergebnis geführt. Die Anordnungen Nr. 5 und 6 des Amerikanischen Hohen Kommissars haben in der deutschen Öffentlichkeit und insbesondere bei den deutschen Jägern einen Widerhall gefunden, der deutlich die große Enttäuschung über diese unerwartet ungünstige Regelung zeigt. Der Deutsche Jagdschutzverband, die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild, zahlreiche örtliche Jagdverbände und die deutsche Jagdpresse haben scharfe Proteste erhoben. Sie sind meines Erachtens zum großen Teil berechtigt, weil durch die Anordnungen die nach deutschem Recht bestehenden Eigentumsrechte verletzt werden und eine erhebliche Gefährdung der frei lebenden Tierwelt erfolgt. Es ist auch unmöglich, in der übervölkerten kleinen Bundesrepublik Westdeutschland das gleiche jagdliche Lizenzsystem durchzuführen, wie es in den einen Kontinent darstellenden Vereinigten Staaten von Amerika berechtigt sein mag. Eine alsbaldige Abänderung der Anordnungen in einer sowohl für amerikanische wie deutsche Jäger tragbaren Lösung halte ich daher für notwendig.

(Beifall rechts.)

Die zuständien Stellen der Bundesregierung führen dieserhalb bereits Besprechungen mit Vertretern der US High Commission, um eine Änderung der amerikanischen Verordnungen herbeizuführen. Sie haben bisher das Ergebnis gehabt, daß dem Amerikanischen Hohen Kommissar bestimmte Vorschläge für eine Änderung gemacht werden sollen, die gegebenenfalls zwischen deutschen und amerikanischen Sachverständigen erörtert werden könnten.
Zu den einzelnen Punkten der Interpellation bemerke ich folgendes.


(Bundesminister Dr. Niklas)

Zu Ziffer 1. Es ist beabsichtigt, baldmöglichst die Frage der deutschen Eigentums- und Pachtrechte endgültig zu klären.
Zu Ziffer 2. Die Frage der entschädigungslosen Entnahme von Wildbret zu Lasten der Jagdberechtigten ist zur Zeit bereits Gegenstand von Besprechungen innerhalb der US High Commission.
Zu Ziffer 3. Die Zahl der alliierten Jäger im US- Besatzungsgebiet wird baldmöglichst von der US High Commission festgestellt werden. Je nach der Anzahl der alliierten bzw. der deutschen Jäger soll die Abschußquote der Besatzungsangehörigen geregelt werden.
Zu Ziffer 4. Die US High Commission ist bereit, die Frage der Ausübung der Jagd auf Niederwild durch Besatzungsangehörige mit den in Frage kommenden deutschen Stellen zu beraten und eine Änderung vorzunehmen, wenn deutscherseits entsprechende, ihr annehmbar erscheinende Vorschläge gemacht werden. Solche Vorschläge sind in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen in Vorbereitung.
Zu Ziffer 5. Die Aufsicht der Jagdbehörden der Besatzungsmächte über die deutschen Jäger wird von der Bundesregierung für unnötig gehalten, da der Abschuß durch die deutschen Jäger von den deutschen Jagdbehörden überwacht wird. Die US High Commission ist bereit, über deutsche Vorschläge zu verhandeln. Solche Vorschläge sind ebenfalls in Gemeinsamkeit mit den Ländern in Vorbereitung.
Zu Ziffer 6. Die deutschen Jäger unterliegen den Vorschriften des deutschen Rechts und der deutschen Gerichtsbarkeit, soweit in der Verordnung Nr. 6 für sie nicht besondere Pflichten begründet worden sind.
Der Herr Abgeordnete Dr. Etzel hat im Anschluß an die Begründung seiner Interpellation noch den Wunsch geäußert, daß möglichst bald der Gebrauch von Sportwaffen genehmigt werden möge. Das ist in der Zwischenzeit geschehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien und rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Interpellation und Antrag sollen gemeinsam besprochen werden. Wird eine Besprechung der Interpellation gewünscht? Sind 50 anwesende Mitglieder bereit, einen solchen Antrag zu unterstützen? — Das ist der Fall. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Funk.

    (Abg. Renner: Das waren doch keine 50 Mitglieder!)

    — Ich habe 52 gezählt ...

    (Heiterkeit.)