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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Ludwig Volkholz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung heute ein Gesetz in erster Lesung vorgelegt hat, das besonders den ärmsten Teil unserer Bevölkerung und vor allen Dingen auch unsere Notstandsgebiete betrifft, Gebiete, die besonders unter der Weltabgeschiedenheit und Verkehrsferne leiden. Dieses Heimarbeitergesetz kann nicht als nebensächlich behandelt werden, da gerade die Heimarbeit in der heutigen Zeit gesamtwirtschaftlich von größter Bedeutung ist und an Bedeutung noch zunehmen wird. Ausgebombte Betriebe können ihre Produktion auch ohne den Aufbau neuer Fabrikationsstätten durch Verlegung auf Heimarbeit beginnen und damit die vorhandenen Mittel nur zur produktiven Arbeitsbeschaffung und zum Ankauf von Rohmaterial bereitstellen. Für Frauenüberschußgebiete und Flüchtlingsgebiete ist die Heimarbeit der erste Faktor zur wirtschaftlichen Versorgung dieser jetzt noch hauptsächlich auf Fürsorge angewiesenen Personengruppen. Die Bundesregierung muß deshalb außer der sozialen und arbeitsrechtlichen Regelung der Heimarbeit diese auch wirtschaftlich stützen. Wir denken hier an Steuervergünstigungen für die Heimarbeitindustrie. Desgleichen müssen besonders günstige und ausreichende Kreditbereitstellungen durch die Bundesregierung gesichert werden. Wir erinnern deshalb die Bundesregierung daran, nach diesem Heimarbeitergesetz, welches vorerst ein Sozialgesetz schafft, baldigst auch ein Schutzgesetz der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Existenz der Heimarbeiterbetriebe vorzulegen. Dabei ist auch an die Bevorzugung der Heimarbeiterindustrien bei Vergebung von Aufträgen des Bundes zu denken. Genau so darf die Heimarbeiterindustrie bei den Beratungen des zukünftigen Zolltarifgesetzes nicht vergessen werden. Auch hier werden wir darüber wachen, daß ein ausreichender Zollschutz für die Erzeugnisse unserer Heimarbeitsindustrie auf gestellt wird.
    Mit dem vorliegenden Heimarbeitergesetz soll der Arbeitnehmer in der Hauptsache sozial sichergestellt werden. Aus diesem Grunde wollen wir den vorliegenden Entwurf in einigen Punkten ändern bzw. ergänzen.
    Eine neue Bestimmung muß eingefügt werden, wonach ab einem Wochenverdienst von 20 DM für jeden einzelnen Heimarbeiter, gleichgültig ob er innerhalb einer Familie oder Hausgemeinschaft arbeitet oder nicht oder als Einzelarbeiter, die gesetzlichen Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung über Krankenversicherung, Invaliden- und Arbeitslosenunterstützung anzuwenden sind. Damit wollen wir aber ausdrücklichst betonen, daß keine Familienversicherung geschaffen werden soll, sondern jeder einzelne Arbeiter, genau so wie er für seine Arbeit in den Genuß seines Lohnes kommen muß, auch seine Arbeitslosenunterstützung erhält. Familienhilfe betrachten wir als unzulänglich und zu allgemein. Bei Witwen mit Kindern ist selbstverständlich Familienhilfe im Sinne der Reichsversicherungsordnung angebracht.
    In Anbetracht des zur Zeit bestehenden Zustandes ersuchen wir die Bundesregierung, so bald als möglich den § 25 der Reichsfürsorgeverordnung abzuändern und für Heimarbeiter die Rückzahlungspflicht der öffentlichen Fürsorge abzuschaffen. Besonders liegt uns die Beseitigung der Sicherungshypotheken am Herzen. Ein großer Teil der Heimarbeiter setzt sich aus einer heimatverbundenen und kleinbesitzfreudigen Grenzbevölkerung zusammen. Diese Bevölkerung darf deshalb durch eine zweifelhafte Fürsorgepolitik und verhängnisvolle Sicherungshypotheken nicht entwurzelt werden.
    Eine weitere Bestimmung muß festlegen, daß ein angemessener Freibetrag bei Fürsorgeunterstützungsempfang gewährt wird, um die Arbeitsfreudigkeit auch in einer Krisenzeit zu erhalten. Unser Ziel mit diesem Heimarbeitergesetz und mit unseren Abänderungsanträgen soll sein, den Heimarbeiter in den Genuß der Arbeitslosenunterstützung und der Arbeitslosenfürsorge zu bringen und damit schließlich auch den Bezirken, Gemeinden und Ländern hinsichtlich ihrer Fürsorgelasten eine Erleichterung zu verschaffen.
    § 11 Abs. 1 und 2 muß ergänzt werden. Der Heimarbeitsausschuß soll gehört werden, und beanstandete Erzeugnisse sollen durch Sachverständige überprüft werden. Der Unternehmer kann von sich aus keine Erzeugnisse ablehnen. Auftragsvergebungen an die Heimarbeiter können nur in Verbindung mit dem Ausschuß durchgeführt werden.
    Im fünften Abschnitt muß eine Vorschrift aufgenommen werden, die besagt, daß in gewissen Betrieben, z. B. in Heimwebereien, periodisch ärztliche Untersuchungen vorzunehmen sind. Der derzeitige gesundheitliche Zustand gerade der Heimweber des unteren Bayerischen Waldes, eines Notstandsgebietes der deutschen Bundesrepublik, ist katastrophal und muß geändert werden. Ebenso stellen wir den Antrag auf Aufnahme der Heimarbeiter in die gesetzlichen Unfallberufsgenossenschaften.
    Mit der Entgeltregelung nach § 17 sind wir nicht ganz einverstanden. Wir vertreten die Ansicht, daß Tarifverhandlungen grundsätzlich nur mit sämtlichen Betriebsangehörigen und Beteiligten durchgeführt werden können. Da in den meisten Fällen nicht alle bei der Gewerkschaft sind, kann den nicht organisierten Arbeitern nicht zugemutet werden, die Tarifabmachungen der Gewerkschaften anzuerkennen.

    (Zurufe links.)

    Nicht alle Tarifverträge gerade bei Stücklohnvereinbarungen der Gewerkschaften waren zufriedenstellend, da nicht jeder Funktionär der Gewerkschaft mit den verschiedenen Zweigen der Heimarbeit vertraut ist. Die Gewerkschaften sollen sich auf die Überwachung beschränken.
    § 21 muß genauer formuliert werden. Dem Unternehmer muß eine Abnahmeverpflichtung nach Auftragsvergebung auferlegt werden, um Schutz vor Augenblickskrisen zu gewähren. Dasselbe gilt für den Kündigungsschutz.


    (Karpf)

    In den Strafbestimmungen des § 29 darf der Schutz der Jugendlichen vor Ausbeutung nicht vergessen werden.
    Dies sind vorerst unsere Abänderungsanträge, die wir im Ausschuß für Sozialpolitik einbringen, an den wir den Entwurf zu überweisen bitten.

    (Beifall bei der BP.)

    Vizepäsident Dr. Schmid: Das Wort hat Frau Abgeordnete Thiele.


Rede von Grete Thiele
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Herren und Damen! Größte soziale Mißstände in bezug auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen bestehen im Heimarbeiterwesen. Das wurde hier von allen Fraktionen festgestellt, und dies könnte insofern als ein günstiges Vorzeichen für die Ausarbeitung des Heimarbeitsgesetzes betrachtet werden. Allerdings lenkt die Einstellung dieser Fraktionen, in deren Reihen sich ja die Unternehmer befinden, die für diese Mißstände verantwortlich sind, davon ab, daß sie eigentlich diese Verhältnisse geschaffen haben.
Die Heimarbeiter sind jene Schicht von Menschen, die infolge ihrer gesundheitlichen und häuslichen Verhältnisse gezwungen sind, sich ihren Lebensunterhalt durch Heimarbeit zu verdienen. Ganz besonders gilt das für alleinstehende oder mitarbeitende Frauen. In der Vorlage selbst und auch in den Ausführungen der Vorredner wurde darauf hingewiesen, daß 20-Pfennig-Stundenlöhne an der Tagesordnung sind. Das sind keine Einzelfälle, sondern das ist die Regel, und ich weiß, daß viele Löhne sogar noch darunterliegen. Ebenso selbstverständlich sind aber Kinderarbeit und Nachtarbeit an der Tagesordnung, weil das Einkommen unter normalen Arbeitsbedingungen zum Leben nicht ausreicht. Nun, diese Not wird von den Unternehmern weitgehend ausgenutzt, um den Tariflöhnen auszuweichen und auf die Betriebslöhne zu drücken. Insofern begrüßen wir dieses Gesetz, weil es die Möglichkeit bietet, den Heimarbeiter zu schützen.
Aber dieses Gesetz muß natürlich in seiner ganzen Anlage so sein, daß es auch wirklich den sozial schwachen Teil — das ist der Heimarbeiter — vor direkter und indirekter Ausbeutung schützt.
Ich möchte in den wenigen Minuten, die mir zur Verfügung stehen, einige Grundsätze meiner Fraktion zu dieser Vorlage herausstellen.
Erstens: Voraussetzung ist die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhnen, da gerade hier die größten Gefahren der Ausbeutung bestehen.
Zweitens: auch wir sind der Auffassung, daß die weitestgehende, die maßgebliche Einschaltung und die Mitbestimmung der Gewerkschaften eine weitere Voraussetzung für eine wirklich soziale Arbeitsgestaltung sind. Bei der Bildung von Heimarbeitsausschüssen sind wir der Auffassung, daß hier die Gewerkschaften stärker eingeschaltet werden müssen und daß die paritätische Besetzung mit einem sogenannten unparteiischen Vorsitzenden, nämlich dem Vorsitzenden der Arbeitsbehörde, unter den jetzigen Bedingungen nicht dem Schutz des sozial schwächeren Teils dient, sondern dem Unternehmer nützt. Also auch hier sind wir der Auffassung, daß die Gewerkschaften stärker beteiligt werden müssen.
Drittens: wir wünschen die Ausdehnung der Arbeitsschutzgesetze auf die Heimarbeit und damit eine stärkere Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Gewerbeaufsichtsämter, vor allen Dingen in der Hinsicht, daß die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Viertens: Ferienregelung und Kündigungsschutz wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern! Und zum Schluß fordern wir, daß die Heimarbeit durch eine entsprechende Lohnregelung und durch die Verpflichtung zur Schaffung der gleichen Arbeitsbedingungen, wie sie in den Betrieben vorhanden sind, als vollwertige Arbeit anerkannt wird.

(Abg. Kohl [Stuttgart]: Sehr gut!) Dadurch wird auch verhindert, daß die Heimarbeit gegenüber den Tariflöhnen ausgespielt wird, und dadurch würden endlich menschenwürdige Verhältnisse bei den Heimarbeitern und ihren Familienangehörigen geschaffen.

Meine Fraktion wird bei den Ausschußberatungen ebenfalls entsprechende Änderungsanträge zu diesem Entwurf vorbringen.

(Beifall bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth.