Rede von
Dr.
Herta
Ilk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir furchtbar leid, daß gerade in die Debatte über ein Gesetz wie das Mutterschutzgesetz wieder eimnal eine Parteipolemik hineingetragen wird. Jede von uns Frauen, die einmal das Glück hatte, einem Kind das Leben zu schenken, weiß, daß gerade in dieser Situation jede Frau schutzbedürftig ist, ob Fabrikantengattin oder Arbeiterfrau. Man sollte etwas Derartiges nicht zum Gegenstand einer Parteipolemik machen. Gerade weil jede Frau davon betroffen wird, ist es doch sicherlich so, daß es niemand hier im Hause gibt, der die Notwendigkeit der Mutterschutzbestimmungen verkennt.
Für meine Partei kann ich erklären, daß sie einem Mutterschutzgesetz durchaus zustimmt. Es
sollte aber keineswegs eine Partei für sich in Anspruch nehmen, daß sie diejenige ist, die diese Bestimmungen ausgearbeitet und zur Geltung gebracht hat. Denn dieses Gesetz — ich möchte das wiederholen, was Frau Dr. Rehling schon gesagt hat — ist im Grunde genommen bis auf ganz geringfügige Änderungen nichts anderes als das Gesetz von 1942. Wenn Sie heute meinen, daß die Regierung schon vorher eine Gesetzesvorlage hätte einbringen sollen, so möchte ich darauf hinweisen, daß in sehr vielen Ländern dieses Gesetz noch in Kraft ist und daß tim allgemeinen auch heute die Arbeitgeber so sozial sind, daß sie den Arbeitnehmerinnen in der Zeit der Schwangerschaft und der darauffolgenden Zeit zur Seite stehen.
— Bitte, bringen Sie mir Gegenbeweise!
Was die einzelnen Paragraphen anlangt, so möchte ich noch einmal auf § 1 Abs. 2 hinweisen. Es ist natürlich sehr begrüßenswert, wenn wir, was praktisch dann der Fall sein würde, alle Frauen gesetzlich unter einen gewissen Mutterschutz stellen könnten. Aber die Gefahr, daß dieser Kreis und die Art der gesetzlichen Regelung soweit gefaßt wird, daß es einer Verstaatlichung gleichkommt, ist wirklich ungeheuer groß. Wir wollen auch nicht vergessen, daß es sich hier um eine Rahmengesetzgebung handelt und daß im einzelnen Ausführungsbestimmungen noch weitgehend Raum gegeben ist.
Sehr bedeutungsvoll erscheint uns allerdings noch der § 7. Da sehen wir in der vorliegenden Formulierung eine gewisse Ungerechtigkeit. Die Frauen, die der Krankenversicherung unterliegen, die also ein geringeres Arbeitsentgelt haben, sollen nur in der Höhe des Betrags entschädigt werden, den sie aus der Krankenversicherung bekommen. Andere Frauen dagegen, die der Krankenversicherungspflicht nicht unterliegen, sollen in voller Höhe ihr Arbeitsentgelt weiterbekommen. Auch da sollte im Ausschuß irgendwie ein Ausgleich gefunden werden. Keinesfalls ist es möglich, daß man die Kosten der Krankenversicherung überläßt. Denn schließlich handelt es sich bei einer Entbindung nicht um eine Krankheit im eigentlichen Sinne. Es muß also da irgendeine Lösung gefunden werden. Es war ja auch früher so, daß der Staat für diese Kosten eintritt.
Daß Kinderkrippen und ähnliches eingerichtet werden, ist sicher wünschenswert. Aber diese Kinderkrippen den Gemeinden zu überlassen, erscheint uns im Hinblick auf die vergangenen Jahre ein wenig gefährlich. Es könnte unter Umständen von Staats wegen stark in die private Sphäre, nämlich in die Erziehung der Kinder, eingegriffen werden. Das ist nicht wünschenswert.
Ich möchte Sie im Namen meiner Fraktion bitten, diesen Antrag an den Gesundheitsausschuß und den sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.