Rede von
Gustav
Gundelach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(KPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren!
Meine Fraktion kann sich den Standpunkt, der hier von dein Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität vertreten worden ist, nicht zu eigen machen. Er selbst hat in seinem Bericht erklären müssen, daß man sich auf eine Bemerkung zu einem Paragraphen der Geschäftsordnung bezieht, und wir stehen eben auf dem Standpunkt, daß nicht diese Bemerkung das Entscheidende sein darf, sondern daß der jeweilige einzelne Paragraph der Geschäftsordnung heranzuziehen ist, woraus die Rechte, die dem einzelnen Abgeordneten genommen werden, wenn er aus diesem Hause ausgeschlossen wird, hergeleitet werden können. Dieser Paragraph, nach dessen Bestimmungen den Abgeordneten bestimmte Rechte aberkannt werden, wenn sie aus diesem Hause ausgeschlossen sind, besagt ganz genau, wieweit ihre Rechte eingeschränkt sind. Das beschränkt sich auf die Teilnahme an den Tagungen des Plenums, an den Ausschußsitzungen, auf den Entzug der Diäten und der Fahrkarte. Wenn das in einem Paragraphen ausdrücklich festgehalten ist, dann können wir nicht verstehen, daß eine Bemerkung Anwendung finden darf, die lediglich aus der im ehemaligen Reichstag üblichen Regelung hergeleitet ist.
Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, daß es sich hier um eine gegen unsere Fraktion gerichtete Willkürmaßnahme handelt, und lehnen den Beschluß des betreffenden Ausschusses ab.