Rede von
Rudolf
Kohl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damei und Herren! Nach den Ausführungen meiner Vorrednerin kann ich mich verhältnismäßig kurz fassen.
Wir haben uns veranlaßt gesehen, folgenden Antrag einzubringen:
Der Vorstand des Versicherungsträgers ist berechtigt, einen Arzt mit beratender Stimme, der über die Belange der Volksgesundheit unterrichtet ist und über Erfahrungen auf dem Gebiete der Sozialversicherung verfügt, zu seinen Sitzungen hinzuzuziehen.
Bei der Stellung dieses Antrages war für uns einmal die Tatsache entscheidend, daß Sie hier ein Gesetz über die Selbstverwaltung beraten und bei diesem Gesetz über die Selbstverwaltung bereits wieder mit gewissen Zwangsmitteln versuchen, eine Körperschaft zusammenzubringen, die dem Willen der Versicherten in keiner Form Rechnung trägt. Wir sind der Meinung, daß es nicht zur Zuständigkeit der Ärztekammer gehört, entscheidend in die Belange der Sozialversicherung einzugreifen, d. h. in dem führenden Gremium der Sozialversicherung eine entscheidende Rolle zu spielen und entsprechend Einfluß zu nehmen. Das ist eine Angelegenheit der Versicherten allein und keine Angelegenheit der Ärztekammer. Hinzu kommt, daß die Erfahrungen, die man in der Vergangenheit gerade mit den Ärztekammern und ihrer Einstellung zur Sozialversicherung gesammelt hat, wirklich nicht zu dem Vorschlag führen können, daß die Ärztekammer unbedingt durch einen Vertreter in der Sozialversicherung vertreten sein muß. Wir bezweifeln, daß die Ärztekammer, die mit dem Gedanken der Reform der Sozialversicherung in der Vergangenheit nicht allzu eng verbunden war, auch hier in diesem Vorstand fortschrittliche Gedanken vertreten wird. Deshalb muß das unter allen Umständen geändert werden, so daß die Ärztekammer nicht den Zwang auf die Sozialversicherung ausüben kann. Es muß vielmehr dem freien Ermessen der Sozialversicherungsträger überlassen bleiben, von ärztlicher Seite denjenigen hinzuzuziehen, den Sie hinzuziehen will.