Rede von
Robert
Margulies
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Hohes Haust Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in zwei Sitzungen mit dem vorläufigen Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan beschäftigt, das die Bundesregiegierung mit Drucksache Nr. 1086 zur Ratifikation durch den Bundestag vorgelegt hat. Die Regierung beschränkt sich dabei auf die grundlegenden Bestimmungen des Handelsabkommens, für die eine Ratifikationspflicht durch den Bundestag von der Regierung nicht bestritten wird, verzichtet aber in Wahrung ihres Rechtsstandpunktes darauf, die mit dem Handelsabkommen zugleich vereinbarten Warenlisten und das Zahlungsabkommen vorzulegen. Ich kann mich hier auf die Ausführungen beziehen, die der Herr Kollege Freudenberg soeben gemacht und in denen er Ihnen schon mitgeteilt hat, daß unter Wahrung des beiderseitigen Rechtsstandpunktes, der zur Zeit nicht entschieden werden kann, eine Arbeitsgrundlage gefunden worden ist.
Der Ausschuß hat sich besonders mit den Auswirkungen des Art. 1 beschäftigt, in welchem es heißt, daß alle Vorteile, Vergünstigungen, Vorrechte oder Befreiungen, die irgendeinem anderen Lande eingeräumt werden, dem Vertragspartner einzuräumen sind, mit Ausnahme der Vorteile, die benachbarten und den an ein benachbartes Land unmittelbar angrenzenden Ländern einzuräumen sind. Es blieb die Frage zu klären, ob etwa im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Marshallplan-
Ländern einem nicht benachbarten und auch nicht unmittelbar an ein benachbartes Land angrenzenden Staat eingeräumte Vorteile im Rahmen des vorliegenden Handelsabkommens auch Pakistan eingeräumt werden müßten. Die Regierung stellt sich dazu auf folgenden Standpunkt. Die Bestimmungen des Art. 1 des vorgenannten Abkommens entsprechen fast wörtlich dem general agreement on trade and tariffs, wie sie auf Grund der Havanna-Charta in Genf vereinbart wurden. Danach ist eine gegenseitige Meistbegünstigung für alle mit der Warenbewegung in Frage kommenden Abgaben wie Zölle, Steuern und anderes gewährleistet. Irgendwelche etwa mit anderen Staaten vereinbarte Warenquoten werden hiervon naturgemäß nicht betroffen. Wenn also solche Vereinbarungen etwa innerhalb der europäischen Zahlungsunion durch Festlegung von Freilisten etc. vereinbart werden, so berührt dies nicht den Art. 1 des Abkommens. Sollte sich aber infolge dieser Zahlungsunion eine europäische Zollunion entwickeln, so würde diese unter den Vorbehalt des Art. 1 Absatz 1 fallen, wonach die Vorteile usw., die sich aus einer Zoll union oder aus einem Freihandelsvertrag ergeben, von der Gewährung der gegenseitigen Meistbegünstigung ausgeschlossen werden.
Hinzu kommt ferner, daß die auf der deutschen Exportliste aus Pakistan stehenden Waren derartig
spezifisch sind, daß sie im Handel der europäischen Länder untereinander keine Rolle spielen. Falls also etwa zwischen der Bundesrepublik und einem anderen europäischen Land, das nicht benachbart ist, oder an ein benachbartes Land angrenzt, eine einzelne Zollvergünstigung vereinbart werden sollte, so würde dies zwar theoretisch sofort auf den Vertrag mit Pakistan Anwendung finden müssen; dies würde aber praktisch kaum in Erscheinung treten.
Eine weitere Diskussion entstand über die Frage der Erfüllung des vorläufigen Handelsabkommens, an das sich offensichtlich auf beiden Seiten Hoffnungen geknüpft hatten, die sich bisher als unerfüllbar erwiesen haben. Bekanntlich ist in der Warenliste eine Einfuhr von 250 000 t Weizen vorgesehen, die bisher nicht zustande gekommen ist, so daß auch an sich schon abgeschlossene Exportaufträge im Werte von 21,5 Millionen Dollar nicht effektuiert werden konnten. Der Ausschuß bat daher den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und den Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere deshalb um Auskunft, weil sich die Vertreter der Regierung von Pakistan sehr enttäuscht über diesen Vorfall gezeigt haben und nicht ausführbare Vertragsabmachungen geeignet sein würden, den deutschen Ruf als Handelspartner empfindlich zu schädigen. Die deutsche Regierung hatte sich in den Vereinbarungen verpflichtet, die Ausschreibung des Weizens vorzunehmen, und ist dieser Verpflichtung im März dieses Jahres nachgekommen. Die Bedingungen der Ausschreibung erwiesen sich jedoch als für den Importhandel nicht tragbar, zumal die Regierung in Pakistan wiederum nicht gewillt war, die geforderte Qualitätsgarantie zu geben, und euch einen überhöhten Preis forderte. Die Verhandlungen über dieses Geschäft werden seitdem ununterbrochen geführt, ohne daß es bei der eingetretenen Verärgerung bisher gelungen wäre, zu irgendeinem Abschluß zu kommen.
Zwischenzeitlich war bei uns noch klar geworden, daß Subventionen in der erforderlichen Höhe nicht mehr aufgebracht werden können. Der Ausschuß kam daher zu der Überzeugung, daß die nach der langen Pause erforderliche Unterrichtung über die Möglichkeiten der Durchführung solcher Geschäfte anscheinend nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit vorgenommen wurde oder die Pakistani den ihnen mitgeteilten Tatsachen, die entscheidend für die Durchführung des Geschäftes sind, nicht genügend Gewicht beigemessen haben. Möglich ist auch, daß das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesichts der gerade akuten Auseinandersetzungen über eine Einfuhr von argentinischem Weizen den Gerüchten über die Qualität des Weizens aus Pakistan zuviel Bedeutung beigemessen hat und aus diesem Grunde die Ausschreibung außergewöhnlich schwierig wurde. Andererseits war die Regierung von Pakistan nicht bereit, zu garantieren, daß es sich nicht um überalterten oder lange im Freien gelagerten Weizen handele.
So schwierig es war, die Ursachen für das Nichtzustandekommen des Geschäfts in der Vergangenheit zu ermitteln, so schwierig war es auch, die Bemühungen zu fördern, die Angelegenheit nun doch zu einem guten Ende zu bringen. Ich darf darüber noch kurz berichten.
In der Zwischenzeit haben unter persönlicher Mitwirkung des Herrn Abgeordneten Freudenberg in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Außenhandelsausschusses Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressort stattgefunden, bei denen sich herausstellte, daß der Herr Finanzminister über den bereits für die Zeit bis zum 30. September zur Verfügung gestellten Betrag hinaus noch weitere Mittel für die Subventionen wird bewilligen müssen. Der Herr Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat seine Qualitätsbedenken zurückgestellt, und der Herr Minister für Wirtschaft war ohnehin mit dem Abschluß einverstanden, so daß jetzt dem Abschluß des Vertrages nichts mehr im Wege steht.
Der Ausschuß bittet Sie daher, auf Drucksache Nr. 1208, dem Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.