Rede:
ID0108302100

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    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierung hat dem Bundestag mit der vorliegenden Drucksache Nr. 1307 einen Gesetzentwurf übergeben, der den Schutz der Verfassung und ihrer Institutionen und den Schutz der Demokratie und ihrer Willensträger bezweckt. Dieser Schutz wird dadurch zu schaffen versucht, daß die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einen umfassenden Ausbau erfahren sollen.
    Meine Damen und Herren! In diesem Hause ist schon wiederholt über die Frage des Verfassungsschutzes gesprochen worden. Ich glaube, nicht im Unrecht zu sein, wenn ich feststelle, daß in diesem Hause weithin Einmütigkeit darüber besteht, daß der beste Schutz für die Demokratie in dem guten Funktionieren der Demokratie liegt.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Wenn wir in diesem Hohen Hause miteinander mustergültige, vorbildliche Lösungen der brennendsten Gemeinschaftsprobleme, der großen Probleme des menschlichen Gemeinschaftslebens schaffen — ich nenne nur etwa das Problem der Versorgung der Kriegsopfer, den Lastenausgleich, das Gesetz zur Durchführung des Art. 131 des Grundgesetzes oder das Gesetz über die Mitverantwortung der Arbeiter in der industriellen Wirtschaft —, wenn von dieser Demokratie eine Leuchtkraft, eine werbende Kraft, eine Anziehungskraft auf das Volk und insbesondere auf die Jugend ausgeht, wenn die Willensträger dieser Demokratie nicht nur wissen, was sie trennt, sondern vor allem auch, was sie verbindet, wenn die Träger dieser Demokratie gemeinsame Vorstellungen von einer künftigen Welt haben, um die es sich zu kämpfen lohnt, und wenn sie sich auch darüber einig werden, wie man diese Vorstellungen in die Wirklichkeit des Lebens übertragen kann, kurzum, wenn diese Demokratie sich eine solide geistige Grundlage schafft und wenn sie sich ein ausreichendes Minimum von einer ihrem Wesen entsprechenden Ideologie erwirbt, dann ist das Wichtigste und das Entscheidende zum Schutze der Demokratie getan.

    (Beifall in der Mitte.)

    Kommen wir zu diesem Zustande nicht, dann sind alle Strafbestimmungen zum Schutze des Staates wertlos und zwecklos.
    Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur hierin, sondern auch in anderer Hinsicht nötig, aus der Vergangenheit und aus ihren bitteren Erfahrungen zu lernen. Wir stehen leider wiederum in einer Zeit, wie es die Zeit zwischen den Jahren 1928 und 1933 war, in einer Zeit, in der
    die Demokratie, ihre Einrichtungen, ihre
    Träger, ihre Arbeit in der öffentlichen Meinung herabgesetz und verächtlich gemacht werden. Heute wird im politischen Kampf vielfach dieselbe Methode angewandt, die von den Nationalsozialisten angewandt wurde, nämlich die Willensträger der Demokratie auf das schlimmste herunterzureißen und die ehrlich demokratischen Parteien, gleich welcher Richtung, durch unwahre Behauptungen vor dem Volke unmöglich zu machen. Urheber dieser Kampfmethode sind überwiegend Leute, die die Freiheiten der Demokratie mißbrauchen, um ein totalitäres Staatssystem an ihre Stelle zu setzen. Es sind vielfach Todfeinde der Demokratie, ja, ich möchte sogar sagen, Todfeinde der menschlichen Gesellschaft, die planmäßig darauf ausgehen, im freiheitlichen Raum Hoffnungslosigkeit, Resignation, Panik und schließlich Furcht und Schrecken zu erzeugen, um die Gesellschaftsordnung in ihrem Bestand zu erschüttern und zur Einführung eines totalitären Gewaltsystems sturmreif zu machen.
    Meine Damen und Herren! Diesen Bösewichtern - ich nenne sie bewußt Bösewichter —, mögen sie nun diese oder jene Couleur haben, muß ohne Furcht begegnet werden. Es war ein Grundfehler der Weimarer Demokratie, daß sie sich ihrer Haut nicht gewehrt hat. Man darf die Freiheiten der Demokratie nicht denjenigen gewähren, die sie mißbrauchen, um die Freiheiten der Demokratie zu beseitigen. Man darf solchen Leuten auch die Pressefreiheit nicht in dem Maße überlassen, wie wir das leider in der Weimarer Demokratie getan haben und wie wir es weithin auch heute noch tun. Hier ist unnachsichtliche Härte am Platze. Ein Staat, der sich seiner Haut nicht wehrt, verdient nicht den Namen des Staates. Innerhalb unseres Staates, innerhalb der Demokratie unseres Landes muß eine Atmosphäre geschaffen werden, die frei von Furcht ist. Deshalb muß denen, die planmäßig Furcht erzeugen, das Handwerk gelegt werden. „Es ist" — ich zitiere einen Satz aus der Begründung zum Regierungsentwurf — „Aufgabe des Staates, die Resignierenden zur Freiheit und die Zügellosen zur Gesetzlichkeit zurückzuführen." Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, daß in aller Bälde Einrichtungen und Gesetze geschaffen werden, die eine wirksame Durchführung des Art. 18 und auch des Art. 21 des Grundgesetzes möglich machen. Hier ist keine Zeit zu verlieren. Man sagt mitunter, die Demokratie sei die Staatsform der Geduld. Ich glaube, wir haben lange genug Geduld gehabt. Es ist jetzt nötig, daß gehandelt wird.
    Es ist aber auch durchaus nötig, daß Strafbestimmungen geschaffen werden, die unseren Richtern eine rechtliche Handhabe geben, um den Feinden der freiheitlichen Ordnung in angemessener Weise zu begegnen.
    Wir begrüßen daher den Regierungsentwurf. Es wäre besser gewesen — ich habe das schon bemerkt —, wenn er schon früher gekommen wäre. Fast möchte ich sagen: „Spät kommt ihr, doch ihr kommt!" Man sieht es aber dem Entwurf an, daß er auf einer sehr sorgfältigen, tiefschürfenden und gewissenhaften Arbeit beruht, bei der auch die Erfahrungen anderer Länder ausgewertet wurden. Dafür möchte ich der Regierung den Dank und die Anerkennung meiner Fraktion aussprechen.
    Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich jetzt nicht Stellung nehmen, sondern nur ganz allgemein feststellen, daß die Strafbestimmungen gegen die Verfassungsstörung, gegen die Herab-


    (Bausch)

    würdigung des Staates und der Staatsorgane, gegen die Verächtlichmachung der Staatssymbole, gegen die Volksverhetzung und insbesondere auch gegen die politische Lüge Bestimmungen sind, die der einfache Mann im Volk längst gefordert hat und die in aller Bälde Gesetzeskraft erlangen sollten.
    Über die Bestimmungen im einzelnen, über die man — ich möchte das hier aussprechen — zum Teil verschiedener Meinung sein kann, wird in den Ausschüssen zu reden sein. Wahrscheinlich werden der Ausschuß zum Schutze der Verfassung und der Rechtsausschuß Vereinbarungen darüber treffen müssen, wie sie ihre Arbeitsaufgaben gegeneinander abzugrenzen haben.
    Ich möchte heute im Namen meiner Fraktion nur aussprechen, daß dieser Gesetzentwurf unsere grundsätzliche Zustimmung findet. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es in der weiteren parlamentarischen Bearbeitung dieses Entwurfs zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Regierungsparteien und Opposition kommt und daß durch diese Zusammenarbeit mit dem neuen Gesetz eine scharfe und wirksame Waffe zur Verteidigung der Demokratie geschmiedet werden kann. Ich möchte weiter hoffen, daß dieses Gesetz dann eine Justiz findet, die entschlossen ist. diese Waffe zu gebrauchen und daß diese Waffe dann unnachsichtlich jeden trifft, der Freiheit und Lebensrecht unserer unter unsäglichen Mühen und Opfern neu aufgebauten Gemeinschaftsordnung bedroht.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Euler.

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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine politischen Freunde begrüßen die Bemühung der Regierung und werden sie mit allen Kräften darin unterstützen, der rechtsstaatlichen Demokratie mit modernisierten, verbesserten Mitteln einen Schutz gegen hoch- und landesverräterische Umtriebe zu geben, der wirklich wirksam ist, darüber hinaus die Demokratie gegen alle Versuche zu schützen, den Umsturz auf terroristische Weise vorzubereiten, zugleich der Demokratie den Schutz gegen eine Verwilderung und unfaire Ausartung der politischen Sitten zu geben. Wir haben schon seinerzeit, als die Sozialdemokratie die begrüßenswerte Initiative entwickelte, zum Ausdruck gebracht, daß wir diesen Schutz formell nicht in einem selbständigen Sondergesetz ausgestaltet sehen möchten, das immer den Charakter des nur Zeitweiligen trägt, sondern daß wir diese Schutzvorschriften als normalen Bestandteil des Strafgesetzbuches sehen möchten, weil die Verhältnisse so sind, daß die Demokratie auf die Dauer dieses Schutzes nicht entraten kann.
    Zum Inhalt des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes möchte ich mich nur auf einige Bemerkungen zu den wesentlichsten Problemen beschränken. Die Wiederherstellung der klassischen Hochverrats- und Landesverratsbestimmungen enthält keine Problematik. Hingegen werden die Neuerungen dieses Gesetzes in der Ausschußarbeit sowie in der Diskussion der Öffentlichkeit wie der Wissenschaft noch einer eingehenden Klärung bedürfen. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Bestimmungen des ersten Abschnitts über den Friedensverrat. Der Gedanke ist an und für sich bestechend: den tiefen Friedenswillen unserer Nation dadurch auszudrücken, daß man an die Spitze der entsprechenden Schutzbestimmungen eine Vorschrift stellt,
    nach der alle Vorbereitungsmaßnahmen für einen Angriffskrieg bestraft werden sollen. Wir sind gegen unser innerstes Widerstreben genötigt, Defensivhandlungen vorzubereiten. Wir bedauern das. Der Friedenswille des deutschen Volkes würde für lange Generationen die absolute Gewähr dafür geben, daß von Deutschland aus kein irgendwie gearteter Angriff in die Welt hineingetragen wird. In Anbetracht dieser Sachlage wird es einer sehr ernsten Arbeit bedürfen, um den Tatbestand so zu fassen, daß die uns durch die Verhältnisse im Osten aufgenötigten Defensivmaßnahmen keinen Schaden leiden.
    In diesem Zusammenhang bedarf die Vorschrift einer besonderen Aufmerksamkeit, die eine Strafandrohung gegen die Verächtlichmachung der Kriegsdienstverweigerung ausspricht. Die Verhältnisse sind heute so, daß es naheliegender ist, eine Strafe gegen diejenigen auszusprechen, die die Verteidigungsbereitschaft verächtlich machen.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Entgegen dem, was Bundespräsident Theodor Heuss als der damalige Vorsitzende unserer Fraktion im Parlamentarischen Rat in einer großangelegten Rede ausführte, hat die entsprechende Verfassungsbestimmung, die Bestimmung des Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes, eine Fassung gefunden, die so weit greift, daß sie das Recht der Kriegsdienstverweigerung auch auf den Fall bezieht, daß ein Angriff von fremder Seite gegen unser Land entwickelt wird. Es wird noch sehr zu prüfen sein, ob es richtig war, über die durch Theodor Heuss damals vorgetragenen Bedenken hinwegzugehen. Die Kriegsdienstverweigerung, die dazu dienen soll, einen Angriff des eigenen Landes zu verhindern, ist moralisch legitimiert; aber es sind durchgreifende Bedenken gegenüber einem Kriegsdienstverweigerungsrecht für den Fall eines fremden Angriffs gegen das eigene Land geboten. Wenn man dies ins Auge faßt, dann ist zumal unter den heutigen weltpolitischen Verhältnissen eine Vorschrift schwer erträglich, die die Verächtlichmachung der Kriegsdienstverweigerung auch dann unter Strafe stellt, wenn sich der Widerstand gegen die Kriegsdienstverweigerung auf den Fall beschränkt, daß dem eigenen Lande ein Angriff von anderer Seite droht.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dem Abschnitt über Hochverrat bedarf die Vorschrift des § 90 über die Verfassungsstörung oder Staatsgefährdung sehr ausführlicher Betrachtungen und Diskussionen. An und für sich muß man dem gesetzgeberischen Versuch, die mit Mitteln des kollektiven Terrors und der planmäßigen Irreführung betriebene Verfassungsstörung, die auf Furchterregung abgestellte Unterwühlung des rechtsstaatlichen Lebens strafrechtlich zu bekämpfen, aufgeschlossen gegenüberstehen. Unsere Einstellung zu diesem Versuch ist grundsätzlich positiv; wir leugnen aber nicht, daß die tatbestandsmäßige Abgrenzung noch verbessert werden muß, um der Gefahr der Rechtsunsicherheit zu begegnen, die daraus erwachsen könnte, daß eine klare Abgrenzung der Tatbestände nicht allen Ansprüchen genügt.
    Wir begrüßen die Vorschriften des vierten Abschnitts über die Herabwürdigung des Staates und der Staatsorgane; denn es ist nötig, daß der Rechtsstaat gegen die Verächtlichmachung seiner Repräsentanten geschützt wird. Es ist erforderlich, daß er gegen Staatsverleumdung geschützt wird. Es ist erforderlich, daß die Symbole der Demokratie vor


    (Euler)

    Verunglimpfung bewahrt werden, und es ist erforderlich, daß der Wahlvorgang und das Wahlgeheimnis geschützt werden. Aber es sind zu diesen einzelnen Fragen Anmerkungen zu machen, die zeigen, daß auch dort noch Probleme der rechtstechnischen Bearbeitung liegen, die in dem Entwurf noch nicht so gelöst sind, wie wir es uns vorstellen. Wenn beispielsweise eine Vorschrift den Schutz nicht nur des eigenen Staatsoberhauptes und der eigenen Regierung, sondern auch des Staatsoberhauptes und der Regierung anderer Staaten vorsieht, dann ist dies nur unter der Voraussetzung richtig, daß die Gegenseitigkeit zur Zeit der Tat bereits verbürgt war, wie der Bundesrat bereits zur Ergänzung der jetzigen Vorschrift angeregt hat.
    Was die Verunglimpfung der Symbole der rechtsstaatlichen Demokratie anlangt, so gebührt der Würde der Farben Schwarz-Rot-Gold strafrechtlicher Schutz. Wenn aber der Bundesrat darüber hinaus vorschlägt. das öffentliche Zeigen der Farben Schwarz-Weiß-Rot zu bestrafen, dann müssen wir dem entgegenhalten, daß es wohl politisch nicht klug wäre, dem zu entsprechen.

    (Abg. Zinn: Dann können Sie doch keine schwarz-weiß-roten Wahlplakate mehr ankleben!)

    Die Erfahrungen, die wir in den letzten Monaten gemacht haben, und die Wahlergebnisse in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bewiesen schlagend, daß mit dem demonstrativen Zeigen der Farben Schwarz-Weiß-Rot politische Geschäfte nicht zu machen sind.

    (Abg. Zinn: Haben Sie das auch schon gemerkt?)

    Alle Gefahren, die man von daher glaubte sehen zu müssen, haben sich als viel geringer erwiesen, und es wäre verkehrt, nun die gemüthafte Anhänglichkeit an die früheren Farben, die in weiten Bevölkerunaskreisen noch besteht, dadurch zu verletzen. daß man das bloße Zeigen dieser Farben unter Strafe stellt. Es würde damit leicht der entgegengesetzte Effekt erzielt werden als der, den zu erstreben man bemüht ist.

    (Abg. Zinn: Der Angeklagte verteidigt sich!)

    Was den Ehrenschutz der Personen im öffentlichen Leben angeht, so sind wir der Auffassung, daß hier ein durchgreifender Schutz gewährt werden muß; aber wir suchen ihn in einer anderen Richtung als auf dem Wege, den der Entwurf zeigt. Wenn der Schutz dadurch geschaffen werden soll, daß besondere Tatbestände zugunsten bestimmter Personenkreise vorgesehen werden, dann läuft das auf eine Privilegierung hinaus, die im Prinzip recht fragwürdiger Art ist und um so fragwürdiger wird, weil es ja nicht ganz leicht ist, den Personenkreis abzugrenzen. Was heißt das: „Personen, die im öffentlichen Leben stehen?" Wir suchen die Lösung des Problems in einer anderen Richtung. Wir sind prinzipiell der Meinung, daß der Ehrenschutz für jeden einzelnen in der rechtsstaatlichen Demokratie wirksamer gestaltet werden müßte, und es wäre daran zu denken, daß die einzelnen Tatbestände, die an und für sich im Strafgesetzbuch geregelt sind, dann, wenn sie sich gegen Handlungen richten, welche im politischen Leben allzuleicht unterlaufen, durch eine Strafschärfung ausgezeichnet werden. Beleidigung und Körperverletzung beispielsweise wären mit einer Strafschärfung zu versehen, wenn diese Tatbestände durch Handlungen im öffentlichen Leben erfüllt werden. Wir glauben, daß auf diese Art und Weise mehr erreicht werden würde.
    Wenn man an einen Schutz bestimmter Personenkreise denkt und damit eine Privilegierung schafft, dann steht dem auf der anderen Seite die Notwendigkeit gegenüber, eine Privilegierung auch dadurch vorzunehmen, daß man die erhöhte Verantwortlichkeit dieser Personen durch besondere Strafschärfungen sichtbar macht. Vor nicht allzu langer Zeit ging durch die Zeitungen eine Nachricht, daß der Bund der Steuerzahler bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen, wie es hieß, Abgeordnete dieses Hohen Hauses anhängig gemacht habe, weil zur Beeinflussung der seinerzeitigen Abstimmung Bonn—Frankfurt irgendwelche Gelder gegeben und angenommen worden seien. Damit ist das Problem angerührt. Sollten wir nicht die Verantwortung fühlen, qualifizierte Straftatbestände zu schaffen, beispielsweise hinsichtlich der passiven Bestechung von Abgeordneten, um damit dem Volke deutlich zu machen, daß wir uns unserer gesteigerten Verantwortung sehr wohl bewußt sind?
    Lassen Sie mich zu dem besonderen Tatbestand der Störung der Rechtspflege, §§ 137 b ff, sagen, daß wir dem grundsätzlich zustimmen, Einschüchterungsversuche, die von der Presse gegen die Gerichte ausgehen, abzuwehren, auch eine gröblich entstellende Berichterstattung zu ahnden; aber wir können uns nicht dazu verstehen, jede sachliche Kritik, jede objektiv ausgerichtete Bewertung auszuschließen, bis ein Verfahren beendet ist. Wir glauben sehr wohl, daß es möglich sein wird, die Unterschiede tatbestandsmäßig zu erfassen, die darin liegen, daß es gilt, einerseits Eingriffe über die Organe der öffentlichen Meinungsäußerung in schwebende Verfahren abzuwehren, aber andererseits die sachliche Kritik und die objektive Bewertung unmöglich zu machen.
    Mit besonderer Befriedigung erfüllt uns, daß der Tatbestand des § 130 vorgesehen ist; denn wenn es in diesen Zeiten nötig ist, einer Gefahr entgegenzutreten, dann ist es die der Volksverhetzung. Allzuleicht mißbrauchen Demagogen das Recht der Meinungsäußerung dazu, die verschiedensten Bevölkerungsschichten gegeneinander aufzuhetzen.

    (Zurufe links.)

    Das ist die Brutstätte des Hasses, eines Hasses, den
    wir in einer Zeit äußerster Gefahr nicht nur aus
    unserem Volk, sondern aus der gesamten europäischen Völkerfamilie überhaupt bannen müssen. In
    dieser Zeit — lassen Sie mich das zum Abschluß
    sagen - wird nur ein Rechtsstaat bestehen, der
    zur entschlossenen Abwehr seiner Feinde bereit ist.

    (Beifall bei der FDP.)