Rede von
Anton
Storch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt Ihnen heute das neue Heimarbeitsgesetz vor, ein Gesetz, welches wir bereits vor annähernd zwei Jahren im Wirtschaftsrat in Frankfurt beschlossen hatten. Es handelt sich hier darum, den Menschen, die als Heimarbeiter nicht in einem Arbeitsverhältnis wie der gewerbliche Arbeiter stehen, Schutzvorschriften zu geben, die sie vor Ausbeutung und vor ungerechter Behandlung schützen. Ich weiß, hier aus dem Haus wurde sehr oft Klage darüber geführt, daß dieses Gesetz nicht längst vorgelegt wurde. Ich darf Ihnen dazu sagen, daß wir den ersten Gesetzentwurf bereits im April dieses Jahres in der Bundesregierung verabschiedet haben. Es kamen dann sehr starke Bedenken seitens des Bundesrats. Wir mußten nachträglich alle die Bedenken und Anträge des Bundesrats behandeln. So ist es letzten Endes gekommen, daß wir erst heute mit der Vorlage des Gesetzes an Sie herantreten können.
Bei diesem Gesetz handelt es sich im wesentlichen darum, daß für die Fälle, in denen keine Tarifverträge zwischen den Heimarbeiterorganisationen und den Unternehmerorganisationen abgeschlossen werden können, Ausschüsse gebildet werden, die die Richtlöhne für die Heimarbeiter festlegen. Das hatten wir im früheren Heimarbeitsgesetz auch. Dennoch hat es nicht immer sein Ziel erreicht. Der einzelne Heimarbeiter wagt es in sehr vielen Fällen nicht, seine Rechtsansprüche geltend zu machen, weil er wirtschaftliche Folgen für seine zukünftige Beschäftigung fürchtet. Deshalb ist in diesem Gesetz vorgesehen, daß vom Staate aus Kontrollkommissionen eingesetzt werden, die nachprüfen, ob die in den Lohnordnungen festgelegten Entgelte auch tatsächlich gezahlt werden. Wenn die Auftraggeber trotz staatlicher Aufforderung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann von der öffentlichen Hand für den Heimarbeiter die Klage durchgeführt und auch die Einziehung der ausstehenden Gelder vorgenommen
werden.
Sie sehen, es handelt sich um einen Gesetzentwurf für eine Gruppe von besonders hilfsbedürftigen Menschen in unserem Wirtschaftsleben. Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschüssen baldigst zu behandeln, so daß wir den Heimarbeitern die Schutzmöglichkeiten, die in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, baldmöglichst gewähren können.