Rede:
ID0108010300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 16
    1. Da: 1
    2. weitere: 1
    3. Wortmeldungen: 1
    4. nicht: 1
    5. vorliegen,: 1
    6. erteile: 1
    7. ich: 1
    8. der: 1
    9. Frau: 1
    10. Abgeordneten: 1
    11. Döring: 1
    12. das: 1
    13. Schlußwort: 1
    14. für: 1
    15. die: 1
    16. Antragsteller.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich brauche für meine Fraktion nicht zu erklären, daß sie ein Mutterschutzgesetz in einem Staate wie dem unsrigen für selbstverständlich hält. Ich weiß auch nicht — das haben meine Vorrednerinnen schon zum Ausdruck gebracht —, wen die verehrte Kollegin vom DGB mit jenen besitzenden Kreisen gemeint hat, die sich gegen solche Vorschriften stemmen. Ich habe in meiner langen sozialpolitischen beruflichen Tätigkeit wie auch jetzt als Abgeordnete unter den vielen Briefen, die sich mit der sozialen Not unseres Volkes beschäftigen, noch nie einen Brief bekommen, in dem gegen einen Unternehmer Protest erhoben wurde, weil er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht beachtet hätte. Um der Gerechtigkeit und des guten Tons in diesem Hause willen sollten wir bei einem solchen Gesetz nicht mit solchen Argumenten arbeiten.
    Auch wir sind der Auffassung, daß es nicht einer besonderen Initiative und keiner geistigen Anstrengung bedurfte, um das in nationalsozialistischer Zeit im Jahre 1942 geschaffene Mutterschutzgesetz abzuschreiben. Es ist so gründlich abgeschrieben worden, daß selbst die Überschriften nicht geändert worden sind. Man braucht die Paragraphen nur zu vergleichen.

    (Heiterkeit.)

    Was uns daran nur interessiert, ist, daß das Arbeitsministerium uns sagt, in welchen Ländern das Mutterschutzgesetz nicht mehr in Kraft ist, daß uns schnellstens vom Arbeitsministerium gesagt wird, welche Möglichkeit der Koordinierung besteht, das heißt, welche Möglichkeit der Vereinheitlichung und der Gleichstellung mit der Gesetzgebung in allen Ländern des Bundesgebietes.
    Was mich darüber hinaus interessiert, ist der § 14, zu dem der Herr Kollege 011enhauer und die verehrte Fraktion der SPD auf Grund des § 48 a der Geschäftsordnung -- Deckungsvorschlag — gesagt hat: „Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan bereitzustellen." Das ist ein sehr kluges, philosophisches Wort. Viel besser wäre jetzt, wenn wir wüßten, welche Mittel notwendig sein werden, um eine Verbesserung der Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung finanziell sicherzustellen, welche Mittel notwendig sein werden, um den Hausfrauen und den nicht Sozialversicherungspflichtigen die Segnungen des Mutterschutzes zuteil werden zu lassen, und wenn wir darüber hinaus wüßten, ob die auch nach unserer Auffassung notwendigen Veränderungen, soweit sie durch die Sozialversicherung getragen werden müssen, von der Sozialversicherung bezahlt werden sollen, d. h. von denjenigen, die Beiträge zu leisten haben, von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, oder ob diese Mittel etwa aus Steuermitteln aufgebracht werden sollen.
    Ich bin überzeugt, daß unsere Freunde in der SPD, die ja von diesen Dingen genau so viel verstehen wie ich, im Ausschuß so liebenswürdig sein werden, das noch nachzuholen.
    Im übrigen stimmt meine Fraktion dem Antrag auf Ausschußüberweisung selbstverständlich zu.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, erteile ich der Frau Abgeordneten Döring das Schlußwort für die Antragsteller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Clara Döhring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Diskussion hat gezeigt, daß über die Schaffung eines Mutterschutzgesetzes eine einheitliche Meinung hier im Hause besteht. Gestatten Sie mir aber zunächst eine Vorbemerkung oder besser eine Richtigstellung! Gewiß haben auch christliche Kreise sich darum bemüht, einen Schutz für Mutter und Kind zu


    (Frau Döhring)

    schaffen. Aber ich muß Sie schon fragen: Wo sind die Ergebnisse dieser Bemühungen geblieben?

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Meine Fraktionskollegin hat in ihrer Begründung ganz richtig angegeben, daß die Sozialdemokratische Partei mit diesem Antrag erneut die Initiative zum Ausbau des Mutterschutzgesetzes ergriffen hat, so wie sie es bereits im Jahre 1925 durch die große Anfrage im preußischen Landtag getan hat, als es sich darum handelte, die Öffentlichkeit überhaupt erst auf die Lage der erwerbstätigen schwangeren Frauen aufmerksam zu machen.

    (Abg. Frau Kalinke: Das stimmt ja gar nicht!) Das Mutterschutzgesetz von 1942 ist übrigens nicht das geistige Produkt derjenigen, die im Dritten Reich regiert oder vielmehr diktiert haben. Vielmehr basiert dieses Gesetz auf den Richtlinien des Washingtoner Abkommens vom 29. November 1919. Wie Sie ja wissen, meine Herren und Damen, wurden diese Richtlinien seinerzeit im Jahre 1927 vom Reichstag ratifiziert. Zu jener Zeit war Herr von Hindenburg Reichspräsident und Herr Dr. Brauns Reichsarbeitsminister.

    Wenn davon gesprochen wurde, daß die Ausweitung des Mutterschutzes nach § 1 Abs. 2 Schwierigkeiten bereiten würde, so ist das wohl richtig. Aber wenn es 'darum geht, für alle Mütter einen Mutterschutz zu schaffen, dann ist es eben nowendig, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Sie wissen alle, daß die Familienhilfe nicht ausreichend ist, die Geburt eines Kindes aber staatspolitisch immer gleich zu werten ist. Die Abgeordnete Frau Ilk, glaube ich, sprach hier von der Fabrikanten- und der Arbeiterfrau. Gestatten Sie mir, darauf einzugehen. Die Geburt eines Kindes, wiederhole ich, ist staatspolitisch gesehen immer gleich zu werten, und darum sollte das, was für die Frauen einer bestimmten Gesellschaftsschicht als selbstverständlich angesehen wird, auch für die ärmsten ,der Frauen unter uns ebenfalls zur Selbstverständlichkeit werden,

    (Zuruf von der CDU: Hat sie ja gesagt!)

    indem man auch ihnen durch einen fortschrittlichen Mutterschutz die Möglichkeit gibt, in Ruhe und in einigermaßen materieller Sicherheit ihre Mutterpflicht zu erfüllen.

    (Zurufe von der CDU: Das hat sie ja gefordert! - Das hat sie ja gesagt!)

    - Meine Herren und Damen, Sie haben Gelegenheit, in den Ausschüssen zu beweisen, daß Sie mir hier zustimmen.
    Wenn wir jetzt in unserm Gesetz für die arbeitende Mutter eine kürzere Pause zum Stillen des Kindes vorgesehen haben, dann ist das doch darauf zurückzuführen, daß im Gesetz von 1942 die längeren Stillzeiten lediglich deshalb enthalten waren, weil seinerzeit 10, 12 und 14 Stunden gearbeitet wurde; denn bekanntlich hatte man im Dritten Reich Arbeitszeiten bis zu 74 Stunden in der Woche.
    Gestatten Sie mir, meine Herren und Damen, noch eine andere Bemerkung über die Kündigungen schwangerer Frauen. Ich werde den Eindruck nicht los, als lägen die Probleme um das Mutterschutzgesetz viel tiefer, als wir es bis jetzt hier gehört haben; denn sonst könnte es nicht möglich sein, daß man sich das Überangebot der Frauen und die Arbeitslosigkeit zunutze macht, schwangeren Frauen zu kündigen, die doch Anspruch auf den Schutz des Mutterschutzgesetzes haben. Lassen Sie mich diese Dinge belegen. Allein
    aus dem Bezirk Wuppertal-Barmen wurden in letzter Zeit fünf derartige Fälle gemeldet. Auch in München-Gladbach sind 3 solcher Kündigungen erfolgt, die dann teilweise durch Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften, teils aber erst durch arbeitsgerichtliche Urteile wieder rückgängig gemacht werden konnten. So hatte in einem Falle eine Firma versucht, auf dem Wege der Abänderungskündigung das Gehalt einer Angestellten zu senken. Diese Angestellte stand unter dem Schutz des § 6. Eine mündliche Verhandlung mit der Firma hatte keinen Erfolg. Erst auf die Klage, die durch die Gewerkschaft beim Arbeitsgericht eingereicht wurde, sah sich die Firma gezwungen, die Abänderungskündigung zurückzuziehen.

    (Zuruf von der CDU: Da müßte doch Ihr Minister eingreifen!)

    Der Herr Bundesarbeitsminister hat ja jetzt Gelegenheit, den § 6 des Kündigungsschutzgesetzes so wiederherzustellen, wie er auf Grund des Gesetzes von 1942 bestanden hat, und nicht wieder in der verschlechterten Form, wie es im Wirtschaftsrat geschehen ist.

    (Abg. Neumann: Sehr gut!)

    Es ist untragbar, die erwerbstätigen Frauen. deren tägliches Leben sowieso schon durch unendlich viele Schwierigkeiten und große finanzielle Sorgen belastet ist, weiterhin diesem unsicheren Zustand auszusetzen. Es ist beschämend und unerträglich, daß einzelne Arbeitgeber immer wieder versuchen, den Kündigungsschutz für werdende Mütter zu umgehen. Die Frauen wehren sich hiergegen mit Recht, und so wurde kürzlich auch auf der Frauenarbeitstagung des Gewerkschaftsbundes in Württemberg-Baden, auf der die Delegierten 130 000 weibliche Mitglieder vertraten, die Neuordnung des Mutterschutzgesetzes erneut verlangt. Eben im Hinblick darauf, daß unser Antrag schon am 20. Oktober vorigen Jahres gestellt worden ist und die Regierung das Gesetz bis jetzt nicht fertiggebracht hat, hat man auch in jener Konferenz verlangt, das Mutterschutzgesetz neu und fortschrittlich zu regeln, damit allen Müttern der Kündigungsschutz und die wirtschaftliche Sicherstellung in vollem Umfange gewährleistet sind.
    Meine Herren und Damen! Deutschland war einst das Land mit der fortschrittlichsten Sozialgesetzgebung. Selbst ein Lord Beveridge ist seinerzeit zu uns gekommen, um die Einrichtungen auf sozialpolitischem Gebiet in Deutschland zu studieren. Nun, das war einmal, leider — wie ich hinzusetzen muß. Damals waren wir auch gleichberechtigt im Internationalen Arbeitsamt vertreten. Wie jetzt bekannt wird, will die Regierung die Wiederaufnahme in das Internationale Arbeitsamt beantragen. Ich glaube, meine Herren und Damen, daß es, nachdem so viele andere Länder uns auf sozialpolitischem Gebiet weit überholt haben, eine gute Hypothek für den Eintritt in das, Internationale Arbeitsamt wäre, wenn die Bundesregierung inzwischen ein wirklich fortschrittliches Mutterschutzgesetz schaffen würde.
    Doch abgesehen von all dem möchte auch ich das Hohe Haus namens meiner Fraktion bitten, unserem Entwurf zuzustimmen, um dem großen Kreis erwerbstätiger Frauen und Mütter die so dringend benötigte Hilfe zu gewährleisten. Jedermann weiß, daß die Preise für Milch, Kindernährmittel usw. gegenüber früher wesentlich gestiegen sind, und deshalb noch einmal meine dringende Bitte im Namen aller Mütter an das Hohe Haus,


    (Frau Döhring)

    so rasch wie möglich das Mutterschutzgesetz, wie es unsere Vorlage vorsieht, zu verabschieden.
    Ich möchte Ihnen vorschlagen, das Gesetz dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. Da der Ausschuß für Arbeit heute mit der außerordentlich umfangreichen Arbeit an den Gesetzentwürfen zum Mitbestimmungsrecht beauftragt wurde und das Mutterschutzgesetz doch weitgehend sozialpolitischen Charakter hat, dürfte die Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß wohl das gegebene sein.

    (Beifall bei der SPD.)