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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag – 81. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950 3027 81. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 3029B, 3081D Bericht des Bundeskanzlers betr. Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Schmuggels und Frage der Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer (Drucksache Nr. 1252) 3029C Änderung der Tagesordnung 3029C Ergänzungswahl eines Stellvertreters der Bundesrepublik Deutschland in der Beratenden Versammlung des Europarates 3029C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Entlassung des Bundeswirtschaftsministers Dr. Erhard (Nr. 1176 der Drucksachen) 3029D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), Antragsteller 3029D, 3038A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 3033B, 3037D Dr. von Brentano (CDU) 3034B Euler (FDP) 3035A Schoettle (SPD) 3035D Dr. von Merkatz (DP) 3035D Paul (Düsseldorf) (KPD) 3036C Dr. Reismann (Z) 3037C Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 3039A Beratung der Interpellation der Abg. Mayer (Stuttgart), Bausch u. Gen. betr. Fortführung der Schulspeisungen (Nr. 1156 der Drucksachen) 3039B Mayer (Stuttgart) (FDP), Interpellant 3039C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3040A Mertins (SPD) 3040B Bausch (CDU) 3041B Frau Thiele (KPD) 3042A Dr. Vogel (CSU) 3042D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederverwendung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr 1201 der Drucksachen) 3043A Kühn (FDP), Antragsteller 3043B Mellies (SPD) 3044C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Notgesetzes für die deutsche Hochseefischerei (Nr. 1172 der Drucksachen) 2044D Dr. Niklas, Bundesminister für. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . 3044D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Nr. 1207, 590 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr. 1086, 1208 der Drucksachen) 3044D Freudenberg (FDP-Hosp.), Berichterstatter 3045A Margulies (FDP), Berichterstatter . . 3046C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten während der Wertpapierbereinigung (Nr. 985, 1219 der Drucksachen) 3047D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 3047D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3048D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über die Anträge der Fraktion der DP, der Fraktion der KPD und der Abg. Dr. Mühlenfeld u. Gen. betr. Watenstedt- Salzgitter (Nr. 1220, 254, 688, 653, 1077 der Drucksachen) 3049A Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 3049A Kuhlemann (DP) 3054C Harig (KPD) 3054D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entlassung von politisch Geschädigten aus den Diensten der Verwaltung für Wirtschaft (Nr. 1185 und 717 der Drucksachen) 3055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . . 3056A Gundelach (KPD) 3056B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Beibehaltung der Gehaltserhöhung für Beamte im Bundesdienst trotz der Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 (Nr. 1186, 291 der Drucksachen) 3056C Farke (DP), Berichterstatter 3056C Gundelach (KPD) 3057A Dr. Wuermeling (CDU) 3057B Mellies (SPD) 3058B Hartmann, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium . . . . 3058D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP, BP und DP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Nr. 1199, 666 der Drucksachen) . 3059B Dr. Baade (SPD), Berichterstatter . . . 3059B Kohl (Stuttgart) (KPD) 3060D Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Wahl der Mitglieder des Vorläufigen Richterwahlausschusses für den Bundesfinanzhof (Nr. 1241 der Drucksachen) . . 3061A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Neuwahl der Mitglieder des Kontrollausschusses beim Hauptamt für Soforthilfe (Nr. 1242 der Drucksachen) 3061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Flurbereinigung (Nr. 1223, 1025 der Drucksachen) . 3061B Dannemann (FDP), Berichterstatter . . 3061C Dr. Horlacher (CSU) 3061D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Ausbau von Bundesfernverkehrsstraßen in Oberbayern (Nr. 1171, 1007 der Drucksachen) . 3062C Schoettle (SPD), Berichterstatter . . . 3062D Übersicht über Anträge des Petitionsausschusses nach dem Stand vom 23. Juli 1950 (Drucksache Nr. 1251) 3063A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Nr. 530, 1138 der Drucksachen) 3063B Dr. Arndt (SPD) 3063C, 3072A Gundelach (KPD) 3065B Ewers (DP) 3065B, 3073D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 3066B Dr. Krone (CDU) 3067A Dr. Nevermann, Senator, Stellvertretendes Mitglied des Bundesrats 3067C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 3068C, 3070A, 3071A, 3072A, D, 3073A, 3074D, 3076B Dr. Reismann (Z) 3068C 3070D, 3072C, 3074B, 3075A, 3076A Dr. Kather (CDU) 3069A, 3070C Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . 3069B, 3074C Wagner (SPD) . . . . 3069D, 3074A, 3075D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) 3070B Dr. Greve (SPD) 3071B, 3073A Dr. von Brentano (CDU) . . . 3073C, 3075C Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Drucksachen Nr. 924, 1029) 3077A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 3077A Dr. Laforet (CSU) 3077B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 3078B Paul (Düsseldorf) (KPD) . . . . 3078D, 3079D Dr. Etzei (Bamberg) (BP) 3079A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 3080B Beratung des Antrags der Abg. Kiesinger, Dr. Dr. Höpker-Aschoff u. Gen. betr. Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1264) . 3080D Kiesinger (CDU), Antragsteller . . . . 3080D Erklärung außerhalb der Tagesordnung betr. Wahl der Delegierten zur Beratenden Versammlung des Europarates: Dr. von Brentano (CDU) 3081C Nächste Sitzungen 3029C, 3081D Die Sitzung wird um 9 Uhr 12 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Robert Margulies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Hohes Haust Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in zwei Sitzungen mit dem vorläufigen Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan beschäftigt, das die Bundesregiegierung mit Drucksache Nr. 1086 zur Ratifikation durch den Bundestag vorgelegt hat. Die Regierung beschränkt sich dabei auf die grundlegenden Bestimmungen des Handelsabkommens, für die eine Ratifikationspflicht durch den Bundestag von der Regierung nicht bestritten wird, verzichtet aber in Wahrung ihres Rechtsstandpunktes darauf, die mit dem Handelsabkommen zugleich vereinbarten Warenlisten und das Zahlungsabkommen vorzulegen. Ich kann mich hier auf die Ausführungen beziehen, die der Herr Kollege Freudenberg soeben gemacht und in denen er Ihnen schon mitgeteilt hat, daß unter Wahrung des beiderseitigen Rechtsstandpunktes, der zur Zeit nicht entschieden werden kann, eine Arbeitsgrundlage gefunden worden ist.
    Der Ausschuß hat sich besonders mit den Auswirkungen des Art. 1 beschäftigt, in welchem es heißt, daß alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die irgendeinem anderen Lande eingeräumt werden, dem Vertragspartner einzuräumen sind, mit Ausnahme der Vorteile, die benachbarten und den an ein benachbartes Land unmittelbar angrenzenden Ländern einzuräumen sind. Es blieb die Frage zu klären, ob etwa im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Marshallplan-
    Ländern einem nicht benachbarten und auch nicht unmittelbar an ein benachbartes Land angrenzenden Staat eingeräumte Vorteile im Rahmen des vorliegenden Handelsabkommens auch Pakistan eingeräumt werden müßten. Die Regierung stellt sich dazu auf folgenden Standpunkt. Die Bestimmungen des Art. 1 des vorgenannten Abkommens entsprechen fast wörtlich dem general agreement on trade and tariffs, wie sie auf Grund der Havanna-Charta in Genf vereinbart wurden. Danach ist eine gegenseitige Meistbegünstigung für alle mit der Warenbewegung in Frage kommenden Abgaben wie Zölle, Steuern und anderes gewährleistet. Irgendwelche etwa mit anderen Staaten vereinbarte Warenquoten werden hiervon naturgemäß nicht betroffen. Wenn also solche Vereinbarungen etwa innerhalb der europäischen Zahlungsunion durch Festlegung von Freilisten etc. vereinbart werden, so berührt dies nicht den Art. 1 des Abkommens. Sollte sich aber infolge dieser Zahlungsunion eine europäische Zollunion entwickeln, so würde diese unter den Vorbehalt des Art. 1 Absatz 1 fallen, wonach die Vorteile usw., die sich aus einer Zoll union oder aus einem Freihandelsvertrag ergeben, von der Gewährung der gegenseitigen Meistbegünstigung ausgeschlossen werden.
    Hinzu kommt ferner, daß die auf der deutschen Exportliste aus Pakistan stehenden Waren derartig


    (Margulies)

    spezifisch sind, daß sie im Handel der europäischen Länder untereinander keine Rolle spielen. Falls also etwa zwischen der Bundesrepublik und einem anderen europäischen Land, das nicht benachbart ist, oder an ein benachbartes Land angrenzt, eine einzelne Zollvergünstigung vereinbart werden sollte, so würde dies zwar theoretisch sofort auf den Vertrag mit Pakistan Anwendung finden müssen; dies würde aber praktisch kaum in Erscheinung treten.
    Eine weitere Diskussion entstand über die Frage der Erfüllung des vorläufigen Handelsabkommens, an das sich offensichtlich auf beiden Seiten Hoffnungen geknüpft hatten, die sich bisher als unerfüllbar erwiesen haben. Bekanntlich ist in der Warenliste eine Einfuhr von 250 000 t Weizen vorgesehen, die bisher nicht zustande gekommen ist, so daß auch an sich schon abgeschlossene Exportaufträge im Werte von 21,5 Millionen Dollar nicht effektuiert werden konnten. Der Ausschuß bat daher den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und den Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere deshalb um Auskunft, weil sich die Vertreter der Regierung von Pakistan sehr enttäuscht über diesen Vorfall gezeigt haben und nicht ausführbare Vertragsabmachungen geeignet sein würden, den deutschen Ruf als Handelspartner empfindlich zu schädigen. Die deutsche Regierung hatte sich in den Vereinbarungen verpflichtet, die Ausschreibung des Weizens vorzunehmen, und ist dieser Verpflichtung im März dieses Jahres nachgekommen. Die Bedingungen der Ausschreibung erwiesen sich jedoch als für den Importhandel nicht tragbar, zumal die Regierung in Pakistan wiederum nicht gewillt war, die geforderte Qualitätsgarantie zu geben, und euch einen überhöhten Preis forderte. Die Verhandlungen über dieses Geschäft werden seitdem ununterbrochen geführt, ohne daß es bei der eingetretenen Verärgerung bisher gelungen wäre, zu irgendeinem Abschluß zu kommen.
    Zwischenzeitlich war bei uns noch klar geworden, daß Subventionen in der erforderlichen Höhe nicht mehr aufgebracht werden können. Der Ausschuß kam daher zu der Überzeugung, daß die nach der langen Pause erforderliche Unterrichtung über die Möglichkeiten der Durchführung solcher Geschäfte anscheinend nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit vorgenommen wurde oder die Pakistani den ihnen mitgeteilten Tatsachen, die entscheidend für die Durchführung des Geschäftes sind, nicht genügend Gewicht beigemessen haben. Möglich ist auch, daß das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesichts der gerade akuten Auseinandersetzungen über eine Einfuhr von argentinischem Weizen den Gerüchten über die Qualität des Weizens aus Pakistan zuviel Bedeutung beigemessen hat und aus diesem Grunde die Ausschreibung außergewöhnlich schwierig wurde. Andererseits war die Regierung von Pakistan nicht bereit, zu garantieren, daß es sich nicht um überalterten oder lange im Freien gelagerten Weizen handele.
    So schwierig es war, die Ursachen für das Nichtzustandekommen des Geschäfts in der Vergangenheit zu ermitteln, so schwierig war es auch, die Bemühungen zu fördern, die Angelegenheit nun doch zu einem guten Ende zu bringen. Ich darf darüber noch kurz berichten.
    In der Zwischenzeit haben unter persönlicher Mitwirkung des Herrn Abgeordneten Freudenberg in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Außenhandelsausschusses Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressort stattgefunden, bei denen sich herausstellte, daß der Herr Finanzminister über den bereits für die Zeit bis zum 30. September zur Verfügung gestellten Betrag hinaus noch weitere Mittel für die Subventionen wird bewilligen müssen. Der Herr Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat seine Qualitätsbedenken zurückgestellt, und der Herr Minister für Wirtschaft war ohnehin mit dem Abschluß einverstanden, so daß jetzt dem Abschluß des Vertrages nichts mehr im Wege steht.
    Der Ausschuß bittet Sie daher, auf Drucksache Nr. 1208, dem Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 1207 vor. Wer diesem Ausschußantrag zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Jetzt rufe ich in der
zweiten Beratung
den Entwurf eines Gesetzes über das vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan auf. Ich rufe auf die Artikel I, - II, - III, - Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. — Dann ist so beschlossen.
Damit ist die zweite Beratung dieses Gesetzes beendet.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem soeben in zweiter Beratung angenommenen Gesetz in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist dieses Gesetz in dritter Beratung angenommen.
Wir gehen nun zu Punkt 6 der Tagesordnung über:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten während der Wertpapierbereinigung (Nr. 985 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 1219 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 71. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Das Gesetz, das Ihnen zur zweiten und dritten Lesung vorgelegt wird und dessen Annahme in der Fassung der Drucksache Nr. 1219 Ihnen der Ausschuß für Geld und Kredit empfiehlt, ist ein technisches Gesetz, das einen durch die Kriegsfolgen entstandenen Notstand überbrücken soll.
    Sie wissen alle, daß wir uns gegenwärtig in der D-Mark-Umstellung des Kapitals der Aktiengesellschaften befinden und es außerordentlich wichtig ist, daß dieser Prozeß möglichst schnell zum Abschluß gelangt, damit die deutsche Wirtschaft wieder auf festen Rechtsverhältnissen hinsichtlich des


    (Dr. Preusker)

    Kapitals und der Bilanzen fußt. Dieser Umstellungsprozeß kann nur durch Hauptversammlungsbeschlüsse bekräftigt werden.
    Es handelt sich nun darum, diese Hauptversammlungen, die die Umstellung zu beschließen haben, beschlußfähig zu machen. Das Wertpapierbereinigungsverfahren dauert nach allem, was man sich nach dem notwendigen Anmeldeverfahren ausrechnen kann, etwa eineinhalb bis zwei Jahre. Es geht nicht an, daß man während dieser ganzen Zeit nur die wenigen — vielleicht auf höchstens 15 bis 20 % zu schätzenden — noch vorhandenen effektiken Aktienrechte zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte zuläßt, sondern man muß eine Hilfskonstruktion finden, um möglichst allen, die nach Abschluß des Wertpapierbereinigungsverfahrens wieder berechtigte Aktionäre sind, die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte zu gestatten. Das ist der Sinn dieses, wie ich sagte, technischen Gesetzes.
    An der Regierungsvorlage sind eine Reihe von redaktionellen Änderungen untergeordneter Bedeutung vom Bundesrat vorgenommen worden. Sowohl der Rechtsausschuß wie der Ausschuß für Geld und Kredit haben sich diesen redaktionellen Änderungen angeschlossen. Darüber hinaus hat der Ausschuß für Geld und Kredit noch einige materielle Änderungen vorgenommen, die ich Ihnen ganz kurz begründen möchte.
    Der Kernpunkt dieser Änderungen ist der neu eingefügte § 6 a. Die Begründung ist durch die praktische Entwicklung des Wertpapierhandels seit dem Anmeldestichtag zur Wertpapierbereinigung vom 1. Oktober 1949 gegeben. Es hat sich, ohne daß wir untersuchen wollen, inwieweit das der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers entsprochen hat, ein Treuhandgiroverkehr in Zuteilungsrechten an Sammelbeständen der Wertpapiersammelbanken herausgebildet. In der Praxis entfallen etwa 80 % der gesamten Aktienumsätze an den Börsen auf diese Zuteilungsrechte.
    Nun wäre es nicht mit der wirtschaftlichen Vernunft zu vereinbaren gewesen, wollte man die gegenwärtigen Inhaber dieser Zuteilungsrechte, die ja zweifellos Aktienrechte erwerben wollen, von der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte ausschließen bei Beschlüssen, die die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften, für die sie sich interessiert haben, grundlegend beeinflussen. Ich brauche Ihnen das nur mit zwei Worten zu sagen. Es ist ein recht erheblicher Unterschied für die zu erwartenden Erträgnisse aus einer Gesellschaft, ob das Aktienkapital 1 zu 1 oder, sagen wir, 10 zu 1 umgestellt wird.
    Um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte zu ermöglichen, ist also der § 6 a geschaffen worden mit den notwendigen Sicherungen, die sich im ganzen an das Verfahren der Wertpapierbereinigung anschließen. Aus der Einfügung des § 6 a ergeben sich zwangsläufig die Anfügungen des dritten Absatzes des § 5 und des dritten Absatzes des § 6.
    Dann ist noch eine zweite materielle Änderung erfolgt, die die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bei Namensaktien betrifft. Der Ausschuß war sich vollständig klar darüber, daß eine Umschreibung von Namensaktien selbstverständlich erst erfolgen kann, wenn das Verfahren der Wertpapierbereinigung abgeschlossen ist. Er wollte aber ebenso wie im Falle des Treuhandgiroverkehrs auch hier die Möglichkeit eröffnen, daß diejenigen, die analog dem im Wertpapierbereinigungsgesetz vorgeschriebenen Verfahren ihre Mitgliedschaftsrechte nachweisen können, auch nicht von der Teilnahme an grundlegenden Beschlüssen der Hauptversammlungen ausgeschlossen sind.
    Dann zum Schluß noch eine weniger bedeutsame Änderung oder Ergänzung des Gesetzes: Wir haben sowohl im Falle der Inhaber- wie im Falle der Namensaktien die Möglichkeit eröffnet, daß diejenigen, die ihre Gesamtrechtsnachfolge an einem Aktienbestand, also als Erben oder im Wege der Fusion, nachweisen können, auch die Möglichkeit erhalten, die Mitgliedschaftsrechte auszuüben.
    Ich darf Sie daher bitten, diesem Gesetz zuzustimmen, dessen Bedeutung vor allen Dingen darin liegt, daß es möglichst schnell in Kraft tritt, damit noch im Laufe der zweiten Hälfte dieses Jahres die Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften zur Umstellung ihres Aktienkapitals mit wirklich zuverlässiger Mehrheit der gegenwärtigen Berechtigten durchgeführt werden können.