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ID0110303700

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    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Interpellation ist erfolgt. Ich darf annehmen, daß eine sofortige Besprechung gewünscht wird. Ich darf mich vergewissern, ob das 50 Abgeordnete wünschen. Ich bitte Sie, mir ein Handzeichen zu geben. — Wünschen 50 Abgeordnete die sofortige Besprechung dieser Interpellation? Ich bitte um ein Handzeichen, wer dafür ist. — Bis jetzt vermag ich beim besten Willen keine 50 Stimmen festzustellen.

    (Zurufe.)

    — Ja, meine Damen und Herren, ich bin zu meinem Bedauern an die Geschäftsordnung gebunden. Ich möchte auch den Damen und Herren, die die Fragestellung vielleicht noch nicht verstanden haben, Gelegenheit geben, mich zu verstehen. Ich wiederhole die Frage: Wünschen 50 Abgeordnete dieses Hauses die sofortige Besprechung der Interpellation? Die Damen und Herren, die das wünschen, bitte ich, die Hand zu erheben. — Es sind keine 50 Abgeordnete. Damit wird eine Besprechung nicht gewünscht. Dann ist der Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf die Punkte 3 a und 3 b der Tagesordnung:
    3 a) Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betreffend die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen),
    b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ott und Genossen betreffend Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Einbringung der Interpellation zu Punkt 3 a) 15 Minuten, für die Begründung des Antrages unter Punkt 3 b) 10 Minuten und für die gemeinsame Aussprache 60 Minuten vor. — Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
    Zur Begründung der Interpellation erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Etzel. 15 Minuten!
    Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vergangenen fünf Jahre waren für jedes redliche deutsche Jägerherz eine Periode grimmigen Leides, für das Wild, das Haar- und Feder-, das Nieder- und Hochwild eine Epoche rücksichtsloser Ausrottung, für den deutschen Haushalt eine Zeit des schmerzlichen Verzichts auf Wildbret, für die Gläubigen des Prin-


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    zips der Unverbrüchlichkeit des Rechts der permanente Anlaß tiefster Enttäuschung. Besonders kraß lagen die Verhältnisse in der US-Zone. Jeder Amerikaner konnte und kann in den Jagdrevieren der Zone jagen, wann und wo er will. Auf dem Gebiete der Jagd gab und gibt es für ihn weder Eigentum noch Pacht, weder Recht noch Rücksicht. Wenn Deutsche jagen wollten, mußten sie von Amerikanern eingeladen sein.
    Es war die hohe Zeit der Wilddiebe, die mit Schlingen und Fallen arbeiteten, aber auch mit Gewehren jagten, die sie versteckt hielten, oder mit Waffen, die aus der russischen Zone, aus Belgien und Frankreich eingeschmuggelt wurden, und es war in jeglicher Hinsicht eine Zeit der Hausse für die Wildschweine. Die waidgerechte Ausübung der Jagd hörte ebenso auf, wie die waidgerechte Hege verfiel. Der Wildbestand ist in einer in der geschichtlichen Zeit der Deutschen nie erhörten Weise dezimiert worden. In vielen Revieren sind ganze Kategorien von Wild überhaupt ausgerottet worden. Sogar die Hasen fehlen, nur die Hasenfüße sind uns geblieben. Was heute an Wildbret auf den Markt kommt, stammt in der Hauptsache aus Jugoslawien, Ungarn, Dänemark und Holland.
    Durch die am 26. August dieses Jahres verkündeten amerikanischen Jagdverordnungen vom 11. August, nämlich die Nr. 5, die Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige, und die Nr. 6, die Jagd- und Fischereiordnung für Personen, die nicht Besatzungsangehörige sind, denen eine ähnliche Regelung in der britischen Zone bereits ein Jahr früher vorausgegangen war, ist endlich auch den deutschen Jägern ,der US-Zone die seit langem in Aussicht gestellte Jagdausübung wieder gestattet worden.
    Nach der Verordnung Nr. 5 ist aber den amerikanischen Jägern die Jagdausübung in der gesamten US-Zone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht und sonstige Rechte an Grund und Boden erlaubt. Sie gibt den Besatzungsangehörigen in den Staatsjagden 80 %, in den Privatrevieren 40 % des Gesamtabschusses frei. Sie räumt ihnen das Recht ein, 50 % des in den Privatjagden erlegten Wildes und das gesamte in den Staatsjagden erlegte Wild ohne Entschädigung mitzunehmen. Sie erlaubt ihnen die Jagd auf Niederwild ohne jede Rücksicht auf das deutsche Reviersystem.
    Die Verordnung Nr. 6 mutet den deutschen Jägern für den Abschuß von Schalenwild, d. h. von Reh-, Rot-, Gems- und Schwarzwild zu, jedesmal eine Genehmigung der amerikanischen Jagdbehörde des Resident Officer einzuholen, die noch dazu nur fünf Tage gilt. Dieser jeweils kurzfristigen Lizenz bedarf er auch, wenn er im eigenen Revier die Plage der Wildsäue bekämpfen will. Die Verordnungen sind eine bedauerliche Äußerung des leider immer noch waltenden Geistes der Politik von Casablanca und Ottawa.
    Unverbesserliche Optimisten glauben, sich auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die von der Besatzungsmacht genehmigten deutschen Länderverfassungen und auf sonstige deutsche Rechtsvorschriften berufen zu können. Auch einige Interpellanten zählen zu ihnen. Mit welchen Hoffnungen haben sie im vorigen Jahr die Ankündigungen des US-Hochkommissars McCloy vom 9. Juli über seine Deutschland-Politik begrüßt! Sie glaubten, von a nach o, von McClay zu McCloy, vom Anfang zum Ende des Besatzungsregimes zu gelangen. Wie aber sieht die Wirklichkeit aus? Im Angesicht der Freiheitsstatue im Hafen von NewYork haben drei Außenminister gezögert, uns auch nur eine halbe Freiheit zu gewähren. Es wird immer noch demontiert, entflochten und ausgeliefert. Soeben wird mitgeteilt, daß in absehbarer Zeit ein revidiertes Besatzungsstatut durch die Hohen Kommissare erlassen und verkündet werden wird, wenn auf deutscher Seite gewisse Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt seien. Und man vergißt nicht anzudeuten, daß es sich nicht um eine Art Petersbergabkommen, sondern offenbar wiederum um ein einseitiges Dekret handeln wird. Die bisherigen Erfahrungen verbieten uns, optimistische Hoffnungen zu hegen und die Hüte in die Luft zu werfen, bevor Kirchweih ist.
    Man will unseren Beitrag zur Verteidigung Rumpfeuropas, man wünscht uns als Mitstreiter in dem Bemühen um die Bewahrung des sogenannten abendländischen Ideengutes. Andererseits möchte man uns immer noch in einem politischen Status festhalten, den bitter zu kennzeichnen ich unterlasse, um dem Herrn Präsidenten keine Ungelegenheiten zu bereiten. Ich kann aber nicht darauf verzichten zu bemerken, daß ich eine solche politischpsychologische Grobmechanik nicht mehr begreife, daß ich sie für einen Anachronismus halte, daß es eher möglich ist, mit geometrischen Mitteln einen Kreis in ein Quadrat zu verwandeln und daß eher ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als daß eine solche Politik den erhofften Erfolg und die erwartete Wirkung haben könnte.
    Immerhin soll in der vorliegenden Frage — und was ich ausgeführt habe, gilt für die Verordnungen, soweit sie sich auf die Fischerei beziehen, entsprechend — ein Versuch zur Güte gemacht und die rasche und gründliche Revision des geltenden Besatzungsjagdrechts erwirkt werden. Das ist die Absicht unserer Interpellation und der darin gestellten Fragen.
    In diesem Zusammenhang darf ich die Bitte aussprechen, es möge die Bundesregierung bei der Alliierten Hochkommission nachdrücklichst dafür eintreten, daß die Genehmigung der Sportwaffenanordnung alsbald erfolgt, damit der deutsche Jäger nicht auf die für ihn schmähliche Verwendung von Frettchen und Fallgruben beschränkt bleibt, sondern wirklich waidgerecht jagen kann. Möge es der Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit der Alliierten Hochkommission gelingen, dem deutschen Jäger, der deutschen Jagd und dem deutschen Wild eine wirkliche Habeas-Corpus-Akte zu erwirken!

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ott.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Ott


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (Plos)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (Plos)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Remilitarisierungsdebatte hörte ich den schönen Satz: „Wenn ein Volk Opfer für Freiheit und Recht bringen soll, muß es zunächst einmal die Freiheit und das Recht besitzen." Dieser Feststellung kann wohl jeder Mensch seine Zustimmung geben. Wer sich daher noch ein Gefühl für Recht und Gerechtigkeit bewahrt hat, der ist entsetzt über die Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige des Hohen Kommissars der USA, die nach Art. 1 den Besatzungsangehörigen „nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung und der zu ihr erlassenen Durchführungsverordnung" gestattet, auf allen Grund und Boden und in sämtlichen Gewässern der amerikanischen Besatzungszone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht oder sonstiges Recht an Grund


    (Dr. Ott).

    und Boden und Gewässern Wild zu jagen und zu fischen. Es heißt dann weiter:
    Sofern nicht nachstehend ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist, sind die Vorschriften des deutschen Jagd- und Fischereirechtes nicht auf Besatzungsangehörige anzuwenden.
    Alles das muß jeder rechtlich denkende Mensch ablehnen.
    Diese Jagdverordnungen Nr. 5 und 6 bringen zwar den deutschen Jägern der US-Zone die schon längst in Aussicht gestellte Jagdausübung, aber leider mit dem bitteren rechtswidrigen Beigeschmack, daß den Besatzungsangehörigen in der gesamten US-Zone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht- oder sonstige Rechte an Grund und Boden gestattet wird, bei Staatsjagden 80 %, bei Privatjagden 40 % vom Gesamtabschuß abzuschießen, wobei sie 50 % des in den Privatjagden und sämtliches in den Staatsjagden erlegte Wild ohne jede Entschädigung sich aneignen können.
    Den deutschen Jägern dagegen wird nach der Verordnung Nr. 6 zugemutet, fur den Abschuß von Schalenwild, Reh-, Rot-, Gams- und Schwarzwild jedesmal eine Genehmigung des amerikanischen Hochkommissars einzuholen, die noch dazu nur 5 Tage gilt. Daß die deutschen Jäger noch dazu unter amerikanische Gerichtsbarkeit gestellt werden sollen, ist ein Hohn im wahrsten Sinne des Wortes.
    Es sei vor diesem Hohen Hause und vor aller Welt festgestellt, daß erstens diese Verordnungen gegen internationales und deutsches Recht verstoßen. Die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907, die auch von den USA unterzeichnet wurde, besagt in den Artikeln 43, 46 und 51, daß das Privateigentum, die Ehre, die Rechte der Familie, das Leben der Bürger usw. nicht angetastet und nicht verletzt werden dürfen. Zweitens verstoßen diese Verordnungen gegen das von der US-Hochkommission genehmigte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, und zwar gegen Art. 14. Drittens verstoßen diese Verordnungen gegen die Landesgesetze, die ebenfalls von den Besatzungsmächten gebilligt wurden. Viertens verstoßen sie gegen alle Grundsätze der Demokratie, in der gleiches Recht für alle gilt. Schließlich verstoßen sie gegen jede waidmännische Gepflogenheit und gegen jedes waidmännische Gefühl.
    Kann ein Amerikaner in einen Bauernhof gehen und dort ein Schwein oder eine Kuh oder sonst irgendein Tier totschießen? Wäre das nicht Raub im wahrsten Sinne des Wortes? Genau das gleiche gilt für das Jagd- und Fischereiwesen, gleichgültig, ob es sich um Eigentum oder Pacht handelt. Kann man also dem deutschen Jäger zumuten, daß er Steuern und Pachtgelder unter diesen rechtswidrigen Umständen zahlen soll?
    Solche Verordnungen tragen niemals zur Verständigung der Nationen bei; denn hier wird das Recht als solches verletzt. Ich darf deshalb das Hohe Haus bitten, meinem Antrag zuzustimmen, der wie folgt lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, den Hohen Kommissar der Vereinigten Staaten für Deutschland zu veranlassen, die Verordnung Nr. 5 vom 11. August 1950 betreffend Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige — insbesondere Art. 1 — einer Revision zum Schutze des Eigentumsbegriffs zu unterziehen.