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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 89. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950 3287 89. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3288A, 3329C Änderung der Tagesordnung 3288B Niederlegung des Bundestagsmandats durch den Abg. Lübke 3288B Austritt des Abg. Dr. Miessner aus der Gruppe der DRP und Aufnahme als Hospitant der Fraktion der FDP 3288B Austritt des Abg. Dr. Friedrich aus der Fraktion der FDP 3288C Beschluß des Deutschen Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes 3288C Anfrage Nr. 112 der Abg. Bodensteiner u. Gen. betr. Förderung der Versuchsarbeiten zur Ausnutzung der Windkraft (Nr. 1301 und 1390 der Drucksachen) . . . 3288C Anfrage Nr. 113 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Verstärkung der Arbeitslosigkeit unter den Schwerbeschädigten durch Fortsetzung der Demontage (Nr. 1313 und 1410 der Drucksachen) 3288C Anfrage Nr. 116 der Fraktion der SPD betr. Instandsetzung der Bundesstraßen Nr. 35 und Nr. 10 (Nr. 1331 und 1402 der Drucksachen) 3288C Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Verwaltungsbeamten des Bundes in Bonn (Nr. 1394 der Drucksachen) . . . 3288D Beratung des Antrags der Fraktionen der BP, CDU/CSU, SPD, FDP, DP, WAV und des Zentrums betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Art. 44 des Grundgesetzes (Nr. 1397 [neu] der Drucksachen) 3288D, 3315C, 3329C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . . 3288D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3289C Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Behandlung von Anträgen der KPD-Fraktion (Nr. 1403 der Drucksachen) 3290A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 3290B Gundelach (KPD) 3291A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes zur Anpassung der Rente der Arbeiter an die Rente der Angestellten (Nr. 1328 der Drucksachen) 3291B Frau Korspeter (SPD), Antragstellerin 3291B Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3292B Frau Kalinke (DP) 3293A Horn (CDU) 3293D Dr. Atzenroth (FDP) 3294C Richter (Frankfurt) (SPD) 3294D Erste Beratung des Entwurfs eines Heimarbeitsgesetzes (Nr. 1357 der Drucksachen) 3296A Storch, Bundesminister für Arbeit 3296A Frau Döhring (SPD) 3296C Karpf (CSU) 3297D Volkholz (BP) 3299A Frau Thiele (KPD) 3300A Dr. Atzenroth (FDP) 3300C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und des Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ehrenämter und der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Nrn. 248, 444 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 1354 der Drucksachen) . . . . 3300D Arndgen (CDU), Berichterstatter . . . 3300D Frau Korspeter (SPD) . . . 3304A, 3320C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . 3305A, 3311D, 3320A, 3323D Richter (Frankfurt) (SPD) 3305D, 3314A, D 3318B, 3319D, 3325C, D Dr. Atzenroth (FDP) 3312 C Degener (CDU) 3313A Horn (CDU) . 3314D, 3316A, 3318A, 3325A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3315C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3315D Pohle (SPD) 3316D, 3324C Freidhof (SPD) 3317C Frau Kipp-Kaule (SPD) . . 3318D, 3321C Dannebom (SPD) 3319B Frau Kalinke (DP) 3320B, 3325D Frau Döhring (SPD) 3321D Dr. Wellhausen (FDP) 3323C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Besteuerung besonderen Aufwandes (Nr. 1345 der Drucksachen) 3326A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3326A Leonhard (CDU) 3327C Dr. Besold (BP) 3328B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3329A Nächste Sitzung 3329C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident des Deutschen Bundestages hat, gestützt auf § 119 der Geschäftsordnung, den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität um eine Interpretation gebeten zu einem Beschwerdeschreiben der kommunistischen Fraktion bzw. des für die Fraktion zeichnenden Herrn Abgeordneten Kohl. Dieses Beschwerdeschreiben vom 29. August hat folgenden Wortlaut:
    Herr Dr. Geisler teilte meiner Fraktion mit, daß auf Anweisung des Herrn Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Professor Carlo Schmid, die Einbringung von Anträgen deshalb nicht möglich sei, weil durch den Ausschluß einiger Fraktionsmitglieder die erforderlichen zehn Unterschriften nicht vorhanden seien. Gegen diese willkürliche, auf rein persönlichen Erwägungen des amtierenden Vizepräsidenten Professor Carlo Schmid beruhende Anordnung erheben wir schärfsten Protest und betonen mit aller Deutlichkeit, daß in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages keine Handhabe für eine solche Maßnahme zu finden ist. Wir sehen in diesem undemokratischen Verhalten einen weiteren Versuch der Mundtotmachung und verlangen, daß die willkürliche Entscheidung des Vizepräsidenten Professor Carlo Schmid entsprechend den Grundsätzen der Geschäftsordnung dahingehend geändert wird, daß die von unserer Fraktion bereits eingereichten Anträge geschäftsordnungsmäßig im Bundestag behandelt werden. Insbesondere verlangen wir, daß die bereits von uns eingerechten Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung des Bundestages gesetzt werden.
    In der Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität, die sich mit dieser Beschwerde befaßte, konnte sich der anwesende Beschwerdeführer, Herr Abgeordneter Kohl, an Hand der Aktendarstellung, die ich als Berichterstatter zu geben hatte, davon überzeugen, daß der Teil seiner Beschwerde, wonach die Entscheidung des Präsidiums auf rein persönlichen Erwägungen des amtierenden Vizepräsidenten Professor Carlo Schmid beruhe, den Tatsachen nicht entspricht. sondern daß nach dem Akteninhalt eher das Gegenteil der Fall war.
    Die Aufgabe des Ausschusses bestand darin, zu prüfen, ob die Annahme des Beschwerdeführers berechtigt sei, wonach die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages keine Handhabe für eine solche Maßnahme enthalte. Die Maßnahme selbst besteht darin, daß das Präsidium des Bundestages bestritt, daß eine Fraktion, die nicht mehr die in der Geschäftsordnung vorgesehene Fraktionsstärke besitzt, in der Lage sei, entsprechende Anträge als Fraktion einzubringen. Die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten der kommunistischen Fraktion durch die verschiedenen Ausschlüsse hat unzweifelhaft zu einer Verminderung geführt, die die Frage der Antragsberechtigung als Fraktion im Sinne der Geschäftsordnung aufwerfen mußte. Es lagen in dem Moment der Beschwerdeführung eine ganze Anzahl von Anträgen der kommunistischen Fraktion vor, die sich sämtlich an den Bundestag richteten und im Plenum des Bundestages zu behandeln gewesen wären.
    Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat in gewissenhafter Durchforschung der Rechtslage folgende Feststellung getroffen:
    Es existiert zu § 49 der Geschäftsordnung eine Anmerkung zu Abs. 2, die wesentlicher Bestandteil der Geschäftsordnung ist. Diese Anmerkung, die zweifellos der Aufmerksamkeit des Herrn Beschwerdeführers und seiner Freunde entgangen sein dürfte, hat folgenden Wortlaut:
    Der zeitweise Ausschluß eines Abgeordneten
    von den Sitzungen behindert den Abgeordneten in dieser Zeit auch, rechtsgültig Anträge zu stellen, die ihre Erledigung im Plenum finden.
    Damit war nachgewiesen, daß die Beschwerde des Herrn Abgeordneten Kohl und seiner politischen Freunde jeder Rechtsgrundlage entbehrte und daß die Haltung des Präsidiums des Deutschen Bundestages sich vollkommen mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung deckte. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat einstimmig beschlossen, mich zu beauftragen, im Plenum zu beantragen, diese Beschwerde der kommunistischen Fraktion bzw. des Herrn Abgeordneten Kohl zurückzuweisen, und zwar gestützt auf die Anmerkung zu § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung.
    Die Antragsberechtigung der Herren, die in der kommunistischen Fraktion zusammengeschlossen sind, wird in dem Moment wieder entstehen, in dem die Frist für den Ausschluß des einen oder anderen Abgeordneten abgelaufen und die übliche Fraktionsstärke wieder erreicht sein wird.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Auch hier schlage ich Ihnen vor, die Redezeit zu beschränken. Da es sich im wesentlichen um eine Interpretation der Geschäftsordnung handelt, werden nach meinem Dafürhalten 40 Minuten für die Gesamtaussprache genügen. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Herr Abgeordneter Gundelach hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren!
    Meine Fraktion kann sich den Standpunkt, der hier von dein Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität vertreten worden ist, nicht zu eigen machen. Er selbst hat in seinem Bericht erklären müssen, daß man sich auf eine Bemerkung zu einem Paragraphen der Geschäftsordnung bezieht, und wir stehen eben auf dem Standpunkt, daß nicht diese Bemerkung das Entscheidende sein darf, sondern daß der jeweilige einzelne Paragraph der Geschäftsordnung heranzuziehen ist, woraus die Rechte, die dem einzelnen Abgeordneten genommen werden, wenn er aus diesem Hause ausgeschlossen wird, hergeleitet werden können. Dieser Paragraph, nach dessen Bestimmungen den Abgeordneten bestimmte Rechte aberkannt werden, wenn sie aus diesem Hause ausgeschlossen sind, besagt ganz genau, wieweit ihre Rechte eingeschränkt sind. Das beschränkt sich auf die Teilnahme an den Tagungen des Plenums, an den Ausschußsitzungen, auf den Entzug der Diäten und der Fahrkarte. Wenn das in einem Paragraphen ausdrücklich festgehalten ist, dann können wir nicht verstehen, daß eine Bemerkung Anwendung finden darf, die lediglich aus der im ehemaligen Reichstag üblichen Regelung hergeleitet ist.
    Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, daß es sich hier um eine gegen unsere Fraktion gerichtete Willkürmaßnahme handelt, und lehnen den Beschluß des betreffenden Ausschusses ab.