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ID0108301900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 83. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 12. September 1950 3103 83. Sitzung Bonn, Dienstag, den 12. September 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 3103D, 3134C Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzen zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 3104A Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 3104A Mitteilung über das Ergebnis der Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Bundesrats 3104A Anfrage Nr. 108 der Abg. Dr. Jaeger, Frau Dietz, Dr. Wuermeling u. Gen. betr. Betreuung überlebender Opfer von „Menschenversuchen" (Drucksachen Nr. 1260 und 1332) 3104B Anfrage Nr. 102 der Fraktion der FDP betr. Einebnung deutscher Friedhöfe in Polen (Drucksachen Nr. 1166 und 1335) . . . 3104B Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses gemäß § 5 des Richterwahlgesetzes vom 25. August 1950 (Nr. 1334 der Drucksachen) 3104B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsänderungsgesetz 1950) (Nr. 1307 der Drucksachen) 3104C Zur Geschäftsordnung: Kohl (Stuttgart) (KPD) 3104C Dr. Laforet (CSU) 3104D Euler (FDP) 3104D, 3110D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105A Dr. Arndt (SPD) 3110C Zur Sache: Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3105B Bausch (CDU) 3111A Euler (FDP) 3112B von Thadden (DRP) 3113D Ewers (DP) 3114C Paul (Düsseldorf) (KPD) 3115D Dr. Arndt (SPD) 3117C Dr. Reismann (Z) 3120B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Ausführungen des Wirtschaftsministers des Landes Baden (Nr. 1204 der Drucksachen) 3121C Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 3121D Beratung der Interpellation der SPD betr. Öffentliche Äußerungen von Bundesministern zu außenpolitischen Fragen (Nr. 1218 der Drucksachen) 3121D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen . . . . 3121D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 3122A, C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3122B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen) . . . 3123A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3123A von Thadden (DRP) 3124B Jacobi (SPD) 3125A Dr. Solleder (CSU) 3126D Euler (FDP) 3127D Freiherr von Aretin (BP) 3128B Dr. von Merkatz (DP) 3128D Agatz (KPD) 3129C Dr. Reismann (Z) 3130B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Nr. 1273 der Drucksachen) . . . 3131A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3131A Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 3131C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3132A von Thadden (DRP) 3132C Gleisner (SPD) 3133A Neumayer (FDP) 3133D Nächste Sitzung 3134D Die Sitzung wird um 14 Uhr 35 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe nicht das Pathos des Herrn Kollegen Arndt, denn es waren ja die Vertreter der Sozialdemokratie, die im Ältestenrat der Begrenzung der Redezeit durchaus beipflichteten, wobei wir uns darüber im klaren waren, daß die juristische und politische Problematik auch nur der wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes innerhalb dieser Redezeit natürlich nicht irgendwie erschöpfend beleuchtet werden konnte, sondern daß nur eine allgemeine Stellungnahme zu den Hauptgedanken erfolgen sollte.

    (Abg. Dr. Arndt: Auch der Ältestenrat schläft manchmal! — Heiterkeit.)

    — Das leugne ich nicht.

    (Abg. Hilbert: Herr Präsident, ich bitte, das zu rügen!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wie meinen Sie, Herr Abgeordneter Hilbert? — Ich bin nicht so empfindlich. Ich gestatte gern, daß jemand einen Scherz macht.

(Heiterkeit.)

§ 87 der Geschäftsordnung lautet:
Die Rededauer darf eine Stunde nicht überschreiten. Für bestimmte Beratungen kann sie der Bundestag durch Beschluß ohne Besprechung verlängern.


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Spricht ein Mitglied über die Redezeit hinaus, so entzieht ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort.
Der § 88 lautet:
Die Zeitdauer für die Besprechung eines Gegenstandes kann auf Vorschlag des Ältestenrats begrenzt werden.
Der Vorschlag des Ältestenrats ist bekanntgegeben: 120 Minuten. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! — Darf ich noch einmal bitten? — Das ist ohne Frage die Mehrheit. Damit ist die Begrenzung auf 120 Minuten beschlossen.
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch. 20 Minuten!

(Unruhe.)

— Ich bitte um Gehör!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Paul Bausch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierung hat dem Bundestag mit der vorliegenden Drucksache Nr. 1307 einen Gesetzentwurf übergeben, der den Schutz der Verfassung und ihrer Institutionen und den Schutz der Demokratie und ihrer Willensträger bezweckt. Dieser Schutz wird dadurch zu schaffen versucht, daß die Bestimmungen des Strafgesetzbuches einen umfassenden Ausbau erfahren sollen.
    Meine Damen und Herren! In diesem Hause ist schon wiederholt über die Frage des Verfassungsschutzes gesprochen worden. Ich glaube, nicht im Unrecht zu sein, wenn ich feststelle, daß in diesem Hause weithin Einmütigkeit darüber besteht, daß der beste Schutz für die Demokratie in dem guten Funktionieren der Demokratie liegt.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Wenn wir in diesem Hohen Hause miteinander mustergültige, vorbildliche Lösungen der brennendsten Gemeinschaftsprobleme, der großen Probleme des menschlichen Gemeinschaftslebens schaffen — ich nenne nur etwa das Problem der Versorgung der Kriegsopfer, den Lastenausgleich, das Gesetz zur Durchführung des Art. 131 des Grundgesetzes oder das Gesetz über die Mitverantwortung der Arbeiter in der industriellen Wirtschaft —, wenn von dieser Demokratie eine Leuchtkraft, eine werbende Kraft, eine Anziehungskraft auf das Volk und insbesondere auf die Jugend ausgeht, wenn die Willensträger dieser Demokratie nicht nur wissen, was sie trennt, sondern vor allem auch, was sie verbindet, wenn die Träger dieser Demokratie gemeinsame Vorstellungen von einer künftigen Welt haben, um die es sich zu kämpfen lohnt, und wenn sie sich auch darüber einig werden, wie man diese Vorstellungen in die Wirklichkeit des Lebens übertragen kann, kurzum, wenn diese Demokratie sich eine solide geistige Grundlage schafft und wenn sie sich ein ausreichendes Minimum von einer ihrem Wesen entsprechenden Ideologie erwirbt, dann ist das Wichtigste und das Entscheidende zum Schutze der Demokratie getan.

    (Beifall in der Mitte.)

    Kommen wir zu diesem Zustande nicht, dann sind alle Strafbestimmungen zum Schutze des Staates wertlos und zwecklos.
    Meine Damen und Herren! Es ist nicht nur hierin, sondern auch in anderer Hinsicht nötig, aus der Vergangenheit und aus ihren bitteren Erfahrungen zu lernen. Wir stehen leider wiederum in einer Zeit, wie es die Zeit zwischen den Jahren 1928 und 1933 war, in einer Zeit, in der
    die Demokratie, ihre Einrichtungen, ihre
    Träger, ihre Arbeit in der öffentlichen Meinung herabgesetz und verächtlich gemacht werden. Heute wird im politischen Kampf vielfach dieselbe Methode angewandt, die von den Nationalsozialisten angewandt wurde, nämlich die Willensträger der Demokratie auf das schlimmste herunterzureißen und die ehrlich demokratischen Parteien, gleich welcher Richtung, durch unwahre Behauptungen vor dem Volke unmöglich zu machen. Urheber dieser Kampfmethode sind überwiegend Leute, die die Freiheiten der Demokratie mißbrauchen, um ein totalitäres Staatssystem an ihre Stelle zu setzen. Es sind vielfach Todfeinde der Demokratie, ja, ich möchte sogar sagen, Todfeinde der menschlichen Gesellschaft, die planmäßig darauf ausgehen, im freiheitlichen Raum Hoffnungslosigkeit, Resignation, Panik und schließlich Furcht und Schrecken zu erzeugen, um die Gesellschaftsordnung in ihrem Bestand zu erschüttern und zur Einführung eines totalitären Gewaltsystems sturmreif zu machen.
    Meine Damen und Herren! Diesen Bösewichtern - ich nenne sie bewußt Bösewichter —, mögen sie nun diese oder jene Couleur haben, muß ohne Furcht begegnet werden. Es war ein Grundfehler der Weimarer Demokratie, daß sie sich ihrer Haut nicht gewehrt hat. Man darf die Freiheiten der Demokratie nicht denjenigen gewähren, die sie mißbrauchen, um die Freiheiten der Demokratie zu beseitigen. Man darf solchen Leuten auch die Pressefreiheit nicht in dem Maße überlassen, wie wir das leider in der Weimarer Demokratie getan haben und wie wir es weithin auch heute noch tun. Hier ist unnachsichtliche Härte am Platze. Ein Staat, der sich seiner Haut nicht wehrt, verdient nicht den Namen des Staates. Innerhalb unseres Staates, innerhalb der Demokratie unseres Landes muß eine Atmosphäre geschaffen werden, die frei von Furcht ist. Deshalb muß denen, die planmäßig Furcht erzeugen, das Handwerk gelegt werden. „Es ist" — ich zitiere einen Satz aus der Begründung zum Regierungsentwurf — „Aufgabe des Staates, die Resignierenden zur Freiheit und die Zügellosen zur Gesetzlichkeit zurückzuführen." Aus diesen Gründen ist es dringend notwendig, daß in aller Bälde Einrichtungen und Gesetze geschaffen werden, die eine wirksame Durchführung des Art. 18 und auch des Art. 21 des Grundgesetzes möglich machen. Hier ist keine Zeit zu verlieren. Man sagt mitunter, die Demokratie sei die Staatsform der Geduld. Ich glaube, wir haben lange genug Geduld gehabt. Es ist jetzt nötig, daß gehandelt wird.
    Es ist aber auch durchaus nötig, daß Strafbestimmungen geschaffen werden, die unseren Richtern eine rechtliche Handhabe geben, um den Feinden der freiheitlichen Ordnung in angemessener Weise zu begegnen.
    Wir begrüßen daher den Regierungsentwurf. Es wäre besser gewesen — ich habe das schon bemerkt —, wenn er schon früher gekommen wäre. Fast möchte ich sagen: „Spät kommt ihr, doch ihr kommt!" Man sieht es aber dem Entwurf an, daß er auf einer sehr sorgfältigen, tiefschürfenden und gewissenhaften Arbeit beruht, bei der auch die Erfahrungen anderer Länder ausgewertet wurden. Dafür möchte ich der Regierung den Dank und die Anerkennung meiner Fraktion aussprechen.
    Zu Einzelheiten des Gesetzentwurfs möchte ich jetzt nicht Stellung nehmen, sondern nur ganz allgemein feststellen, daß die Strafbestimmungen gegen die Verfassungsstörung, gegen die Herab-


    (Bausch)

    würdigung des Staates und der Staatsorgane, gegen die Verächtlichmachung der Staatssymbole, gegen die Volksverhetzung und insbesondere auch gegen die politische Lüge Bestimmungen sind, die der einfache Mann im Volk längst gefordert hat und die in aller Bälde Gesetzeskraft erlangen sollten.
    Über die Bestimmungen im einzelnen, über die man — ich möchte das hier aussprechen — zum Teil verschiedener Meinung sein kann, wird in den Ausschüssen zu reden sein. Wahrscheinlich werden der Ausschuß zum Schutze der Verfassung und der Rechtsausschuß Vereinbarungen darüber treffen müssen, wie sie ihre Arbeitsaufgaben gegeneinander abzugrenzen haben.
    Ich möchte heute im Namen meiner Fraktion nur aussprechen, daß dieser Gesetzentwurf unsere grundsätzliche Zustimmung findet. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß es in der weiteren parlamentarischen Bearbeitung dieses Entwurfs zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Regierungsparteien und Opposition kommt und daß durch diese Zusammenarbeit mit dem neuen Gesetz eine scharfe und wirksame Waffe zur Verteidigung der Demokratie geschmiedet werden kann. Ich möchte weiter hoffen, daß dieses Gesetz dann eine Justiz findet, die entschlossen ist. diese Waffe zu gebrauchen und daß diese Waffe dann unnachsichtlich jeden trifft, der Freiheit und Lebensrecht unserer unter unsäglichen Mühen und Opfern neu aufgebauten Gemeinschaftsordnung bedroht.

    (Beifall bei der CDU.)