Rede von
Margot
Kalinke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich brauche für meine Fraktion nicht zu erklären, daß sie ein Mutterschutzgesetz in einem Staate wie dem unsrigen für selbstverständlich hält. Ich weiß auch nicht — das haben meine Vorrednerinnen schon zum Ausdruck gebracht —, wen die verehrte Kollegin vom DGB mit jenen besitzenden Kreisen gemeint hat, die sich gegen solche Vorschriften stemmen. Ich habe in meiner langen sozialpolitischen beruflichen Tätigkeit wie auch jetzt als Abgeordnete unter den vielen Briefen, die sich mit der sozialen Not unseres Volkes beschäftigen, noch nie einen Brief bekommen, in dem gegen einen Unternehmer Protest erhoben wurde, weil er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht beachtet hätte. Um der Gerechtigkeit und des guten Tons in diesem Hause willen sollten wir bei einem solchen Gesetz nicht mit solchen Argumenten arbeiten.
Auch wir sind der Auffassung, daß es nicht einer besonderen Initiative und keiner geistigen Anstrengung bedurfte, um das in nationalsozialistischer Zeit im Jahre 1942 geschaffene Mutterschutzgesetz abzuschreiben. Es ist so gründlich abgeschrieben worden, daß selbst die Überschriften nicht geändert worden sind. Man braucht die Paragraphen nur zu vergleichen.
Was uns daran nur interessiert, ist, daß das Arbeitsministerium uns sagt, in welchen Ländern das Mutterschutzgesetz nicht mehr in Kraft ist, daß uns schnellstens vom Arbeitsministerium gesagt wird, welche Möglichkeit der Koordinierung besteht, das heißt, welche Möglichkeit der Vereinheitlichung und der Gleichstellung mit der Gesetzgebung in allen Ländern des Bundesgebietes.
Was mich darüber hinaus interessiert, ist der § 14, zu dem der Herr Kollege 011enhauer und die verehrte Fraktion der SPD auf Grund des § 48 a der Geschäftsordnung -- Deckungsvorschlag — gesagt hat: „Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan bereitzustellen." Das ist ein sehr kluges, philosophisches Wort. Viel besser wäre jetzt, wenn wir wüßten, welche Mittel notwendig sein werden, um eine Verbesserung der Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung finanziell sicherzustellen, welche Mittel notwendig sein werden, um den Hausfrauen und den nicht Sozialversicherungspflichtigen die Segnungen des Mutterschutzes zuteil werden zu lassen, und wenn wir darüber hinaus wüßten, ob die auch nach unserer Auffassung notwendigen Veränderungen, soweit sie durch die Sozialversicherung getragen werden müssen, von der Sozialversicherung bezahlt werden sollen, d. h. von denjenigen, die Beiträge zu leisten haben, von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, oder ob diese Mittel etwa aus Steuermitteln aufgebracht werden sollen.
Ich bin überzeugt, daß unsere Freunde in der SPD, die ja von diesen Dingen genau so viel verstehen wie ich, im Ausschuß so liebenswürdig sein werden, das noch nachzuholen.
Im übrigen stimmt meine Fraktion dem Antrag auf Ausschußüberweisung selbstverständlich zu.