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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich glaube, eine Geschäftsordnungsdebatte wird uns nicht weiterführen. Ich halte es für richtig, darüber abzustimmen, ob dem Antrag auf Absetzung der Interpellation von der Tagesordnung entsprochen werden soll. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag auf Absetzung des Punktes 4 von der Tagesordnung zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. —

    (Abg. Dr. Lütkens: Der Knigge für Minister fehlt!)

    Das Ergebnis der Abstimmung ist zweifelhaft. Wir kommen also an einer Auszählung durch Hammelsprung nicht vorbei.
    Wer für die Absetzung des Punktes 4 von der Tagesordnung ist, den bitte ich, durch die Ja-Tür, wer gegen die Absetzung ist, durch die Nein-Tür den Saal zu betreten.
    Während des Hammelsprungs dürfen sich in der Wandelhalle nur Mitglieder des Hauses aufhalten. Alle anderen Personen werden ersucht, die Wandelhalle sofort zu verlassen. Niemand darf während des Hammelsprungs die Logen rechts und links vom Haupteingang zum Plenarsaal verlassen.
    Die Abgeordneten werden gebeten, den Plenarsaal zu verlassen. Ich lasse nach drei Minuten die Türen schließen. Die Damen und Herren, die bis


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    dahin den Saal nicht verlassen haben, können an der Abstimmung nicht teilnehmen. Je zwei der Schriftführer werden gebeten, sich an die drei Eingänge zum Plenarsaal zu begeben.

    (Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

    Die Abstimmung beginnt. Ich bitte, die Abstimmungstüren zu öffnen. Die Abgeordneten werden im Interesse der Fortführung der Verhandlungen gebeten, umgehend ihrer Abstimmungspflicht zu genügen, den Plenarsaal durch die entsprechende Tür möglichst schnell zu betreten und sich sogleich an ihre Plätze zu begeben.

    (Der Wiedereintritt der Abgeordneten und die Zählung erfolgen.)

    Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, die Eingangstüren zu schließen und mir das Ergebnis ihrer Zählung mitzuteilen.
    Meine Damen und Herren! Die Auszählung hat folgendes Ergebnis: Für den Antrag, also für Absetzung, haben 149, dagegen 132 gestimmt bei 2 Enthaltungen. Damit ist der Antrag auf Absetzung des Punktes 4 der Tagesordnung angenommen.
    Ich rufe nunmehr auf Punkt 5 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen).
    Das Wort zur Begründung hat der Herr Bundesminister des Innern.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag vielleicht ein sehr müßiges Beginnen sein, eine Versammlungsordnung vor einem Kreis von so exzellenten Experten des öffentlichen Versammlungslebens zu vertreten, wie Sie es sind. Wenn die Mitglieder des Bundestages insgesamt und ein jeder einzelne von Ihnen auf irgendeinem Gebiete sachverständig sind, so ist es sicherlich auf diesem Gebiete der Fall. Es ist das Element des demokratischen Politikers, in öffentlicher Versammlung zu werben, Rede und Antwort zu stehen und sich zu verteidigen. Sein Leben ist, ob freudvoll oder leidvoll, zu einem guten Teil ein Leben in öffentlichen Versammlungen. Deshalb glaube ich, daß es sich erübrigen wird, zu dieser Vorlage sehr viel zu sagen. Wir sind aber der allgemeinen Öffentlichkeit über diese Vorlage auch einige Aufklärung schuldig, und deshalb möchte ich folgendes hier vortragen.
Diese Vorlage beinhaltet — und das möchte ich mit Nachdruck an die Spitze stellen — keine Beeinträchtigung des öffentlichen Versammlungslebens. Die öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen werden keinerlei Genehmigung unterstellt. Für Versammlungen unter freiem Himmel wird lediglich eine Anzeigepflicht vorgeschlagen. Versammlungen unter freiem Himmel können verboten oder mit Auflagen bedacht werden nur bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Derartige Verbote oder Auflagen werden jeweils der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte unterliegen.
Im übrigen sieht die Vorlage vor, daß um Parlamente und Gerichte ein Bannkreis festgesetzt werden kann, d. h. ein Ausschluß gewisser Räume von der Benutzung für Versammlungen oder Umzüge. Da Deutschland groß genug ist, Versammlungen und Umzüge zu veranstalten, mag es wohl
tragbar erscheinen, daß man für derartige Veranstaltungen die Räume sperrt, in denen immer
wieder besondere Kollisionsgefahren gegeben sind.
Der Schwerpunkt der Vorlage liegt in der Ordnung des Versammlungsablaufs. Es gibt viele ungute Versammlungen, weil es bei uns keine fairen, gefestigten Spielregeln für Versammlungen gibt. Völker mit einer generationenlangen Festigung eines freiheitlich-demokratischen Lebens haben solche Spielregeln hinlänglich entwickelt, und sie werden von ihren Bürgern respektiert. Wir aber haben solche gefestigte Spielregeln nicht, und deshalb will die Vorlage eine Hilfsstellung dafür bieten, daß sich auch bei uns solche Spielregeln einbürgern und festigen. Die Vorlage tut das dadurch, daß sie von Rechten und Pflichten der Versammelten spricht, d. h. sowohl von Rechten und Pflichten des Veranstalters einer öffentlichen Versammlung als auch des Leiters als auch der Redner und schließlich der sonstigen Teilnehmer, also der Zuhörer.
Das zur Zeit noch geltende Vereinsgesetz von 1908 sagt über Versammlungen lediglich, daß der Leiter für die Ordnung verantwortlich ist und daß er eine Versammlung auflösen kann. Das ist nach all den Erfahrungen, die wir seit 1908 und sonderlich in den letzten Jahren gemacht haben, nicht nur zu wenig, sondern auch falsch akzentuiert; denn wir haben doch gerade die Erfahrung gemacht, daß viele Teilnehmer an einer Versammlung es darauf anlegen, sie zu sprengen. Es genügt also nicht, dem Versammlungsleiter lediglich die Befugnis an die Hand zu geben, die Versammlung aufzulösen; denn damit wird ja gerade das ausgelöst, was gewisse Teilnehmer an einer Versammlung herbeiführen wollen. Es kommt darauf an, daß Versammlungen durchgeführt und daß Störungen und Sprengungen unterdrückt werden können. Zu diesem Zweck spricht die Vorlage zunächst davon, daß jeder Staatsbürger grundsätzlich nicht nur das Recht hat, öffentliche Versammlungen zu besuchen, sondern auch die Pflicht, sich darin so zu verhalten, daß die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden. Diese Pflicht zum angemessenen Verhalten aller Teilnehmer an einer Versammlung ist der Leitsatz für das Ganze. Für die Teilnehmer wird diese Pflicht speziell dahin entwickelt, daß niemand mit Waffen kommen darf, auch dahin, daß niemand in einer Uniform kommen darf, die eine politische Gesinnung bekunden soll, und letztlich dahin, daß die Anordnungen des Versammlungsleiters zu befolgen sind.
Damit stehen wir bei der besonders wichtigen Figur des Versammlungsleiters. Seine Befugnisse werden gegenüber der unzulänglichen Entfaltung und falschen Akzentuierung im Vereinsgesetz von 1908 in dieser Vorlage näher spezialisiert. Die Rechtsgrundlage der Befugnisse des Versammlungsleiters aber bleibt unverändert, d. h. dem Versammlungsleiter wird keine Polizeigewalt zugemessen, sondern die Quelle seiner Rechte bleibt nach wie vor das Recht des Hausherrn. Er hat also, wenn Sie wollen, nach wie vor nur zivilrechtliche Grundlagen für sein Tun in der Versammlung. Für den Versammlungsleiter bleibt an der Spitze die Verpflichtung bestehen, für die Ordnung in der Versammlung zu sorgen. An Befugnissen sollen ihm aber nun in näherer Entfaltung gegenüber dem Gesetz von 1908 folgende Befugnisse zugesprochen werden: E r bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er kann einen Ordnungsruf erteilen. Er kann das Wort entziehen. Er kann Störenfriede


(Bundesminister Dr. Dr. Heinemann)

aus der Versammlung ausschließen, und endlich als eine ultima ratio: er kann die Versammlung auflösen. Die Teilnehmer an der Versammlung sind verpflichtet, sich den Anordnungen des Versammlungsleiters zu fügen und sie zu befolgen.
Damit nun der Versammlungsleiter nicht als ein hilfsloser Mann im Gelände steht, schlägt die Vorlage vor, daß er Ordner bestellen kann. Damit würde gesetzlich etwas sanktioniert werden, was bisher faktisch schon geübt wird. Darin mag vielleicht ein grundsätzliches Problem stecken, das der Erörterung besonders zugänglich sein wird. Aber daß solche Versammlungsordner, wenn sie in rechter Weise ausgewählt sind — und da trete ich für meine Person den Vorschlägen des Bundesrats durchaus bei - einen guten Dienst zu tun vermögen, hat ja doch auch die Erfahrung schon wiederholt erwiesen.
Das also, meine Damen und Herren, sind die Ziele und der wesentliche Inhalt dieser Vorlage. Ich hoffe, daß diese Vorlage in der Gestalt, die Sie ihr letzten Endes zu geben haben werden, unserem öffentlichen Versammlungsleben als einem Grundelement freiheitlich-demokratischen Lebens zu einer guten Ordnung verhilft und dazu beiträgt, daß demokratische Institutionen Ansehen gewinnen und sich in unserem Volksbewußtsein festigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Für die Aussprache hat der Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 120 Minuten vorgesehen. Es soll dabei allerdings, falls ein größeres Redebedürfnis vorhanden ist, mit einer gewissen Toleranz verfahren werden. Ich nehme an, daß Sie dieser Regelung zustimmen.
    Das Wort hat Herr Abgeordneter von Thadden.