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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 103. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950 3751 103. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1950. Geschäftliche Mitteilungen . 3752D, 3764D, 3789D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Entschließung zu den Straßburger Empfehlungen (Nrn. 1600, 1502, zu 1502, 1376 der Drucksachen) 3752D Dr. Pünder (CDU) 3752D Dr. Lütkens (SPD) 3754A Euler (FDP) 3756D Dr. Reismann (Z) 3757D Dr. Seelos (BP) 3758B Frommhold (DRP) 3758C Renner (KPD) 3759C Dr. Gerstenmaier (CDU) 3761C Ordnungsruf betr. Äußerung des Abg. Renner 3765A Beratung der Interpellation der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Fortführung der Soforthilfeabgabe (Nr. 1531 der Drucksachen) . . 3762A Dr. Horlacher (CSU), Interpellant . 3762B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3765A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betr. die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Ott u. Gen. betr. Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen) 3766D Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant 3766D Dr. Ott (BHE), Antragsteller . . . . 3767D Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3768C, 3772B Funk (CSU) 3769B Faßbender (FDP) 3770A Volkholz (BP) 3770D Dr. Glasmeyer (Z) 3771C Kriedemann (SPD) 3772A Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Winterbeihilfe (Nr. 1443 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Degener, Pelster u. Gen. betr. Steuerfreiheit für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1525 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigrenze für Weihnachtsgratifikationen (Nr. 1534 der Drucksachen), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Nr. 1541 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einmalige Weihnachtsbeihilfen (Nr. 1586 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (Nr. 1587 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Erhöhung der Fürsorgesätze (Nr. 1471 der Drucksachen), mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Winterbeihilfe für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1473 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verbilligung von Strom und Gas für Hauptunterstützungsempfänger (Nr. 1545 der Drucksachen) 3772D Frau Korspeter (SPD), Interpellantin 3773A Degener (CDU), Antragsteller . . . . 3774D Renner (KPD), Antragsteller . 3775A, 3780C Dr. Bertram (Z), Antragsteller . . . 3776B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3777A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3778B Sabel (CDU) 3779A, 3782D Pohle (SPD) 3780A Abstimmung 3781B, 3782B Geschäftsordnungsdebatte betr. namentliche Abstimmung 3781B Dr. Schäfer (FDP) . 3781D Gengler (CDU) 3782A Ollenhauer (SPD) 3782A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Allgemeine Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit nebst vier Zusatzvereinbarungen und drei Protokollen (Nr. 1480 der Drucksachen) . 3783A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Anwerbung von deutschen Arbeitskräften für Frankreich vom 10. Juli 1950 (Nr. 1481 der Drucksachen) . . . 3783D Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3783D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Gastarbeitnehmer vom 10. Juli 1950 (Nr. 1482 der Drucksachen) 3784B Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Grenzgänger vom 10. Juli 1950 (Nr. 1483 der Drucksachen) 3784C Storch, Bundesminister für Arbeit . 3784D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Betriebsverfassungsgesetz) (Nr. 1546 der Drucksachen) 3785A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Schifferdienstbücher (Nr. 1311 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1558 der Drucksachen) 3785B, 3788C Cramer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3785B Sander (SPD), Berichterstatter . . . 3788C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Nr. 1559 der Drucksachen) 3785B Etzenbach (CDU), Berichterstatter . 3785C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) u. Gen. betr. Notstandsgebiet Wilhelmshaven (Nrn. 1523, 584 der Drucksachen) 3786D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. betr. Trinkwasser (Nrn. 1488, 942 der Drucksachen) 3786D Dr. Bärsch (SPD), Berichterstatter . 3787A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 3787C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Schwarzarbeit (Nrn. 1522, 1230 der Drucksachen) 3787D Becker (Pirmasens) (CDU), Berichterstatter 3787D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1574 der Drucksachen) . . 3789C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation betrifft die Soforthilfeabgabe. Ich benütze die Gelegenheit, um über die Entwicklung des Aufkommens dieser Abgabe einige Bemerkungen vorauszuschicken. Das Aufkommen an allgemeiner Soforthilfeabgabe im Bundesgebiet betrug bis zum 31. März 1950 1040 Millionen DM, in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1950 688 Millionen DM, im Oktober 1950 60 Millionen DM. Das bisherige Gesamtaufkommen im Bundesgebiet betrug also 1788 Millionen DM.
    Das Aufkommen im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1950/51 hat hiernach 66,2 % des Aufkommens im ganzen Rechnungsjahr 1949/50 betragen. Wenn das Aufkommen im zweiten Halbjahr des laufenden Rechnungsjahres ebensoviel betragen sollte wie das Aufkommen in seiner ersten Hälfte, würden wir somit zu einem Gesamtaufkommen in diesem Rechnungsjahr von 1377 Millionen DM gelangen, d. h. zu einem um 32 % größeren Aufkommen als im vorangegangenen Rechnungsjahr. Ich freue mich, von dieser günstigen Entwicklung des Aufkommens berichten zu können. Das Aufkommen kommt allein dem durch das Soforthilfegesetz betreuten Kreis von Kriegsgeschädigten aller Art zugute.
    Die Gründe für die Verbesserung des Aufkommens liegen zum Teil darin, daß die Nachprüfungen der Finanzämter inzwischen weiter fortgeschritten sind; die Nachprüfungen werden demnächst abgeschlossen sein. Im übrigen ist die Steigerung des Aufkommens zweifellos auch darauf zurückzuführen, daß im laufenden Rechnungsjahr ein großer Teil der Rückstände des vorigen Jahres entrichtet worden ist. Die Rückstände betrugen am 31. März 1950 420 Millionen DM. Zu einer Abtragung der Rückstände haben sicherlich die inzwischen vollzogene Senkung der Einkommensteuer, ferner das Weiterauseinanderziehen der Zahlungstermine, die im ersten Rechnungsjahre auf sechs Monate zusammengedrängt waren, sowie der Fortfall der Soforthilfesonderabgabe beigetragen.
    Nun zur Interpellation selbst. Sie zerfällt in zwei Teile. Die Frage, ob der Bundesregierung bekannt ist, daß die Fortführung der Soforthilfeabgabe in vielen Teilen der Wirtschaft, der kleinen gewerblichen Wirtschaft und insbesondere der Landwirtschaft, zu ganz besonderen Härten führt, muß ich mit einem eindeutigen „Ja" beantworten.

    (Abg. Dr. Laforet: Hört! Hört!)

    Wir sehen diese Erfahrungen bestätigt aus einer Fülle täglich bei uns eingehender Eingaben aus diesen Kreisen. Sie lassen die schwere Notlage, zu der das gegenwärtige Maß der gesamten Vermögensbesteuerung neben den anderen Steuern hier führt, deutlich erkennen, oft in einer erschütternden Weise.
    Die Soforthilfeabgabe beträgt grundsätzlich 3% des Vermögenswerts. Bei Vermögen bis zu 8000 DM wird ein Freibetrag von 3000 DM abgezogen. Der Freibetrag ermäßigt sich bei je 1000 DM Mehrvermögen um 1000 DM, so daß bei Vermögen über 10 000 DM kein Freibetrag mehr besteht. Für Wohngrundstücke, die zum Grundvermögen natürlicher Personen gehören, ist der Abgabesatz auf 2 °/o ermäßigt. Der Satz von 2 % gilt auch für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, wenn das ganze abgabepflichtige Vermögen den Betrag von 15 000 DM nicht übersteigt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Besteuerung bei der Soforthilfeabgabe das Rohvermögen zugrunde gelegt wird. Schulden werden also nicht abgezogen. Zu dieser Belastung durch die Soforthilfeabgabe tritt die durch die Ländervermögensteuer verursachte Belastung in Höhe von 0,75 %. Es ist meine aufrichtige Überzeugung, daß eine derartige Gesamtbelastung des Vermögens, zumal bei kleineren Vermögen, auf die Dauer untragbar ist. Ihre Aufrechterhaltung würde zu den schwersten wirtschaftlichen und politischen Erschütterungen führen. Ganz besonders gilt das für die kleine Landwirtschaft.
    Wir haben aus dieser Erkenntnis bei der Aufstellung des Entwurfs eines Lastenausgleichsgesetzes die notwendigen Folgerungen gezogen. Die gesamte jährliche Vermögensbelastung, die durch dieses Gesetz den Steuerpflichtigen auf einen längeren Zeitraum auferlegt wird, muß nach unserer Ansicht niedriger sein als die gegenwärtige. Wir sind mit der Erkenntnis, daß die allgemeine jährliche Vermögensbelastung auf die Dauer zur Vermeidung schwerster Nachteile für die Wirtschaft und die Geschädigten selbst gesenkt werden muß, und der weiteren Erkenntnis, daß die jährliche Vermögensbelastung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der verschiedenen Vermögensarten abgestuft werden muß, wie ich zu meiner Befriedigung feststellen kann, allseitig auf Verständnis gestoßen. Ich kann hier sogar vielleicht von einem Einverständnis sprechen, wieviele Meinungsverschiedenheiten auch im übrigen hinsichtlich der Gestaltung des Gesetzentwurfs über den endgültigen Lastenausgleich noch bestehen mögen.
    Der Notlage, die vielfach durch die Regelung des Soforthilfegesetzes eingetreten ist, habe ich bereits im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten Rechnung getragen. Das ist geschehen durch den Erlaß vom 2. Dezember 1949 betreffend Ermessensstundungen aus wirtschaftlichen Gründen sowie durch die drei Sondererlasse, die für die drei in Betracht kommenden Berufsgruppen — Gewerbe, Hausbesitz und Landwirtschaft — ergangen sind. Über beide Maßnahmen ist im Lastenausgleichsausschuß des Bundestages wiederholt eingehend beraten worden. Sie sind von allen Seiten gebilligt worden.
    Der Erlaß vom 2. Dezember 1949 betreffs Ermessensstundungen aus Billigkeitsgründen regelt eine bis dahin offen gebliebene, aber immer dringender gewordene Frage: Wo liegt die untere Grenze der


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Zumutbarkeit für die Entrichtung der Soforthilfeabgabe? Bei welchem Einkommen — nicht nach steuerrechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Begriffen — sollen die Finanzämter eine Stundung der Soforthilfeabgabe aus wirtschaftlichen Gründen bewilligen? Wir haben diese Einkommensgrenze auf 150 DM monatlich mit Zuschlägen von 30 DM für die Ehefrau und 25 DM für jeden vom Abgabepflichtigen unterhaltenen Angehörigen bemessen. Dabei konnten wir naturgemäß nur die Berufsgruppen berücksichtigen, bei denen die Einkünfte nach allgemeingültigen Gesichtspunkten feststellbar sind und in ihrer Höhe einigermaßen feststehen. Auf Gewerbetreibende und Landwirte ist die im Erlaß getroffene Regelung nicht ohne weiteres zahlenmäßig anwendbar. Man denke z. B. bei den Gewerbetreibenden, deren Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Verlust abschließt, an die häufigen Fälle, in denen der Abgabepflichtige erhebliche Entnahmen zur Lebensführung gemacht hat. Man muß auch bei der Land- und Forstwirtschaft gerechterweise berücksichtigen, daß ihr Einkommen in den weitaus meisten hier in Betracht kommenden Fällen nach Pauschsätzen ermittelt wird und sie einen großen Teil ihres Lebensbedarfs aus der eigenen Erzeugung deckt.
    Die besonderen Verhältnisse der Gewerbetreibenden wie die der Landwirtschaft werden durch die vorhin erwähnten Sondererlasse berücksichtigt. Durch Fragebogen, die die Gesuchsteller auszufüllen haben, werden sie veranlaßt ihre derzeitige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dem Finanzamt klarzulegen. Das Finanzamt erhält damit alle Unterlagen, die es für die Entscheidung über Stundungsgesuche benötigt. Rückfragen werden dadurch im beiderseitigen Interesse vermieden. Es ist damit erreicht worden, daß denen eine Stundung zugute kommt, die sie benötigen, und sie denen versagt bleibt, von denen die Abgabe den Vorschriften des Gesetzes entsprechend gefordert werden muß.
    Das sind die Möglichkeiten, die dem Bundesfinanzminister, der an das Gesetz gebunden ist, zur Berücksichtigung von Härten bei der Vollziehung des Gesetzes zur Verfügung stehen. Sie gelten selbstverständlich auch für die am 20. November von der Landwirtschaft zu entrichtende Rate, die deswegen in Höhe von 1/2 festgesetzt ist, weil die an sich am 20. August fällige Rate für die Landwirtschaft bekanntlich entfallen ist.
    Damit habe ich zugleich die Frage beantwortet, die im zweiten Teil der Interpellation an die Bundesregierung gerichtet worden ist. Ich habe bestätigt, daß die Notlage der Landwirtschaft der Bundesregierung bekannt ist und von ihr voll gewürdigt wird und daß nach Auffassung der Bundesregierung die Belastung der Landwirtschaft mit der Soforthilfeabgabe auf die Dauer gesehen untragbar ist. Ich habe dabei hinzugefügt, welche Konsequenzen die Bundesregierung für die Gestaltung der endgültigen Regelung, d. h. des Entwurfs eines Lastenausgleichsgesetzes, aus dieser Erkenntnis gezogen hat. Wir haben den Bundestagsbeschluß vom 23. Juni 1950, durch den die Bundesregierung ersucht wird, die Finanzämter anzuweisen, bei Anwendung des Stundungserlasses für die Landwirtschaft vom 13. Februar 1950 der Beseitigung auftretender Härtefälle bei der Soforthilfeabgabe besondere Aufmerksamkeit zu schenken und von der Heranziehung von Sachverständigen bei der Bearbeitung von Stundungsanträgen aus der Landwirtschaft in weitgehendem Umfang Gebrauch zu machen, den Finanzministern der Länder und den Oberfinanzdirektionen selbstverständlich zur Beachtung mitgeteilt. Ich habe die Finanzminister der Länder und Oberfinanzdirektionen im Hinblick auf die hohe Belastung, die den Landwirten durch die Entrichtung einer Halbjahrsrate am 20. November bevorsteht, noch einmal an diesen Bundestagsbeschluß erinnert.
    Mehr zu tun, steht, wie erwähnt, nicht in meiner Macht. Ich bin als Bundesfinanzminister an die bestehenden Gesetze gebunden. Ich kann nur mein Bestreben darauf richten, trotz der Schwierigkeiten der Sache und der Möglichkeiten, die sie für Meinungsverschiedenheiten bietet, so schnell wie möglich das endgültige Lastenausgleichsgesetz zu fördern, da ich von ihm einen billigen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschädigten und der belasteten Wirtschaft und eine gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Wirtschaft erwarte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Interpellation ist erfolgt. Ich darf annehmen, daß eine sofortige Besprechung gewünscht wird. Ich darf mich vergewissern, ob das 50 Abgeordnete wünschen. Ich bitte Sie, mir ein Handzeichen zu geben. — Wünschen 50 Abgeordnete die sofortige Besprechung dieser Interpellation? Ich bitte um ein Handzeichen, wer dafür ist. — Bis jetzt vermag ich beim besten Willen keine 50 Stimmen festzustellen.

(Zurufe.)

— Ja, meine Damen und Herren, ich bin zu meinem Bedauern an die Geschäftsordnung gebunden. Ich möchte auch den Damen und Herren, die die Fragestellung vielleicht noch nicht verstanden haben, Gelegenheit geben, mich zu verstehen. Ich wiederhole die Frage: Wünschen 50 Abgeordnete dieses Hauses die sofortige Besprechung der Interpellation? Die Damen und Herren, die das wünschen, bitte ich, die Hand zu erheben. — Es sind keine 50 Abgeordnete. Damit wird eine Besprechung nicht gewünscht. Dann ist der Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf die Punkte 3 a und 3 b der Tagesordnung:
3 a) Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP, des Zentrums und der WAV betreffend die neuen Jagdverordnungen des US-Hochkommissars (Nr. 1381 der Drucksachen),
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ott und Genossen betreffend Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige (Nr. 1414 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen für die Einbringung der Interpellation zu Punkt 3 a) 15 Minuten, für die Begründung des Antrages unter Punkt 3 b) 10 Minuten und für die gemeinsame Aussprache 60 Minuten vor. — Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.
Zur Begründung der Interpellation erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Etzel. 15 Minuten!
Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vergangenen fünf Jahre waren für jedes redliche deutsche Jägerherz eine Periode grimmigen Leides, für das Wild, das Haar- und Feder-, das Nieder- und Hochwild eine Epoche rücksichtsloser Ausrottung, für den deutschen Haushalt eine Zeit des schmerzlichen Verzichts auf Wildbret, für die Gläubigen des Prin-


(Dr. Etzel [Bamberg])

zips der Unverbrüchlichkeit des Rechts der permanente Anlaß tiefster Enttäuschung. Besonders kraß lagen die Verhältnisse in der US-Zone. Jeder Amerikaner konnte und kann in den Jagdrevieren der Zone jagen, wann und wo er will. Auf dem Gebiete der Jagd gab und gibt es für ihn weder Eigentum noch Pacht, weder Recht noch Rücksicht. Wenn Deutsche jagen wollten, mußten sie von Amerikanern eingeladen sein.
Es war die hohe Zeit der Wilddiebe, die mit Schlingen und Fallen arbeiteten, aber auch mit Gewehren jagten, die sie versteckt hielten, oder mit Waffen, die aus der russischen Zone, aus Belgien und Frankreich eingeschmuggelt wurden, und es war in jeglicher Hinsicht eine Zeit der Hausse für die Wildschweine. Die waidgerechte Ausübung der Jagd hörte ebenso auf, wie die waidgerechte Hege verfiel. Der Wildbestand ist in einer in der geschichtlichen Zeit der Deutschen nie erhörten Weise dezimiert worden. In vielen Revieren sind ganze Kategorien von Wild überhaupt ausgerottet worden. Sogar die Hasen fehlen, nur die Hasenfüße sind uns geblieben. Was heute an Wildbret auf den Markt kommt, stammt in der Hauptsache aus Jugoslawien, Ungarn, Dänemark und Holland.
Durch die am 26. August dieses Jahres verkündeten amerikanischen Jagdverordnungen vom 11. August, nämlich die Nr. 5, die Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige, und die Nr. 6, die Jagd- und Fischereiordnung für Personen, die nicht Besatzungsangehörige sind, denen eine ähnliche Regelung in der britischen Zone bereits ein Jahr früher vorausgegangen war, ist endlich auch den deutschen Jägern ,der US-Zone die seit langem in Aussicht gestellte Jagdausübung wieder gestattet worden.
Nach der Verordnung Nr. 5 ist aber den amerikanischen Jägern die Jagdausübung in der gesamten US-Zone ohne Rücksicht auf Eigentum, Pacht und sonstige Rechte an Grund und Boden erlaubt. Sie gibt den Besatzungsangehörigen in den Staatsjagden 80 %, in den Privatrevieren 40 % des Gesamtabschusses frei. Sie räumt ihnen das Recht ein, 50 % des in den Privatjagden erlegten Wildes und das gesamte in den Staatsjagden erlegte Wild ohne Entschädigung mitzunehmen. Sie erlaubt ihnen die Jagd auf Niederwild ohne jede Rücksicht auf das deutsche Reviersystem.
Die Verordnung Nr. 6 mutet den deutschen Jägern für den Abschuß von Schalenwild, d. h. von Reh-, Rot-, Gems- und Schwarzwild zu, jedesmal eine Genehmigung der amerikanischen Jagdbehörde des Resident Officer einzuholen, die noch dazu nur fünf Tage gilt. Dieser jeweils kurzfristigen Lizenz bedarf er auch, wenn er im eigenen Revier die Plage der Wildsäue bekämpfen will. Die Verordnungen sind eine bedauerliche Äußerung des leider immer noch waltenden Geistes der Politik von Casablanca und Ottawa.
Unverbesserliche Optimisten glauben, sich auf Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung von 1907, auf die von der Besatzungsmacht genehmigten deutschen Länderverfassungen und auf sonstige deutsche Rechtsvorschriften berufen zu können. Auch einige Interpellanten zählen zu ihnen. Mit welchen Hoffnungen haben sie im vorigen Jahr die Ankündigungen des US-Hochkommissars McCloy vom 9. Juli über seine Deutschland-Politik begrüßt! Sie glaubten, von a nach o, von McClay zu McCloy, vom Anfang zum Ende des Besatzungsregimes zu gelangen. Wie aber sieht die Wirklichkeit aus? Im Angesicht der Freiheitsstatue im Hafen von NewYork haben drei Außenminister gezögert, uns auch nur eine halbe Freiheit zu gewähren. Es wird immer noch demontiert, entflochten und ausgeliefert. Soeben wird mitgeteilt, daß in absehbarer Zeit ein revidiertes Besatzungsstatut durch die Hohen Kommissare erlassen und verkündet werden wird, wenn auf deutscher Seite gewisse Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt seien. Und man vergißt nicht anzudeuten, daß es sich nicht um eine Art Petersbergabkommen, sondern offenbar wiederum um ein einseitiges Dekret handeln wird. Die bisherigen Erfahrungen verbieten uns, optimistische Hoffnungen zu hegen und die Hüte in die Luft zu werfen, bevor Kirchweih ist.
Man will unseren Beitrag zur Verteidigung Rumpfeuropas, man wünscht uns als Mitstreiter in dem Bemühen um die Bewahrung des sogenannten abendländischen Ideengutes. Andererseits möchte man uns immer noch in einem politischen Status festhalten, den bitter zu kennzeichnen ich unterlasse, um dem Herrn Präsidenten keine Ungelegenheiten zu bereiten. Ich kann aber nicht darauf verzichten zu bemerken, daß ich eine solche politischpsychologische Grobmechanik nicht mehr begreife, daß ich sie für einen Anachronismus halte, daß es eher möglich ist, mit geometrischen Mitteln einen Kreis in ein Quadrat zu verwandeln und daß eher ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als daß eine solche Politik den erhofften Erfolg und die erwartete Wirkung haben könnte.
Immerhin soll in der vorliegenden Frage — und was ich ausgeführt habe, gilt für die Verordnungen, soweit sie sich auf die Fischerei beziehen, entsprechend — ein Versuch zur Güte gemacht und die rasche und gründliche Revision des geltenden Besatzungsjagdrechts erwirkt werden. Das ist die Absicht unserer Interpellation und der darin gestellten Fragen.
In diesem Zusammenhang darf ich die Bitte aussprechen, es möge die Bundesregierung bei der Alliierten Hochkommission nachdrücklichst dafür eintreten, daß die Genehmigung der Sportwaffenanordnung alsbald erfolgt, damit der deutsche Jäger nicht auf die für ihn schmähliche Verwendung von Frettchen und Fallgruben beschränkt bleibt, sondern wirklich waidgerecht jagen kann. Möge es der Bundesregierung in ihren Verhandlungen mit der Alliierten Hochkommission gelingen, dem deutschen Jäger, der deutschen Jagd und dem deutschen Wild eine wirkliche Habeas-Corpus-Akte zu erwirken!

(Beifall rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Ott.