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ID0108404200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Bundesjustizminister Dr. Dehler hat bei seiner gestrigen Begründung der Änderungen des Strafgesetzes das Verhalten der Personen und ihrer Organisationen kritisiert, die auf die gesetzliche Regelung ihrer Rechtsansprüche gemäß Art. 131 des Grundgesetzes seit langer Zeit — trotz aller Versprechungen in der Vergangenheit - warten. Eine Kritik dieser Art aus dem Munde eines Mannes, der von sich aus behauptet, ein Vertreter des Rechts zu sein, ist unserer Meinung nach sehr bezeichnend. Es ist deshalb sehr bezeichnend, weil Dr. Dehler als Regierungsmitglied die volle Verantwortung mitträgt für den zur Beratung stehenden Gesetzentwurf, der keineswegs das Recht der betreffenden Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Gleichstellung beinhaltet.
    Wir Kommunisten machen die Regierung, insbesondere den Finanzminister Schäffer, dafür verantwortlich, daß die berechtigten Forderungen der Beamten, Angestellten und Arbeiter bis heute nicht erfüllt worden sind.

    (Zuruf in der Mitte: Wie in der Ostzone!)

    Die Regierung ist deshalb voll verantwortlich für die vorhandene Unruhe bei diesen Hunderttausenden von Menschen, die um ihr Recht kämpfen, um das volle Recht der Gleichstellung mit ihren Kollegen, wie es ihnen durch den Willensausdruck dieses Hauses zugestanden worden ist.
    Die Regierung hat die Vorlage des Gesetzes von Monat zu Monat verzögert und jetzt, da das Gesetz vorliegt, erweist sich, daß sie den Willensausdruck der Mehrheit dieses Hauses mißachtet. Der Bundestag hat in einer seiner früheren Sitzungen, wie das bereits vom Abgeordneten Dr. Menzel angeführt worden ist, zum Ausdruck gebracht, daß der Bundestag für die völlige Gleichstellung der in Frage kommenden Beamten gemäß Art. 131 des Grundgesetzes ist. Aber die Regierung denkt gar nicht daran, diesen Willensausdruck des Parlaments als Verpflichtung für sich anzuerkennen. Wir Kommunisten stehen aber zu dem vorn Bundestag gefaßten Beschluß.
    Wir sind aus diesem Grunde nicht bereit, dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung zuzustimmen und haben noch einen weiteren Grund dafür. Kap. III der Vorlage fordert, wie bereits von dem Herrn Vorredner angeführt, eine Sondersteuer von den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes mit Versorgungsrecht in Höhe von 3 % ihres Gehalts oder ihrer Versorgungsbezüge. Diese Sondersteuer soll, wie in der Begründung durch den Minister Heinemann zum Ausdruck gebracht worden ist, zur Finanzierung der Bezüge der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen beitragen. Wir Kommunisten lehnen diese Sondersteuer ab, weil es absolut ungerecht ist, daß eine Schicht der Bevölkerung zu einer Sondersteuer für ihre Berufskollegen herangezogen werden soll. Es kann und darf nicht so sein, daß Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes für Lasten, die als Folge des verbrecherischen Hitlerkrieges entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Als verantwortlich müßten jene Personen herangezogen werden, die in der Hitlerzeit, insbesondere in der Zeit des verbrecherischen Krieges, Riesengewinne eingesteckt haben.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    An diese Schichten der Bevölkerung hat die Regierung bei Ausarbeitung ihrer Vorlage bisher offensichtlich nicht gedacht. Aber für eine solche Haltung sind bei dieser Regierung auch keine Voraussetzungen gegeben.
    Es gibt darüber hinaus noch einen Grund, der uns zur Ablehnung des Gesetzes zwingt. Wir sind gegen die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit der Regelung der Belange der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen. Wir haben das bereits bei früheren Stellungnahmen zu dieser Frage hier im Bundestag wiederholt zum Ausdruck gebracht. Diese Forderung der Beamten ist um so berechtigter, als sie durch diese Koppelung, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, gegenüber ihren Kollegen in den Ländern und Gemeinden benachteiligt werden. Es ist Ihnen bekannt, daß in allen Ländern und Gemeinden die Verordnung über die


    (Gundelach)

    sechsprozentige Gehaltskürzung zum Teil bereits seit 1. Oktober 1949, zum Teil seit 1. Januar 1950 aufgehoben ist. Nach dieser Gesetzesvorlage wird die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung für die im Bundesdienst stehenden Personen erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne rückwirkende Kraft wirksam. Eine solche ungerechte Behandlung der im Dienste des Bundes stehenden Personen ist unhaltbar und darf unserer Meinung nach nicht hingenommen werden. Für diese unhaltbare Regelung tragen aber die Regierungsparteien die volle Verantwortung, die entgegen dem Beschluß des Beamtenrechtsausschusses die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung hier in der Sitzung des Bundestages beschlossen haben. Der Beschluß des Beamtenrechtsausschusses, der hier im Bundestag mehrere Male behandelt worden ist, sah eine rückwirkende Kraft ab 1. April dieses Jahres vor. Diesen Beschluß haben die Regierungsparteien in der damaligen Sitzung zu Fall gebracht und damit gegen die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter im Bundesdienst gehandelt.
    Das, meine Damen und Herren, sind einige der wichtigsten Fragen, die es, wenn sie durch die Beratungen im Ausschuß für Beamtenrecht keine andere Lösung erfahren, der kommunistischen Fraktion unmöglich machen, der Regierungsvorlage zuzustimmen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Fröhlich.
Fröhlich; (WAV): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Auftrag dieses Hohen Hauses an die Bundesregierung vom 2. Dezember 1949, einen Gesetzentwurf nach Art. 131 des Grundgesetzes vorzulegen, der die Gleichstellung der ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger mit den einheimischen Versorgungsberechtigten mit sofortiger Wirkung regeln sollte, lag wohl einmütig die Auffassung zugrunde, daß die völlige Gleichberechtigung der bisher Entrechteten nach den althergebrachten Grundsätzen der Beamtenversorgung herzustellen sei, nicht aber, daß es sich hier um die Aufstellung völlig neuer Versorgungs-Grundsätze handeln solle. Diese Auffassung entspricht auch in vollem Umfang den Grundrechten. Nach Art. 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf aus irgendwelchen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. In Art. 19 des Grundgesetzes ist weiterhin festgelegt, daß, soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, das Gesetz allgemein und nicht für den Einzelfall zu gelten hat. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Wenn man den uns von der Regierung unterbreiteten Gesetzentwurf darauf überprüft, inwieweit er gegen die genannten Artikel des Grundgesetzes verstößt, so kommt man zu der bedauerlichen Feststellung, daß zahlreiche Verstöße vorliegen. Nach dem Gesetzentwurf wird die im Auftrage dieses Hohen Hauses geforderte Gleichberechtigung der Staatsdiener in gar keiner Weise hergestellt; im Gegenteil, die bisher durch den Krieg einmalig hart Betroffenen werden nach wie vor zu Menschen zweiter Klasse gestempelt. Eine besondere Diskriminierung liegt nach unserer Auffassung bei den Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht vor, und zwar bei allen Dienstgraden. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß diese Feststellung getroffen werden muß. Besonders bedauerlich ist, daß diese Diskriminierung nunmehr verewigt werden soll. Das kann und darf nicht geschehen. Es scheint mir vielmehr eine nationale Pflicht aller Deutschen zu sein, gerade im Hinblick auf die gesamtpolitische Lage, vor allem aber eine Pflicht der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses, die Ehre des deutschen Soldaten vor dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit wiederherzustellen. Die Behandlung der ehemaligen Soldaten durch diesen Gesetzentwurf bewirkt das Gegenteil. Die allgemeine Not und die besonderen Schwierigkeiten unserer jungen Demokratie können kein Anlaß sein, aus rein fiskalischen Gründen zweierlei Recht zu schaffen. Man bedenke, daß die unter Art. 131 fallenden Personen es seit Kriegsende gewohnt sind, zu hungern und zu darben. Die meisten von ihnen leben bis zum heutigen Tage von der öffentlichen Fürsorge. Das scheint vielen nicht bekannt zu sein. In Bayern z. B. bekommt der Fürsorgeempfänger in Niederbayern für den Haushaltsvorstand 30 DM, für seine Ehefrau 20 DM und für die Kinder 16 DM. Und dann wird andererseits von den Mitgliedern dieser Regierung behauptet, daß es in der Deutschen Bundesrepublik keine armen Leute mehr geben sollte!

(Zuruf rechts: Es gibt noch viel ärmere!)

Viele haben sich schon in ihrer Verzweiflung das
Leben genommen, weil es ihnen nicht mehr lebenswert zu sein schien. Trotz allem sind diese
Menschen durchweg bereit, der schwierigen Situation der Bundesrepublik Rechnung zu tragen
und sich den Gegebenheiten, entstanden durch
den verlorenen Krieg, anzupassen und weiterhin
zu verzichten. Aber nur unter einer Voraussetzung: daß die Lasten auf alle gleichmäßig verteilt
werden! Sie sind aber nicht mehr nach ihren im
voraus gebrachten ungeheuren Opfern bereit, sich
nach dem Prinzip des geringsten Widerstandes
einseitig weitere Opfer aufbürden zu lassen. Sie
verlangen leidenschaftlich und kompromißlos die
Gleichberechtigung und dulden es nicht länger,
als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden.
In diesem Zusammenhang ein Wort zu der von der Regierung vorgesehenen dreiprozentigen Kürzung, um damit die Versorgung dieses Kreises zu finanzieren. Wir sind auch der Auffassung, daß es ungerecht wäre, wenn man einen einzigen Stand mit einer solchen Kürzung belasten würde. Denn es handelt sich hier um Kriegsfolgelasten, die von der Gesamtheit des Volkes, nicht nur von einem Stand getragen werden müssen. Wenn es aber nicht möglich sein sollte, auf irgendwelche andere Art und Weise die Mittel für die Betreuung dieses Personenkreises zur Verfügung zu stellen, dann würde nichts weiter übrig bleiben, als tatsächlich diese Kürzung durchzuführen. Denn das Unheil, das angerichtet würde, wenn der Notstand dieses Personenkreises weiterhin bestehen bliebe, wäre unabsehbar. Ich bin der Meinung, daß jeder Deutsche vor der Bescheidenheit und der Geduld dieses Personenkreises größte Hochachtung haben sollte.
Meine Damen und Herren, ich fühle mich auch noch veranlaßt, zu den Bemerkungen des Herrn Bundesjustizministers und Innenministers zu den Beschwerden und Anwürfen gegen die Bundesregierung im Hinblick auf die Vorlage dieses


(Fröhlich)

Gesetzentwurfs kurz Stellung zu nehmen. Wenn man die Not dieses Personenkreises kennt, darf man sich nicht darüber wundern, daß er in leidenschaftlicher Form auf seiner Gleichberechtigung besteht. Man muß hierfür Verständnis haben, und ich halte es auch für notwendig, Sie noch darauf hinzuweisen, daß anläßlich der Verkündung der Charta der Vertriebenen der Herr Vizekanzler Blücher in Stuttgart vor Delegierten der Heimatvertriebenen im Auftrag des Herrn Bundeskanzlers und im Auftrag der Bundesregierung die Erklärung abgegeben hat, daß es für alle Zukunft nur Deutsche gleichen Rechtes geben soll. Diese Erklärung wurde einen Tag später von einem Sprecher der Heimatvertriebenen vor 100 000 Menschen in Stuttgart wiederholt, und gleichzeitig wurde erklärt, daß man den Herrn Vizekanzler zu gegebener Zeit beim Wort nehmen wird. Meine Damen und Herren, wenn dieser Personenkreis nach diesen Erklärungen der Bundesregierung diesen Gesetzentwurf sieht, dann darf man es ihm nicht verübeln, wenn er in einer solchen leidenschaftlichen Form hiergegen protestiert, und ich glaube, daß es geradezu ein gutes Zeichen für die immer mehr wachsende deutsche Demokratie ist, wenn gerade diese Kreise sich selbst in leidenschaftlicher Form bemühen, für ihre Gleichberechtigung zu kämpfen und zu streiten.

(Zurufe von der SPD.)

Im übrigen, meine Damen und Herren, sind wir der Überzeugung, daß die Abgeordneten dieses Hohen Hauses bessere Hüter der Grundprinzipien der Demokratie als jene sein werden, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben.

(Beifall bei der WAV.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der
    Herr Abgeordnete Dr. Nowack.
    Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einiger Zeit spricht man von den „131ern". Das ist, wie Sie heute gemerkt haben, soweit Sie es nicht schon vorher gewußt haben, kein Begriff aus dem Vokabularium der neuen Remilitarisierung,

    (Heiterkeit)

    sondern es ist eben jener Kreis, der unter den Art. 131 des Grundgesetzes fällt.
    Dieses Gesetz zu Art. 131 liegt uns heute vor. Ich kann im Augenblick zu diesem Gesetz nicht sprechen, ohne mich um ein Jahr in die Vergangenheit zurückzuversetzen. Damals war es dieser Personenkreis, der dem Bundestag mit größten Erwartungen gegenüberstand und von ihm eine Lösung im Hinblick auf die unerhört schwierigen sozialen Verhältnisse, in denen sich dieser Kreis befand, erwartete; und zwar erwartete er eine solche Lösung bald.
    Nun ist ein Jahr vergangen, und dieser Gesetzentwurf liegt erst heute vor. Bei der sozialen Lage, in der sich die Betroffenen befinden, ist es mir durchaus klar, daß sich ihre Äußerungen nicht immer gerade in sanften und friedlichen Tönen halten können. Ich muß auf der anderen Seite allerdings auch sagen, daß ich den Eindruck habe, daß es ganz bestimmte Kreise gibt, die versuchen, die Not dieser Kreise auszubeuten zu Agitationen und Hetze gegenüber der Demokratie, gegenüber der Republik, gegenüber der Bundesregierung und ihren Versuchen, die Dinge zu lösen, und auch gegenüber diesem Hohen Hause.
    Es ist an sich bedauerlich, daß die Lösung dieses' Problems so lange gedauert hat, und ich verstehe auch, daß es den Leuten da draußen ziemlich gleichgültig ist, . aus welchem technischen oder verwaltungsmäßigen oder bürokratischen Grund diese Verzögerung erfolgt ist. Sie sitzen in der Not und warten auf eine Lösung, und wir haben ihnen diese Lösung bisher nicht bringen können.
    Es hat einen langwierigen Kampf zwischen finanziellen und rechtlichen Erwägungen gegeben. Der Innenminister hat vorhin von dem Suchen nach einer Plattform für die finanzielle und für die politische Lösung gesprochen. Ich glaube, der Kreis dort draußen erwartet eine Lösung von der rechtlichen Plattform aus. Dieses Haus hat vor Ende des vorigen Jahres einen entsprechenden Beschluß gefaßt, und ich kann nicht annehmen, daß dieser Beschluß nur eine leere Deklamation gewesen sein soll. Die FDP-Fraktion hat sich bereits in früheren Erklärungen zu dieser Frage eindeutig auf den Boden des Rechts gestellt und immer wieder erklärt, daß sie grundsätzlich für die Gleichberechtigung eintritt.
    Nun sind wir hier — vom Kollegen Kleindinst in erster Linie — ermahnt worden, wenn wir für eine Regelung dieser Frage eintreten, doch auch für die Mittelbewilligung einzutreten. Meine Damen und Herren, ich habe früher schon einmal hier gesagt, daß ich der Auffassung bin, daß das, was bisher an Berechnungen angestellt worden ist, sehr fragwürdig ist. Sowohl die statistischen Unterlagen wie auch die Sätze, mit denen man die Statistik nun multipliziert und dann Milliardenbeträge ausgerechnet hat, sind fragwürdig. Es kann kein Zweifel darüber sein, daß die Lasten, die uns hier auferlegt werden, tatsächlich als Lasten empfindlich zu spüren sein werden. Aber ich bin auch heute noch der Überzeugung — und ich glaube auch, man kann es rechnerisch nachweisen —, daß diese Lasten nicht mit den Milliardenbeträgen identisch sind, die uns hier von amtlicher Stelle immer wieder vorgetragen worden sind.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wir werden allerdings erhebliche Anstrengungen
    machen müssen, um die finanzielle Seite zu regeln.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Aber ich glaube, nicht die finanzielle Entscheidung darf, sondern die rechtliche Klärung der Angelegenheit muß im Vordergrund stehen; die rechtliche Frage muß nach den überlieferten Grundsätzen des Beamtenrechts entschieden werden, so wie wir es immer vertreten und verteidigt haben und auch in Zukunft vertreten werden.
    Es ist der Versuch gemacht worden, einen Teil der Kosten — es ist wesentlich, daß man sagt: einen Teil der Kosten — durch eine allgemeine Kürzung der Gehälter der Beamten und der Pensionäre aufzubringen. Eine Kürzung um 3% —ob man sie nun Steuer oder einen Gehaltsabzug oder wie man das Kind nennt, ist ganz gleich — ist von seiten der Regierung vorgeschlagen worden. Ich möchte allerdings einmal eines aus der Agitation, die mit diesem Satz getrieben wird, richtigstellen. Wenn behauptet wird, daß diese Kürzung dazu reichen würde, die Ansprüche der aus dem Art. 131 Berechtigten zu befriedigen, so ist das ein völliger Unsinn. Diese 3 % stehen nur als zwanzigprozentiger Deckungsvorschlag in dem Gesamtvorschlag, den die Bundesregierung auf Ihre Veranlassung dem Hause für die Deckung der An-


    (Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz])

    sprüche aus Art. 131 vorgelegt hat. Also nur eine beschränkte und sehr begrenzte Deckung. Aber ich glaube, daß man unter den heutigen Verhältnissen niemand aus dem Kreise der Beamten oder der Beamtenpensionäre zumuten kann, sich in seinen Einkünften einer weiteren Kürzung zu unterziehen. In einem Augenblick, wo andere Berufsgruppen — seien es Arbeiter, seien es Angestellte — im Hinblick auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten Lohnerhöhungen erkämpfen, kann man nicht einer Schicht, die, wie der Herr Innenminister selbst erklärt hat, seit 1927 die gleichen Gehaltssätze bekommt, noch eine weitere zusätzliche Kürzung zumuten.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Wir lehnen daher diesen Vorschlag der Bundesregierung zur Befriedigung der Bedürfnisse aus Art. 131 ab.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der anderen Seite begrüßen wir es, daß die Bundesregierung in dem Schlußabschnitt des Gesetzes den Vorschlag gemacht hat, den Betrag, der erstmalig für die Deckung der Ansprüche aus Art. 131 erforderlich wird, als einen konstanten Betrag Jahr für Jahr in den Haushalt einzusetzen. Auf diese Weise wird es möglich werden, die eventuell im Anfang nicht unbedingt gleich hohen finanziellen Leistungen in rascher Folge im Laufe der nächsten Jahre völlig an die Leistungen anzugleichen, die andere Beamte und Staatsdiener, öffentlich Bedienstete erhalten. Das wird um so mehr und um so leichter geschehen, als der Gesamtbetrag, der bisher veranschlagt wird, ohnehin noch erhöht wird. Ich möchte mich auf einige Einzelfragen nicht weiter einlassen, möchte nur sagen, daß wir es außerordentlich begrüßen, daß vom Bundesrat der Vorschlag gemacht worden ist, dieses Gesetz auch auf Berlin auszudehnen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn dieser Vorschlag auch von Anfang an schon in dem Gesetz enthalten gewesen wäre.
    Eine Reihe von anderen Fragen wird uns bei der künftigen Bearbeitung des Gesetzes in den Ausschüssen noch außerordentliche Schwierigkeiten machen. Da taucht die Zehnjahresfrist auf, ein Thema, über das man sich wird unterhalten müssen. Es taucht die Frage auf: soll man eine Altersgrenze einsetzen und durch die Einfügung der Altersgrenze dem Betroffenen von vornherein den Unterhaltsbetrag erhöhen oder soll man keine Altersgrenze nehmen, so daß man dann vielleicht gezwungen wäre, allen geringere Unterhaltsbeträge zu zahlen, auch denen, die vielleicht bei gutem Willen dann noch eine selbständige Arbeit leisten können.
    Die Frage der zwei Beförderungen ist, wie Kollege Menzel schon ausgeführt hat, selbst im Bundesrat Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen gewesen. Wir haben über diese Frage und ihre Auswirkungen bisher überhaupt keine Unterlagen und kein Material, wir wissen gar nicht, wie sich diese Bestimmung gegenüber dem einzelnen auswirken kann, ob sie sich finanziell überhaupt auswirkt oder ob nicht der finanzielle Erfolg vielleicht durch eine erhöhte Verwaltungsarbeit aufgefressen wird. Schließlich darf man auch bei dieser Frage noch hinzufügen: Blitzkarrieren hat es immer gegeben, nicht nur vor 1945.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es tauchen auch die Frage des RAD sowie noch eine ganze Reihe weitere Einzelfragen auf. Alles das wird Aufgabe der betreffenden Ausschüsse sein, sich mit diesen Einzelheiten zu befassen.
    Ich glaube aber, daß ein Abschnitt aus diesem Gesetz bereits ausgegliedert werden kann, das ist der Abschnitt, der die Unterbringung der Beamten regelt, die verdrängt oder vertrieben worden sind. Ich glaube das, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme erklärt hat, daß die von meiner Fraktion eingebrachte Vorlage zu dieser Frage — die Drucksache Nr. 1201 — in diesem Punkt eine glücklichere Lösung als die Regierungsvorlage zu Art. 131 enthält. Der Bundesrat hat einen wesentlichen Teil unserer Vorschläge in seine eigenen Vorschläge übernommen und uns damit praktisch in die Lage versetzt, dieses Unterbringungsgesetz in allerkürzester Frist fertigzustellen und damit den ersten praktischen Beitrag zur Ausführung des Art. 131 zu liefern. Ich glaube, es sollte die dringendste Aufgabe der zuständigen Ausschüsse sein, sich so schnell wie möglich mit diesem Gesetz zu befassen.

    (Lebhafte Zustimmung.)

    Es gibt Proteste gegen diese Unterbringungspflicht. Sie kommen aus den Gemeinden, sie kommen aus den Landgemeinden. Ich weiß, welche Schwierigkeiten dort bestehen. Wir werden uns mit diesen Protesten befassen und wir werden danach trachten müssen, daß nicht übermäßige Härten entstehen. Im Grundsatz aber müssen wir dafür sorgen, daß diese Personenkreise in erster Linie erst einmal Arbeit finden. Die Regelung der Unterbringungsfrage ist auch gleichzeitig der erste und wichtigste Beitrag zur Erledigung einer Reihe von finanziellen Problemen. Denn durch diese Unterbringung werden die Lasten, die der Bund zu tragen hat, doch erheblich, und zwar in wachsendem Maße erheblich verringert.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige Redner haben hier davon gesprochen, daß dieser Entwurf eine Diskriminierung einzelner Beamtengruppen oder insbesondere — darauf ist hingewiesen worden — der Wehrmachtsangehörigen bedeutet. Ich glaube, versichern zu können, daß der Bundesregierung eine solche Diskriminierung völlig ferngelegen hat. Der Herr Bundesinnenminister hat ja diese Frage in seinen Ausführungen auch schon behandelt, und ich glaube, zumindest für meine Fraktion erklären zu können, daß wir uns an einer solchen Diskriminierung niemals beteiligt haben und niemals beteiligen werden. Man kann aber nicht jede durch die Zeitverhältnisse bedingte Unterscheidung nun als Diskriminierung einer Gruppe bezeichnen, sondern man muß sie dann doch in den großen Zusammenhang der Politik und des gesamten sozialen und soziologischen Geschehens bringen.
    Um die Arbeit zu beschleunigen, die bisher um. ein Jahr aufgeschoben worden ist, schlagen wir Ihnen vor, einen Sonderausschuß zu bilden, der sich mit der Beratung dieses Gesetzes befassen soll. Wir schlagen Ihnen das aus rein technischen Erwägungen vor. Wenn wir diesen Entwurf in vier oder fünf Ausschüsse bringen, anstatt von vornherein den Versuch zu machen, aus diesen vier oder fünf Ausschüssen einen Sonderarbeitsausschuß zu kombinieren, dann müssen wir zeitlich hintereinander arbeiten, während wir in diesem einen Sonderausschuß zeitraffend zusammenhängend arbeiten können. Es ist aber schon soviel Zeit versäumt worden, daß wir jetzt überlegen müßten, ob wir noch weitere Zeit verstreichen lassen oder ob wir uns nicht technisch verständigen wollen, einen Sonderausschuß zu bilden, dem wir dieses Aufgabengebiet übertragen.


    (Dr. Nowack [Rheinland-Pfalz])

    Ich darf Ihnen, Herr Präsident, den Antrag vorlesen:
    Zur beschleunigten Vorbereitung der zweiten und dritten Beratung wird der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 fallenden Personen einem gemäß § 27 der Geschäftsordnung zu bestellenden Sonderausschuß überwiesen. Der Sonderausschuß besteht aus 28 Mitgliedern, von denen je 7 gleichzeitig dem Haushalts-Ausschuß, dem Ausschuß für Heimatvertriebene, dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und dem Ausschuß für Beamtenrecht angehören.
    Ich darf diesen Antrag dem Herrn Präsidenten überreichen und bitte, ihn im Lauf der weiteren Behandlung des Themas heute zur Abstimmung zu bringen.
    Wir nehmen den vorliegenden Gesetzentwurf als eine Arbeitsunterlage entgegen. Wir behalten uns vor, genau so, wie wir es bei der Frage der Unterbringung gemacht haben, eventuell auch in Zukunft noch in dieser Frage initiativ tätig zu werden.
    Meine Damen und Herren! Wenn wir diese Beratung in Kürze beendet haben werden, werden wir uns noch mit der Beratung des Kriegsopfergesetzes zu befassen haben. Es scheint mir nicht nur ein Zufall, sondern wesentlich zu sein, daß diese beiden Gesetze nebeneinander stehen, um der breiten Öffentlichkeit, um dem deutschen Volk zu zeigen, welche schweren Lasten es als Folge einer verhängnisvollen Politik, der einmal viele zugejubelt haben, auf sich nehmen muß. Notwendig ist es auch, daß wir diese beiden Fragen nebeneinander stellen, um zu zeigen, daß nicht allein eine Gruppe da ist, die um ihr Recht kämpft, sondern daß mehr Gruppen da sind. Ich sehe vor mir die Hunderttausende von Menschen, die der heutigen Diskussion dieses Hauses mit großer Sorge und großem Interesse folgen und die hoffen, daß dieses Haus und seine Ausschüsse ihnen in Kürze nun endlich die rechtlichen Unterlagen und damit die Rechtsansprüche geben, die ihnen nun seit fünf Jahren völlig versagt waren und deren Zuerkennung sie jetzt wieder in den Kreis der gleichberechtigten Menschen eingliedern sollen, in den Kreis jener, wie Herr Vizekanzler Blücher, der hier von Herrn Kollegen Fröhlich zitiert worden ist, gesagt hat, in den Kreis der Menschen, die in Deutschland alle nur noch gleichberechtigt dastehen.

    (Lebhafter Beifall bei der FDP.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat Herr Abgeordneter von Thadden.