Rede:
ID0108404100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 367
    1. der: 38
    2. die: 25
    3. des: 17
    4. und: 15
    5. in: 12
    6. für: 9
    7. den: 7
    8. das: 6
    9. von: 6
    10. zu: 6
    11. ist: 6
    12. daß: 6
    13. nicht: 6
    14. im: 6
    15. bei: 5
    16. Personen: 5
    17. dem: 5
    18. worden: 5
    19. Regierung: 5
    20. wie: 5
    21. Bundestag: 5
    22. zum: 5
    23. hat: 4
    24. ihrer: 4
    25. Art.: 4
    26. 131: 4
    27. Grundgesetzes: 4
    28. dieser: 4
    29. als: 4
    30. Beamten,: 4
    31. Angestellten: 4
    32. Arbeiter: 4
    33. mit: 4
    34. durch: 4
    35. dieses: 4
    36. sie: 4
    37. bereits: 4
    38. ist,: 4
    39. Wir: 4
    40. sind: 4
    41. eine: 4
    42. Sondersteuer: 4
    43. diese: 4
    44. Gehaltskürzung: 4
    45. Der: 3
    46. Dr.: 3
    47. seiner: 3
    48. Regelung: 3
    49. seit: 3
    50. aus: 3
    51. Es: 3
    52. volle: 3
    53. zur: 3
    54. stehenden: 3
    55. Recht: 3
    56. Gleichstellung: 3
    57. Kommunisten: 3
    58. verantwortlich: 3
    59. um: 3
    60. Willensausdruck: 3
    61. Vorlage: 3
    62. Gesetzes: 3
    63. Ausdruck: 3
    64. haben: 3
    65. werden.: 3
    66. Aufhebung: 3
    67. sechsprozentigen: 3
    68. hier: 3
    69. 1.: 3
    70. Beschluß: 3
    71. Damen: 2
    72. Dehler: 2
    73. Begründung: 2
    74. auf: 2
    75. gemäß: 2
    76. Zeit: 2
    77. Eine: 2
    78. sich: 2
    79. sein,: 2
    80. unserer: 2
    81. Meinung: 2
    82. nach: 2
    83. sehr: 2
    84. deshalb: 2
    85. weil: 2
    86. insbesondere: 2
    87. diesen: 2
    88. ihren: 2
    89. es: 2
    90. Hauses: 2
    91. Monat: 2
    92. einer: 2
    93. früheren: 2
    94. Frage: 2
    95. Beamten: 2
    96. ist.: 2
    97. Aber: 2
    98. aber: 2
    99. Gesetzentwurf: 2
    100. noch: 2
    101. einen: 2
    102. öffentlichen: 2
    103. Dienstes: 2
    104. Diese: 2
    105. gebracht: 2
    106. unter: 2
    107. fallenden: 2
    108. Bevölkerung: 2
    109. herangezogen: 2
    110. darf: 2
    111. so: 2
    112. verbrecherischen: 2
    113. solche: 2
    114. keine: 2
    115. gegen: 2
    116. Verkoppelung: 2
    117. Ländern: 2
    118. Gemeinden: 2
    119. Teil: 2
    120. Bundesdienst: 2
    121. rückwirkende: 2
    122. Kraft: 2
    123. Regierungsparteien: 2
    124. Sitzung: 2
    125. Meine: 1
    126. Herren!: 1
    127. Bundesjustizminister: 1
    128. gestrigen: 1
    129. Änderungen: 1
    130. Strafgesetzes: 1
    131. Verhalten: 1
    132. Organisationen: 1
    133. kritisiert,: 1
    134. gesetzliche: 1
    135. Rechtsansprüche: 1
    136. langer: 1
    137. —: 1
    138. trotz: 1
    139. aller: 1
    140. Versprechungen: 1
    141. Vergangenheit: 1
    142. -: 1
    143. warten.: 1
    144. Kritik: 1
    145. Art: 1
    146. Munde: 1
    147. eines: 1
    148. Mannes,: 1
    149. behauptet,: 1
    150. ein: 1
    151. Vertreter: 1
    152. Rechts: 1
    153. bezeichnend.: 1
    154. bezeichnend,: 1
    155. Regierungsmitglied: 1
    156. Verantwortung: 1
    157. mitträgt: 1
    158. Beratung: 1
    159. Gesetzentwurf,: 1
    160. keineswegs: 1
    161. betreffenden: 1
    162. beinhaltet.Wir: 1
    163. machen: 1
    164. Regierung,: 1
    165. Finanzminister: 1
    166. Schäffer,: 1
    167. dafür: 1
    168. verantwortlich,: 1
    169. berechtigten: 1
    170. Forderungen: 1
    171. bis: 1
    172. heute: 1
    173. erfüllt: 1
    174. sind.\n: 1
    175. Die: 1
    176. voll: 1
    177. vorhandene: 1
    178. Unruhe: 1
    179. Hunderttausenden: 1
    180. Menschen,: 1
    181. ihr: 1
    182. kämpfen,: 1
    183. Kollegen,: 1
    184. ihnen: 1
    185. zugestanden: 1
    186. ist.Die: 1
    187. verzögert: 1
    188. jetzt,: 1
    189. da: 1
    190. Gesetz: 1
    191. vorliegt,: 1
    192. erweist: 1
    193. sich,: 1
    194. Mehrheit: 1
    195. mißachtet.: 1
    196. Sitzungen,: 1
    197. vom: 1
    198. Abgeordneten: 1
    199. Menzel: 1
    200. angeführt: 1
    201. gebracht,: 1
    202. völlige: 1
    203. kommenden: 1
    204. denkt: 1
    205. gar: 1
    206. daran,: 1
    207. Parlaments: 1
    208. Verpflichtung: 1
    209. anzuerkennen.: 1
    210. stehen: 1
    211. vorn: 1
    212. gefaßten: 1
    213. Beschluß.Wir: 1
    214. diesem: 1
    215. Grunde: 1
    216. bereit,: 1
    217. jetzigen: 1
    218. Fassung: 1
    219. zuzustimmen: 1
    220. weiteren: 1
    221. Grund: 1
    222. dafür.: 1
    223. Kap.: 1
    224. III: 1
    225. fordert,: 1
    226. Herrn: 1
    227. Vorredner: 1
    228. angeführt,: 1
    229. Arbeitern: 1
    230. Versorgungsrecht: 1
    231. Höhe: 1
    232. 3: 1
    233. %: 1
    234. ihres: 1
    235. Gehalts: 1
    236. oder: 1
    237. Versorgungsbezüge.: 1
    238. soll,: 1
    239. Minister: 1
    240. Heinemann: 1
    241. Finanzierung: 1
    242. Bezüge: 1
    243. beitragen.: 1
    244. lehnen: 1
    245. ab,: 1
    246. absolut: 1
    247. ungerecht: 1
    248. Schicht: 1
    249. ihre: 1
    250. Berufskollegen: 1
    251. werden: 1
    252. soll.: 1
    253. kann: 1
    254. Beamte,: 1
    255. Angestellte: 1
    256. Lasten,: 1
    257. Folge: 1
    258. Hitlerkrieges: 1
    259. entstanden: 1
    260. sind,: 1
    261. gemacht: 1
    262. Als: 1
    263. müßten: 1
    264. jene: 1
    265. werden,: 1
    266. Hitlerzeit,: 1
    267. Krieges,: 1
    268. Riesengewinne: 1
    269. eingesteckt: 1
    270. haben.\n: 1
    271. An: 1
    272. Schichten: 1
    273. Ausarbeitung: 1
    274. bisher: 1
    275. offensichtlich: 1
    276. gedacht.: 1
    277. Haltung: 1
    278. auch: 1
    279. Voraussetzungen: 1
    280. gegeben.Es: 1
    281. gibt: 1
    282. darüber: 1
    283. hinaus: 1
    284. Grund,: 1
    285. uns: 1
    286. Ablehnung: 1
    287. zwingt.: 1
    288. Belange: 1
    289. Personen.: 1
    290. Stellungnahmen: 1
    291. wiederholt: 1
    292. gebracht.: 1
    293. Forderung: 1
    294. berechtigter,: 1
    295. Koppelung,: 1
    296. vorsieht,: 1
    297. gegenüber: 1
    298. Kollegen: 1
    299. benachteiligt: 1
    300. Ihnen: 1
    301. bekannt,: 1
    302. allen: 1
    303. Verordnung: 1
    304. über: 1
    305. die\n: 1
    306. sechsprozentige: 1
    307. Oktober: 1
    308. 1949,: 1
    309. Januar: 1
    310. 1950: 1
    311. aufgehoben: 1
    312. Nach: 1
    313. Gesetzesvorlage: 1
    314. wird: 1
    315. erst: 1
    316. Inkrafttreten: 1
    317. ohne: 1
    318. wirksam.: 1
    319. ungerechte: 1
    320. Behandlung: 1
    321. Dienste: 1
    322. Bundes: 1
    323. unhaltbar: 1
    324. hingenommen: 1
    325. Für: 1
    326. unhaltbare: 1
    327. tragen: 1
    328. Verantwortung,: 1
    329. entgegen: 1
    330. Beamtenrechtsausschusses: 1
    331. Bundestages: 1
    332. beschlossen: 1
    333. haben.: 1
    334. Beamtenrechtsausschusses,: 1
    335. mehrere: 1
    336. Male: 1
    337. behandelt: 1
    338. sah: 1
    339. ab: 1
    340. April: 1
    341. Jahres: 1
    342. vor.: 1
    343. Diesen: 1
    344. damaligen: 1
    345. Fall: 1
    346. damit: 1
    347. Interessen: 1
    348. gehandelt.Das,: 1
    349. meine: 1
    350. Herren,: 1
    351. einige: 1
    352. wichtigsten: 1
    353. Fragen,: 1
    354. es,: 1
    355. wenn: 1
    356. Beratungen: 1
    357. Ausschuß: 1
    358. Beamtenrecht: 1
    359. andere: 1
    360. Lösung: 1
    361. erfahren,: 1
    362. kommunistischen: 1
    363. Fraktion: 1
    364. unmöglich: 1
    365. machen,: 1
    366. Regierungsvorlage: 1
    367. zuzustimmen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der
    Herr Abgeordnete Gundelach.


Rede von Gustav Gundelach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)
Meine Damen und Herren! Der Bundesjustizminister Dr. Dehler hat bei seiner gestrigen Begründung der Änderungen des Strafgesetzes das Verhalten der Personen und ihrer Organisationen kritisiert, die auf die gesetzliche Regelung ihrer Rechtsansprüche gemäß Art. 131 des Grundgesetzes seit langer Zeit — trotz aller Versprechungen in der Vergangenheit - warten. Eine Kritik dieser Art aus dem Munde eines Mannes, der von sich aus behauptet, ein Vertreter des Rechts zu sein, ist unserer Meinung nach sehr bezeichnend. Es ist deshalb sehr bezeichnend, weil Dr. Dehler als Regierungsmitglied die volle Verantwortung mitträgt für den zur Beratung stehenden Gesetzentwurf, der keineswegs das Recht der betreffenden Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Gleichstellung beinhaltet.
Wir Kommunisten machen die Regierung, insbesondere den Finanzminister Schäffer, dafür verantwortlich, daß die berechtigten Forderungen der Beamten, Angestellten und Arbeiter bis heute nicht erfüllt worden sind.

(Zuruf in der Mitte: Wie in der Ostzone!)

Die Regierung ist deshalb voll verantwortlich für die vorhandene Unruhe bei diesen Hunderttausenden von Menschen, die um ihr Recht kämpfen, um das volle Recht der Gleichstellung mit ihren Kollegen, wie es ihnen durch den Willensausdruck dieses Hauses zugestanden worden ist.
Die Regierung hat die Vorlage des Gesetzes von Monat zu Monat verzögert und jetzt, da das Gesetz vorliegt, erweist sich, daß sie den Willensausdruck der Mehrheit dieses Hauses mißachtet. Der Bundestag hat in einer seiner früheren Sitzungen, wie das bereits vom Abgeordneten Dr. Menzel angeführt worden ist, zum Ausdruck gebracht, daß der Bundestag für die völlige Gleichstellung der in Frage kommenden Beamten gemäß Art. 131 des Grundgesetzes ist. Aber die Regierung denkt gar nicht daran, diesen Willensausdruck des Parlaments als Verpflichtung für sich anzuerkennen. Wir Kommunisten stehen aber zu dem vorn Bundestag gefaßten Beschluß.
Wir sind aus diesem Grunde nicht bereit, dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung zuzustimmen und haben noch einen weiteren Grund dafür. Kap. III der Vorlage fordert, wie bereits von dem Herrn Vorredner angeführt, eine Sondersteuer von den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes mit Versorgungsrecht in Höhe von 3 % ihres Gehalts oder ihrer Versorgungsbezüge. Diese Sondersteuer soll, wie in der Begründung durch den Minister Heinemann zum Ausdruck gebracht worden ist, zur Finanzierung der Bezüge der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen beitragen. Wir Kommunisten lehnen diese Sondersteuer ab, weil es absolut ungerecht ist, daß eine Schicht der Bevölkerung zu einer Sondersteuer für ihre Berufskollegen herangezogen werden soll. Es kann und darf nicht so sein, daß Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes für Lasten, die als Folge des verbrecherischen Hitlerkrieges entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Als verantwortlich müßten jene Personen herangezogen werden, die in der Hitlerzeit, insbesondere in der Zeit des verbrecherischen Krieges, Riesengewinne eingesteckt haben.

(Sehr richtig! bei der KPD.)

An diese Schichten der Bevölkerung hat die Regierung bei Ausarbeitung ihrer Vorlage bisher offensichtlich nicht gedacht. Aber für eine solche Haltung sind bei dieser Regierung auch keine Voraussetzungen gegeben.
Es gibt darüber hinaus noch einen Grund, der uns zur Ablehnung des Gesetzes zwingt. Wir sind gegen die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit der Regelung der Belange der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen. Wir haben das bereits bei früheren Stellungnahmen zu dieser Frage hier im Bundestag wiederholt zum Ausdruck gebracht. Diese Forderung der Beamten ist um so berechtigter, als sie durch diese Koppelung, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, gegenüber ihren Kollegen in den Ländern und Gemeinden benachteiligt werden. Es ist Ihnen bekannt, daß in allen Ländern und Gemeinden die Verordnung über die


(Gundelach)

sechsprozentige Gehaltskürzung zum Teil bereits seit 1. Oktober 1949, zum Teil seit 1. Januar 1950 aufgehoben ist. Nach dieser Gesetzesvorlage wird die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung für die im Bundesdienst stehenden Personen erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne rückwirkende Kraft wirksam. Eine solche ungerechte Behandlung der im Dienste des Bundes stehenden Personen ist unhaltbar und darf unserer Meinung nach nicht hingenommen werden. Für diese unhaltbare Regelung tragen aber die Regierungsparteien die volle Verantwortung, die entgegen dem Beschluß des Beamtenrechtsausschusses die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung hier in der Sitzung des Bundestages beschlossen haben. Der Beschluß des Beamtenrechtsausschusses, der hier im Bundestag mehrere Male behandelt worden ist, sah eine rückwirkende Kraft ab 1. April dieses Jahres vor. Diesen Beschluß haben die Regierungsparteien in der damaligen Sitzung zu Fall gebracht und damit gegen die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter im Bundesdienst gehandelt.
Das, meine Damen und Herren, sind einige der wichtigsten Fragen, die es, wenn sie durch die Beratungen im Ausschuß für Beamtenrecht keine andere Lösung erfahren, der kommunistischen Fraktion unmöglich machen, der Regierungsvorlage zuzustimmen.

(Beifall bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Fröhlich.
    Fröhlich; (WAV): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Auftrag dieses Hohen Hauses an die Bundesregierung vom 2. Dezember 1949, einen Gesetzentwurf nach Art. 131 des Grundgesetzes vorzulegen, der die Gleichstellung der ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger mit den einheimischen Versorgungsberechtigten mit sofortiger Wirkung regeln sollte, lag wohl einmütig die Auffassung zugrunde, daß die völlige Gleichberechtigung der bisher Entrechteten nach den althergebrachten Grundsätzen der Beamtenversorgung herzustellen sei, nicht aber, daß es sich hier um die Aufstellung völlig neuer Versorgungs-Grundsätze handeln solle. Diese Auffassung entspricht auch in vollem Umfang den Grundrechten. Nach Art. 3 sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und niemand darf aus irgendwelchen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. In Art. 19 des Grundgesetzes ist weiterhin festgelegt, daß, soweit ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, das Gesetz allgemein und nicht für den Einzelfall zu gelten hat. In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
    Wenn man den uns von der Regierung unterbreiteten Gesetzentwurf darauf überprüft, inwieweit er gegen die genannten Artikel des Grundgesetzes verstößt, so kommt man zu der bedauerlichen Feststellung, daß zahlreiche Verstöße vorliegen. Nach dem Gesetzentwurf wird die im Auftrage dieses Hohen Hauses geforderte Gleichberechtigung der Staatsdiener in gar keiner Weise hergestellt; im Gegenteil, die bisher durch den Krieg einmalig hart Betroffenen werden nach wie vor zu Menschen zweiter Klasse gestempelt. Eine besondere Diskriminierung liegt nach unserer Auffassung bei den Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht vor, und zwar bei allen Dienstgraden. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß diese Feststellung getroffen werden muß. Besonders bedauerlich ist, daß diese Diskriminierung nunmehr verewigt werden soll. Das kann und darf nicht geschehen. Es scheint mir vielmehr eine nationale Pflicht aller Deutschen zu sein, gerade im Hinblick auf die gesamtpolitische Lage, vor allem aber eine Pflicht der Bundesregierung und dieses Hohen Hauses, die Ehre des deutschen Soldaten vor dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit wiederherzustellen. Die Behandlung der ehemaligen Soldaten durch diesen Gesetzentwurf bewirkt das Gegenteil. Die allgemeine Not und die besonderen Schwierigkeiten unserer jungen Demokratie können kein Anlaß sein, aus rein fiskalischen Gründen zweierlei Recht zu schaffen. Man bedenke, daß die unter Art. 131 fallenden Personen es seit Kriegsende gewohnt sind, zu hungern und zu darben. Die meisten von ihnen leben bis zum heutigen Tage von der öffentlichen Fürsorge. Das scheint vielen nicht bekannt zu sein. In Bayern z. B. bekommt der Fürsorgeempfänger in Niederbayern für den Haushaltsvorstand 30 DM, für seine Ehefrau 20 DM und für die Kinder 16 DM. Und dann wird andererseits von den Mitgliedern dieser Regierung behauptet, daß es in der Deutschen Bundesrepublik keine armen Leute mehr geben sollte!

    (Zuruf rechts: Es gibt noch viel ärmere!)

    Viele haben sich schon in ihrer Verzweiflung das
    Leben genommen, weil es ihnen nicht mehr lebenswert zu sein schien. Trotz allem sind diese
    Menschen durchweg bereit, der schwierigen Situation der Bundesrepublik Rechnung zu tragen
    und sich den Gegebenheiten, entstanden durch
    den verlorenen Krieg, anzupassen und weiterhin
    zu verzichten. Aber nur unter einer Voraussetzung: daß die Lasten auf alle gleichmäßig verteilt
    werden! Sie sind aber nicht mehr nach ihren im
    voraus gebrachten ungeheuren Opfern bereit, sich
    nach dem Prinzip des geringsten Widerstandes
    einseitig weitere Opfer aufbürden zu lassen. Sie
    verlangen leidenschaftlich und kompromißlos die
    Gleichberechtigung und dulden es nicht länger,
    als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden.
    In diesem Zusammenhang ein Wort zu der von der Regierung vorgesehenen dreiprozentigen Kürzung, um damit die Versorgung dieses Kreises zu finanzieren. Wir sind auch der Auffassung, daß es ungerecht wäre, wenn man einen einzigen Stand mit einer solchen Kürzung belasten würde. Denn es handelt sich hier um Kriegsfolgelasten, die von der Gesamtheit des Volkes, nicht nur von einem Stand getragen werden müssen. Wenn es aber nicht möglich sein sollte, auf irgendwelche andere Art und Weise die Mittel für die Betreuung dieses Personenkreises zur Verfügung zu stellen, dann würde nichts weiter übrig bleiben, als tatsächlich diese Kürzung durchzuführen. Denn das Unheil, das angerichtet würde, wenn der Notstand dieses Personenkreises weiterhin bestehen bliebe, wäre unabsehbar. Ich bin der Meinung, daß jeder Deutsche vor der Bescheidenheit und der Geduld dieses Personenkreises größte Hochachtung haben sollte.
    Meine Damen und Herren, ich fühle mich auch noch veranlaßt, zu den Bemerkungen des Herrn Bundesjustizministers und Innenministers zu den Beschwerden und Anwürfen gegen die Bundesregierung im Hinblick auf die Vorlage dieses


    (Fröhlich)

    Gesetzentwurfs kurz Stellung zu nehmen. Wenn man die Not dieses Personenkreises kennt, darf man sich nicht darüber wundern, daß er in leidenschaftlicher Form auf seiner Gleichberechtigung besteht. Man muß hierfür Verständnis haben, und ich halte es auch für notwendig, Sie noch darauf hinzuweisen, daß anläßlich der Verkündung der Charta der Vertriebenen der Herr Vizekanzler Blücher in Stuttgart vor Delegierten der Heimatvertriebenen im Auftrag des Herrn Bundeskanzlers und im Auftrag der Bundesregierung die Erklärung abgegeben hat, daß es für alle Zukunft nur Deutsche gleichen Rechtes geben soll. Diese Erklärung wurde einen Tag später von einem Sprecher der Heimatvertriebenen vor 100 000 Menschen in Stuttgart wiederholt, und gleichzeitig wurde erklärt, daß man den Herrn Vizekanzler zu gegebener Zeit beim Wort nehmen wird. Meine Damen und Herren, wenn dieser Personenkreis nach diesen Erklärungen der Bundesregierung diesen Gesetzentwurf sieht, dann darf man es ihm nicht verübeln, wenn er in einer solchen leidenschaftlichen Form hiergegen protestiert, und ich glaube, daß es geradezu ein gutes Zeichen für die immer mehr wachsende deutsche Demokratie ist, wenn gerade diese Kreise sich selbst in leidenschaftlicher Form bemühen, für ihre Gleichberechtigung zu kämpfen und zu streiten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Im übrigen, meine Damen und Herren, sind wir der Überzeugung, daß die Abgeordneten dieses Hohen Hauses bessere Hüter der Grundprinzipien der Demokratie als jene sein werden, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben.

    (Beifall bei der WAV.)