Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei steht dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen ablehnend gegenüber. Sie kann ihn nur unter dem Gesichtspunkt betrachten, daß er die parlamentarisch-gesetzgeberische Tätigkeit einleitet und ermöglicht, in der Ausschußarbeit zu einer anderen, zu einer dem Grundgesetz gemäßeren Regelung zu kommen. Bei dieser Arbeit kann es sich nicht darum handeln, Verbesserungen für die eine oder andere Gruppe der Betroffenen zu erreichen, sondern lediglich darum, dem vorliegenden Entwurf die Konzeption zu nehmen, die nach unserer Meinung zu verfassungsbedenklichen Regelungen geführt hat.
Der vorliegende Entwurf geht von reinen Haushaltserwägungen aus. Der Herr Innenminister hat das in seiner Begründung doppelt unterstrichen. Zur Unterstützung dieser Haushaltserwägungen haben leider in der Vergangenheit ministerielle Initiatoren Presse und Öffentlichkeit mit astronomischen Ziffern beeinflußt und beinahe das Menetekel eines Staatsnotstandes heraufbeschworen. Bindende Rechtsverpflichtungen mußten einer solchen Konzeption mit ihren Begleiterscheinungen zum Opfer fallen. Diesem fiskalischen Ausgangspunkt, dem eine Einheitsregelung der Ansprüche grundverschiedener Gruppen folgen mußte, fielen zwangsläufig weitere Rechtsverpflichtungen zum Opfer. Damit sind gegebene Grenzen verwischt; bisherige Grundsätze des im Grundgesetz garantierten Berufsbeamtentum sind aufgegeben, insbesondere das durch Jahrzehnte hindurch schwer erkämpfte Alimentationsprinzip. Die entnazifizierten Beamten sind minderberechtigt. Die jüngeren Beamtenjahrgänge, deren Masse Kriegsteilnehmer war, sind so gut wie entrechtet. Die Wehrmachtsangehörigen erfahren eine nicht tragbare Behandlung. Es ist darum kein Wunder, daß die betroffenen Kreise in eine berechtigte, wenn auch — das muß gesagt werden — in der Form oft bedenkliche Erregung geraten sind.
Der Ausgangspunkt für die Neugestaltung des vorliegenden Entwurfs ist nach unserer Auffassung das bestehende unantastbare Recht, wie es für jede Gruppe der Betroffenen in der deutschen Entwicklung gewachsen und geworden ist. Von dieser Rechtsgrundlage aus ist die Rechtsnachfolgeschaft für die verschiedenen Verwaltungen und Körperschaften, die nicht mehr existieren, den entsprechenden Dienstherren in der Bundesrepublik zu übertragen.
Die finanzielle Regelung ist dementsprechend so durchzuführen, daß die entsprechenden Dienstherren hier für die materiellen Leistungen ver-
antwortlich sind. Zuständig für die ehemaligen Reichsbediensteten und die Wehrmacht ist unmittelbar der Bund, für die Länderbediensteten in gerechter Verteilung die Länder, für die Kommunalbediensteten in gerechter Verteilung die Kommunen. Dieser Regelung vorweg ist das wichtigste, die vorgesehene Unterbringung durchzuführen, die endlich die unerträgliche einseitige Unterbringung in den drei Flüchtlingsländern beseitigt und die Unterbringung zu einer Gesamtverpflichtung macht, die den Kreis der Betroffenen entscheidend verringern wird und mit den Maßnahmen der angedeuteten Konzeption eine befriedigendere Lösung, als sie uns in dem Entwurf geboten wird, ermöglicht.
Die dreiprozentige Abgabe aller Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die bei der heutigen Einkommenslage der Beamtenschaft überhaupt nicht zu verantworten ist, muß und kann vermieden werden. Die Deutsche Partei führt ihren politischen Kampf gegen jedes Unrecht. Sie kämpfte besonders in den schweren tumultarischen Jahren der jüngsten Vergangenheit für das Berufsbeamtentum, für die zu Unrecht Entlassenen, für Ehre und Recht des deutschen Soldaten. Sie wird dieser Haltung bei der Endgestaltung dieses Gesetzes nicht untreu werden, um unserem jungen Staatswesen die Treue seiner Diener als Eckpfeiler in seinen Fundamenten zu sichern.