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ID0108404000

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    6. Gundelach.: 1
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    Deutscher Bundestag - 84. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950 3135 84. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3135C Mitteilung betr. Zugehörigkeit des Abg Dr. Richter (Niedersachsen) zu keiner Fraktion 3135D Änderung der Tagesordnung 3135D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) . . . . . . . . . 3136A Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Interpellant 3136A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3139B Dr. Seelos (BP) 3140B Dr. von Brentano (CDU) 3141A Mayer (Stuttgart) (FDP) 3141C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 1306 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Nr. 1151 der Drucksachen) . . . 3136A, 3142A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3142B Dr. Richter (Niedersachsen) (parteilos) 3146C Dr. Menzel (SPD) 3147C Farke (DP) 3150C Pannenbecker (Z) 3151A Dr. Kleindinst (CSU) 3152B Wackerzapp (CDU) 3153C Dr. Falkner (BP) 3154D Gundelach (KPD) 3155B Fröhlich (WAV) 3156B Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 3157B von Thadden (DRP) 3159B Dr. Wuermeling (CDU) 3160C Arndgen (CDU) 3161A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung der Bestimmungen der Zweiten Verordnung über die Vereinfachung des Lohnabzugs (Nr. 1249, zu Nr. 1249 der Drucksachen) . . . 3161B Erste Beratung des Entwurfs eines Zolltarifgesetzes (Nr. 1294 der Drucksachen) 3161C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 3161C, 3165A(( Kalbitzer (SPD) 3163A Dr. Bertram (Z) 3163C Dr. Horlacher (CSU) 3164B Degener (CDU) 3164C Dr. Oellers (FDP) 3164D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 1333 der Drucksachen) 3161C Storch, Bundesminister für Arbeit 3165A, 3172D Frau Dr. Probst (CSU) 3167C Leddin (SPD) 3170A Frau Kalinke (DP) 3173B Frau Arnold (Z) 3173C Kohl (Stuttgart) (KPD) 3174C Volkholz (BP) 3176A Mende (FDP) 3177B Löfflad (WAV) 3179C Arndgen (CDU) 3180A Dr. Leuchtgens (DRP) 3180C Schoettle (SPD) 3181A Nächste Sitzung 3181D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Dr. Ernst Falkner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, auf den nahezu 500 000 Menschen in der Bundesrepublik seit vielen Monaten sehnsüchtig warten. Wir haben gehört, daß die Verbände, die an diesem Gesetz interessiert sind, die einheimischen Beamtenverbände ebenso wie Verba-Ost und die früheren Wehrmachtsbeamten, den Gesetzentwurf ablehnen. Es mag sein, daß in der Art und Weise der Ablehnung dann und wann fehlgegriffen wurde. Ich muß aber namens meiner Fraktion grundsätzlich erklären,


    (Dr. Falkner)

    daß wir uns dieser Ablehnung des Gesetzentwurfs anschließen.
    Er ist in unseren Augen untragbar, weil er Rechtsfragen mit Finanzfragen verquickt. Wir haben in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs heute sehr viel über Einzelheiten dieses Gesetzes gehört,

    (Zuruf rechts: Zuviel!)

    und ich glaube, wir erschweren uns die Arbeit sehr, wenn wir es in der Zukunft ähnlich machen wollten, bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs schon immer in aller Breite auf Einzelheiten einzugehen. Ich möchte mich deshalb auf wenige grundsätzliche Äußerungen zu diesem Gesetzentwurf beschränken.
    Grundsätzlich ist in unseren Augen, wie ich erwähnt habe, nicht richtig, daß Rechtsfragen und Finanzfragen verquickt sind. Falsch ist auch und wird von uns nicht gebilligt die Lösung, die man auf innerfinanzieller Basis sucht, nämlich die dreiprozentige Gehaltskürzung. Abgesehen von der Problematik eines inneren Lastenausgleichs auf berufsständischer Basis, wovon schon gesprochen wurde, und abgesehen davon, ob überhaupt eine solche Besteuerung eines Berufsstandes zulässig sei, ist doch auch noch darauf hinzuweisen, daß eine generelle Kürzung der Beamtenbezüge um 3% uns völlig untragbar deshalb erscheint, weil nun einmal eine dreiprozentige Gehaltskürzung denjenigen, der 200 DM im Monat verdient, ungleich härter trifft als denjenigen, der über ein Einkommen von 1200 DM im Monat verfügt.
    Rechtsstaatliches Denken könnte in diesem Gesetz verwirklicht werden, und der Bundestag hat vielleicht in der Zukunft, wenn er sich dazu entschließen kann, hier rechtsstaatlichem Denken wirklich zum Durchbruch zu verhelfen, eine große Chance, der Demokratie einen wesentlichen Dienst zu erweisen.
    Nach dem, was wir heute nahezu von allen Rednern gehört haben, glaube ich auch — das werden die betroffenen Personenkreise wohl gern hören —, daß der Gesetzentwurf in der Form, wie die Bundesregierung ihn jetzt vorgelegt hat, wenig Aussicht haben wird, Gesetz zu werden. Wenn jedenfalls die politischen Parteien dieses Hohen Hauses das, was ihre Sprecher heute angedeutet haben, in der Tat bei der Beratung in den zuständigen Ausschüssen verwirklichen, dann glaube ich, hoffen zu dürfen, daß in diesem Gesetz doch das Recht zum Durchbruch kommt.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Gundelach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gustav Gundelach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Der Bundesjustizminister Dr. Dehler hat bei seiner gestrigen Begründung der Änderungen des Strafgesetzes das Verhalten der Personen und ihrer Organisationen kritisiert, die auf die gesetzliche Regelung ihrer Rechtsansprüche gemäß Art. 131 des Grundgesetzes seit langer Zeit — trotz aller Versprechungen in der Vergangenheit - warten. Eine Kritik dieser Art aus dem Munde eines Mannes, der von sich aus behauptet, ein Vertreter des Rechts zu sein, ist unserer Meinung nach sehr bezeichnend. Es ist deshalb sehr bezeichnend, weil Dr. Dehler als Regierungsmitglied die volle Verantwortung mitträgt für den zur Beratung stehenden Gesetzentwurf, der keineswegs das Recht der betreffenden Beamten, Angestellten und Arbeiter auf Gleichstellung beinhaltet.
    Wir Kommunisten machen die Regierung, insbesondere den Finanzminister Schäffer, dafür verantwortlich, daß die berechtigten Forderungen der Beamten, Angestellten und Arbeiter bis heute nicht erfüllt worden sind.

    (Zuruf in der Mitte: Wie in der Ostzone!)

    Die Regierung ist deshalb voll verantwortlich für die vorhandene Unruhe bei diesen Hunderttausenden von Menschen, die um ihr Recht kämpfen, um das volle Recht der Gleichstellung mit ihren Kollegen, wie es ihnen durch den Willensausdruck dieses Hauses zugestanden worden ist.
    Die Regierung hat die Vorlage des Gesetzes von Monat zu Monat verzögert und jetzt, da das Gesetz vorliegt, erweist sich, daß sie den Willensausdruck der Mehrheit dieses Hauses mißachtet. Der Bundestag hat in einer seiner früheren Sitzungen, wie das bereits vom Abgeordneten Dr. Menzel angeführt worden ist, zum Ausdruck gebracht, daß der Bundestag für die völlige Gleichstellung der in Frage kommenden Beamten gemäß Art. 131 des Grundgesetzes ist. Aber die Regierung denkt gar nicht daran, diesen Willensausdruck des Parlaments als Verpflichtung für sich anzuerkennen. Wir Kommunisten stehen aber zu dem vorn Bundestag gefaßten Beschluß.
    Wir sind aus diesem Grunde nicht bereit, dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung zuzustimmen und haben noch einen weiteren Grund dafür. Kap. III der Vorlage fordert, wie bereits von dem Herrn Vorredner angeführt, eine Sondersteuer von den Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes mit Versorgungsrecht in Höhe von 3 % ihres Gehalts oder ihrer Versorgungsbezüge. Diese Sondersteuer soll, wie in der Begründung durch den Minister Heinemann zum Ausdruck gebracht worden ist, zur Finanzierung der Bezüge der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen beitragen. Wir Kommunisten lehnen diese Sondersteuer ab, weil es absolut ungerecht ist, daß eine Schicht der Bevölkerung zu einer Sondersteuer für ihre Berufskollegen herangezogen werden soll. Es kann und darf nicht so sein, daß Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes für Lasten, die als Folge des verbrecherischen Hitlerkrieges entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Als verantwortlich müßten jene Personen herangezogen werden, die in der Hitlerzeit, insbesondere in der Zeit des verbrecherischen Krieges, Riesengewinne eingesteckt haben.

    (Sehr richtig! bei der KPD.)

    An diese Schichten der Bevölkerung hat die Regierung bei Ausarbeitung ihrer Vorlage bisher offensichtlich nicht gedacht. Aber für eine solche Haltung sind bei dieser Regierung auch keine Voraussetzungen gegeben.
    Es gibt darüber hinaus noch einen Grund, der uns zur Ablehnung des Gesetzes zwingt. Wir sind gegen die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung mit der Regelung der Belange der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen. Wir haben das bereits bei früheren Stellungnahmen zu dieser Frage hier im Bundestag wiederholt zum Ausdruck gebracht. Diese Forderung der Beamten ist um so berechtigter, als sie durch diese Koppelung, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, gegenüber ihren Kollegen in den Ländern und Gemeinden benachteiligt werden. Es ist Ihnen bekannt, daß in allen Ländern und Gemeinden die Verordnung über die


    (Gundelach)

    sechsprozentige Gehaltskürzung zum Teil bereits seit 1. Oktober 1949, zum Teil seit 1. Januar 1950 aufgehoben ist. Nach dieser Gesetzesvorlage wird die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung für die im Bundesdienst stehenden Personen erst mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne rückwirkende Kraft wirksam. Eine solche ungerechte Behandlung der im Dienste des Bundes stehenden Personen ist unhaltbar und darf unserer Meinung nach nicht hingenommen werden. Für diese unhaltbare Regelung tragen aber die Regierungsparteien die volle Verantwortung, die entgegen dem Beschluß des Beamtenrechtsausschusses die Verkoppelung der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung hier in der Sitzung des Bundestages beschlossen haben. Der Beschluß des Beamtenrechtsausschusses, der hier im Bundestag mehrere Male behandelt worden ist, sah eine rückwirkende Kraft ab 1. April dieses Jahres vor. Diesen Beschluß haben die Regierungsparteien in der damaligen Sitzung zu Fall gebracht und damit gegen die Interessen der Beamten, Angestellten und Arbeiter im Bundesdienst gehandelt.
    Das, meine Damen und Herren, sind einige der wichtigsten Fragen, die es, wenn sie durch die Beratungen im Ausschuß für Beamtenrecht keine andere Lösung erfahren, der kommunistischen Fraktion unmöglich machen, der Regierungsvorlage zuzustimmen.

    (Beifall bei der KPD.)