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ID0109000800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 90. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950 3331 90. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3332C, 3335A Änderung der Tagesordnung . . 3332D, 3335A Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abg. Kalbfell 3332D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3332D Anfrage Nr. 111 der Fraktion des Zentrums betr. Zuständigkeit für das Geld- und Kreditwesen (Nrn. 1296 und 1419 der Drucksachen) 3335A Fortsetzung der ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3335B Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3335B Ewers (DP) 3336D Dr. Koch (SPD) 3337B Dr. Bertram (Z) 3339A Paul (Düsseldorf) (KPD) 3340A Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Nr. 1380 der Drucksachen) 3340C Dr. Etzel (Bamberg), Antragsteller 3340D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Finanzierung des Wohnungsbaus (Nr. 1339 und 83 [neu] der Drucksachen) 3341C Tenhagen (SPD), Berichterstatter . 3341C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Änderung des § 99 der vorläufigen Geschäftsordnung (Nr. 1404 der Drucksachen) 3342A Kahn (CSU), Berichterstatter . . . 3342A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Nr. 1389 der Drucksachen) 3342C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 3342C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1398 der Drucksachen) . . 3343A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) 3343A Beratung der Verordnung PR Nr. 59/50 über Getreidepreise für die Monate Oktober 1950 bis Juni 1951 (Nr. 1400 der Drucksachen) 3343B Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3343B Kriedemann (SPD) 3344B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise (Nrn. 1385, 1032, 1143 und 1302 der Drucksachen) 3345C Dr. Oellers (FDP), Berichterstatter . . 3345C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 1401 der Drucksachen) 3335A, 3346C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 3346C Schoettle (SPD) 3347A Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 3347C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Abg. Dr. Wuermeling, Arnholz, Gaul, Farke, Dr. Falkner, Pannenbecker, Paschek u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung (Nr. 1409 der Drucksachen) 3335B, 3348C Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) 3348D Dr. Wuermeling (CDU), Antragsteller 3349A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen (Nr. 1356 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über das Schiffsregister (Nr. 1370 der Drucksachen) 3350A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes (Nr. 1371 der Drucksachen) 3350B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Rheinschifferpatente (Nr. 1388 der Drucksachen) 3350B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (Nr. 1134 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1362 der Drucksachen) 3350B Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 3350C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Fahrpreisermäßigung für Heimatvertriebene (Nrn 1358 und 883 der Drucksachen) 3352A Leonhard (CDU), Berichterstatter . 3352A Beratung des Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Änderung der Anordnung nach § 73 des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 (WiGBl. S. 214) (Nrn. 1359 und 957 der Drucksachen) 3352D Matzner (SPD), Berichterstatter . . 3352D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3353B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3353C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zwischenstaatliche Regelung von sozialpolitischen Angelegenheiten (Nrn 1360 und 876 der Drucksachen) 3354A Horn (CDU), Berichterstatter . . . 3354A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 1366 der Drucksachen) . . 3354D Wehner (SPD), Antragsteller . . . . 3355A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 3355D Dr. Bucerius (CDU) 3356D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 über Änderung des Einheitstarifs für Kraftfahrtversicherungen (Nr. 1365 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der WAV betr. Verordnung PR Nr. 51/50 vom 9. August 1950 (Nr. 1369 der Drucksachen) 3357B Meyer (Bremen) (SPD), Antragsteller 3357C Löfflad (WAV), Antragsteller . . . . 3358C Dr. Bertram (Z) 3358D Dr. Preusker (FDP) 3359B Erklärung der Bundesregierung außerhalb der Tagesordnung (Streikbeschluß für die Arbeiter und Angestellten der Bundeswasserstraßenverwaltung) 3360A Storch, Bundesminister für Arbeit . 3360B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes (Nr. 1289 der Drucksachen) . . . 3361A Dr. Pfeiffer, Bayerischer Staatsminister, Berichterstatter 3361A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Rat für Formentwicklung deutscher Erzeugnisse in Industrie und Handwerk (Nr. 1347 der Drucksachen) 3361C Hennig (SPD), Antragsteller . 3361D, 3363B Farke (DP) 3362D Schuler (CDU) 3363A Nächste Sitzung 3363D Die Sitzung wird um 9 Uhr 11 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt die Aufwandsteuer, die sich ja nach ihrer Bezeichnung und nach ihrem Umfang von der „Luxussteuer" abheben soll, ab, weil dieser Begriff des „Aufwandes" noch viel weniger zu erfassen ist und weil schon die Liste des § 1 mit den Gegenständen, die der Steuer unterliegen sollen, zeigt, daß man eine solche Steuer nicht ohne jede Willkür auf irgendwelche besonderen Artikel beschränken kann. Darf ich darauf hinweisen, daß in dieser Liste z. B. Gegenstände aus Glas, Papier, Porzellan überhaupt fehlen, obwohl doch jedermann bekannt ist, daß man insbesondere bei Bucheinbänden, Gläsern aus Kristall und bei


    (Ewers)

    Porzellanen besonderen Aufwand treiben kann. Wenn diese Dinge ausgenommen sind, dann ist dies, wie ich annehme, zum Schutze der Industrien geschehen. Aber was diesen Industrien recht ist, ist allen anderen billig. Genau so willkürlich ist es z. B., anzunehmen, daß zwar Hummern, Kaviar, Austern — Langusten schon mit einem kleinen Fragezeichen — steuerpflichtig sein sollen, nicht aber Gänseleber in ihrer lukrativen Bearbeitung, Trüffeln, Artischocken oder sonstige DinerHerrlichkeiten. Ganz besonders aber macht für uns und für mich als Wasserkantler die Idee, daß Motorboote und Jachten zwar steuerpflichtig sein sollen, aber beispielsweise Reitpferde nicht, diese Vorlage völlig unannehmbar. Die Abgrenzung ist bei sogenanntem Aufwand, wie auch die Vorlage in der Begründung selbst sagt, dermaßen schwierig, daß man damit entweder nichts oder letzten Endes alle diejenigen Gegenstände und Genüsse treffen muß, die dem Leben ein wenig persönlichen Reiz verleihen. Aufwand treibt man ja auch z. B. in der Ausstattung von Wohnungen, und all dieser Aufwand wird hier in keiner Weise auch nur gestreift. Natürlich nicht, weil, wenn man jeden Aufwand treffen würde, man die deutsche Wirtschaft schließlich zum Erliegen bringen müßte.
    Mit Rücksicht hierauf können wir uns mit dieser Steuer unter keinen Umständen befreunden und meinen, daß wir zur Ehre des Herrn Bundesfinanzministers annehmen dürfen, daß ohne einen Wink vom Petersberg herab er selbst nicht auf die absurde Idee gekommen wäre, im Jahre 1950 eine Steuer wieder einzuführen, die vor genau 25 Jahren ihre völlige Unmöglichkeit schon einmal in deutschen Landen dargetan hat.
    Etwas anderes ist es allerdings auch nach unserer Meinung mit der Spesensteuer. Ich möchte betonen, daß die überhöhte Einkommensteuer diesen Spesenaufwand zwar außerordentlich begünstigt hat, daß es aber ein Irrtum wäre, anzunehmen, daß die Großbetriebe einen gewissen Aufwand erst seit dieser überhöhten Steuer treiben. In diesen Dingen hat es immer eine sehr leichte Hand gegeben. Wir meinen, daß gerade diese Art Beköstigungsüppigkeiten und diese Art von Feiern gelegentlich eines geschäftlichen Treffens heute weniger angebracht sind als je. Wenn man der Steuer einen solchen Charakter gibt, wie ihn mein Vorredner Dr. Höpker-Aschoff vorgeschlagen hat, wird man sich, glaube ich, allseits mit ihr befreunden können. Die hier versuchte Methode, den Direktor oder Inhaber eines Gaststättenbetriebes als Steuerbescheiniger einzuschalten, scheint uns in hohem Maße mißlich.
    Ich betone also, daß auch wir bei der Spesensteuer gern mitarbeiten werden, daß wir aber die Luxussteuer in dem schüchternen Gewande der Aufwandsteuer aus den angegebenen Gründen radikal ablehnen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Dr. Koch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie daran erinnern, daß meine Fraktion schon bei der Beratung des Einkommensteuergesetzes, jener unsozialen Einkommensteuerreform, über die wir uns in diesem Hause vor nunmehr einem halben Jahr unterhalten haben, an die Regierung die Forderung gerichtet haben, eine besondere Aufwandsteuer zu schaffen — obwohl wir uns klar waren, wie groß die Schwierigkeiten sind, ein solches Steuergesetz zu formulieren —, insbesondere aber eine Steuer gegen den Spesenunfug zu schaffen. Ich darf Sie daran erinnern, daß ich am 3. März 1950 zur Einkommensteuerreform und zu dieser verlangten Spesenabgabe das folgende gesagt habe: „Wie wäre es gewesen, wenn man in den Steuervorschlägen, die man uns gemacht hat und die ja lediglich auf eine ziemlich phantasielose Steuersenkung zugunsten eines ganz kleinen Kreiseis höchster Einkommensbezieher hinauslaufen; —wenn man uns statt dessen Vorschläge gemacht und in das Gesetz eingearbeitet hätte und nun kommt der Vorschlag — eine Erfassung überhöhter Betriebsausgaben und Werbungskosten, insbesondere im Kampf gegen die Spesen
    Jetzt liegt uns das Gesetz über diese Spesenabgabe — es ist der zweite Teil des Entwurfes — vor. Wir sind grundsätzlich für diese Abgabe; wir glauben aber, wie es auch schon die Herren Vorredner zum Ausdruck brachten, daß wir diese Spesenabgabe ganz anders gestalten sollten. Ich glaube, wir kommen dem heute herrschenden Spesenunfug nur dann zu Leibe, wenn wir in dem Gesetz einen ganz engen Rahmen ziehen, innerhalb dessen derartige Spesen für Bewirtung noch als Werbungskosten und Betriebsausgaben im Einkommensteuerrecht und im Körperschaftsteuerrecht anerkannt werden.
    Die Sätze von § 9 des Entwurfs sind zu starr. Sie nehmen keine Rücksicht auf die Höhe der Umsätze; sie nehmen keine Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftszweige. Wir müssen doch daran denken, daß exportintensive Wirtschaftszweige andere Spesen haben müssen als andere Wirtschaftszweige, die lediglich Inlandsabsatz haben. Die wirtschaftlich Starken werden von dieser Spesenabgabe am wenigsten getroffen. Wir müssen einen Unterschied meinetwegen zwischen Handwerksbetrieben und Großunternehmen machen. Diese Spesenabgabe hier ist eine lahme Handhabe in der Hand der Finanzverwaltung und in der vorliegenden Form lediglich eine Legalisierung des übermäßigen Verzehrs.
    Nun zur Aufwandsteuer. Wir haben alle Veranlassung, immer wieder festzustellen, daß bestimmte Schichten in der deutschen Bevölkerung einen Aufwand treiben, der mit der Not und dem Elend von Millionen in gar keinem Verhältnis steht.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir haben darauf bei der Beratung der Einkommensteuerreform hingewiesen. Wir sollten daran denken, daß dieser Aufwand unserem Ansehen im Ausland abträglich ist. Wir werden immer wieder unser ceterum censeo hierzu sagen. Wir werden immer wieder sagen: Warum beschließt man zunächst eine unsoziale Einkommensteuerreform, mit der man Hunderte von Millionen für derartige Dinge zur Verfügung stellt, und kommt nunmehr mit einer derartigen Gesetzesvorlage, mit der man pfennigweise, bis zu 20 Millionen etwa, wieder einen ganz kleinen Bruchteil dieser Hunderte von Millionen hereinholen will?
    Meine Damen und Herren, wir erkennen an, daß die Finanzverwaltung sich bei der Abfassung


    (Dr. Koch)

    dieses Gesetzes offenbar große Mühe gegeben und all die Fehler vermieden hat, die mit den alten Luxussteuern verbunden waren. Die entsetzliche Kasuistik, die endlosen Aufzählungen sind weggefallen, die zu Rechtsunsicherheit führen. Wir denken an die unsozialen Luxussteuern aus der Zeit zwischen 1919 und 1925. Die Finanzverwaltung hat uns auch in einer trefflichen Aufzählung die Gründe genannt, die gegen die Aufwandsteuern sprechen. Herr Dr. Höpker-Aschoff hat uns diese Gründe aus der Begründung der Regierungsvorlage vorgetragen. Ich brauche sie nicht zu wiederholen. Aber uns von der Opposition drängt sich die Frage auf, ob uns der Herr Finanzminister mit dieser Begründung die Waffen aus der Hand schlagen wollte, die wir gegen ihn und gegen seine Vorlage richten könnten, oder ob er seinen Freunden und uns die Gegengründe gegen seine Vorlage überhaupt erst in den Mund legen wollte.
    Über all diese Gründe hat sich jedenfalls die Finanzverwaltung hinweggesetzt. Sie hat ganz zweifellos lediglich eine optische Steuer geschaffen und offenbar, wie schon gesagt wurde, aus der Bedrängnis heraus, daß man auf dem Petersberg ein Versprechen gegeben hat. Es ist nicht .so, wie der Herr Vorredner sagte, daß es ein „Wink" des Petersbergs war, eine solche Steuer zu schaffen, sondern wir haben aus der Presse entnommen, daß man, um das Veto zu beseitigen, diese Steuer als Kaufpreis angeboten hat. Und das ist das Bedauerliche.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    In der vorliegenden Form wird die Steuer sich selbst auffressen. Es ist schon davon gesprochen worden, daß das bisher bei jeder Luxussteuer der Fall war. Wir können an dieser Steuervorlage in der vorliegenden Form nicht mitarbeiten, weil der fiskalische Erfolg der Steuer viel zu gering wäre. Der Bund der Steuerzahler hat den Ertrag dieser Steuer als „gänzlich uninteressant" bezeichnet. Ich darf daran erinnern, daß Herr Minister Hilpert im Bundesrat den gesamten Ertrag dieser Steuer auf 20 Millionen DM geschätzt hat. Davon wären dann noch die Verwaltungskosten abzusetzen.
    Wir wissen, daß die Wirtschaft seit Jahr und Tag um die Vereinfachung des Steuersystems bittet. Die vorliegende Luxussteuer würde zu weiteren Komplikationen führen. Die vorliegende Steuer träfe —4 was das wichtigste ist und was auch schon alle Redner betont haben — in allererster Linie die exportintensiven Wirtschaftszweige. Sie wurden schon genannt: die Silberwarenindustrie in Hanau und Pforzheim, die Offenbacher Lederwarenindustrie und die Frankfurter Rauchwarenindustrie, die ich besonders erwähnen muß, weil sie 22 000 Menschen 'beschäftigt und überwiegend aus Flüchtlingsbetrieben aus der Ostzone besteht. Hinzu kommt die Hanauer und Ober-Idarsteiner Edelsteinindustrie. Es ist kein Zufall, daß im Bundesrat gegen diese Besteuerung der exportintensiven Industrien insbesondere die Länder Hessen, Württemberg-Baden und Rheinland-Pfalz gestimmt haben, die ja besonders exportintensive Industrien beherbergen.
    Ich möchte, wie es meine Vorredner schon getan haben, noch einige Einzelheiten aus dem Gesetz erwähnen, die den ganzen Widersinn der Aufzählung des Gesetzes kennzeichnen und zeigen, wie willkürlich diese Aufzählung ist. Eine Silberschale ist Luxus, eine Porzellanschale oder eine Kristallschale ist kein Luxus. Nach der Vorlage ist ein Lederkoffer im Preise von 160 DM, den sich ein Reisender für seinen Betrieb kauft, Luxus, eine Damenhandtasche für 145 DM ist kein Luxus. Ein Pelzmantel für 800 DM ist Luxus, ein Modellmantel aus Tuch für 850 DM ist kein Luxus. Ein Kranz für eine Beerdigung zum Preise von 30 DM ist Luxus, eine Schachtel Pralinen in Luxusausführung für 40 oder 50 DM ist kein Luxus, ebensowenig wie zwei oder drei Blumensträuße für je 20 DM Luxus sind. Diese Möglichkeit der Umgehung hat schon Herr Dr. Höpker-Aschoff genannt. Es ist im Bundesrat behauptet worden, daß das, was für die Binnenländer die Schrebergärten seien, für die Küstenbewohner die Motorboote seien; für diese Behauptung möchte ich Herrn Senator Harmssen, der das im Bundesrat sagte, die Beweisführung überlassen.
    Sie kennen die Pläne, die Schaumweinsteuer zu senken. Meines Erachtens ist es doch völlig unmöglich, im gleichen Atemzug die Spirituosen als Luxus zu bezeichnen. Wenn etwa 20 Kubikzentimeter im Ausschank 40 Pf. kosten, käme schon die Aufwandsteuer zum Zuge. Das trifft also meinetwegen den Münsterländer Korn, den Schwarzwälder Kirsch und andere bodenständige Gewächse.

    (Zuruf des Abg. Leonhard.)