Rede:
ID0108305500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 44
    1. hat: 2
    2. von: 2
    3. Meine: 1
    4. Damen: 1
    5. und: 1
    6. Herren!: 1
    7. Für: 1
    8. die: 1
    9. Aussprache: 1
    10. der: 1
    11. Ältestenrat: 1
    12. eine: 1
    13. Gesamtredezeit: 1
    14. 120: 1
    15. Minuten: 1
    16. vorgesehen.: 1
    17. Es: 1
    18. soll: 1
    19. dabei: 1
    20. allerdings,: 1
    21. falls: 1
    22. ein: 1
    23. größeres: 1
    24. Redebedürfnis: 1
    25. vorhanden: 1
    26. ist,: 1
    27. mit: 1
    28. einer: 1
    29. gewissen: 1
    30. Toleranz: 1
    31. verfahren: 1
    32. werden.: 1
    33. Ich: 1
    34. nehme: 1
    35. an,: 1
    36. daß: 1
    37. Sie: 1
    38. dieser: 1
    39. Regelung: 1
    40. zustimmen.Das: 1
    41. Wort: 1
    42. Herr: 1
    43. Abgeordneter: 1
    44. Thadden.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag vielleicht ein sehr müßiges Beginnen sein, eine Versammlungsordnung vor einem Kreis von so exzellenten Experten des öffentlichen Versammlungslebens zu vertreten, wie Sie es sind. Wenn die Mitglieder des Bundestages insgesamt und ein jeder einzelne von Ihnen auf irgendeinem Gebiete sachverständig sind, so ist es sicherlich auf diesem Gebiete der Fall. Es ist das Element des demokratischen Politikers, in öffentlicher Versammlung zu werben, Rede und Antwort zu stehen und sich zu verteidigen. Sein Leben ist, ob freudvoll oder leidvoll, zu einem guten Teil ein Leben in öffentlichen Versammlungen. Deshalb glaube ich, daß es sich erübrigen wird, zu dieser Vorlage sehr viel zu sagen. Wir sind aber der allgemeinen Öffentlichkeit über diese Vorlage auch einige Aufklärung schuldig, und deshalb möchte ich folgendes hier vortragen.
    Diese Vorlage beinhaltet — und das möchte ich mit Nachdruck an die Spitze stellen — keine Beeinträchtigung des öffentlichen Versammlungslebens. Die öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen werden keinerlei Genehmigung unterstellt. Für Versammlungen unter freiem Himmel wird lediglich eine Anzeigepflicht vorgeschlagen. Versammlungen unter freiem Himmel können verboten oder mit Auflagen bedacht werden nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Derartige Verbote oder Auflagen werden jeweils der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte unterliegen.
    Im übrigen sieht die Vorlage vor, daß um Parlamente und Gerichte ein Bannkreis festgesetzt werden kann, d. h. ein Ausschluß gewisser Räume von der Benutzung für Versammlungen oder Umzüge. Da Deutschland groß genug ist, Versammlungen und Umzüge zu veranstalten, mag es wohl
    tragbar erscheinen, daß man für derartige Veranstaltungen die Räume sperrt, in denen immer
    wieder besondere Kollisionsgefahren gegeben sind.
    Der Schwerpunkt der Vorlage liegt in der Ordnung des Versammlungsablaufs. Es gibt viele ungute Versammlungen, weil es bei uns keine fairen, gefestigten Spielregeln für Versammlungen gibt. Völker mit einer generationenlangen Festigung eines freiheitlich-demokratischen Lebens haben solche Spielregeln hinlänglich entwickelt, und sie werden von ihren Bürgern respektiert. Wir aber haben solche gefestigte Spielregeln nicht, und deshalb will die Vorlage eine Hilfsstellung dafür bieten, daß sich auch bei uns solche Spielregeln einbürgern und festigen. Die Vorlage tut das dadurch, daß sie von Rechten und Pflichten der Versammelten spricht, d. h. sowohl von Rechten und Pflichten des Veranstalters einer öffentlichen Versammlung als auch des Leiters als auch der Redner und schließlich der sonstigen Teilnehmer, also der Zuhörer.
    Das zur Zeit noch geltende Vereinsgesetz von 1908 sagt über Versammlungen lediglich, daß der Leiter für die Ordnung verantwortlich ist und daß er eine Versammlung auflösen kann. Das ist nach all den Erfahrungen, die wir seit 1908 und sonderlich in den letzten Jahren gemacht haben, nicht nur zu wenig, sondern auch falsch akzentuiert; denn wir haben doch gerade die Erfahrung gemacht, daß viele Teilnehmer an einer Versammlung es darauf anlegen, sie zu sprengen. Es genügt also nicht, dem Versammlungsleiter lediglich die Befugnis an die Hand zu geben, die Versammlung aufzulösen; denn damit wird ja gerade das ausgelöst, was gewisse Teilnehmer an einer Versammlung herbeiführen wollen. Es kommt darauf an, daß Versammlungen durchgeführt und daß Störungen und Sprengungen unterdrückt werden können. Zu diesem Zweck spricht die Vorlage zunächst davon, daß jeder Staatsbürger grundsätzlich nicht nur das Recht hat, öffentliche Versammlungen zu besuchen, sondern auch die Pflicht, sich darin so zu verhalten, daß die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Diese Pflicht zum angemessenen Verhalten aller Teilnehmer an einer Versammlung ist der Leitsatz für das Ganze. Für die Teilnehmer wird diese Pflicht speziell dahin entwickelt, daß niemand mit Waffen kommen darf, auch dahin, daß niemand in einer Uniform kommen darf, die eine politische Gesinnung bekunden soll, und letztlich dahin, daß die Anordnungen des Versammlungsleiters zu befolgen sind.
    Damit stehen wir bei der besonders wichtigen Figur des Versammlungsleiters. Seine Befugnisse werden gegenüber der unzulänglichen Entfaltung und falschen Akzentuierung im Vereinsgesetz von 1908 in dieser Vorlage näher spezialisiert. Die Rechtsgrundlage der Befugnisse des Versammlungsleiters aber bleibt unverändert, d. h. dem Versammlungsleiter wird keine Polizeigewalt zugemessen, sondern die Quelle seiner Rechte bleibt nach wie vor das Recht des Hausherrn. Er hat also, wenn Sie wollen, nach wie vor nur zivilrechtliche Grundlagen für sein Tun in der Versammlung. Für den Versammlungsleiter bleibt an der Spitze die Verpflichtung bestehen, für die Ordnung in der Versammlung zu sorgen. An Befugnissen sollen ihm aber nun in näherer Entfaltung gegenüber dem Gesetz von 1908 folgende Befugnisse zugesprochen werden: E r bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er kann einen Ordnungsruf erteilen. Er kann das Wort entziehen. Er kann Störenfriede


    (Bundesminister Dr. Dr. Heinemann)

    aus der Versammlung ausschließen, und endlich als eine ultima ratio: er kann die Versammlung auflösen. Die Teilnehmer an der Versammlung sind verpflichtet, sich den Anordnungen des Versammlungsleiters zu fügen und sie zu befolgen.
    Damit nun der Versammlungsleiter nicht als ein hilfsloser Mann im Gelände steht, schlägt die Vorlage vor, daß er Ordner bestellen kann. Damit würde gesetzlich etwas sanktioniert werden, was bisher faktisch schon geübt wird. Darin mag vielleicht ein grundsätzliches Problem stecken, das der Erörterung besonders zugänglich sein wird. Aber daß solche Versammlungsordner, wenn sie in rechter Weise ausgewählt sind — und da trete ich für meine Person den Vorschlägen des Bundesrats durchaus bei - einen guten Dienst zu tun vermögen, hat ja doch auch die Erfahrung schon wiederholt erwiesen.
    Das also, meine Damen und Herren, sind die Ziele und der wesentliche Inhalt dieser Vorlage. Ich hoffe, daß diese Vorlage in der Gestalt, die Sie ihr letzten Endes zu geben haben werden, unserem öffentlichen Versammlungsleben als einem Grundelement freiheitlich-demokratischen Lebens zu einer guten Ordnung verhilft und dazu beiträgt, daß demokratische Institutionen Ansehen gewinnen und sich in unserem Volksbewußtsein festigen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 120 Minuten vorgesehen. Es soll dabei allerdings, falls ein größeres Redebedürfnis vorhanden ist, mit einer gewissen Toleranz verfahren werden. Ich nehme an, daß Sie dieser Regelung zustimmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter von Thadden.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf von Thadden


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DRP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist höchst bedauerlich, daß ein so gutes Gesetz wie das Vereinsgesetz von 1908 wiederum durch die Zeitläufte revisionsbedürftig geworden ist, obwohl hierzu an sich keinerlei Veranlassung vorliegen sollte.
    Wir können dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht versagen. Wir wollen hoffen, daß dieses Gesetz in vielen, vielen Exemplaren, vor allem bei der Linken, für den täglichen Hausgebrauch verteilt wird.

    (Zuruf des Abg. Kohl [Stuttgart].)

    Wir begrüßen außerordentlich den § 16, der den befriedeten Bannkreis verlangt, und erinnern uns dabei des VVN-Einmarsches in den Wiesbadener Landtag. Solche Dinge können in Zukunft verhindert werden.

    (Abg. Kohl [Stuttgart]: Haben Sie Angst?)

    — Nein, Angst haben wir nicht; wir haben ja zwei Hände!

    (Abg. Kohl [Stuttgart]: Es sieht so aus!)

    Die Strafvorschriften in Abschnitt IV sind jedoch auf Grund der mannigfaltigen Erfahrungen, die wir in der letzten Zeit machen konnten, unseres Erachtens nicht ausreichend; vor allen Dingen müßten sie etwas mehr spezifiziert werden. Ich möchte dazu einen Vorschlag machen, den ich in der zweiten Lesung auch noch als Antrag einbringen werde, den ich aber jetzt schon bekanntgeben will, weil er meines Erachtens schon in die erste Beratung gehört, nämlich: Derjenige, der
    durch Gewaltanwendung oder fortgesetzten Lärm Versammlungen sprengt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei Jugendlichen erfolgt Einweisung in Fürsorgeerziehung. Die Rädelsführer und die Auftraggeber sollen für solche Dinge besonders herangezogen werden. Wenn als Rädelsführer oder Auftraggeber — auch das gibt es — in solchen Gewaltaktionen Mitglieder kommunaler Körperschaften, Verwaltungs- oder Polizeibeamte, Vorsitzende von Partei- oder Berufsorganisationen oder hauptamtliche Funktionäre von solchen festgestellt werden, dann soll auf Zuchthaus nicht unter 1 Jahr, bei Bundestags- und Landtagsabgeordneten — auch das kommt vor — auf Zuchthaus nicht unter 3 Jahren erkannt werden.

    (Ironische Zurufe von der Mitte und links: Hängen! Todesstrafe! — Heiterkeit.)

    Wer in Verfolg politischer Auseinandersetzungen Andersdenkende tätlich mißhandelt, wird je nach der Schwere des Falles mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bestraft. Und handelt es sich um gemeinschaftliche Überfälle — auch das haben wir erlebt —, dann soll die Strafe entsprechend verschärft werden. Wenn ein Gewaltverbrechen, also Prügelei, von den vorhin aufgeführten Leuten inspiriert oder durchgeführt wird, soll ebenfalls auf Zuchthausstrafe erkannt werden.

    (Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    Wenn Bundestags- oder Landtagsabgeordnete sich als Prügelanten betätigen — auch das haben wir erlebt —, dann soll besonders scharf vorgegangen werden.

    (Erneute Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    — Ja, ich glaube, es ist peinlich für Sie, das zu hören.

    (Lachen und Zuruf bei der SPD: Wir sorgen für Sie!)

    — Sie brauchen nicht für uns zu sorgen. Wir sorgen in unseren Versammlungen schon allein für uns.

    (Erneute Zurufe von der SPD.)

    Es muß in Zukunft einfach unmöglich gemacht werden, daß sich Dinge wiederholen. die wir vor allem im letzten Jahr dauernd erlebt haben, daß z. B., wie es in Hildesheim passiert ist, der stellvertretende Leiter vom Arbeitsamt als Haupträdelsführer auftritt, wenn es darum geht, einen großen, mit 800 Menschen besetzten Saal zu demolieren, oder daß auf Grund irgendwelcher Proteste von Gewerkschaftsorganisationen irgendein Polizeipräsident sich bemüßigt fühlt, irgendwelche Versammlungen von politisch Andersdenkenden aufzulösen, oder daß VVN, SPD und KPD im friedlichen Verein miteinander in Düsseldorf eine Versammlung der FDP zusammenschlagen, weil der Herr von Manteuffel dort spricht. Alle diese Dinge müssen in Zukunft unmöglich gemacht werden.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Wir freuen uns ganz außerordentlich, daß diese Gesetzesbestimmungen nun da sind. Wir werden auf die Vorschriften dieses Gesetzes, das uns sehr gelegen kommt

    (Lachen und Zurufe bei der SPD)

    für die ordnungsmäßige Durchführung unserer oft durch Sie gestörten Versammlungen, in Zukunft in unseren Versammlungen hinweisen und darauf aufmerksam machen, in welche Gefahren sich Ihre


    (von Thadden)

    Leute begeben, wenn sie die Praktiken fortsetzen,
    die sie bisher in so reichem Maße exerziert haben.

    (Abg. Schoettle: Und Ihre Leute sollen aufpassen, daß sie nicht doch die Ohrfeigen kriegen, die sie schon lange verdient haben!)