Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, auf den nahezu 500 000 Menschen in der Bundesrepublik seit vielen Monaten sehnsüchtig warten. Wir haben gehört, daß die Verbände, die an diesem Gesetz interessiert sind, die einheimischen Beamtenverbände ebenso wie Verba-Ost und die früheren Wehrmachtsbeamten, den Gesetzentwurf ablehnen. Es mag sein, daß in der Art und Weise der Ablehnung dann und wann fehlgegriffen wurde. Ich muß aber namens meiner Fraktion grundsätzlich erklären,
daß wir uns dieser Ablehnung des Gesetzentwurfs anschließen.
Er ist in unseren Augen untragbar, weil er Rechtsfragen mit Finanzfragen verquickt. Wir haben in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs heute sehr viel über Einzelheiten dieses Gesetzes gehört,
und ich glaube, wir erschweren uns die Arbeit sehr, wenn wir es in der Zukunft ähnlich machen wollten, bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs schon immer in aller Breite auf Einzelheiten einzugehen. Ich möchte mich deshalb auf wenige grundsätzliche Äußerungen zu diesem Gesetzentwurf beschränken.
Grundsätzlich ist in unseren Augen, wie ich erwähnt habe, nicht richtig, daß Rechtsfragen und Finanzfragen verquickt sind. Falsch ist auch und wird von uns nicht gebilligt die Lösung, die man auf innerfinanzieller Basis sucht, nämlich die dreiprozentige Gehaltskürzung. Abgesehen von der Problematik eines inneren Lastenausgleichs auf berufsständischer Basis, wovon schon gesprochen wurde, und abgesehen davon, ob überhaupt eine solche Besteuerung eines Berufsstandes zulässig sei, ist doch auch noch darauf hinzuweisen, daß eine generelle Kürzung der Beamtenbezüge um 3% uns völlig untragbar deshalb erscheint, weil nun einmal eine dreiprozentige Gehaltskürzung denjenigen, der 200 DM im Monat verdient, ungleich härter trifft als denjenigen, der über ein Einkommen von 1200 DM im Monat verfügt.
Rechtsstaatliches Denken könnte in diesem Gesetz verwirklicht werden, und der Bundestag hat vielleicht in der Zukunft, wenn er sich dazu entschließen kann, hier rechtsstaatlichem Denken wirklich zum Durchbruch zu verhelfen, eine große Chance, der Demokratie einen wesentlichen Dienst zu erweisen.
Nach dem, was wir heute nahezu von allen Rednern gehört haben, glaube ich auch — das werden die betroffenen Personenkreise wohl gern hören —, daß der Gesetzentwurf in der Form, wie die Bundesregierung ihn jetzt vorgelegt hat, wenig Aussicht haben wird, Gesetz zu werden. Wenn jedenfalls die politischen Parteien dieses Hohen Hauses das, was ihre Sprecher heute angedeutet haben, in der Tat bei der Beratung in den zuständigen Ausschüssen verwirklichen, dann glaube ich, hoffen zu dürfen, daß in diesem Gesetz doch das Recht zum Durchbruch kommt.